Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. Berni
    Am 25. Juli 2017 um 10:09

    Hallo, bin 18 Jahre, noch Schüler und habe mit 1,55 Prom. (nach Blutabnahme) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen. Was kommt nun alles auf mich zu? Ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:03

      Hallo Berni,

      da Sie eine Straftat begangen haben, droht Ihnen ein Gerichtsprozess. Es empfiehlt sich in diesem Fall in der Tat, einen Anwalt hinzuzuziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Thomas
    Am 14. Juli 2017 um 17:11

    Hallo
    Eine Frage wurde gestern abend mit 0.64 promille angehalten musste dann ungefähr eine Stunde später Blut ab geben. Bin noch in der probezeit.
    Was kommt da jetzt auf mich zu
    Mfg Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:46

      Hallo Thomas,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahren und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Markus N.
    Am 21. Juni 2017 um 12:25

    Guten Tag,
    ich hatte vor 10 Jahren ungefähr einen Unfall unter Alkohol Einfluss während der probezeit. Wie hoch die Promille waren weiß ich nicht mehr.
    Gibt es da bestimmte fristen nach denen ich meinen Schein einfach wieder machen kann bzw in wieder bekomme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 13:32

      Hallo Markus,

      sollten Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, wird vermutlich eine MPU angeordnet. Unter welchen Umständen Sie diese umgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Tobi
    Am 17. Juni 2017 um 21:57

    Guten Abend,
    ich wurde heute Morgen angehalten, nachdem ich aus Versehen dem Streifenwagen die Vorfahrt genommen habe. Ich musste pusten und das ergab einen Wert von 0,06 Promille. Außerdem wurde mir noch Blut abgenommen. Den Führerschein habe ich jedoch wieder bekommen. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:01

      Hallo Tobi,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tobi
        Am 21. Juni 2017 um 17:43

        Kein Führerscheinentzug?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 26. Juni 2017 um 8:36

          Hallo Tobi,

          davon ist in Ihrem Fall nicht auszugehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sascha
    Am 30. Mai 2017 um 17:12

    Hallo ich wurde gestern von der Polizei kontrolliert und hatte beim pusten 1.64 Promille. Habe noch probezeit bin aber über 21 Jahre alt. Habe niemanden gefährdet und bin auch nicht zu schnell gefahren. Was könnte mich erwarten nach dem neuen Bußgeld Katalog 2017?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:41

      Hallo Sascha,

      das Sie eine Verkehrsstraftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind die Konsequenzen nicht eindeutig einzuschätzen. Grundsätzlich müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU rechnen. Hinzu kommt in aller Regel eine Geldstrafe.

      Weiterhin verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Nina
    Am 30. Mai 2017 um 16:50

    Hallo,

    Ich bin 21 Jahre alt und wurde letzte Woche mit einem Blutalkoholwert von 1,34 Promille angehalten. Ich bin noch in der Probezeit was erwartet mich für eine Strafe und wie hoch kann die Geldstrafe werden?

  7. Jan
    Am 2. Mai 2017 um 19:58

    Hallo
    Bin 19 Jahre alt also noch in der 0,0 Promille Grenze drinnen aber nicht mehr in der Probezeit
    Habe einen Unfall mit 1.28 Promille im Blut (restalkohol) gehabt, bei dem ich leider eine zweite Person in einem anderen Auto verletzt habe.
    Was erwarten mich für strafen außer Führerscheinentzug? Wie lang bekomme ich Führerscheinsperre? Wie lange verlangte sich meine neue Probezeit? Wie sieht es mit MPU und Psychologenstunden aus?
    Und vorallem mit welcher Art von Strafe kann ich rechnen? (Schüler ohne Einkommen)
    Danke schon mal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 10:15

      Hallo Jan,

      Wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind, dann kann Ihre Probezeit auch nicht verlängert werden. Zunächst wird es ein Strafverfahren geben, in dem es zum Führerscheinentzug kommt. Die Dauer der Sperrfrist wird anhand der Umstände festgelegt. Ob eine MPU angeordnet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Da kommt es auf das Bundesland und die individuellen äußeren Faktoren an. Es ist aber durchaus möglich. Zudem müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Wie viel das sein wird, legt aber ebenfalls der Richter fest. Dabei wird auch Ihr Einkommen berücksichtigt. Außerdem sollten Sie mit einem Zivilprozess rechnen, in dem die verletzte Person ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld durchsetzen wird. Die Kosten dafür sollte allerdings die Haftpflicht übernehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Mai 2017 um 11:53

    Hallo Serkan,

    Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Informationen über die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Mai 2017 um 9:56

    Hallo Aylin,

    bei einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 1,09 Promille droht in der Regel unter anderem die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Mai 2017 um 9:05

    Hallo Marius,

    Alkohol in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Marius
    Am 2. Mai 2017 um 6:24

    Bin noch in fern probezeit

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