Sekundenschlaf: Ursachen, Maßnahmen und Strafen
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was tun gegen plötzliches Einnicken am Steuer?
Experten zufolge sind ungefähr 25 Prozent der Unfälle auf deutschen Straßen auf plötzlichen Schlaf zurückzuführen. Wenn die Aufmerksamkeit nachlässt, Sie als Kraftfahrer plötzlich zusammenzucken oder spüren, wie Ihnen langsam aber sicher die Augen zufallen, dann handelt es sich mit großer Sicherheit um einen bevorstehenden Sekundenschlaf.
Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Delikten mit Alkohol oder Drogen am Steuer stellt der Sekundenschlaf ein fast genauso hohes Unfallrisiko dar.
Welche Ursachen mit dem Schlafen auf Zeit einhergehen, wie Sie einen drohenden Sekundenschlaf verhindern können und welche Strafen auf einen Sekundenschlaf folgen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sekundenschlaf
Welche Ursachen zu Sekundenschlaf am Steuer und schlimmstenfalls zu einem Verkehrsunfall führen können, lesen Sie hier.
Ergibt sich aus dem Sekundenschlaf eine Gefährdung des Straßenverkehrs, erwartet Kraftfahrer gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist möglich.
Ob die Versicherung bei einem Unfall wegen Sekundenschlaf die Kosten für entstandene Schäden übernimmt, wird je nach Einzelfall entschieden.
Wodurch kommt es zu Sekundenschlaf beim Autofahren?
Ein immer wiederkehrendes Gähnen, ein Zucken der Augenlider und schon fallen Ihnen die Augen zu. Auch wenn dieser Zustand nur von kurzer Dauer ist, so können die Folgen umso fataler sein. Doch wie entsteht eigentlich ein Sekundenschlaf?
Einige Mediziner sind der Meinung, dass es sich dabei um eine sogenannte „Notwehrreaktion“ des Körpers handelt. Bei großer Müdigkeit in Kombination mit monotonen Arbeiten schaltet der Körper manchmal einfach in den Stand-By-Modus, ohne dass der Betroffene irgendetwas dagegen tun kann.
Folgende Punkte können Ursachen für Sekundenschlaf sein:
- Lange Wachphasen: Je länger Menschen – oder in diesem Fall Autofahrer – wach sind, desto mehr verspürt der Körper das Bedürfnis, zu schlafen.
- Wenig Schlaf: Bekommt der Körper tage- oder sogar wochenlang zu wenig Schlaf, schaltet er ab einem bestimmten Zeitpunkt schlichtweg herunter und holt sich die Erholung, die er braucht.
- Persönlicher Biorhythmus: Bei Fahrten in der Nacht oder am frühen Morgen befindet sich die Leistung der meisten Kraftfahrer auf einem Minimum.
- Lange Arbeitszeiten: Dies betrifft vor allem Berufskraftfahrer, die häufig Stunde um Stunde mit dem LKW unterwegs sind. Doch auch Menschen, die lange arbeiten mussten und sich danach noch ins Auto setzen, sind einem höheren Risiko ausgesetzt, in einen Sekundenschlaf zu fallen.
- Krankheiten: Personen, die an Schlafstörungen oder Atemaussetzern in der Nacht (Schlafapnoe) leiden, sind ebenfalls gute Kandidaten, um in einen Sekundenschlaf im Auto zu verfallen.
Was hilft gegen Sekundenschlaf am Steuer?
Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h werden beispielsweise 160 Meter in nur fünf Sekunden zurückgelegt. Meist fallen Autofahrern die Augen lediglich eine halbe Sekunde zu, in manchen Fällen kann der Sekundenschlaf jedoch auch 30 Sekunden andauern. In einen Sekundenschlaf auf der Autobahn zu verfallen, ist dabei besonders gefährlich.
Fahren Sie eine Strecke dieser Länge, ohne die Kontrolle über das Fahrzeug zu haben, scheint es fast schon offensichtlich, dass in diesem Fall der Sekundenschlaf zu einem Unfall führen muss. Was also tun gegen Sekundenschlaf?
In den meisten Situationen tritt die plötzliche Müdigkeit und das Einnicken nicht aus dem Nichts auf, sondern geht mit einigen Vorboten einher. Diese sollten Sie definitiv als Warnsignale deuten und Ihr KFZ vorsorglich abstellen. Zu diesen Zeichen gehören z. B.
- plötzliches Zusammenzucken
- andauerndes Gähnen
- Frösteln/Kältegefühl
- brennende Augenlider
Selbst bei bloß einem dieser Signale sollten Sie nicht lange zögern und rechts ranfahren, um eine Pause einzulegen. Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte jedem Kraftfahrer am Herzen liegen. In puncto Sekundenschlaf müssen sich Fahrer in Erinnerung rufen, dass sie dabei nicht nur sich selbst in eine brenzlige Situation bringen können, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer einer unvorhersehbaren Gefahr aussetzen.
Sekundenschlaf am Steuer: Welche Strafe fällig werden kann
Ein Sekundenschlaf tritt nicht aus heiterem Himmel auf. Vielmehr geht er stets mit gewissen Vorwarnungen einher, die Autofahrer in jedem Fall ernst nehmen sollten. Tun sie dies nicht, kann ihnen Fahrlässigkeit unterstellt werden, da sie die Anzeichen zwar wahrgenommen, aber nichts dagegen getan haben.
In § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es dazu:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Kommt es dementsprechend aufgrund von Sekundenschlaf zu einem Unfall, besteht die Strafe nicht nur aus einer Geldbuße. Auch Gefängnisstrafen sind durchaus möglich.
Sekundenschlaf und Führerscheinentzug
Dass es aufgrund von Sekundenschlaf auch zum Führerscheinentzug kommen kann, beweist folgender Fall vom Januar 2015:
Der 19-jährige Christian M. hatte sich ans Steuer gesetzt, obwohl er die Nacht zuvor kaum geschlafen hatte. Er ignorierte die Müdigkeitsanzeichen und verlor schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug. Es kam zu einem Auffahrunfall, bei dem die Beifahrerin von M. sowie die Fahrerin des anderen Fahrzeuges verletzt wurden.
Das Amtsgericht Landau warf dem Fahranfänger fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor. Es kam zu erheblichen Schäden an beiden Fahrzeugen, M. trug jedoch keine Verletzungen davon.
Da er zugab, die Anzeichen für einen “Schlaf auf Zeit” absichtlich ignoriert zu haben, sich jedoch für sein Verhalten entschuldigte, wurde dem Auszubildenden eine Geldstrafe von 1.750 Euro sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für sieben Monate auferlegt.
Ein kleiner Lichtblick: Auch wenn Kraftfahrer sie meist selbst verschuldet haben – Schäden bei einem Unfall durch Sekundenschlaf zahlt die Versicherung. Zudem ist bei Sekundenschlaf eine Vollkasko-Versicherung nicht unbedingt nötig, denn auch die Haftpflicht kommt in der Regel für die verursachten Kosten auf.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Hallo ich hätte um 3.17 ein Unfall gehabt hatte dadurch ein sekundenschlaf ohne bewuss bin ich dann in einer leintplanke gefahren habe mein Chef angerufen er meinte ich sollte weiter fahren bin als Nacht Fahrer betätigt hatte dadurch einen Unfall liebe Grüße Candan