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Bußgeldkatalog & Verkehrsregel von Spanien: Das gilt!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrsregeln in Spanien

Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.
Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.

Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer für die deutsche Bevölkerung. Sei es das Festland, welches wunderbare Sehenswürdigkeiten wie die Bauwerke Gaudis in Barcelona (z.B. die Sagrada Familia) und das Guggenheim Museum zu bieten hat, oder auch die allseits beliebte Insel Mallorca, welche mit ihren weiten Stränden zu einem entspannten Urlaub einlädt.

Viele Reisende mieten sich bei ihrem Aufenthalt in Spanien ein Auto, um das Land und die zahlreichen Stadtzentren genauer zu erkunden. Dabei sollte allerdings auch im Urlaub in Spanien auf die Verkehrsregeln geachtet werden. Denn im Ausland sind einige Regeln im Straßenverkehr anders und viele Verstöße werden strenger geahndet als in Deutschland.

Ob sich die Verkehrsregeln auf Mallorca von den spanischen unterscheiden, wie die Regeln generell auf der Autobahn in Spanien sind oder wie das unterschiedliche Tempolimit in dem Urlaubsland Spanien ist, wird Ihnen in dem folgenden Ratgeber erklärt.

FAQ: Bußgeldkatalog von Spanien

Wie hoch fallen die Bußgelder in Spanien aus?

Einen groben Eindruck dazu können Sie durch unsere Bußgeldtabelle gewinnen. Diese finden Sie hier.

Ist eine Vollstreckung der Geldbußen möglich?

Ja, durch ein Abkommen der EU können Bußgeldbescheide aus dem Ausland über die Grenzen hinweg durchgesetzt werden. Dabei muss sich die Forderung allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Lassen sich Sanktionen reduzieren?

Begleichen Sie den Bußgeldbescheid aus Spanien innerhalb von 20 Tagen, wird in der Regel ein Rabatt gewährt.

Spezifische Ratgeber zu Bußgeldern aus Spanien:

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Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld nach spanischen Bußgeldkatalog
Promillegrenze (0,5 Promille) überschrittenab 500 €
Geschwindigkeitsverstoß ...
20 km/hab 100 €
50 km/hab 600 €
Handy am Steuerab 200 €
Sicherheitsgurt nicht angelegtab 200 €

Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Von 2012 bis 2018 stiegen die Kfz-Zulassungszahlen in Spanien Jahr für Jahr an. Dies wirkt sich insbesondere in den großen Städten durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen deutlich aus. Wenn Sie also Spanien mit dem Auto erkunden wollen, kann es passieren, dass Sie in den Stadtzentren einige Staus erwarten.

Doch herrscht freie Fahrt, sollten Sie sich an die geltenden Tempolimits halten. Gerade im Urlaub ist es wichtig, die Geschwindigkeitsgrenzen im Ausland zu kennen. Andernfalls befindet sich nach Ihrer Reise ein Bußgeldbescheid aus Spanien in Ihrem Briefkasten – und es gibt sicherlich schönere Souvenirs als ein hohes Bußgeld.

Folgendes Tempolimit ist in Spanien für die verschiedenen Straßen vorgegeben:

  • In geschlossenen Ortschaften hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von den Gegebenheiten ab. Maximal 50 km/h dürfen Sie auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren für jede Fahrtrichtung fahren. Nur 30 km/h sind erlaubt, wenn es für jede Fahrtrichtung nur eine Fahrspur gibt. Ein Tempolimit von 20 km/h ist zu beachten, wenn sich beide Fahrtrichtungen eine Fahrbahn teilen und der Gehweg nicht klar von der Fahrbahn getrennt ist.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von 1,50 Metern, darf bis zu 90 km/h gefahren werden.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von mehr als 1,50 Metern, darf bis zu 100 km/h gefahren werden.
  • Auf den Autobahnen in Spanien und den Straßen, welche mehr als zwei Fahrspuren jeweils in eine Richtung haben, darf bis zu 120 km/h gefahren werden.

Geblitzt in Spanien?

In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.
In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.

Im ganzen Land sind fest installierte Radargeräte verteilt. Auf die Blitzer wird durch dementsprechende Verkehrsschilder hingewiesen. Das spanische Wort für Radargeräte lautet „radares“.

Sollten Sie bezüglich der Geschwindigkeit die Verkehrsregeln in Spanien nicht einhalten, kann ein Verstoß zur Geschwindigkeitsübertretung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Allerdings kann zudem noch je nach der überschrittenen Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Vermerk von Punkten im Fahreignungsregister anfallen. Außerdem ist ein Fahrverbot möglich oder im schlimmsten Fall sogar der Entzug des Führerscheins.

Autobahn in Spanien: Zahlung der Maut

In Spanien gibt es einige Straßen, auf denen eine Gebühr für die Benutzung gezahlt werden muss. Eine mautpflichtige Autobahn ist durch gesonderte Schilder gekennzeichnet, auf denen die Worte „Autopista de peaje“ stehen.

Es ist wichtig, vor der Benutzung einer kostenpflichtigen Autobahn ein Ticket an der dafür aufgestellten Mautstation zu lösen. Der Preis richtet sich nach der Kategorie des Fahrzeugs (PKW, LKW oder Wohnwagen) und nach der gefahrenen Strecke.

Gut zu wissen: Bei der Autobahn in Spanien, welche eine Maut verlangt, werden Kreditkarten und Bargeld (Münzen und Scheine) akzeptiert. Die Automaten der Mautstation können Wechselgeld und sogar bei Bedarf Quittungen ausgeben.

Alkohol am Steuer

Die spanische Polizei ist befugt, nach einem Verkehrsunfall oder bei einer Kontrolle einen Alkohol- und Drogentest beim Fahrer durchzuführen.

Die Alkoholgrenze, wenn in Spanien mit Auto gefahren wird, liegt bei 0,5 Promille im Blut und 0,25 Promille beim Atemtest. Bei Fahranfängern, also jenen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt ein Wert von 0,3 Promille im Blut und 0,15 Promille nach dem Atemtest.

Verkehrssünder, welche durch einen Alkoholtest überführt werden, haben mit einem hohen Bußgeld zu rechnen und können mitunter sogar durch Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Verkehrsregeln in Spanien bei einem Unfall

Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.
Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.

Vor der Reise nach Spanien sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung sicherheitshalber informieren, welche Schäden bei einem möglichen Verkehrsunfall abgedeckt werden. Gleiches gilt, wenn Sie einen Mietwagen nutzen. Zudem händigt Ihnen Ihre Versicherung die „Grüne Versicherungskarte“ aus, welche Sie stets, wie auch die Fahrzeugpapiere, mit sich führen sollten.

Die Grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen und ist allgemeingültig als „Internationale Versicherungskarte im Kraftverkehr“.

Wenn Sie sicher gehen wollen und schon im Voraus Sicherheitsmaßnahmen treffen möchten, können Sie sich ein Formular für Unfallberichte im Ausland von Ihrer Versicherung aushändigen lassen.

Dieser Bericht wird nach einem Verkehrsunfall von beiden Parteien ausgefüllt, sofern sich schon vor Ort geeinigt wurde, um einen Nachweis für die Versicherung zu haben.

Der Bericht sollte gleich am Unfallort ausgefüllt werden und gilt als ein Tatsachenbericht und nicht zur Schuldfeststellung. Wenn beide am Unfall beteiligten Parteien sich einig sind, besteht keine zwingende Pflicht, die Polizei dazu zu rufen.

Achtung! Unterschreiben Sie keinesfalls Formulare von anderen Verkehrsteilnehmern, die Sie nicht verstehen. Diese könnten andernfalls als Beweis gegen Sie ausgelegt werden.

Sobald das Formular ausgefüllt ist, besteht eine Frist von fünf Tagen, in denen der Unfallbericht bei der Versicherung eingereicht werden muss. Falls zum Zeitpunkt des Unfalls kein Unfallformular vorhanden ist, kann der Bericht als Brief nachgereicht werden.

Den Bericht über den Unfalls übernehmen die Behörden dann, wenn die Unfallbeteiligten ins Krankenhaus müssen, unter Schock stehen oder anderweitig medizinisch versorgt werden müssen.

Schon gewusst?

Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien wird nach einem Unfall das spanische Recht angewandt, um die Verantwortlichkeit und den Schadensersatz für die entstandenen Schäden festzulegen.

Da Mallorca zu Spanien gehört, gilt auf der Insel ebenfalls das spanische Recht. Außerdem sind auch hier die spanischen Verkehrsregeln gleichermaßen zu beachten und einzuhalten.

Telefonieren am Steuer

Wer mit dem Handy bei der Fahrt am Ohr von der Polizei Spaniens erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen. Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist nur über eine Freisprechanlage gestattet und gilt ansonsten als ein Verkehrsverstoß in Spanien.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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131 Kommentare

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  1. Chris
    Am 15. Oktober 2018 um 21:54

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe ein PKW für 4 Tage auf biza geliehen.
    Jetzt hat der Vermieter mir nachträglich „nach 8 Wochen“ und zusätzlich 42 Euro von Kreditkarte abgebucht.
    Ich habe keine Rechnung erhalten und weiß garnicht warum.
    Meine Recherche auf der Class Rent a Car Homepage hat ergeben das die 42 Euro eine Gebühr für die herausgabe meine Daten ist, weil mit dem Fahrzeug zu dem Zeitpunkt ein Verstoß begangen wurde. Mir ist leider keiner bewusst.
    Darf der Vermieter einfach ohne Rechnung auf meiner Kreditkarte abbuchen?sollte ich ein Verstoß begangen habe, wie wird es dann ablaufen? Wird die Geldstrafe einfach auch abgebucht oder werde ich vorher eine Mitteilung bekommen?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Sandy
    Am 23. September 2018 um 20:39

    Hallo,
    Ich habe einen Bußgeldbescheid aus Spanien bekommen. Nun meine Frage muss ich die komplette Summe bezahlen und sie statten mir die 50% im Nachhinein zurück oder kann ich die bereits vorher abrechnen?

    Danke im Voraus

    MfG Sandy

  3. Nek
    Am 2. September 2018 um 12:55

    Hallo,
    ich habe einen Strafzettel für Falschparken bekommen (gelber Streifen, 100 bzw. 200 Euro). War nur kurz zum Ausladen, aber die Policia wollte nicht mit sich reden lassen.
    Nun wollte ich gerade überweisen und habe gesehen, dass das Nummernschild falsch angegeben ist (Landkreis Buchstaben vertauscht).
    Muss ich dann überweisen? Wenn sie es nur aufgeschrieben und kein Bild gemacht haben, können sie mich ja nicht ahnden.
    LG und danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:50

      Hallo Nek,

      wir kennen uns leider nicht im Detail mit den spanischen Behörden und deren Police aus; in Deutschland gilt jedoch, dass ein Bußgeldbescheid auch bei falschen Angaben gültig ist, solange die Person durch die anderen Personalien klar identifizierbar ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Petra
    Am 20. Juni 2018 um 11:19

    Hallo aus Mallorca,
    sind gerade im Stopp and Go durch eine kleine Ortschaft gefahren .. hatte meinen Fuß auf das geöffnete Seitenfenster gelehnt..da wurde mir aus einem Straßencafé wild gestikulierend, zugerufen – dass das 300 Euro Bußgeld kosten würde.Stimmt das ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:01

      Hallo Petra,
      entsprechende Regelungen sind uns nicht bekannt. Allerdings befassen wir uns in erster Linie mit den Vorgaben in Deutschland. Wenden Sie sich daher ggf. an eine Behörde vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Anke
    Am 22. Mai 2018 um 17:57

    Hallo an die Redaktion von Bussgeldkatalog.de,

    Heute haben wir einen Bußgeldbescheid aus Mallorca bekommen…
    100€ für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h auf der Autobahn.
    Der Bescheid ist nahezu komplett auf Spanisch verfasst und ich verstehe leider nichts davon.
    Lediglich ein kleiner Hinweis links am Rand erklärt in 4 Sprachen wo man Auskunft zur Zahlung findet.

    Nun habe ich auf verschiedenen Seiten gelesen, dass man den Bussgeldbetrag um 50% reduzieren kann, wenn man innerhalb von 20 Tagen bezahlt. Ist das wirklich so?
    Nicht dass wir dann später wieder einen Bescheid bekommen und letztendlich noch mehr als die ursprünglichen 100€ bezahlen müssen.

    Für die Antwort schon mal vielen Dank im Vorraus.

    VG
    Anke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:46

      Hallo Anke

      Tatsächlich ist es im Ausland oft der Fall, dass für das anstehende Bußgeld Rabatte gewährt werden, wenn Sie innerhalb einer festgelegten Zeitspanne zahlen. Was diesbezüglich genau gilt ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie beim Bußgeldbescheid wegen Sprachbarrieren Verständnisprobleme haben, lohnt sich ggf. der Gang zum Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org

  6. rainer H.
    Am 2. Mai 2018 um 20:16

    Hallo, ich war im Februar auf Mallorca. Heute habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen. Komplett in spanisch ?! Ist das rechtens ? Wenn ich es richtig deute soll ich 100 Euro bezahlen weil ich auf der Autobahn mit 112 km/h unterwegs wo nur 100 erlaubt sind. Kann ich hier 50 % abziehen wenn ich innerhalb 20 Tagen bezahle ? Da alles auf spanisch ist kann man das nicht dem Schriftstück entnehmen. Ein Foto wurde von hinten gemacht !? Ganz sicher ist man sich da ja nicht, das man nicht einem Fake aufsitzt
    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:48

      Hallo rainer H.,

      in der Regel sollte der Bußgeldbescheid auf deutsch verfasst sein. Fragen Sie bei der spanischen Behörde nach, ob es tatsächlich ein Verfahren gibt und welche Modalitäten gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Andreas M.
    Am 19. Februar 2018 um 11:39

    Hallo,

    wir waren im Mai 2017 auf Mallorca und hatten einen Mietwagen. Bei einem Außflug nach Palma hebe ich wohl etwas falsch gemacht. Keine Ahnung was. Am 16.02.2018 Habe ich nun einen Bußgeldbescheid erhalten. Im Internet kann ich mir auch ein Foto anschauen. Ich weiß auch wo das war, kann aber auch nicht sagen was man da hätte falsch machen können.
    Egal, nun soll ich 90€ bezahlen, habe aber mit einer Frist von 20 Tagen die Möglichkeit den Betrag auf 45€ zu reduzieren.
    Nun meine Frage: Gibt es bei solchen Bußgeldbescheiden eine “Verjährungsfrist”? ich meine das ganze ist jetzt fast ein Jahr her und ich habe mal gehört, dass einem ein solcher Bescheid innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden muss.

    Hinzu kommt, dass die Überweisung an nivicredit ergfolgen soll. Auch dazu habe im Netz mehrere Gefunden, die davor gewarnt haben hier voreilig zu zahlen.

    Besten Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

    Andreas M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:24

      Hallo Andreas M.,

      die Verjährungsfrist würde sich nach dem spanischen Gesetz richten. Fragen Sie daher im Zweifel einen Anwalt, inwieweit dies hier der Fall wäre. Sie können gegen den Bescheid selbstverständlich Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Ulrich
    Am 31. Dezember 2017 um 7:45

    Hallo,
    ich wäre sehr interessiert daran zu erfahren, ob die hier beschriebenen Verkehrsstrafen tatsächlich so wirksam sind:

    gocanaria.de/news/neue-verkehrsstrafen-ab-sofort-aktiv.html

    Außerdem würde ich gern wissen, wer innerhalb welcher Regionen derartige Strafen festlegen darf und wie sie rechtsgültig publiziert werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:38

      Hallo Ulrich,

      grundsätzlich gelten auch auf den Kanaren spanische Bußgeldsätze. Bezüglich des genauen spanischen Verkehrsrechts wenden Sie sich bitte an die entsprechende spanische Behörde.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Wolfgang M.
    Am 29. Dezember 2017 um 14:29

    Guten Tag … ich hätte eine Frage … ich möchte gerne einen alten Golf in Spanien an eine mir bekannte
    Familie verschenken … das heißt – ich möchte mit dem Golf nach Spanien fahren, dort noch ein oder zwei
    Wochen Urlaub verbringen, bevor ich heimfliege.
    Das Problem ist, dass der TÜV seit Juli 2017 abgelaufen ist. Wie hoch wäre die Strafe in Spanien, wenn
    ich erwischt werde ? 😀

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 10:00

      Hallo Wolfgang,

      darüber kann keine pauschale Aussage getroffen werden, die Strafen können variieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Regina
    Am 30. September 2017 um 12:53

    Hallo,

    Meine Mutter und ich waren Anfang September auf Mallorca. Ich war Mieter des Mietwagens, sie als Zweitfahrer gemeldet. Sie ist geblitzt worden bei erlaubten 80 km/h mit 88 km/h.
    Wir (bzw. sie) zahlen das auch, gibt ja 50€ Ermässigung und wir wollen keinen Ärger.
    Die Frage ist nun: hat es für mich Nachteile wenn ich im Bescheid stehe? Ich bin definitiv nicht gefahren aber hätte keine Probleme alles so zu lassen wenn ich keine Nachteile daraus habe…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:49

      Hallo Regina,

      wird das Bußgeld fristgerecht bezahlt, sollten keine weiteren Folgen zu erwarten sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Oliver
    Am 24. August 2017 um 13:01

    Hallo liebe Redaktion,
    gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot (4 Wochen) auch auf Gran Canaria?
    Liebe Grüße
    Oliver

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:26

      Hallo Oliver,

      wird in Deutschland ein Fahrverbot verhängt, gilt dies auch nur in Deutschland. Da Sie aber den Führerschein abgeben müssen, fahren Sie ohne offizielles Dokument, was in den meisten Ländern ein Bußgeld nach sich zieht (in Spanien 90 Euro). In Spanien können jedoch weitere Sanktionen drohen. Fahren Sie dort während eines Fahrverbotes, das in Deutschland gültig ist, kann unter Umständen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet werden, wenn die spanische Behörde vom Fahrverbot erfährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Georg G.
    Am 20. Juli 2017 um 11:45

    Hallo,
    ich habe lt. Bußgeldbescheid am 01.01.2017 auf Mallorca eine Verkehrswiedrigkeit begangen.
    Laut Bußgeldbescheid habe ich eine Straße (mit einem Mietauto) befahren in der nur noch Anlieger, Zulieferer und diverse Rettungsdienst Zufahrt haben. Stimmt soweit, habe ich auch unwissentlich getan. Nun aber meine Frage:Den Bußgeld habe ich am 18.07.2017 zugestellt bekommen. Also schlappe 6 1/2 Monate später !!! Muß ich diesen noch bezahlen oder ist dieser Bescheid mittlerweile verjährt?
    VG
    Georg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:03

      Hallo Georg,

      es ist möglich, dass der Bescheid verjährt ist – sofern die Verjährung nicht durch eine behördliche Maßnahme unterbrochen wurde. Ob dies der Fall ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Gabi B.
        Am 17. August 2017 um 18:56

        Hallo Georg,
        wir haben ein ähnliches Problem, sind in Palma, nähe der Kathedrale in eine Straße verkehrt eingefahren, das Schild stand sehr ungünstig, nicht sofort einsehbar. der Bescheid kam auch erst jetzt und wir waren im Mai da!!
        Musstest du das Bußgeld bezahlen?
        VG Gabi

  13. Kristin
    Am 14. Juli 2017 um 22:55

    Hallo, ich wurde in Andalusien geblitzt .. 12 km/h drüber nach Toleranzgrenze. 100 Euro verlangen sie. Hier auf Ihrer Seite steht ab 20 km/h 100 Euro. Kann man sowas anfechten?
    Lg Kristin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 15:12

      Hallo Kristin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen entsprechend an einen Anwalt verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Dominik
    Am 29. Juni 2017 um 11:45

    Hallo,

    Wir sind auf Mallorca und selten sind Taxen mit einem Maxi Cosi ausgestattet. Wie hoch wäre die Strafe wenn wir unsere Kleine auf dem Schoß haben?

    Ja und ist es bewusst das dies viel gefährlicher ist aber Eltern wissen das es kaum ein Kind dauerhaft in seinem Maxi Cosi aushält :-)
    Diese vorgehen ist bei uns nicht die Regel!

    VG
    Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:39

      Hallo Dominik,

      das Bußgeld liegt im Bereich von 260 Euro. Sie sollten Ihr Kind mit dem entsprechenden Sicherheitssystem sichern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dennis
    Am 22. Juni 2017 um 10:10

    Hallo,

    ich habe Post von meinem Autovermieter bekommen und mir wird vorgeworfen die Bus/Taxispur in Granada benutzt zu haben.
    Kann mir jemand sagen mit welchen Kosten ich rechnen muss?

    Vielen Dank
    Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 7:59

      Hallo Dennis,

      leider liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor. Sie können sich aber an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Manfred
    Am 15. Mai 2017 um 5:31

    Hallo Team,

    Wir hatten einen Wildunfall auf einer Moutstrasse.
    Von der guardia civil trafico haben wir keine Kopie des Unfallberichtes bekommen und unsere Versicherung die Europa kann uns nicht sagen ob sie die Reparatur an die Werkstatt bezahlt.

    Wie ist die Vorgehensweise hierfür?

    Thx
    Manfred

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:01

      Hallo Manfred,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Franzi
    Am 14. Mai 2017 um 19:08

    Hallo zusammen,
    gibt es eine maximal zulässige Tiefe auf Spaniens Straßen? Oder gibt es diesbezüglich keine Vorgaben? Leider haben wir zu diesem Thema keinen Eintrag gefunden.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:26

      Hallo Franzi,

      falls Ihre Frage auf die Tieferlegung von Autos abzielt: Auf dieser Seite können Sie sich über das Tuning von Autos informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/tuning/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Franzi
        Am 17. Mai 2017 um 13:25

        Moin, danke für die Antwort. Jedoch meinte ich die Vorlagen in Spanien bezüglich der Tieferlegung des Autos. Ob da irgendetwas bekannt ist?
        LG

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Mai 2017 um 9:02

          Hallo Franzi,

          da Spanien und Deutschland Teil der EU sind, gelten grundsätzlich ähnliche Regeln, da es dazu EU-Richtlinien gibt. Wenn Sie als Tourist nach Spanien wollen, müssen die Spanier Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug akzeptieren. Wollen Sie das Auto in Spanien anmelden, sollten Sie ggf. vor Ort nachfragen, ob es mit Ihrer Tieferlegung ein Problem gibt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Franzi
        Am 15. Mai 2017 um 13:12

        Moin, danke für die Antwort, jedoch war die Frage schon auf Spanien bezogen. Also gibt es in Spanien Auflagen in Bezug auf tiefergelegte Fahrzeuge?
        LG

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Mai 2017 um 9:03

          Hallo Franzi,

          zu den Regelungen in Spanien liegen uns leider keine aktuellen Informationen vor.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Myriam
    Am 4. Mai 2017 um 14:16

    Guten Tag,

    Wir waren letzte Woche für eine Woche auf Mallorca in den Ferien.
    Leider hatten wir mit dem Mietauto einen Unfall.
    Wir fuhren durch einen Halbkreisel, mein Mann ging davon aus, dass es sich um einen normalen Kreisel handelt und schaute vor dem verlassen des Kreisels nach rechts…
    Dabei hatte es am Ende des Kreisels einen Stopp, welcher er übersehen hat. Von links nahte ein Auto, welches schon sehr nahe war, es war eine 90er Strecke… wir brauchten dann die Ambulanz usw… (die 5 jährige Tochter war zuerst bewusstlos!!)

    Meine Frage: was wird jetzt auf uns zukommen? Wird mein Mann hier in der Schweiz den Ausweis abgeben müssen?
    Werden wir eine hohe Busse bekommen? (Er hatte noch nie etwas zuvor)

    Mit freundlichen Grüssen
    Myriam

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 9:44

      Hallo Myriam,

      grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Fahrverbot in der Regel nur in dem Land gilt, in dem es ausgesprochen wird. Besitzen Sie den schweizer Führerschein, kann dieser nicht über einen längeren Zeitraum von einer ausländlischen Behörde eingezogen werden. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, hängt unter anderem davon ab, welches Delikt Ihnen vorgeworfen wird und welches Fehlverhalten den Unfall ausgelöst hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Frank
    Am 24. März 2017 um 19:20

    Hallo, ich habe heute unerfreuliche Post aus Ibiza bekommen. Im letzten Urlaub soll ich den Mietwagen am 2.7.16 falsch geparkt haben, das Schreiben ist auf den 15.3.17 datiert.
    Betrag 200€ (!!!), “Artikel/ Paragraph 94.2E/5X – Im Parkverbot stehen (Fussgängerzone, auf dem Bürgersteig, auf der Promenade…)”

    Ich kann mich leider nicht mal mehr an einen Strafzettel erinnern und kann dies demnach überhaupt nicht nachvollziehen.
    Leider habe ich momentan keine Verkehrsrechtschutz und keine Ahnung, wie und ob man solch Bescheid überprüfen oder anfechten kann oder sollte. Bei 200€ für angebliches Falschparken verspüre ich jedenfalls grosses Interesse, die beschuldigung zu verifizieren!

    Wie sind die Erfahrungen und Meinungen hierzu im Forum?

    Danke vorab für hilfreiche Einschätzungen & VG, Frank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 9:56

      Hallo Frank,

      natürlich haben Sie das Recht dazu, diese Entscheidung anzufechten. Die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre wohl die beste Entscheidung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jörg
    Am 15. März 2017 um 16:47

    Hallo, ich habe eben unerfreuliche Post aus Fuerteventura erhalten. Ich bin außerorts bei erlaubten 90 km/h mit 98 km/h, von hinten im Mietwagen geblitzt wurden. Der Bußgeldbescheid beträgt 100,- Euro. Ich hab jetzt auf verschiedenen Seiten den aktuellen Bußgeldkatalog, bzw. Auszüge davon durchgesehen. Es ist jedesmal ein Bußgeld von 100,- Euro bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20km/h ausgewiesen. Kann mir jemand die Staffelung präziser nennen.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 10:35

      Hallo Jörg,

      bei den Spaniern gibt es keine Staffelung, welche der in Deutschland vergleichbar wäre. Geschwindigkeitsverstöße gelten als schwere Verstöße und werden daher mit einer Geldbuße von mindestens 100 Euro belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Bernd
    Am 15. März 2017 um 13:18

    Wurde in Spanien auf der autobahn geblitzt
    Bei 100km erlaubt mit112von hinten.kurz bevor die geschw.Begrenzung aufgehoben wird etwa 10m weiter ist das rechtens.das busgeld betrug100€..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 10:57

      Hallo Bernd,

      Geschwindigkeitsverstöße gelten in Spanien als schwere Vergehen. Daher wird in der Regel ein Bußgeld von mindestens 100 Euro angesetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nadja
    Am 22. Februar 2017 um 17:16

    Hallo, ich habe angeblich im Urlaub mit einem Mietwagen auf Mallorca falsch geparkt und nun ein Bußgeldbescheid über 89,- € erhalten: (Estacionar el vehiculo indicado dentro de la parte transitable del arcen en via interurbana. Existe lugar donde parar o estacionar correctamente en las proximidades). Hatte kein Knöllchen und habe auch nicht in einer verbotenen Zone geparkt, kann das Vergehen also absolut nicht nachvollziehen. Noch dazu kommt, dass das Vergehen am 17.08.2016 war und der Bußgeldbescheid vom 13.02.2017 ist! Was soll ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 10:45

      Hallo Nadja,

      ohne anwaltliche Unterstützung, welche sich genau mit den spanischen Recht auskennt, werden Sie wohl aus der Angelegenheit nicht herauskommen. Sie können natürlich versuchen, das Problem auszusitzen, es besteht aber das Risiko, dass Sie beim nächsten Spanien-Urlaub zur Kasse gebeten werden. Die Vollstreckungsverjährung beträgt vier jahre. Ob bereits eine Verfolgungsverjährung vorliegt, lässt sich für uns nicht nachvollziehen. Sie sollten aber hierbei nicht an deutsche Maßstäbe denken. Am einfachsten, wenn auch ärgerlich, wäre es, das Bußgeld zu zahlen

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Steffi
    Am 20. Februar 2017 um 18:50

    Hallo. Und zwar hätte ich eine Frage:
    Wie waren im Juni 2016 auf Mallorca. Heute (Feber 2017) kam ein Strafzettel wegen falsch Parken. 200€!
    Nun meine Frage: ist die Strafe nicht schon verjährt? Das ist 8 Monate her.
    Damals als wir angeblich falsch geparkt haben, ist uns kein Strafzettel zB auf die Windschutzscheibe aufgefallen.
    Außerdem ist der Strafzettel auf spanisch. Ich dachte mir schon, vielleicht sollte ich ihn zurück schicken mit den Worten “das kommt mir spanisch vor”. Hihi
    Danke im Voraus
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 14:00

      Hallo Steffi,

      in Deutschland können Strafzettel nur vollstreckt werden, wenn diese auch auf deutsch verfasst worden sind. Die Verjährungsfrist im Ausland ist aber mitunter länger als in Deutschland, von daher können Sie nicht automatisch von einer Verjährung trotz der zeitlichen Distanz ausgehen. Sie könnten versuchen, die Sache jetzt auszusitzen, dann müssten Sie aber damit rechnen, dass Sie beim nächsten Spanien-Urlaub belangt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt vier Jahre in Spanien. Bei einer solchen Summe könnte aber auch der Gang zum Anwalt sinnvoll sein, wenn Sie davon überzeugt sind, dass die Vorwürfe unbegründet sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Julia
    Am 24. Oktober 2016 um 1:05

    Hallo,
    ich habe folgende Frage, im August waren wir auf gran canaria, natürlich mit Mietwagen. Heute haben wir ein schreiben erhalten, wir wären wohl 11 km/h zu schnell gefahren. Das schreiben ist allerdings auf spanisch und die 2 Fotos je von hinten. Zahlen sollen wir 100 Euro. Was sagen Sie dazu, müssen wir das zahlen? Und wenn ja, ab wann bekommen wir noch den Rabatt? Denn das schreiben wurde vor 3 Wochen unterzeichnet.
    Gruß und danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 9:17

      Hallo Julia,

      in der Regel muss ein Bußgeldbescheid in Ihrer Landessprache verfasst sein, damit er bezahlt werden muss. Ignorieren dürfen Sie diesen jedoch auch so nicht. Lassen Sie sich von der örtlichen Bußgeldstelle beraten oder kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. In Spanien erhalten Sie in der Regel 50 % Rabatt, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Amir
    Am 20. Oktober 2016 um 9:52

    Ich wurde im am 02.07.2016 um 12:35 Uhr in Spanien mit 114 Km statt erlaubt 100 Km geblitzt. Ein Monat später habe ich den Bussgeldbescheid bekommen und natürlich sofort die 50€ überwiesen, damit es nicht verdoppelt wird.

    Jetzt habe ich wieder den gleichen Bussgeldbescheid bekommen, für die gleiche Zeit, den gleichen Datum an der gleichen Stelle mit der gleichen Bearbeitungsnummer. Also habe die Kollegen aus Spanien noch nicht gemerkt dass das Geld überwiesen wurde. Ich habe auch an die richtige Kontonr. überwiesen.

    Meine Frage, wie gehe ich mit diesem Fall um? Ich wollte eine Email auf Englischer Sprache schicken, konnte aber keine Email- Adresse rausbekommen.

    Vielen Dank im Voraus

    Amir

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 9:49

      Hallo Amir,
      wir würden Ihnen empfehlen, abzuwarten, bis die zuständige spanische Behörde bemerkt, dass Sie das Geld längst überwiesen haben. Als Nachweis kann Ihnen hier ein Kontoauszug dienen. Möglicherweise wurde der Bescheid fälschlicherweise erneut an Sie versendet und Sie können ihn daher ignorieren. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Christopher
    Am 11. Oktober 2016 um 22:37

    Hallo,
    wurde geblitzt auf Mallorca von Palma aus Richtung campos. Normalerweise ist 90kmh erlaubt. In diesem speziellen Abschnitt waren es aber 80kmh. Gefahren bin ich 100kmh.
    Womit muss ich ungefähr rechnen? “Ab 100€” finde ich ziemlich schwammig…
    Und wenns unter 20kmh zu viel war, vllt ja 19kmh.. Was kostet das dann?
    Zudem kommt, dass Mieter des Leihwagen meine Frau war und ich nicht als Fahrer vermerkt. Kann ich mich so irgendwie da herausschuggeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 9:49

      Hallo Christopher,

      da Sie sich selbst unsicher sind, wie schnell Sie unterwegs waren, kann aus unserer Sicht keine Einschätzung über die Höhe des Bußgeldes gemacht werden. Sie sollten also den jeweiligen Bußgeldbescheid abwarten.

      Der Verantwortung können Sie sich leider nicht entziehen, da Sie der Fahrer des Wagens waren. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Ihre Frau als Mieterin des Fahrzeuges vermerkt war.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Markus
    Am 29. September 2016 um 10:26

    Hallo,

    wir haben von “Transit” ein schreiben aus Spanien erhalten mit der

    “Aufforderung zur Identifizierung des Fahrzeugführers”!

    Anscheint sind wir bei erlaubten 120 KMH 151,60 KMH gefahren… leider viel zu schnell :-(
    Es ist kein Foto dabei, wir könnten nicht einmal sagen wer gefahren ist, da wir uns alle abgewechselt hatten!

    Folgende Fragen habe ich:
    1. gibt es eine Verjährungsfrist? Wir waren Mitte Mai in Spanien und haben am 29.9. das Schreiben erhalten
    2. auf der Rückseite steht “Bußgeldzahlung mit Ermäßigung von 50%” Also statt 300 Euro “nur” 150 Euro!
    Wenn ich die 150 Euro zahle ist die Sache dann erledigt? (Ohne das wir das Formular Identifizierung des Fahrzeugführers) ausfüllen!! Ich zahle lieber 150 Euro ehe wir da viel Stress haben/bekommen!
    3. Was sagt Flensburg dazu?

    vielen Dank schon einmal im voraus für eventuelle Ratschläge

    LG

    Markus

    • Christoph
      Am 29. August 2018 um 15:47

      Hallo Markus,

      ich stehe nun vor dem selben Problem. Wie ging der Fall aus? Und vor allem: hast du in Deutschland Punkte für das Vergehen erhalten?

      Gruß,
      Christoph

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2016 um 9:12

      Hallo Markus,

      bei Ihrem speziellen Anliegen und Fall ist es empfehlenswert sich an einen Rechtsberater zu wenden, da wir Ihnen bezüglich der genauen Korrespondenz mit den spanischen Behörden leider keine Empfehlung aussprechen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Igor
    Am 17. September 2016 um 22:11

    Hi, kann mir jemand Info geben?
    Ich wurde vor kurzem im Urlaub auf Menorca mit dem Mietauto von einem Polizist direkt aus dem Polizeiwagen fotografiert. Kleine ruhige Straße im Industriegebiet, überall Fahrverbot, so verwirrend, dass ich keinen Ausfahrt finden konnte und die Straße an der falsche Stelle überquerte. Wieviel muss ich ungefähr zahlen, wenn ich demnächst einen Strafzettel aus Spanien bekomme?
    Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. September 2016 um 9:16

      Hallo Igor,

      in der Regel kann in Spanien regelwidriges Abbiegen oder Überqueren einer gesperrten Fläche mit bis zu 200 Euro geahndet werden. Hier fallen eventuell auch noch Verwaltungsgebühren an, die je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen können. Hier müssen Sie das Schreiben der spanischen Behörden abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. dancechamp
    Am 16. August 2016 um 6:27

    kann man bestraft werden in spanien / deutsches fahrzeug / tuev hu abgelaufen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:09

      Hallo,

      sofern das Fahrzeug keine erheblichen Mängel vorweist oder als verkehrsunsicher gilt, sollte keine Strafe folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Werner
    Am 9. August 2016 um 9:54

    Hallo,
    wir fahren zum Überwintern, nach Marokko, immer mit dem Reisemobil, durch Spanien.
    Dann haben wir immer etwas mehr als 3,5 t drauf.
    Wie sind die Bußgelder bei Überladung ?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 9:17

      Hallo Werner,

      um sicherzugehen, ist es empfehlenswert, sich bei den Verbraucherzentren und dem Reiseveranstalter zu erkundigen. Die können notfalls die Behörden fragen, wie die Regelungen für Überladung in dem jeweilige zu bereisenden Land sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Werner
        Am 11. August 2016 um 18:52

        Die Verbraucherzentralen sind für Bürger in Deutschland, die Probleme in Deutschland haben.
        Wenn ich Reisemobil fahre, brauche ich keinen Reiseveranstalter.
        Danke, das war mir keine Hilfe.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 15. August 2016 um 8:49

          Hallo Werner,
          in der Regel können Sie bei Verbraucherzentralen auch erfragen, wie hoch die Bußgelder im jeweiligen Urlaubsland sind. Die Bußgelder berechnen sich danach, wie schwer Ihr Fahrzeug ist und um wie viel Sie das zulässige Gesamtgewicht überschritten haben. Bei Fahrzeugen bis zu 10 Tonnen und einer Überladung von sechs bis 15 Prozent kann das Bußgeld zwischen 300 und 400 Euro liegen. 15 bis 25 Prozent würden Sie 1.500 bis 2.000 Euro kosten und bei einer Überladung von mehr als 25 Prozent könnten 3.300 bis 4.600 Euro auf Sie zukommen. Es handelt sich bei diesen Angaben jedoch lediglich um Richtwerte, für die tatsächliche Höhe können wir keine Garantie übernehmen. Daher die Empfehlung, sich an die Verbraucherzentralen zu wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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