Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt

Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.
Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.

Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.

Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.


FAQ: Privatstraße

Sind Privatstraßen immer für den öffentlichen Verkehr gesperrt?

Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

Gilt auf einer Privatstraße die Straßenverkehrs-Ordnung?

Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.

Welche Straßen sind privat?

In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.

Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?

Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:

Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
  • Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
  • Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Ein Sonderfall ist die so genannte Privatstraße des Bundes: Eine solche Straße ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, ist allerdings nicht gewidmet und unterliegt damit nicht dem Straßen- und Wegerecht. Die Nutzung für die Allgemeinheit kann, aber muss dabei nicht eingeschränkt sein.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.

Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?

Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.


Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.

Eine Straßenverkehrsbehörde kann den Eigentümer eines Grundstücks um die öffentliche Widmung einer Privatstraße bitten. Dadurch ist es dem Besitzer nicht mehr gestattet, diese Straße für die Allgemeinheit zu sperren.

Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?

Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.
Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.

Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.

Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.

Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.

Bei einem reinen Privatweg erfolgt die Nutzung hingegen auf eigene Gefahr des Autofahrers oder des Passanten. Wenn der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr abgesperrt ist, sollte der Eigentümer ein eindeutiges Schild anbringen, welches beispielsweise besagt: “Privatweg: Betreten auf eigene Gefahr”, oder auch: “Privatweg: Eingeschränkter Winterdienst”.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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115 Kommentare

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  1. Sigrid D
    Am 18. November 2020 um 23:42

    Haben vor 35 jahren haus mit Eingang auf Privatweg gekauft,was wir nicht wusten.Haben nun herausgefunden das der Haupteingang 1940 auf der anderen Strasse war.Nun kauft uner Haus niemand weil ins der Besitzer des Privatweges keine Grunddienstbarkeit für die Einfahrt eintragen lässt.Was können wir tun?

  2. Sabine
    Am 2. November 2020 um 19:38

    Guten Abend,
    ich bin heute Morgen auf einem Privatweg (wir haben Wegerecht, um in unsere Garage zu fahren) gegen einen Stein gefahren, den unser gegenüberliegender Nachbarn neben seine Einfahrt gelegt hat, damit wir nicht so nahe an seine Einfahrt fahren. Diesen Stein habe ich wohl gegen seine Mauer mit dem rechten Vorderreifen geschoben. Ich habe es gemerkt, dass ich gegen den Stein gefahren bin, hab mir aber seinen Stein nicht angesehen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass bei ihm ein Schaden entstanden ist.

    Jetzt hat er Strafanzeige wegen Fahrerflucht gegen mich gestellt. An seiner Mauer ist durch den Stein etwas Putz abgesprungen.

    Meine Frage, handelt es sich hier auch um den Tatbestand der Fahrerflucht, auch wenn es sich um eine Privatstraße handelt?

    Danke für die Antwort.

    Viele Grüße

    Sabine K

  3. Frank K.
    Am 23. August 2020 um 10:13

    Hallo,

    Wir haben ein Privatweg wo mehrere Eigentümer dranwohnen.
    Nun hat der Eigentümer des ersten Wohnhauses ohne uns zu fragen ein Geschwindigkeitshuckel auf die Straße gemacht.
    Darf er es ohne sich mit den anderen Anwohner abzusprechen.
    Hier gilt ein Wegerecht für alle Anwohner.

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Heiner
    Am 27. Juli 2020 um 17:22

    Wo kann ich erfragen, ob unsere Zufahrtstraße eine Privatstraße ist, oder eine halb öffentliche Straße (umgewidmet)?

  5. Renate
    Am 15. Juni 2020 um 17:46

    Wie wohnen in einer Privatstrasse , die auch durch ein elektrisches Tor geschlossen ist.
    Meine Frage ist – wie es sich mit dem Parken vor dem eigenen Haus verhält, dessen Zaun durch Mauersteher an beiden Seiten (komplette Breitseite des Grundstückes) gehalten ist – und sich auf jeder Seite am Ende eine Einfahrt befindet.
    Das Problem für uns ist, dass unser Nachbar immer mit 3 Autos (eines davon ist ein Gast) die komplette Breitseite seines Hauses incl. seines eigenen Eingangs okkupiert – sodass wir mit unserem Wagen – den wir in einem Carport innerhalb unseres Grundes abstellen, 3-4 mal reversieren müssen um unsere Einfahrt nutzen zu können, da das erste, der 3 Autos beim Nachbarn exakt an dem Mauersteher zu unserem Grund parkt.
    bitte um Ihre Hilfe ob dies rechtens ist – und ob wir uns da wehren könnten.
    Herzlichst Renate

  6. Sigrid
    Am 9. Mai 2020 um 13:38

    Hallo, guten Tag, wir, mehrere Eigentümer, haben unser Grundstück Garten, der nur über einen steilen Privatweg zu erreichen ist.
    Da wir ca. 4 x im Jahr schwerere Dinge zu transportieren haben, fahren wir mit dem Auto Auto hoch. Die besagte Besitzerin des unfestigten Privatweges verwehrt uns dieses durch einen verankerten Böller. Ist das rechtens? Was passiert wenn man mal den Krankenwagen oder die Feuerwehr benötigt?? Vielen Dank für die Auskunft. Mfg Sigrid Schulz

  7. Jelena
    Am 9. Mai 2020 um 11:24

    Hallo?
    Wollte nachfragen wie es aussieht.
    Darf eine Baufirma einen ordentlichen Weg bröckeln für mehrere Wochen und wen nein was soll man tun.

    Und wie sieht es aus mit einen baugerust ohne leichter so das die Bauarbeiter trauf krettan müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

  8. Ralf
    Am 2. Mai 2020 um 20:13

    zu meiner Frage vom 8.09.2019 18.01 Uhr
    Hallo Bußgeldkatalogteam,
    inzwischen hat der Eigentümer den Bürgersteig( ungepflasterter Weg) vermessen lassen und die roten Pflöcke stehen gelassen, so dass ich in der Lage war der Gemeinde den Sachverhalt auch nochmals bildlich durch Begehung vor Augen zuführen. Nun hat die Gemeinde in meinem Sinne entschieden und eingesehen, dass der Eigentümer für Laub und Schneeberäumung veranrwortlich ist.

  9. Pascal
    Am 6. April 2020 um 7:06

    Hallo
    Ich bin Besitzer einer Privatstrasse und unser Nachbar hat Überfahrtsrecht.
    Meine frage dürfen meine Kinder auf meiner Strasse spielen ? Leider dauert es meinem Nachbar manchmal zu lange bis die Kidds
    das Velo von der Strasse nehmen bis er durchfahren kann…..
    MFG

  10. Waldecker Hof
    Am 13. Februar 2020 um 18:47

    Guten Tag!
    Wir haben einen längeren Privatweg auf unserem Grundstück, (den wir für Wanderer und Fahrradfahrer freigegeben haben) und diesen auch durch Schilder gekennzeichnet. Dennoch fuhren immer wieder Pkws auf diesem Weg durch unser Grundstück. So haben wir zwei große Steine hingelegt, damit dies nichtmehr geschehen kann. Doch es kommt immer wieder vor, dass Leute diese einfach zur Seite rollen und dennoch unseren Weg befahren.
    Können Sie uns weiterhelfen, welche Schritte wir noch unternehmen können um dem einen Einhalt zu gebieten?

    Vielen Dank im Voraus!

  11. Jay
    Am 8. Januar 2020 um 22:08

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es im Sinne der Verkehrssicherungspflicht von Privatstraßen eine Pflicht, die an einem Grundstück entlang laufende Privatstraße per Zaun einzufrieden?

    Danke und mit freundlichen Grüßen,

    J

  12. alex
    Am 28. Oktober 2019 um 21:49

    Hallo,
    wir sind Hauseigentümer und wohnen in einer schmalen Privatstraße. Diese darf auch eigentlich nur von Anliegern genutzt werden. Nun nutzen einige fremde Fzg unsere Privatstraße als Abkürzung wenn sich Mal der Verkehr in den umliegenden öffentlichen Straßen staut. Leider wird oft in einem nicht angepassten Tempo unsere Straße befahren und da wir kleine Kinder haben, die oft in unserem offenen Hof spielen, der unmittelbar an die Privatstraße grenzt, fürchten wir um das Wohl unserer Kinder.
    Dürfen wir auf eigene Kosten (oder sogar mit finanzieller Unterstützung der Stadt) Geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen in baulicher Form an unserem Teil der Privatstraße ergreifen? Zb. das Anbringen von Plateau-Pflasterungen oder Speedbumper?
    An wen muss ich mich diesbezüglich wenden? Brauche ich eine Zustimmung der Stadt?
    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
    Beste Grüße

  13. Markus
    Am 24. Oktober 2019 um 8:30

    Hallo.

    Ich besitze eine Privatstraße (Durchfahrt). Ich habe die Durchfahrt jetzt mit Absperrpfosten gesperrt, dass eine anliegende Firma (hat kein Durchfahrtsrecht) nicht mehr mit ihren, bzw. die LKW´s der Lieferanten durchfahren können. Es ist in letzter Zeit zu vermehrten Schäden an unserem Haus, Gartenmauer, etc., inkl. Fahrerflucht gekommen. Die Absperrung habe ich mit Durchfahrtsverbotsschildern gekennzeichnet. Jetzt meine Frage. Wer ist haftbar, wenn trotzdem noch jemand diese Durchfahrt nutzt (war immer offen und jedermann konnte durchfahren)und gegen die Absperrpfosten fährt (aus Gewohnheit, etc)?

    Danke für die Antwort.

  14. elschen
    Am 18. September 2019 um 9:29

    Wie ist es denn wenn auf einem Privatweg mit Sackgasse, die letzte Partei eine Gewerbe betreibt..
    Täglich laufen und fahren hier die Kunden vor der Tür lang. Wenn nun jmd ausrutscht und sich den Arm bricht o.ä. muss ich dann für den Unfall haften?

  15. Ralf
    Am 8. September 2019 um 18:01

    Hallo,
    mein Grunstück grenzt an einen Bürgersteig (Gehweg)an einer Landesstraße. Dieser Bürgersteig (Gehweg) befindet sich in Privatbesitz. Er ist also halb öffentlich. Nun verpflichtet mich die Gemeinde die Schneeräumung und die Laubberäumung zu übernehmen. Da ich gehbehindert bin habe ich eine Firma beauftragt, die ich bezahlen muß. Ich bezahle also für die Beräumung des privaten Grundstückes(Gehweg) eines anderen Eigentümers. Kann die Gemeinde bei einem halb öffentlichen Weg mir als Anlieger die Räumung und damit indirekt die Kosten für ein fremdes Privatgrundstück überhelfen? Zumal der Eigentümer auf der gegenüber liegenden Straßenseite auch ein Mietgrundstück besitzt?

    Danke für ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:59

      Hallo Ralf,

      bitte wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung dieses Falles an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden und können daher zu diesem Sonderfall keine Bewertung abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Torsten
    Am 1. September 2019 um 11:14

    Ich wohne in einer Halböffentlichen Straße mit 17 Eigentümern und unbestimmten Eigentumsanteilen. In einer vergangenen Eigentümerversammlung wurde eine Benutzerordnung mehrheitlich Zugestimmt, die besagt, dass das Parken auf der Straße auch für die Eigentümer nicht erlaubt ist Nun halten sich einige Eigentümer nicht an dieser selbst beschlossene Regelung und nutzen die Straße als Dauerparplatz, auch mit mehreren Autos und Firmenfahrzeugen. Kann hier das Ordnungsamt tätig werden? Wie breit muss die Mindestdurchfahrtsbreite sein um Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge ungehinderten Zugang zu gewähren?
    Herzlichen Dank

  17. Gerald
    Am 31. August 2019 um 13:49

    Hallo, ich hoffe auf unser Problem Auskunft zu erhalten :
    wir haben vor Jahren ein Grundstück gekauft und gebaut. Es sind weitere 4 Anrainer die wir gemeinsam eine Privatstrasse und Sackgasse nutzen. (eingetragen im Grundbuch). Die Strasse selber blieb als Fläche beim ehemaligen Grundbesitzer.
    Es ist eine von uns mittels Fahrverbottafel gekennzeichnete Privatstrasse mit zusätzlichem Haftungsausschluss “auf eigene Gefahr”.
    Ist hier auch der Grundbesitzer für die Schneeräumung zuständig oder sind wir als Nutzungsberechtigte dazu verpflichtet ?
    Da der Winter langsam wieder näher kommt gibt es darüber viele Diskussionen.
    Dank vorab….und: dieses Portal ist super !

  18. Andi
    Am 25. August 2019 um 13:37

    Hallo,

    Uns gehört ein großes Grundstück.
    Im vorderen Teil befindet sich unser Wohnhaus, während wir im hinteren Teil einen gewerblichen Garagenhof betreiben.

    Zusätzlich zu den Garagen vermieten wir auf dem Garagenhof auch noch Stellplätze an einen nahegelegenen Kindergarten.
    Diese Stellplätze werden von den Kunden des Kindergartens genutzt, um Kinder zu bringen und abzuholen.

    Sowohl unser Wohnhaus als auch unser Garagenhof sind von der öffentliche Straße aus ausschließlich durch einen Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt. Somit nutzen wir zusammen mit unseren Garagenmietern und den Kunden des Kindergartens täglich diesen Weg.

    Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Parkplatz hinter dem Haus.
    Auch dieser Parkplatz ist bislang ausschließlich durch den Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt.
    Die Mieter des Mehrfamilienhauses befahren somit ebenfalls täglich unseren Weg.
    Eine Wegerecht wurde hierfür jedoch nicht eingetragen. Bisher haben wir das Befahren unseres Weges lediglich stillschweigend hingenommen.

    In Zukunft möchten wir jegliche Art des Durchgangs und der Durchfahrt auf unserem Weg verbieten.
    Ausgenommen sollen hiervon lediglich unsere Garagenmieter und die Kunden des Kindergartens sein.

    Fragen:
    1. Handelt es sich bei unserem Weg um eine “Private Straße” oder eine “Halböffentliche Straße”?

    2. Können wir, trotz der gewerblichen Nutzung unseres Weges, die Nutzung durch Fremde eigenverantwortlich verbieten?

    3. Falls ja, wie können wir unseren Willen deutlich und rechtssicher zum Ausdruck bringen?

    Herzlichen Dank,
    Andreas

  19. Andreas
    Am 25. August 2019 um 13:36

    Hallo,

    Uns gehört ein großes Grundstück.
    Im vorderen Teil befindet sich unser Wohnhaus, während wir im hinteren Teil einen gewerblichen Garagenhof betreiben.

    Zusätzlich zu den Garagen vermieten wir auf dem Garagenhof auch noch Stellplätze an einen nahegelegenen Kindergarten.
    Diese Stellplätze werden von den Kunden des Kindergartens genutzt, um Kinder zu bringen und abzuholen.

    Sowohl unser Wohnhaus als auch unser Garagenhof sind von der öffentliche Straße aus ausschließlich durch einen Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt. Somit nutzen wir zusammen mit unseren Garagenmietern und den Kunden des Kindergartens täglich diesen Weg.

    Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Parkplatz hinter dem Haus.
    Auch dieser Parkplatz ist bislang ausschließlich durch den Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt.
    Die Mieter des Mehrfamilienhauses befahren somit ebenfalls täglich unseren Weg.
    Eine Wegerecht wurde hierfür jedoch nicht eingetragen. Bisher haben wir das Befahren unseres Weges lediglich stillschweigend hingenommen.

    In Zukunft möchten wir jegliche Art des Durchgangs und der Durchfahrt auf unserem Weg verbieten.
    Ausgenommen sollen hiervon lediglich unsere Garagenmieter und die Kunden des Kindergartens sein.

    Fragen:
    1. Handelt es sich bei unserem Weg um eine “Private Straße” oder eine “Halböffentliche Straße”?

    2. Können wir, trotz der gewerblichen Nutzung unseres Weges, die Nutzung durch Fremde eigenverantwortlich verbieten?

    3. Falls ja, wie können wir unseren Willen deutlich und rechtssicher zum Ausdruck bringen?

    Herzlichen Dank,
    Andreas

  20. Marina
    Am 21. August 2019 um 19:12

    Ich habe eine Frage:
    Ich wohne in Österreich und habe mit 2 Nachbarn eine Privatstrasse.
    Jetzt möchte 1 Nachbar auf er privaten Straße etwas sanieren. Ich aber nicht , da es nicht nötig ist.

    Kann er es durchsetzen wenn von 3 Partien nur 1 Partei etwas sanieren möchte?
    Oder kann er es durchsetzen wenn er den anderen Nachbarn überzeugt und dann 2 Parteien für die Sanierung ist und 1 Partei dagegen ist?
    Bitte km Hilfe! Vielen lieben Dank, marina

  21. Frau Stobinski
    Am 7. August 2019 um 17:24

    Hallo,

    Auf einer Privatstrasse ist ein Schrittgeschwindigkeitsschild aufgestellt. Es ist eine reine Privatstrasse, die zur Eigentumshäusern und Miethäuser führt.
    Was kann man tun, wenn sich ein Mieter nicht an die Geschwindigkeit hält. An wen kann man sich wenden?

  22. V. Thomann
    Am 14. Mai 2019 um 20:13

    Grüezi
    Wir haben einen zur Strasse leicht abfallenden Teer-Hausplatz.
    Wer haftet, wenn ein ca. 3-jähriges Kleinkind aus der Nachbarschaft mit einem Zweirad auf den Platz fährt und dann auf die Qartierstrasse rollt, wo es von einem Auto angefahren wird?
    Speziell an der Situation ist, dass die Mutter jeweils dabei ist, sich aber nicht darum kümmert und nichts sagt.
    Freundliche Grüsse
    V.Thomann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:46

      Hallo V. Thomann,

      die Haftung übernimmt in der Regel derjenige, dem die Schuld an dem Unfall zugeschrieben wird. Welche Person dies ist, kann nicht so leicht beantwortet werden. Lassen Sie sich hier ggf. von einem Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Joannis
    Am 13. Mai 2019 um 15:36

    Wenn a) selbst der Eigentümer einer Privatstraße Maschendrahtzaun und die T-profil Pfosten des anliegenden Anwohners stark beschädigt, oder
    b) Baufahrzeuge die vom Eigentümer bestellt sind wg. Umbau seines Hauses
    c) Unfalltod auf dem Privatweg
    danke für ihre Mühe

  24. Peter
    Am 30. März 2019 um 15:29

    Ich besitze eine Privatstraße, die meinen Mietern als Zufahrt zu meiner privaten Tiefgarage dient-ein Gartenzaun des Nachbarn ragt in meine Privatstraße hinein-
    das Ordnungsamt fordert jetzt von mir, diesen Zaun mit einem Warnschild zu versehen-ist dies gesetzeskonform?

  25. Ginny
    Am 11. März 2019 um 14:13

    Ich arbeite in einer Firma durch deren Gelände eine Privatstraße läuft. Diese wird von vielen Anwohnern als Abkürzung benutzt. Auch ist dort ein Getränkemarkt mit Parkplatz vorhanden. Manche Anwohner rasen hier mit 60 – 70 km/h durch, obwohl in der Ortschaft 30 km/h gilt. Wie sieht es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgelände aus? Ist hier Rechtsfreier Raum, oder gelten auch hier die 30 km/h

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