Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.
Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“
In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus Italien
Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.
Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.
Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.
Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.
Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.
Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen
Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.
Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?
Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?
Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.
Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.
Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.
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Hallo sehr geehrtes Team.
Ich und meine Freundin waren 2016 im August in Mailand mit dem Roller meines Vaters unterwegs. Wir haben damit einen Tagesausflug nach Venedig gemacht und nun ein Jahr später erfahre ich über einen nun bei mir eingetroffenen Strafzettel, dass wir auf der Ponte della Libertà mit 92 anstatt den erlaubten 70 gelasert/geblitzt worden sein sollen. Doch weder ich noch meine Freundin haben etwas davon mitbekommen und halten den Brief für inoffiziell, da viele Schreibfehler enthalten sind. Könnte ich Ihnen diesen Brief mal zukommen lassen?
Hallo Thorsten,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt. Daher ist es uns nicht möglich, Schreiben zu prüfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben letztes Jahr Mai einen Strafzettel in La Spezzia gehabt, jedoch ohne Uhrzeit. Wir sind zum nächsten Polizeipräsidum gegangen und die Beamten meinten, wir sollten nach der Politesse suchen, die uns den Strafzettel verpaßt hatte ! Unmögliche Aufgabe, also haben wir nicht bezahlt. Nach über einem Jahr erhalten wir ein Bußgeld über die Strafe. Wie sollen wir uns verhalten ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, F.Breysacher
Hallo F.,
natürlich haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Bezüglich der Eintreibung von Bußgeldern lässt sich Folgendes sagen: Es kommt darauf an, wie hoch das Bußgeld ist. Ab einem Betrag von 70 Euro können deutsche Behörden das Bußgeld aus dem Ausland eintreiben. Liegt das Bußgeld unter dieser Bagatellgrenze, ist keine Eintreibung möglich. Zahlen Sie die Geldbuße nicht, kann es sein, dass Sie bei einer erneuten Einreise in das Land aufgefordert werden, den Betrag zu bezahlen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ist es nach ûber einem Jahr nicht verjährt?
Hallo GF,
das lässt sich pauschal nicht beantworten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org