Unfallabwicklung: Wie geht es nach der Kollision weiter?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Woran müssen Sie bei der Abwicklung von einem Unfallschaden unbedingt denken?
Orte, an denen es krachen kann, gibt es viele: Auf der Autobahn, in der Innenstadt oder auch nur auf dem Parkplatz des Supermarktes können Autos gegeneinanderstoßen. Bei so einer Kollision entsteht oft erheblicher Schaden: Nicht nur das Auto kann durch Lackkratzer, gesplitterte Scheiben oder sogar einen Totalschaden in Mitleidenschaft gezogen werden. Leider kommt es oft vor, dass auch Personen bei einem Verkehrsunfall mehr oder weniger schwer verletzt werden.
Sowohl nach einem leichten als auch nach einem schweren Zusammenstoß muss die Partei, welche den Unfall verursacht hat, für den entstandenen Schaden aufkommen. Der Weg zur Gerechtigkeit ist jedoch oftmals steinig: Vor allem als geschädigte Person kann eine Unfallabwicklung geradezu stressig werden, weil Sie in unserem Rechtssystem Beweise für den entstandenen Schaden liefern muss.
Doch wie läuft die Unfallabwicklung genau ab? An welche Schritte müssen Sie dabei unbedingt denken, um den Schadensersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht? Das lesen Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallabwicklung
Klicken Sie hier, um mithilfe unserer Anleitung Schritt für Schritt die Unfallabwicklung durchzuführen.
Durch die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung können Sie einige Forderungen geltend machen (z. B. Schadenersatz). Hier haben wir eine Übersicht für Sie.
Wenn sich die Unfallgegner bzw. deren Versicherungen nicht einigen können, muss der Fall vor Gericht entschieden werden.
Welche Schritte umfasst eine Unfallabwicklung?
Eine Unfallabwicklung – auch Schadensregulierung genannt – umfasst üblicherweise folgende Schritte:
- Direkt nach dem Unfall: Austausch von Informationen und Beweissicherung
- Unfallmeldung bei der Versicherung
- Feststellen des entstandenen Schadens
- Forderung nach Schadensersatz
- Gegebenenfalls Schadensersatzprozess
Was sollten Sie direkt nach dem Unfall tun?
Nachdem Sie erste Hilfe geleistet haben und die Unfallstelle abgesichert haben, muss unmittelbar nach einem Verkehrsunfall die Abwicklung damit beginnen, dass Sie direkt an der Unfallstelle die Kontaktdaten und Haftpflichtversicherungsnummern mit Ihrem Unfallpartner austauschen. Dies ist Grundlage für die folgende Unfallabwicklung mit den Versicherungen.
Auch sollten Sie alle erforderlichen Beweise sammeln, mit denen sich der Unfall später rekonstruieren lässt. Dies ist nötig, um herauszufinden, wer die Verantwortung für die Kollision trägt und damit Schadensersatz leisten muss.
Dazu gehören beispielsweise Fotos von der Unfallstelle und ein Unfallbericht, der mit einer Skizze den Hergang des Geschehens schildert. Wenn es Zeugen des Unfalls gibt, sollten Sie auch deren Personalien aufnehmen.
Wann sollen Sie die Versicherung kontaktieren?
Bei der Unfallabwicklung sollte Ihre Versicherung sicherheitshalber in jedem Fall von der Kollision erfahren. Verpflichtet zur Unfallmeldung sind Sie zwar nur dann, wenn Sie mindestens eine Teilschuld an der Kollision tragen und Forderungen auf Sie zukommen. Es kann jedoch immer sein, dass Ihr Unfallgegner Schadensersatz von Ihrer Haftpflichtversicherung verlangt, worauf diese vorbereitet sein sollte.
Versäumen Sie es, Ihrer Haftpflichtversicherung innerhalb einer bestimmten Frist den Unfall zu melden (meist eine Woche), verstoßen Sie gegen eine der Verpflichtungen (Obliegenheiten) aus dem Versicherungsvertrag. Dies kann zur Folge haben, dass die Versicherung zwar für den Schaden aufkommt, den Sie verursacht haben, danach jedoch eine Regresszahlung von Ihnen fordert. Bei grob fahrlässigem Verhalten können das bis zu 2.500 Euro sein.
Auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben und wollen, dass Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden zahlt, müssen Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist über den Zusammenstoß informieren. Um den Unfall zu melden, beträgt die Frist auch in diesem Fall meistens eine Woche.
Wie bestimmen Sie die Höhe des entstandenen Schadens?
Wenn Sie keine Schuld am Zusammenstoß tragen, muss die Versicherung des Unfallgegners für den ganzen Haftpflichtschaden an Ihrem Auto aufkommen. Die Abwicklung des Unfalls sollte in diesem Fall damit weitergehen, dass Sie sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter suchen. Dieser Sachverständige kann die genaue Höhe der entstandenen Schäden an Ihrem Auto bestimmen. Daneben stellt er fest, ob ein Totalschaden vorliegt oder ob es sich lohnt, den Unfallwagen reparieren zu lassen.
Spätestens wenn die Unfallabwicklung in einen Gerichtsprozess mündet, ist es nötig, dass Sie Ihre Schadensersatzforderung mit der neutralen Meinung eines Experten untermauern.
Bei Bagatellschäden, deren Obergrenze meist bei 750 Euro angesetzt wird, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel nicht die Kosten für einen Kfz-Gutachter. In solchen Fällen können Sie sich als Beweis für die Reparaturkosten auch einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt Ihres Vertrauens besorgen.
Was können Sie bei der Unfallabwicklung an Schadensersatz fordern?
Im Zentrum jeder Unfallabwicklung steht die Forderung nach Schadensersatz. Wenn Ihr Unfallpartner zumindest eine Teilschuld an der Kollision trägt, sind Sie dazu berechtigt, von Ihm beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung Entschädigung zu fordern. Folgende Punkte können Sie dabei in Rechnung stellen:
- Der materielle Schaden an Ihrem Unfallwagen. Dies können entweder die Reparaturkosten sein oder, im Falle eines Totalschadens, der Preis für die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges.
- Erstattung des merkantilen Minderwertes, also dem Betrag, den Ihr Unfallwagen nach der Kollision – trotz Reparatur – weniger wert ist.
- Wenn Sie Ihr Auto für den Zeitraum nicht nutzen können, in dem es in der Werkstatt steht, handelt es sich hierbei um einen immateriellen Schaden. Diesen können Sie vom Verursacher des Unfalls entweder in Form einer Nutzungsausfallentschädigung kompensieren lassen oder darauf bestehen, dass Ihr Unfallgegner Ihnen die Kosten für einen Mietwagen nach dem Unfall erstattet.
- Benutzen Sie Ihr Fahrzeug, um Geld zu verdienen, können Sie außerdem den entstandenen Gewinnausfall geltend machen.
- Wurden Sie bei einem Unfall verletzt und mussten in ärztliche Behandlung, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dazu verpflichtet, auch für diese Kosten aufzukommen.
- Bei körperlichen, aber auch psychischen Leiden ist es außerdem möglich, Schmerzensgeld zu fordern. Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt einen erfahrenen Anwalt zurate ziehen, welcher eine angemessene Schmerzensgeldforderung für Sie bestimmen kann.
Eine Forderung nach Schadensersatz mit einer Auflistung aller entstandenen Kosten senden Sie idealerweise direkt an die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.
Wann kommt es zu einem Gerichtsprozess?
Wenn Ihr Unfallgegner – beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung – sich weigert, Ihrer Forderung auf Schadensersatz nachzukommen, können Sie ihn vor dem Zivilgericht verklagen. Nachdem dieses den Prozess eröffnet hat, stellt es unter Berücksichtigung von Beweisen, Zeugenaussagen und Kfz-Gutachten von Sachverständigen fest, wer wieviel Schuld an der Kollision trägt. Es ist auch möglich, dass mehrere beteiligte Parteien jeweils eine Teilschuld haben. In diesem Fall drückt das Gericht in seinem Urteil die jeweilige Teilschuld mit einer Prozentzahl aus.
Der Verursacher des Unfalls – beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung – muss nicht nur für den Schadensersatz aufkommen, sondern auch die Prozesskosten bezahlen. Damit endet die ganze Unfallabwicklung. Diese setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten, den Gebühren der beteiligten Anwälte sowie eventuellen Gutachterkosten. Die Gebühren für einen Sachverständigen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch nur dann übernehmen, wenn der entstandene Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht.