Wunschkennzeichen in Erfurt: Wie müssen Sie vorgehen?
Letzte Aktualisierung am: 23. Mai 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ihr Wunschkennzeichen in Erfurt

Sind Sie an einem Erfurter Wunschkennzeichen interessiert, haben Sie auch grundsätzlich einen Anspruch darauf. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie zu einem der ca. 215.000 Einwohner der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt gehören.
In den folgenden Abschnitten finden Sie nicht nur, wie Sie grundsätzlich ein Wunschkennzeichen in Erfurt prüfen, reservieren und genehmigt bekommen können. Auch welche Richtlinien Sie bezüglich der erlaubten Kombinationen an Buchstaben und Zahlen beachten müssen, ist im Folgenden näher erklärt. Nutzen Sie unseren Kennzeichengenerator, falls Sie die Verfügbarkeit eines bestimmten Kennzeichens schon einmal vorab überprüfen möchten.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen Erfurt
Am Anfang von einem in Erfurt reservierten Wunschkennzeichen steht immer das Ortskürzel mit der Buchstabenfolge “EF”. Danach können Sie sich Ihre Erkennungsnummer aus einer selbst gewählten Reihenfolge an Buchstaben (maximal zwei) und Zahlen (maximal drei) zusammenstellen. Welche Vorgaben Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Ein Wunschkennzeichen überprüfen und reservieren Sie in Erfurt grundsätzlich online über das Internet. Zulassen kann das Nummernschild allerdings nur die zuständige Kfz-Zulassungsstelle im Bürgeramt Erfurt. Ihr Wunschkennzeichen wird also erst dort vor Ort offiziell genehmigt. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Kosten setzen sich deutschlandweit einheitlich aus 10,20 Euro für das Autokennzeichen und 2,60 Euro für die tatsächliche Reservierung des Kennzeichens zusammen – insgesamt also 12,80 Euro. Diesen Betrag müssen Sie dann bei der Kfz-Zulassung in Erfurt für Ihr Wunschkennzeichen bezahlen.
Wunschkennzeichen in Erfurt – alle Kombinationen
Damit sich Autokennzeichen dem Verwaltungsbezirk zuordnen lassen, in dem Sie registriert sind, müssen Sie ein Ortskürzel auf dem Nummernschild stehen haben (§ 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)).
Auf Wunschkennzeichen in Erfurt ist deswegen vor den individuellen Buchstaben und Zahlen bereits die Abkürzung “EF” (Erfurt) eingestanzt. Alle Buchstabenkombinationen, die nationalsozialistische Züge haben (z. B. SA, SS, KZ, NS, HJ etc.) oder die Umlaute Ä, Ö und Ü dürfen Sie bei Ihrer Auswahl allerdings nicht verwenden.
Orientieren Sie sich daher an den folgenden Kombinationsmöglichkeiten:
EF – zwei Buchstaben und eine bis drei Zahlen mit den Intervallen AA 1-9 bis ZZ 1-9, AA 10-99 bis ZZ 10-99 bzw. AA 100-999 bis ZZ 100-999
Motorräder und Quads
EF – zwei Buchstaben und eine/zwei Zahlen mit den Intervallen AA 1-9 bis ZZ bzw. AA 10-99 bis ZZ 10-99
Wichtig: Beachten Sie, dass spezielle Nummernschilder einen Sonderfall darstellen. Wer bspw. seinem Oldtimer ein H-Kennzeichen oder seinem Elektroauto ein E-Kennzeichen verpassen möchte, der muss auch in Kauf nehmen, dass sich die auf dem Schild zur Verfügung stehenden Stellen auf vier reduzieren. Das bedeutet, für diese Wunschkennzeichen dürfen in Erfurt in der Regel maximal zwei Buchstaben und zwei Zahlen verwendet werden.
In Erfurt Wunschkennzeichen reservieren – die Anlaufstellen im Überblick
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen in Erfurt zugelassen haben möchten, müssen Sie es zuerst online reservieren. Danach bleibt es für bis zu 30 Tage für Sie reserviert. Läuft die Frist ab, bevor Sie den Zulassungsantrag gestellt haben, verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Sie sollten also innerhalb von 30 Tagen bei der Kfz-Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren.
Neben der Reservierungsbestätigung für das Kennzeichen müssen Sie jedoch auch das geprägte Nummernschild beim Termin dabei haben. Das bekommen Sie entweder über einen Online-Dienstleister oder einen Prägedienst. Erstere schicken Ihnen das fertige Wunschkennzeichen für Erfurt per Post, während letztere das Schild vor Ort mit der nötigen Prägung versehen.
Wichtig: Verwechseln Sie nicht die Kfz-Zulassungsstelle mit der Stadtverwaltung bzw. dem Landratsamt in Erfurt. Für Wunschkennzeichen ist die Stelle in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zuständig, wo sich auch das Bürgeramt befindet. Erreichen können Sie sie per E-Mail (buergeramt@erfurt.de) oder telefonisch (+49 361 655-7854). Die Stadtverwaltung am Fischmarkt 1 hat für Ihr Anliegen keine Zuständigkeit.