Strafzettel fürs Falschparken: Folgen, Kosten & Verjährung
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Strafzettel: Was Sie über das Knöllchen wissen sollten
Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht von Ordnungsamt, oder der Polizei ein Strafzettel. Die Höhe der Gebühren für ein Verwarn- oder Bußgeld nach einem Knöllchen können dabei stark variieren. Wer mit seinem Fahrzeug geltendes Verkehrsrecht, sowie die StVO missachtet, muss mit teils hohen Strafen rechnen.
In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Strafzettel nicht zu bezahlen und Einspruch einzulegen. Geht der Strafzettel verloren, muss meist auf den Bußgeldbescheid gewartet werden, der nach der Zahlungsfrist von einer Woche per Post zugestellt wird. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, sobald es länger als drei Minuten steht. Unwichtig ist dabei, ob der Fahrer sich noch darin befindet oder nicht.
Die anfallenden Verwarngelder für ein falsch geparktes Auto können sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für ein Knöllchen bei abgelaufener Parkuhr belaufen sich, je nach Dauer, auf 20 bis 40 Euro. Bekommt ein Autofahrer einen Strafzettel im absoluten Halteverbot, kostet dieser mindestens 25 Euro. Platziert ein Fahrer sein Auto ohne gültige Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz und bekommt einen Strafzettel, werden 55 Euro fällig.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel für Parkverstöße
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Verwarnungs- bzw. Bußgeld für einzelne Parkverstöße in Deutschland ausfallen kann.
In diesem Fall wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.
Die Zahlungsinformationen können Sie dem Strafzettel entnehmen, den Sie wegen Falschparkens erhalten haben. In aller Regel erfolgt die Zahlung per Überweisung.
Strafen für Falschparken: Aktuelle Bußgelder für Parkverstöße
Die nachfolgende Bußgeldtabelle gibt einen Einblick, wie teuer ein Strafzettel fürs Falschparken werden kann.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 15 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden | 20 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | eher nicht | ||
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 25 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde | 25 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | eher nicht | ||
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 40 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde | 40 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | eher nicht | ||
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 55 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde | 55 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | eher nicht | ||
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 80 € | eher nicht | ||
... mit Sachbeschädigung | 100 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde | 70 € | eher nicht | ||
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | eher nicht | ||
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | eher nicht | ||
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | eher nicht | ||
... bis zu 1 Stunde | 25 € | eher nicht | ||
... bis zu 2 Stunden | 30 € | eher nicht | ||
... bis zu 3 Stunden | 35 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden | 40 € | eher nicht | ||
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden | 70 € | eher nicht | ||
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | eher nicht | ||
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 | Hier prüfen ** | |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | eher nicht | ||
... mit Behinderung | 70 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 80 € | eher nicht | ||
... mit Sachbeschädigung | 100 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden | 70 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | eher nicht | ||
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | eher nicht | ||
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | eher nicht | ||
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | eher nicht | ||
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € | eher nicht |
Bußgeldrechner zum Halten & Parken
Strafzettel verloren oder nicht bezahlt
Was passiert, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt?
In diesem Fall wird zunächst eine erneute Zahlungsaufforderung in Form eines Bußgeldbescheids per Post zugestellt. Hier bietet sich auch die Möglichkeit sich zu dem Vorgang zu äußern und darzulegen, warum man den Strafzettel nicht zahlen wird. Dieser Einspruch wird anschließend geprüft und es entfallen gegebenenfalls die Forderungen. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu weiteren Kosten durch eine Gerichtsverhandlung kommen.
Ist der Strafzettel verloren gegangen, ist es meist das Einfachste, auf den folgenden Bußgeldbescheid zu warten. Dieser wird per Post zugestellt, nachdem die Frist zum Bezahlen des Strafzettels verstrichen ist. Dieser erste Bußgeldbescheid bringt in der Regel eine Gebühr von 28,50 mit sich und stellt eine erneute Forderung auf Bezahlung der Strafe dar.
Im weiteren Verlauf können zudem zusätzliche Kosten durch Mahnungen anfallen, wenn die Kosten weiterhin nicht beglichen werden.
Einspruch gegen Strafzettel einlegen
Haben Sie einen Strafzettel für falsches Parken erhalten, ist es möglich, schriftlich Einspruch einzulegen und seine Sichtweise des Vorgangs darzulegen. Hierfür ist es wichtig den Strafzettel vorerst nicht zu bezahlen, da dieser sonst nicht mehr anfechtbar ist.
Es sollte dabei jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass bei einer negativen Entscheidung gegen den Einspruch weitere Kosten anfallen. Daher ist es ratsam zu prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht.
Verjährung des Strafzettels
Da es sich beim Falschparken um eine Ordnungswidrigkeit handelt, erfolgt die Verjährung des Strafzettels in Deutschland in der Regel nach drei Monaten. Sollte der Zahlungsbescheid erst nach dieser Frist eintreffen, kann die zuständige Behörde eine Zahlung nicht mehr aktiv einfordern.
Strafzettel bezahlen
Ein Strafzettel kann per Überweisung mit Hilfe der darauf angegebenen Bankverbindung beglichen werden. Durch Angabe des Verwendungszwecks kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden und die Strafe ist somit bezahlt.
Ob eine Barzahlung möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden, da es hierbei keine einheitlichen Richtlinien gibt.
Strafzettel auf einem Privatparkplatz erhalten: Wie verhalte ich mich richtig?
Auch bei falschem Parken auf einem Privatparkplatz droht dem Fahrer ein Knöllchen. Viele Supermärkte haben beispielsweise eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung ihres Parkplatzes eingeführt, die meist zwischen ein und zwei Stunden beträgt und sich auf die Zeit des Einkaufes beschränken soll. Hierbei muss der Fahrer mittels einer Parkscheibe nachweisen, dass er diese vorgegebene Zeit nicht überschritten hat.
Viele Supermärkte haben mittlerweile private Unternehmen beauftragt, die Einhaltung dieser Parkzeit zu kontrollieren. Diese stellen nun für unzulässiges Parken auf einem Privatparkplatz ebenfalls Strafzettel aus, um Dauerparken zu verhindern. Diese Vorgehensweise steht dem Eigentümer zu, sodass auch hier ausgestellte Knöllchen rechtmäßig und zu begleichen sind.
Sollten Sie vergessen haben, die Parkscheibe entsprechend in der Windschutzscheibe zu platzieren und ein Ticket erhalten haben, ist es bei vielen Supermärkten jedoch möglich, dies kulant zu regeln. Mit Vorlage eines Kassenbons, der dem vorgegebenen Zeitraum entspricht, können Sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einer Zahlung entgehen.
Hallo,
Ich habe am Samstag um 19:51 in Koblenz geparkt und mir einen parkschein gekauft , es war dunkel und man hat nicht richtig die zahlen lesen können ab wann man ein parkzettel bräuchte , ich habe erfasst das man dort von 08:00 bis 20:00 parken darf , als ich zurück kam um 20:30 sah ich ein knöllchen auf meiner windschutzscheibe. Ich ging zum Parkscheinautomat und dort stand Montag-Samstag von 08:00-22:00 , kann ich trozdem dagegen vorgehe ? Da man abends nicht genau sehen konnte von wann bis wann ich einen parkschein ziehe brauche und die Scheibe sowieso verschmutzt ist
Mfg Merouwe