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Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt

Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.
Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.

Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.

Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.


FAQ: Privatstraße

Sind Privatstraßen immer für den öffentlichen Verkehr gesperrt?

Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

Gilt auf einer Privatstraße die Straßenverkehrs-Ordnung?

Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.

Welche Straßen sind privat?

In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.

Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?

Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:

Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
  • Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
  • Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Ein Sonderfall ist die so genannte Privatstraße des Bundes: Eine solche Straße ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, ist allerdings nicht gewidmet und unterliegt damit nicht dem Straßen- und Wegerecht. Die Nutzung für die Allgemeinheit kann, aber muss dabei nicht eingeschränkt sein.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.

Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?

Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.


Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.

Eine Straßenverkehrsbehörde kann den Eigentümer eines Grundstücks um die öffentliche Widmung einer Privatstraße bitten. Dadurch ist es dem Besitzer nicht mehr gestattet, diese Straße für die Allgemeinheit zu sperren.

Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?

Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.
Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.

Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.

Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.

Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.

Bei einem reinen Privatweg erfolgt die Nutzung hingegen auf eigene Gefahr des Autofahrers oder des Passanten. Wenn der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr abgesperrt ist, sollte der Eigentümer ein eindeutiges Schild anbringen, welches beispielsweise besagt: “Privatweg: Betreten auf eigene Gefahr”, oder auch: “Privatweg: Eingeschränkter Winterdienst”.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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110 Kommentare

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  1. marina
    Am 11. Juni 2018 um 11:34

    Mein Grundstück liegt an einem Zufahrtsweg, der für mein Grundstück und das Grundstück des Nachbarn durch ein Schild gekennzeichnet ist und über einen nicht abgesenkten Bordstein verfügt. Es gibt einen durch graue Pflastersteine gekennzeichneten Fußgängerweg, der in eine anschließende Grünanlage führt. Die anderen Pflastersteine sind sogenannte Knochen, die rot und grau gefärbt sind. Ich habe jetzt vom Ordnungsamt ein Verwarngeld bekommen, weil ich angeblich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt hätte, sondern halb auf dem Gehweg gestanden hätte. Wie ist das bitte zu verstehen ? es gibt doch gar keine Fahrbahn ? und wenn ich in der Mitte des Weges gestanden hätte, würde ich den Nachbarn beim Ein-und Ausfahren hindern und die Feuerwehr hätte auch keine Möglichkeit im Notfall auf den Zufahrtsweg zu fahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:14

      Hallo Marina,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Rany
    Am 27. April 2018 um 0:03

    Darf man den auf einer Privatstraße für eine gewisse Zeit mit einem Behindertenausweis parken.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:46

      Hallo Rany,

      für gewöhnlich sorgt ein Behindertenparkausweis auf Privatgrundstücken nicht für Sonderparkrechte. Auf öffentlichen Parkplätzen dürfen Sie damit jedoch die begrenzte Parkzeit überschreiten (aber maximal nur bis 24 Stunden).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Isik
    Am 19. März 2018 um 11:05

    In meiner Stadt wird das Parken ohne Parkscheibe für eine halbe Stunde mit 10 Euro beanstandet.
    Wie schaut es auf Privatparkplätzen vor Supermärkten aus, auf dem ein privater Parkwächter kontrolliert? Darf er jede beliebige Summe verlangen, oder unterliegt er da auch bestimmten Limitierungen?
    Ich bin da zur Zeit in einem Streit mit dem Parkwächter, da ich 30 Euro Strafe für 15 Minuten Beobachtungszeitraum unangemessen finde und auch nicht beide Einfahrten klar ausgeschildert sind. Nur einer der beiden zufahrten hat ein klare Ausschilderung, die andere Zufahrt hingegen hat eins, was innerhalb des Parkgeländes steht und auch neben Werbeschildern aufgehangen wurde.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:53

      Hallo Isik,

      in der Regel können die Sanktionen auf Privatparkplätzen frei gestaltet werden. Bei Problemen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie über das mögliche Vorgehen beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Korte, F.
    Am 25. Februar 2018 um 14:29

    Hallo, wir wohnen an einer Privatstraße mit 78 WEG. Diese Straße ist nicht beleuchtet. Wenn hier ein Unfall geschieht, wer haftet?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:32

      Hallo Korte, F.,

      normalerweise haftet der Eigentümer, je nach Umständen kann das jedoch unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. Martin
    Am 19. Februar 2018 um 13:50

    Hallo,
    wir wohnen als Anlieger an einer (laut Urkunde) “Privatstraße” und haben ein eingetragenes Nutzungsrecht vom Eigentümer. An der Mündung zur Privatstraße gibt es aber keinerlei Hinweis auf eine “Privatstraße”. Gleichfalls gilt dieser “Schotterweg” als Zufahrt zur landwirtschaftlichen Nutzung eines hinter den Häuser liegenden Feldes, welches von einem anderem Landwirt betreut und genutzt wird.
    Mit Ihrer oben beschriebenen Ausführung schließe ich somit, dass es sich um halb öffentlichen Straße handeln muss.
    Nun meine Frage: Wenn nun der Winterdienst vom eigentlichen Besitzer beauftragt werden müsste, könnte er dann die Kosten auf die Anlieger der “Privatstraße” umlegen?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung
    MfG
    Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:32

      Hallo Martin,

      in der Regel ist der Eigentümer der Privatstraße für deren Räumung und Streuung bei entsprechender Witterung zuständig und trägt auch die Kosten. Um Ihren individuellen Fall zu beurteilen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Jana W.
    Am 12. Februar 2018 um 23:09

    Ich wohne in einem Neubaugebiet in einer Sackgasse, die während der Bauphase Privateigentum einer Firma ist, die sich um alle Straßen in diesem Gebiet kümmert, bevor sie dann der Stadt/ Gemeinde übergeben und gewidmet wird. Ob die Straße wirklich privat oder halböffentlich ist, weiß ich nicht, aber bislang konnte jeder in diese Straße fahren und dort parken.
    Es wurde auf Anfrage immer gesagt, dass die Straße solange befahren und in ihr geparkt werden darf, bis alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind, was etwa bis Ende 2019 dauern würde.
    Jetzt wurde mit einer Frist von einer Woche angekündigt, dass die Straße komplett gesperrt wird, alle parkenden Autos weg müssen und man nicht mal mehr zum Be- und Entladen einfahren darf.
    Ist das rechtens?
    Welche Möglichkeiten hat man dagegen vor zu gehen, bei Privatstraße oder halböffentlicher Straße?
    Eine erste Einschätzung würde mir sehr helfen.
    Wenn Sie mich an einen Anwalt verweisen, welches Rechtsfachgebiet sollte der haben?
    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 14:57

      Hallo Jana,

      die Frage nach der Rechtmäßigkeit Ihres geschilderten Sachverhalts kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten. Er kann Ihnen zudem die Möglichkeiten des Vorgehens erläutern. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stephanie
        Am 4. November 2021 um 16:37

        Wir sind in ein Dorf gezogen. Dort gibt es eine Strasse die vorn 2 Grenzsteine hat und Mittig das Schild Privatweg. Allerdings kein Schild Durchgang verboten.

        Darf ich rein rechtlich dort spazieren gehen?

  7. Leoni
    Am 8. Februar 2018 um 10:51

    Privatstraße: keine Durchgangsstraße, mündet in einem Wendehammer, 14 Eigentümer zu gleichen Teilen.
    Die Zufahrt von der öffentlichen Straße verläuft um ein größeres Eckgrundstück. Ist dadurch der Eigentümer dieses Grundstückes verpflichtet, auch den größten Teil der Straßenreinigung zu übernehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:49

      Hallo Leonie,

      dies können wir nicht genau beantworten, da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen. Handelt es sich um eine halböffentliche Straße, dann gilt für den Eigentümer Verkehrssicherungspflicht – dies kann auch eine Straßenreinigung betreffen, insofern diese die Verkehrssicherheit einschränkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Gabi K.
    Am 30. Januar 2018 um 7:48

    Hallo,
    wir wohnen am Ende einer Gasse (nicht befestigte Straße mit riesigen Schlaglöchern). Bis zu unserem Nachbargrundstück ist die Gasse öff. gewidmet. Dann beginnt der Privatweg. Dieser endet im Wald. Unser Nachbar und wir bauen den Weg auf unseren Grundstücken jährlich (Trinkwasserschutzzone I und II). Der Weg wird unentgeltlich vom Besitzer des anschließenden Waldes genutzt. Er befährt ihn mit mittelgroßem Traktor. Wir würden den Weg gern sperren. Beim Kauf des Grundstückes wurde uns gesagt, dass es sich um einen “Wirtschaftsweg” handle. Weder im Grundbuch noch in der Gemeinde sind dazu Unterlagen zu finden. Bis Ende 60-iger Jahre wurde die anschließende Waldfläche als Müllkippe für das Dorf genutzt. Diese ist inzwischen teilweise beräumt und nicht mehr sichtbar.
    Der Waldnachbar hat, wie andere ihm anschließende Waldbesitzer, die Möglichkeit (mit Umweg von ca 3-6 km) auf sein Grundstück zu kommen.
    Können wir den Weg mit einem abgeschlossenen Tor (für Wanderer und Spaziergänger würde eine Durchgangsmöglichkeit geschaffen) schließen? Falls das nicht möglich ist, können wir vom Waldnachbar eine Beteiligung an den Straßenbaukosten verlangen, obwohl der öffentliche Weg in einem sehr schlechten Zustand ist?
    Vielen Dank für ihre Tipps

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:52

      Hallo Gabi,

      derart spezifische Fälle können wir grundsätzlich kaum beurteilen, da uns nötige Informationen fehlen und diesbezüglich von Bundesland zu Bundesland andere Regelungen gelten können. Wenden Sie sich bitte an ein örtliches Ordnungsamt, die Polizei oder einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Monika F.
    Am 22. Januar 2018 um 9:06

    ich bin Miteigentümer von Privatweg. Wir sind 3 Eigentümer. Ein Eigentümer hat einen Mieter, dieser ist unmöglich, wenn er zu seiner Garage fahren will und es steht Auto im Weg zum kurzen Beladen oder Einsteigen. Er sieht das wenn er in den Weg fährt und blokiert das rückwärts rausfahren. Er ist so was von unfreundlich und erwartet das wir auch, wenn wir schon zurückfahren wieder auf unseren Stellplatz ausweichen das er als erstes fahren kann. Also wir sind wirklich nicht unfreundlich, aber wenn ich schon sehe ein Auto will rausfahren, kann ich doch warten bis ich in den Weg einfahre. Sie schreit es hat kein Auto auf dem Weg zu stehen. Bei Arbeiten an unserem Haus ist sie zu den Arbeitern gegangen uns sagte sie sollen Auto wegfahren, obwohl wir das mit der Miteigentümerin besprochen haben, das momentan eine Zufahrt nicht möglich ist, weil die Arbeiter auf dem Weg stehen müssen. Mit dieser schließen wir uns ja kurz. Aber die Mieterin.
    Was kann man hier machen, streiten ist für mich unmöglich.(übrigens ihr Schwiegersohn ist Anwalt ich sagte sie soll sich mal aufklären lassen) Gibt es da Gesetze wie sich Mieter verhalten müssen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:37

      Hallo Monika,

      für individuelle Rechtsberatung suchen Sie bitte einen Anwalt auf. Dieser kann Sie kompetent zu Ihrem Einzelfall beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Klaus
    Am 16. Oktober 2017 um 13:55

    Frage:
    Dürfen Gemeindestraßen veräussert werden. Welches Prozedere muss erfolgen?
    Danke
    Klaus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:21

      Hallo Klaus,

      grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Gemeindewege ganz oder teilweise zu erwerben. Ob dies auch für Straßen gilt, ist jedoch fraglich. Hierzu können Sie das Ordnungsamt oder die Gememeinde selbst befragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Lis
    Am 22. September 2017 um 18:48

    Frage: darf die Baufirma auf meinem Privatgrundstück (Rasenfläche) ein Fahrverbot für die danebenführende Strasse (Abzweigung) aufstellen ohne meine Zustimmung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:00

      Hallo Lis,

      dies sprechen Sie am besten mit dem zuständigen Ordnungsamt ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Gabi
    Am 14. September 2017 um 16:08

    Wir wohnen in einer Straße, wo Privatstraße dran steht aber jedermann durchfahren darf. Meine Frage: darf dort das Ordnngsamt tätig werden, wenn kein Kennzeichen am Fahrzeug ist? Und darf in dieser Straße ein Blitzer aufgestellt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:25

      Hallo Gabi,

      wie Sie dem obenstehenden text entnehmen können, ist eine reine Privatstraße in der Regel nicht für die Allgemeinheit befahrbar. Kann es deshalb sein, dass es sich in Ihrem Fall um eine halböffentliche Straße handelt? Sollte dies der Fall sein, gelten dort die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Inwiefern das Ordnungsamt in Ihrem Fall tätig werden kann oder ob dort geblitzt werden kann, ist am besten bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Alexander
    Am 4. August 2017 um 17:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frage lautet ob ein Weg ein Privatweg ist, wenn da ein städtisches Straßenschild ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:41

      Hallo Alexander,

      in der Tat kann es sich auch in diesem Fall um eine Privatstraße handeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andreas T.
    Am 3. Juli 2017 um 7:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frage bezieht sich ebenfalls auf die Nutzung einer Privatstraße.
    Diese mündet im weiteren in eine öffentliche Straße.
    Diese öffentliche Straße befindet sich in einer 30 er Zone. ( keine Verkehrszeichen an Einmündungen vorhanden)
    Wie ist die Vorfahrtsregelung wenn ich von der Privatstraße auf die öffentliche Straße wechseln möchte ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:27

      Hallo Andreas,

      in der Regel sollten auch dort die regulären Vorfahrtsregeln gültig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. BIMBO
    Am 18. Juni 2017 um 2:35

    Wie ist es denn wenn man Anwohner an einer Privatstrasse ist, die immer wieder von Leuten uafgrunf ihrer Ebenen Lage zum Fahrradfahren aufgesucht wird und zwar Eltern mit Kleinkindern, die dann dreist behaupten Familie xyz zu besuchen, die weil sie keinen Ärger haben wollen einfach behaupten, diese zu kennen. Kann man die zum Grundstück der Nachbarsfamilie shicken oder muss man diese trotz Ermahnung, dass man nicht die Kinder beaufsichtigen möchte, dulden und beaufsichtigen. Oder kann man ein generelles Spielverbot für Fremde auf der Privatstrasse aussprechen und notfalls per Antwalt vorgehen????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:38

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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