Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.
Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.
Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.
Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.
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Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.
Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.
Hallo, bin 18 Jahre, noch Schüler und habe mit 1,55 Prom. (nach Blutabnahme) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen. Was kommt nun alles auf mich zu? Ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren?
Hallo Berni,
da Sie eine Straftat begangen haben, droht Ihnen ein Gerichtsprozess. Es empfiehlt sich in diesem Fall in der Tat, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Eine Frage wurde gestern abend mit 0.64 promille angehalten musste dann ungefähr eine Stunde später Blut ab geben. Bin noch in der probezeit.
Was kommt da jetzt auf mich zu
Mfg Thomas
Hallo Thomas,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahren und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich hatte vor 10 Jahren ungefähr einen Unfall unter Alkohol Einfluss während der probezeit. Wie hoch die Promille waren weiß ich nicht mehr.
Gibt es da bestimmte fristen nach denen ich meinen Schein einfach wieder machen kann bzw in wieder bekomme?
Hallo Markus,
sollten Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, wird vermutlich eine MPU angeordnet. Unter welchen Umständen Sie diese umgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend,
ich wurde heute Morgen angehalten, nachdem ich aus Versehen dem Streifenwagen die Vorfahrt genommen habe. Ich musste pusten und das ergab einen Wert von 0,06 Promille. Außerdem wurde mir noch Blut abgenommen. Den Führerschein habe ich jedoch wieder bekommen. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?
Hallo Tobi,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kein Führerscheinentzug?
Hallo Tobi,
davon ist in Ihrem Fall nicht auszugehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich wurde gestern von der Polizei kontrolliert und hatte beim pusten 1.64 Promille. Habe noch probezeit bin aber über 21 Jahre alt. Habe niemanden gefährdet und bin auch nicht zu schnell gefahren. Was könnte mich erwarten nach dem neuen Bußgeld Katalog 2017?
Hallo Sascha,
das Sie eine Verkehrsstraftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind die Konsequenzen nicht eindeutig einzuschätzen. Grundsätzlich müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU rechnen. Hinzu kommt in aller Regel eine Geldstrafe.
Weiterhin verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin 21 Jahre alt und wurde letzte Woche mit einem Blutalkoholwert von 1,34 Promille angehalten. Ich bin noch in der Probezeit was erwartet mich für eine Strafe und wie hoch kann die Geldstrafe werden?
Hallo Nina,
Sie müssen mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen. Informationen zur Geldstrafe finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geldstrafe-alkohol-am-steuer/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Bin 19 Jahre alt also noch in der 0,0 Promille Grenze drinnen aber nicht mehr in der Probezeit
Habe einen Unfall mit 1.28 Promille im Blut (restalkohol) gehabt, bei dem ich leider eine zweite Person in einem anderen Auto verletzt habe.
Was erwarten mich für strafen außer Führerscheinentzug? Wie lang bekomme ich Führerscheinsperre? Wie lange verlangte sich meine neue Probezeit? Wie sieht es mit MPU und Psychologenstunden aus?
Und vorallem mit welcher Art von Strafe kann ich rechnen? (Schüler ohne Einkommen)
Danke schon mal
Hallo Jan,
Wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind, dann kann Ihre Probezeit auch nicht verlängert werden. Zunächst wird es ein Strafverfahren geben, in dem es zum Führerscheinentzug kommt. Die Dauer der Sperrfrist wird anhand der Umstände festgelegt. Ob eine MPU angeordnet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Da kommt es auf das Bundesland und die individuellen äußeren Faktoren an. Es ist aber durchaus möglich. Zudem müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Wie viel das sein wird, legt aber ebenfalls der Richter fest. Dabei wird auch Ihr Einkommen berücksichtigt. Außerdem sollten Sie mit einem Zivilprozess rechnen, in dem die verletzte Person ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld durchsetzen wird. Die Kosten dafür sollte allerdings die Haftpflicht übernehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Serkan,
Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Informationen über die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Aylin,
bei einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 1,09 Promille droht in der Regel unter anderem die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
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Hallo Marius,
Alkohol in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin noch in fern probezeit