Falschparken: In Belgien nicht unproblematisch
Von Dörte, letzte Aktualisierung am: 21. November 2019
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In Belgien am besten das Auto nicht falsch abstellen
Die Verkehrsregeln in Belgien gelten selbstverständlich auch für Touristen und Durchreisende. Neben den zulässigen Geschwindigkeiten und der Promillegrenze bestimmen die verkehrsrechtlichen Vorschriften auch, wo gehalten und geparkt werden darf.
Achten Urlauber nicht auf die entsprechenden Verkehrsschilder oder Markierungen, kann dieses Falschparken in Belgien die Urlaubskasse durchaus stärker belasten als geplant. Wird das Fahrzeug dann auch noch abgeschleppt, kann das den Urlaub auch schon mal frühzeitig beenden oder entsprechend verkürzen bis das Auto wieder ausgelöst ist.
Was Reisende in Belgien bezüglich des Haltens und Parkens beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Zudem enthält er Informationen zu den Sanktionen, die beim Falschparken in Belgien auf die Verkehrssünder zukommen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Falschparken in Belgien
Der belgische Bußgeldkatalog sieht zwischen 50 und 150 Euro Bußgeld vor.
Parkverbote sind anhand bestimmter Kennzeichnungen erkennbar, z. B. eine gelbe Fahrbahnmarkierung oder weiße Zick-Zack-Linie.
Ab 70 Euro kann Sie auch ein Bußgeldbescheid aus Belgien in Deutschland einholen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Belgien
Diese Sanktionen sind beim Falschparken in Belgien möglich:
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Falsch geparkt | 50 bis 150 EUR |
Falsch geparkt mit Gefährdung | ab 100 EUR |
Halten und Parken in Belgien: Das ist wichtig
Eine gute Reisevorbereitung beinhaltet in der Regel auch sich mit den gültigen Verkehrsregeln zu befassen. Unwissenheit schützt auch in Belgien nicht davor, einen Strafzettel zu erhalten oder nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten zu finden. Wer beispielsweise weiß, wo er sein Auto ohne Risiko abstellen darf, kann den Sanktionen für ein Falschparken in Belgien aus dem Weg gehen.
Parkzonen sind in Belgien ähnlich gekennzeichnet wie in Deutschland. Auch hier können sich Reisende an dem weißen „P“ auf blauem Hintergrund orientieren. Üblicherweise ist die Parkdauer in diesen Zonen auf zwei Stunden begrenzt, sodass eine Parkscheibe sichtbar platziert werden muss. In einigen Zonen ist diese Beschränkung auf Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr begrenzt. Außerhalb dieser Zeiten ist die Dauer unbegrenzt.
Handelt es sich um Kurzzeitparkzonen, ist die zulässige Dauer in der Regel am Beginn dieser Zone gemeinsam mit dem Verkehrszeichen angegeben. Halten sich Fahrer nicht an diese Zeiten bzw. andere Beschränkungen oder legen keine Parkscheibe ein, wird das als Verstoß gegen die Verkehrsregeln geahndet. Fahrer müssen dann mit einem Strafzettel rechnen. Das Falschparken wird in Belgien zum einen an der überschritten Zeit festgemacht und zum anderen wird auch das falsch abgestellte Fahrzeug geahndet.
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Falschparken: In Belgien sind Halte- und Parkverbote unbedingt zu beachten
Falsch abgestellte Fahrzeuge werden in Halte- oder Parkverbotszonen in der Regel ebenfalls abgeschleppt oder mit einer Parkkralle versehen. Daher ist es wichtig, dass Reisende diese Zonen erkennen. Ein Falschparken liegt in Belgien beispielsweise dann vor, wenn Fahrzeuge an Bordsteinen mit gelben Linien abgestellt werden. Hier gilt Parkverbot. Sind Fahrbahnen durch weiße Zick-Zack-Linien gekennzeichnet, ist dies ebenso der Fall.
Fünf Meter vor Beginn oder Ende eines Radwegs darf nicht geparkt werden. Auch im Radius von 15 m um Bus- und Straßenbahnhaltestellen, ist das Abstellen eines Fahrzeugs untersagt.
Ein spezielles Verkehrsschild, das „Axe rouge“ (ein rotes Dreieck), untersagt das Parken zwischen 7 und 9.30 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr. In diesen Gebieten führt das Falschparken in Belgien neben dem Bußgeld ebenfalls zum Abschleppen oder zum Anbringen einer Parkkralle.
Falschparken in Belgien: Bußgeld und andere Sanktionen
Beim Falschparken in Belgien werden die Bußgelder in der Regel vor Ort verlangt. Diese beginnen ab 50 Euro. Kommt hier auch eine Gefährdung zum Tragen, können sich die Summen auf 100 bis 150 Euro erhöhen. Zum Bußgeld können in bestimmten Fällen auch noch weitere Kosten hinzukommen.
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