Privatstraße - Verkehrsrecht & Straßenbenutzung 2023
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Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. Mai 2023

Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt

Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.
Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.

Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.

Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.


FAQ: Privatstraße

Sind Privatstraßen immer für den öffentlichen Verkehr gesperrt?

Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

Gilt auf einer Privatstraße die Straßenverkehrs-Ordnung?

Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.

Welche Straßen sind privat?

In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.

Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?

Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:

Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
  • Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
  • Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Ein Sonderfall ist die so genannte Privatstraße des Bundes: Eine solche Straße ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, ist allerdings nicht gewidmet und unterliegt damit nicht dem Straßen- und Wegerecht. Die Nutzung für die Allgemeinheit kann, aber muss dabei nicht eingeschränkt sein.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.

Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?

Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.


Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.

Eine Straßenverkehrsbehörde kann den Eigentümer eines Grundstücks um die öffentliche Widmung einer Privatstraße bitten. Dadurch ist es dem Besitzer nicht mehr gestattet, diese Straße für die Allgemeinheit zu sperren.

Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?

Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.
Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.

Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.

Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.

Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.

Bei einem reinen Privatweg erfolgt die Nutzung hingegen auf eigene Gefahr des Autofahrers oder des Passanten. Wenn der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr abgesperrt ist, sollte der Eigentümer ein eindeutiges Schild anbringen, welches beispielsweise besagt: “Privatweg: Betreten auf eigene Gefahr”, oder auch: “Privatweg: Eingeschränkter Winterdienst”.
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Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?
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105 Kommentare

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  1. Peter P sagt:

    Hallo,
    gilt auf einem nicht öffentlichen Weg ( Zufahrt bzw. Ausfahrt eines Geschäfts die rechts vor links Regelung ? )

    Gruß Peter P.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter P,

      die Verkehrsregeln sind normalerweise nicht auf Privatgrundstücken anwendbar. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Annette N. sagt:

    Ich wohne in einer (angeblich) nicht gewidmeten Forststrasse,die seit über 100 Jahren nachweislich durch den öffentlichen Fahrverkehr geduldet genutzt wurde.
    Jetzt wurde diese Straße für den öffentlichen PKW/Motorradverkehr geschlossen.
    Ist dies zulässig und gibt es eine gesetzliche Handhabe dieses rückgängig zu machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Annette N.,

      das können wir nicht beurteilen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Grundlegend kann von der Verwaltung entschieden werden, einen Waldweg für den öffentlichen Verkehr zu sperren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Anja sagt:

    Hallo,
    wir sind mit einigen Parteien Eigentümer einer kleinen Privatstraße. Jetzt muss ein Gastank getauscht werden. Dazu muss ein großer Kran platziert werden. Reicht es, wenn die Nachbarn informiert werden, oder muss die Straße offiziell gesperrt werden? LG A.R.

  4. TW sagt:

    Guten Tag,

    wir wohnen in einer ca. 210m lagen Privatstraße, alle Anwohner haben einen bestimmten Anteil an dieser Straße beim Kauf der Grundstücke erworben. Die Privatstraße ist als Spielstraße beschildert. Unsere Gemeinde hat das Wegerecht auf dieser Straße, damit Polizei und Rettungsfahrzeuge sowie diese Müllabfuhr nutzen können.

    Nun unser Problem, die Straße wir oft von Anwohnern eines angrenzenden Wohngebietes genutzt um schneller zu deren Häuser zukommen, denn unsere Privatstraße endet an einer anderen öffentlichen Straße (Sackgasse).

    Jetzt meine Frage, wir Eigentümer sind sich einig das wir gerne diesen nicht gewollten Durchgangsverkehr eindämmen möchten, unsere Idee ist dass wir am Ende unserer Privatstraße Absenkbare Poller mit Dreikantschlüssel installieren. Somit könnten die Polizei und Rettungskräfte als auch die Müllabfuhr durchkommen und wir wären den Durchgangsverkehr los. Ich habe im Internet schon viel versucht zu finden, wurde aber nicht so richtig schlau ob das machbar ist.

    Wäre Dankbar für Ihre Hilfe

    Schönen Gruß

    • Rainer W sagt:

      Wir wohnen in einer Privatstraße.Am Ende der Privatstraße ist absolutes Halteverbot durch Schild gekennzeichnet.Ebenso als Rettungsweg und
      Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet.Trotzdem Parken immer wieder Fahrzeuge dort.Kann ich hier das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen?
      Oder kann ich bei der Polizei eine Online Anzeige machen?Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • lorenzo sagt:

      bruder lass die leute doch in ruhe dreinantschloss kannste eh für 8€ bestellen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo TW,

      ob das rechtlich machbar ist, sollten Sie mit einem Anwalt klären, auch hinsichtlich der Barrierefreiheit für Polizei und Rettungskräfte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Daniela B. sagt:

    Wir wohnen an einer Privatstr. (Sackgasse mit Wendehammer als Garagenzufuhr), die hälftig 7 Eigentümern und hälftig einem weiteren Eigentümer gehört. Sie ist mit einem Schild als solche und mit ‘Anlieger frei’ gekennzeichnet ist. Sie hat aber insofern eine öffentliche Widmung, dass die Müllabfuhr hineinfährt und auch der Schneedienst der Gemeinde im Winter zum Räumen. Nun parken hier tägl. Nachbarn, die nicht zur ETG gehören. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen bzw. so zu parken dass sie uns nicht behindern, parken sie weiterhin und noch dazu so weit vorne, dass wir beim Ausfahren den Gehweg nicht einsehen können und auch beim Einfahren in die Str. mit unserem größeren Auto z.T. Probleme haben. Meine Frage ist nun, ob hier die StVO gilt und auch hier zur Einmündung in die öffentliche Str. 5m Abstand gehalten werden muss und ob wir das Ordnungsamt rufen können um diesem Nachbarn einen Strafzettel zu erteilen wenn er a) widerrechtlich parkt und b) die 5m nicht einhält.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dadniela B.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das beste Vorgehen zu klären – ggf. kann auch das Abschleppen in Frage kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Manfred F. sagt:

    Uns Bewohnern war bei Kauf nicht bekannt das es sich um eine Privatstraße handelt, darf die Stadt unserer Straße nur um den Hausmüll nicht am Grundstück abholen zu wollen unser Straße in eine Privatstraße umbenennen.

  7. Sarah B. sagt:

    Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten eigentlich in Privatstraßen? Sowohl einige Anwohner, als auch Besucher oder Lieferdienste fahren bis zu 40 km/h. Wir sind allerdings nicht offiziell als Privatweg ausgewiesen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sarah B.,

      sofern keine anderweitigen Schilder existieren, sollten normalerweise die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten gelten (50 km/h in geschl. Ortschaften).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. alpin sagt:

    Ich bin Eigentümer einer Sackgasse ca. 70m lang.( Hintausweg, Schotterweg.)Bis jetzt hat die Gemeinde Instandsetzung und Winterdienst gemacht. Jetzt macht die Gemeinde beides nicht mehr. Bin ich mit einer Vehrkehrtafel (Allgemeines Fahrverbot, mit Zusatztafel :ausgenommen Anrainer und Radfahrer ,Privatweg, kein Winterdienst ,Benutzen auf eigene Gefahr ) rechtlich abgesichert.

  9. Verena sagt:

    Wenn ein Privatweg weder mit Schild noch Absperrung gekennzeichnet ist…. darf ich ihn nutzen? Für mich ist es nicht erkennbar dass es sich bei unserer Nachbarstrasse um einen Privatweg handelt, jedoch versuchen 2 Anwohner dieser, mir ständig zu verbieten, dort mit meinem Hund zu laufen. Zudem stehen in der Straße, meiner Meinung nach, städtische Parkverbotsschilder und das Ordnungsamt verteilt regelmäßig Parkknöllchen.

  10. Ginny sagt:

    Ich arbeite in einer Firma durch deren Gelände eine Privatstraße läuft. Diese wird von vielen Anwohnern als Abkürzung benutzt. Auch ist dort ein Getränkemarkt mit Parkplatz vorhanden. Manche Anwohner rasen hier mit 60 – 70 km/h durch, obwohl in der Ortschaft 30 km/h gilt. Wie sieht es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgelände aus? Ist hier Rechtsfreier Raum, oder gelten auch hier die 30 km/h

  11. Peter sagt:

    Ich besitze eine Privatstraße, die meinen Mietern als Zufahrt zu meiner privaten Tiefgarage dient-ein Gartenzaun des Nachbarn ragt in meine Privatstraße hinein-
    das Ordnungsamt fordert jetzt von mir, diesen Zaun mit einem Warnschild zu versehen-ist dies gesetzeskonform?

  12. Joannis sagt:

    Wenn a) selbst der Eigentümer einer Privatstraße Maschendrahtzaun und die T-profil Pfosten des anliegenden Anwohners stark beschädigt, oder
    b) Baufahrzeuge die vom Eigentümer bestellt sind wg. Umbau seines Hauses
    c) Unfalltod auf dem Privatweg
    danke für ihre Mühe

  13. V. Thomann sagt:

    Grüezi
    Wir haben einen zur Strasse leicht abfallenden Teer-Hausplatz.
    Wer haftet, wenn ein ca. 3-jähriges Kleinkind aus der Nachbarschaft mit einem Zweirad auf den Platz fährt und dann auf die Qartierstrasse rollt, wo es von einem Auto angefahren wird?
    Speziell an der Situation ist, dass die Mutter jeweils dabei ist, sich aber nicht darum kümmert und nichts sagt.
    Freundliche Grüsse
    V.Thomann

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo V. Thomann,

      die Haftung übernimmt in der Regel derjenige, dem die Schuld an dem Unfall zugeschrieben wird. Welche Person dies ist, kann nicht so leicht beantwortet werden. Lassen Sie sich hier ggf. von einem Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Frau Stobinski sagt:

    Hallo,

    Auf einer Privatstrasse ist ein Schrittgeschwindigkeitsschild aufgestellt. Es ist eine reine Privatstrasse, die zur Eigentumshäusern und Miethäuser führt.
    Was kann man tun, wenn sich ein Mieter nicht an die Geschwindigkeit hält. An wen kann man sich wenden?

  15. Marina sagt:

    Ich habe eine Frage:
    Ich wohne in Österreich und habe mit 2 Nachbarn eine Privatstrasse.
    Jetzt möchte 1 Nachbar auf er privaten Straße etwas sanieren. Ich aber nicht , da es nicht nötig ist.

    Kann er es durchsetzen wenn von 3 Partien nur 1 Partei etwas sanieren möchte?
    Oder kann er es durchsetzen wenn er den anderen Nachbarn überzeugt und dann 2 Parteien für die Sanierung ist und 1 Partei dagegen ist?
    Bitte km Hilfe! Vielen lieben Dank, marina

  16. Andreas sagt:

    Hallo,

    Uns gehört ein großes Grundstück.
    Im vorderen Teil befindet sich unser Wohnhaus, während wir im hinteren Teil einen gewerblichen Garagenhof betreiben.

    Zusätzlich zu den Garagen vermieten wir auf dem Garagenhof auch noch Stellplätze an einen nahegelegenen Kindergarten.
    Diese Stellplätze werden von den Kunden des Kindergartens genutzt, um Kinder zu bringen und abzuholen.

    Sowohl unser Wohnhaus als auch unser Garagenhof sind von der öffentliche Straße aus ausschließlich durch einen Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt. Somit nutzen wir zusammen mit unseren Garagenmietern und den Kunden des Kindergartens täglich diesen Weg.

    Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Parkplatz hinter dem Haus.
    Auch dieser Parkplatz ist bislang ausschließlich durch den Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt.
    Die Mieter des Mehrfamilienhauses befahren somit ebenfalls täglich unseren Weg.
    Eine Wegerecht wurde hierfür jedoch nicht eingetragen. Bisher haben wir das Befahren unseres Weges lediglich stillschweigend hingenommen.

    In Zukunft möchten wir jegliche Art des Durchgangs und der Durchfahrt auf unserem Weg verbieten.
    Ausgenommen sollen hiervon lediglich unsere Garagenmieter und die Kunden des Kindergartens sein.

    Fragen:
    1. Handelt es sich bei unserem Weg um eine “Private Straße” oder eine “Halböffentliche Straße”?

    2. Können wir, trotz der gewerblichen Nutzung unseres Weges, die Nutzung durch Fremde eigenverantwortlich verbieten?

    3. Falls ja, wie können wir unseren Willen deutlich und rechtssicher zum Ausdruck bringen?

    Herzlichen Dank,
    Andreas

  17. Andi sagt:

    Hallo,

    Uns gehört ein großes Grundstück.
    Im vorderen Teil befindet sich unser Wohnhaus, während wir im hinteren Teil einen gewerblichen Garagenhof betreiben.

    Zusätzlich zu den Garagen vermieten wir auf dem Garagenhof auch noch Stellplätze an einen nahegelegenen Kindergarten.
    Diese Stellplätze werden von den Kunden des Kindergartens genutzt, um Kinder zu bringen und abzuholen.

    Sowohl unser Wohnhaus als auch unser Garagenhof sind von der öffentliche Straße aus ausschließlich durch einen Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt. Somit nutzen wir zusammen mit unseren Garagenmietern und den Kunden des Kindergartens täglich diesen Weg.

    Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Parkplatz hinter dem Haus.
    Auch dieser Parkplatz ist bislang ausschließlich durch den Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt.
    Die Mieter des Mehrfamilienhauses befahren somit ebenfalls täglich unseren Weg.
    Eine Wegerecht wurde hierfür jedoch nicht eingetragen. Bisher haben wir das Befahren unseres Weges lediglich stillschweigend hingenommen.

    In Zukunft möchten wir jegliche Art des Durchgangs und der Durchfahrt auf unserem Weg verbieten.
    Ausgenommen sollen hiervon lediglich unsere Garagenmieter und die Kunden des Kindergartens sein.

    Fragen:
    1. Handelt es sich bei unserem Weg um eine “Private Straße” oder eine “Halböffentliche Straße”?

    2. Können wir, trotz der gewerblichen Nutzung unseres Weges, die Nutzung durch Fremde eigenverantwortlich verbieten?

    3. Falls ja, wie können wir unseren Willen deutlich und rechtssicher zum Ausdruck bringen?

    Herzlichen Dank,
    Andreas

  18. Gerald sagt:

    Hallo, ich hoffe auf unser Problem Auskunft zu erhalten :
    wir haben vor Jahren ein Grundstück gekauft und gebaut. Es sind weitere 4 Anrainer die wir gemeinsam eine Privatstrasse und Sackgasse nutzen. (eingetragen im Grundbuch). Die Strasse selber blieb als Fläche beim ehemaligen Grundbesitzer.
    Es ist eine von uns mittels Fahrverbottafel gekennzeichnete Privatstrasse mit zusätzlichem Haftungsausschluss “auf eigene Gefahr”.
    Ist hier auch der Grundbesitzer für die Schneeräumung zuständig oder sind wir als Nutzungsberechtigte dazu verpflichtet ?
    Da der Winter langsam wieder näher kommt gibt es darüber viele Diskussionen.
    Dank vorab….und: dieses Portal ist super !

  19. Torsten sagt:

    Ich wohne in einer Halböffentlichen Straße mit 17 Eigentümern und unbestimmten Eigentumsanteilen. In einer vergangenen Eigentümerversammlung wurde eine Benutzerordnung mehrheitlich Zugestimmt, die besagt, dass das Parken auf der Straße auch für die Eigentümer nicht erlaubt ist Nun halten sich einige Eigentümer nicht an dieser selbst beschlossene Regelung und nutzen die Straße als Dauerparplatz, auch mit mehreren Autos und Firmenfahrzeugen. Kann hier das Ordnungsamt tätig werden? Wie breit muss die Mindestdurchfahrtsbreite sein um Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge ungehinderten Zugang zu gewähren?
    Herzlichen Dank

  20. Ralf sagt:

    Hallo,
    mein Grunstück grenzt an einen Bürgersteig (Gehweg)an einer Landesstraße. Dieser Bürgersteig (Gehweg) befindet sich in Privatbesitz. Er ist also halb öffentlich. Nun verpflichtet mich die Gemeinde die Schneeräumung und die Laubberäumung zu übernehmen. Da ich gehbehindert bin habe ich eine Firma beauftragt, die ich bezahlen muß. Ich bezahle also für die Beräumung des privaten Grundstückes(Gehweg) eines anderen Eigentümers. Kann die Gemeinde bei einem halb öffentlichen Weg mir als Anlieger die Räumung und damit indirekt die Kosten für ein fremdes Privatgrundstück überhelfen? Zumal der Eigentümer auf der gegenüber liegenden Straßenseite auch ein Mietgrundstück besitzt?

    Danke für ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ralf,

      bitte wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung dieses Falles an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden und können daher zu diesem Sonderfall keine Bewertung abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. elschen sagt:

    Wie ist es denn wenn auf einem Privatweg mit Sackgasse, die letzte Partei eine Gewerbe betreibt..
    Täglich laufen und fahren hier die Kunden vor der Tür lang. Wenn nun jmd ausrutscht und sich den Arm bricht o.ä. muss ich dann für den Unfall haften?

  22. Markus sagt:

    Hallo.

    Ich besitze eine Privatstraße (Durchfahrt). Ich habe die Durchfahrt jetzt mit Absperrpfosten gesperrt, dass eine anliegende Firma (hat kein Durchfahrtsrecht) nicht mehr mit ihren, bzw. die LKW´s der Lieferanten durchfahren können. Es ist in letzter Zeit zu vermehrten Schäden an unserem Haus, Gartenmauer, etc., inkl. Fahrerflucht gekommen. Die Absperrung habe ich mit Durchfahrtsverbotsschildern gekennzeichnet. Jetzt meine Frage. Wer ist haftbar, wenn trotzdem noch jemand diese Durchfahrt nutzt (war immer offen und jedermann konnte durchfahren)und gegen die Absperrpfosten fährt (aus Gewohnheit, etc)?

    Danke für die Antwort.

  23. alex sagt:

    Hallo,
    wir sind Hauseigentümer und wohnen in einer schmalen Privatstraße. Diese darf auch eigentlich nur von Anliegern genutzt werden. Nun nutzen einige fremde Fzg unsere Privatstraße als Abkürzung wenn sich Mal der Verkehr in den umliegenden öffentlichen Straßen staut. Leider wird oft in einem nicht angepassten Tempo unsere Straße befahren und da wir kleine Kinder haben, die oft in unserem offenen Hof spielen, der unmittelbar an die Privatstraße grenzt, fürchten wir um das Wohl unserer Kinder.
    Dürfen wir auf eigene Kosten (oder sogar mit finanzieller Unterstützung der Stadt) Geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen in baulicher Form an unserem Teil der Privatstraße ergreifen? Zb. das Anbringen von Plateau-Pflasterungen oder Speedbumper?
    An wen muss ich mich diesbezüglich wenden? Brauche ich eine Zustimmung der Stadt?
    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
    Beste Grüße

  24. Jay sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es im Sinne der Verkehrssicherungspflicht von Privatstraßen eine Pflicht, die an einem Grundstück entlang laufende Privatstraße per Zaun einzufrieden?

    Danke und mit freundlichen Grüßen,

    J

  25. Waldecker Hof sagt:

    Guten Tag!
    Wir haben einen längeren Privatweg auf unserem Grundstück, (den wir für Wanderer und Fahrradfahrer freigegeben haben) und diesen auch durch Schilder gekennzeichnet. Dennoch fuhren immer wieder Pkws auf diesem Weg durch unser Grundstück. So haben wir zwei große Steine hingelegt, damit dies nichtmehr geschehen kann. Doch es kommt immer wieder vor, dass Leute diese einfach zur Seite rollen und dennoch unseren Weg befahren.
    Können Sie uns weiterhelfen, welche Schritte wir noch unternehmen können um dem einen Einhalt zu gebieten?

    Vielen Dank im Voraus!

  26. Pascal sagt:

    Hallo
    Ich bin Besitzer einer Privatstrasse und unser Nachbar hat Überfahrtsrecht.
    Meine frage dürfen meine Kinder auf meiner Strasse spielen ? Leider dauert es meinem Nachbar manchmal zu lange bis die Kidds
    das Velo von der Strasse nehmen bis er durchfahren kann…..
    MFG

  27. Ralf sagt:

    zu meiner Frage vom 8.09.2019 18.01 Uhr
    Hallo Bußgeldkatalogteam,
    inzwischen hat der Eigentümer den Bürgersteig( ungepflasterter Weg) vermessen lassen und die roten Pflöcke stehen gelassen, so dass ich in der Lage war der Gemeinde den Sachverhalt auch nochmals bildlich durch Begehung vor Augen zuführen. Nun hat die Gemeinde in meinem Sinne entschieden und eingesehen, dass der Eigentümer für Laub und Schneeberäumung veranrwortlich ist.

  28. Jelena sagt:

    Hallo?
    Wollte nachfragen wie es aussieht.
    Darf eine Baufirma einen ordentlichen Weg bröckeln für mehrere Wochen und wen nein was soll man tun.

    Und wie sieht es aus mit einen baugerust ohne leichter so das die Bauarbeiter trauf krettan müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

  29. Sigrid sagt:

    Hallo, guten Tag, wir, mehrere Eigentümer, haben unser Grundstück Garten, der nur über einen steilen Privatweg zu erreichen ist.
    Da wir ca. 4 x im Jahr schwerere Dinge zu transportieren haben, fahren wir mit dem Auto Auto hoch. Die besagte Besitzerin des unfestigten Privatweges verwehrt uns dieses durch einen verankerten Böller. Ist das rechtens? Was passiert wenn man mal den Krankenwagen oder die Feuerwehr benötigt?? Vielen Dank für die Auskunft. Mfg Sigrid Schulz

  30. Renate sagt:

    Wie wohnen in einer Privatstrasse , die auch durch ein elektrisches Tor geschlossen ist.
    Meine Frage ist – wie es sich mit dem Parken vor dem eigenen Haus verhält, dessen Zaun durch Mauersteher an beiden Seiten (komplette Breitseite des Grundstückes) gehalten ist – und sich auf jeder Seite am Ende eine Einfahrt befindet.
    Das Problem für uns ist, dass unser Nachbar immer mit 3 Autos (eines davon ist ein Gast) die komplette Breitseite seines Hauses incl. seines eigenen Eingangs okkupiert – sodass wir mit unserem Wagen – den wir in einem Carport innerhalb unseres Grundes abstellen, 3-4 mal reversieren müssen um unsere Einfahrt nutzen zu können, da das erste, der 3 Autos beim Nachbarn exakt an dem Mauersteher zu unserem Grund parkt.
    bitte um Ihre Hilfe ob dies rechtens ist – und ob wir uns da wehren könnten.
    Herzlichst Renate

  31. Heiner sagt:

    Wo kann ich erfragen, ob unsere Zufahrtstraße eine Privatstraße ist, oder eine halb öffentliche Straße (umgewidmet)?

  32. Frank K. sagt:

    Hallo,

    Wir haben ein Privatweg wo mehrere Eigentümer dranwohnen.
    Nun hat der Eigentümer des ersten Wohnhauses ohne uns zu fragen ein Geschwindigkeitshuckel auf die Straße gemacht.
    Darf er es ohne sich mit den anderen Anwohner abzusprechen.
    Hier gilt ein Wegerecht für alle Anwohner.

    Mit freundlichen Grüßen

  33. Sabine sagt:

    Guten Abend,
    ich bin heute Morgen auf einem Privatweg (wir haben Wegerecht, um in unsere Garage zu fahren) gegen einen Stein gefahren, den unser gegenüberliegender Nachbarn neben seine Einfahrt gelegt hat, damit wir nicht so nahe an seine Einfahrt fahren. Diesen Stein habe ich wohl gegen seine Mauer mit dem rechten Vorderreifen geschoben. Ich habe es gemerkt, dass ich gegen den Stein gefahren bin, hab mir aber seinen Stein nicht angesehen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass bei ihm ein Schaden entstanden ist.

    Jetzt hat er Strafanzeige wegen Fahrerflucht gegen mich gestellt. An seiner Mauer ist durch den Stein etwas Putz abgesprungen.

    Meine Frage, handelt es sich hier auch um den Tatbestand der Fahrerflucht, auch wenn es sich um eine Privatstraße handelt?

    Danke für die Antwort.

    Viele Grüße

    Sabine K

  34. Sigrid D sagt:

    Haben vor 35 jahren haus mit Eingang auf Privatweg gekauft,was wir nicht wusten.Haben nun herausgefunden das der Haupteingang 1940 auf der anderen Strasse war.Nun kauft uner Haus niemand weil ins der Besitzer des Privatweges keine Grunddienstbarkeit für die Einfahrt eintragen lässt.Was können wir tun?

  35. Renate B sagt:

    Hallo, zu unserem Grundstück gehört auch die Straße, wir haben nur einen Nachbarn, der das Wegerecht hat. Die Straße wird auch nicht von der Stadt gepflügt oder gereinigt. Wir haben ein altes, abgemeldetes Cabrio stehen. Jetzt verlangt das Ordnungsamt, dieses zu entfernen, mit einer Frist zum……….Dürfen die das??? Danke für Antwort.

  36. Renate B sagt:

    Guten Tag ,
    habe bei meiner Anfrage von letzter Woche, vergessen den Bußgeldkatalog anzukreuzen.
    Bitte vergessen Sie meine Anfrage nicht, wegen unserer Privatstraße. Kann mich auch leider nicht an den Anfragen Anderer orientieren, da noch Keiner dieses Problem hatte.
    Liebe Grüße
    Renate

  37. Leo S sagt:

    Hallo
    als Besitzer einer Privatstraße habe ich einem Landwirt (Formulierung: dem Besitzer des Gemarkung …) eine Grunddienstbarkeit zur Nutzung der Strasse eintragen lassen.
    Nun will der Landwirt einen Wohnmobilstellplatz eröffnen und die Anfahrt zu diesen Stellplatz über meine Privatstraße einrichten.
    Sind die Nutzer Gäste des Landwirts oder fallen nicht unter die gegebene Dienstbarkeit?
    Muss ich ein Schild aufstellen, um den Verkehr von meiner Privatstraße fern zu halten.
    Wie kann ich gegen eine widerrechtliche Straßenbenutzung vorgehen?

    Grüße

    Leo

  38. Kai sagt:

    Hallo,
    wir sind Mieter in einem Haus, welches auf einem Grundstück quasi innerhalb eines Parks liegt. Das Grundstück ist im Besitz des Vermieters, die Parkanlagen werden durch eine Stiftung betreut. Die Stiftung hat nun angekündigt den Zufahrtsweg zum Grundstück für KFZ sperren zu wollen. Es handelt sich um eine unbefestigte Straße, die auch immer wieder von Besuchern des Parks zugeparkt wird. Fußgänger, Radfahrer dürfen natürlich weiterhin auf dem Weg in den Park gelangen. Das für den Weg ein Parkverbot aufgerufen werden soll, kann ich nachvollziehen. Aber darf die Stiftung uns untersagen, mit dem PKW über die einzige Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück unseres Vermieters zu gelangen? Einkäufe oder das Gepäck für den Urlaub müssten dann >200 m zur nächsten Parkmöglichkeit für das Auto tranbsportiert werden. Wie sollen Paketlieferungen stattfinden?

    Mit freundlichen Grüßen

  39. Roberto O sagt:

    Ich wüsste gern, ob man auf einer solchen Straße, die als Zufahrtsweg deklariert ist, auf dem sich Spaziergänger, Fahrradfahrer, PKWs bewegen dürfen, ein Pferd an der Hand führen darf mit entsprechender Kennzeichnung oder sogar dort reiten darf, da man ja als Reiter ein Verkehrsteilnehmer ist, der einem PKW, Fahrrad, etc gleichzusetzen ist

  40. MaxK sagt:

    Mein Verpächter hat mir mit Landpachtvertrag (Hofpacht) eine, wie sich jetzt rausstellt, öffentlich gewidmete Straße verpachtet. Die Straße wird von der Gemeinde in Stand gehalten und intensiv genutzt. Der Verpächter will mich nicht aus dem Vertrag entlassen. Ist diese Verpachtung überhaupt zulässig?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Max K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der sich dieser Sache annimmt.

      Die Reaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Mia S sagt:

    Hallo,
    ich habe letzte Nacht in einer Privatdtraße in einem Verkehrsberuhigten Bereich geparkt. Ich habe um 21 Uhr geparkt und bin morgens um 6 Uhr wieder weg gefahren. Ich selber wohne auch in diesem Verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) aber nicht in dem Privatweg. Außerhalb von dem Privatweg waren aber keine Parkplätze mehr frei.
    Mir hat dann eine Frau einen Zettel geschrieben und an mein Auto geklemmt, dass ich hier doch bitte nicht mehr parken soll.
    Wer hat jetzt recht bzw. hätte ich das machen dürfen?

  42. Ste. M. sagt:

    Hallo,
    ich bin Anlieger in einer Privatstraße, die mir aber nicht gehört.
    Nun möchte die Eigentümerin Geld von mir haben, weil die Straße aufwändig saniert werden soll.
    Muss ich mich beteiligen und kann sie die Kosten auf die Anwohner umlegen, weil ich die Straße nutze, um zu meinem Grundstück zu fahren bzw. gehen? Einen anderen Weg gibt es nicht, da es eine Sackgasse ist.
    Danke für eine kurze Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ste.M.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  43. Renate K sagt:

    Wir sind die Besitzer eines Weges mit Sackgasse und 7 Anliegern.Einige haben Wegerecht und zwei geh und Fahrtrecht. Parken ist nicht erlaubt.
    Wir haben bestimmt schon 5 Schilder anfertigen lassen,jedes kostete uns 125.- Euro und an unseren Holzzaun angebracht.
    Vor 4 Tagen haben wir leider wieder feststellen müssen, dass unser Parkverbotsschild grob und brutal heruntergerissen wurde,obwohl es zudem noch an einer stabilen Spannplatte befestigt war.
    Wir haben dann die eigenen Kameras durchgesehen und haben den Schwager darauf gesehen, wie er mit der Schneeschaufel seine Fussspuren im Schnee zugeschüttet hat und sich über den Privatweg zu seinem Haus nebenan begeben hat,aber zu seinem Hintereingang.Die Tat selber konnten wir nicht sehen, weil ein Strauch davor war. Und so macht er es immer !!!!Das geschieht immer bei Nacht zwischen 2UHr 30 und 4Uhr.
    Was konnen mein Mann und ich da noch machen ? Das Parkverbotsschild ist wichtig, da sonst keine Feuerwehr usw reinkommt.Ich erbitte dringend um Ihre Antwort mit guter Hilfe LG Renate
    Doppelter Kommentar kann nicht sein,habe erst vorher(vor Ihrem Hinweis und jetzt gesendet.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Renate K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder die Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  44. Andy sagt:

    Darf das Ordnungsamt in einer Privatstrasse Verwarnungsgelder erheben?

  45. Michael sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog.org,

    mein Grundstück liegt an den Bahnschienen. Der Zufahrstweg gehört der deutschen Bahn. Bis vor kurzem hat sich die Stadt um die Pflege (Beseitigung von Schlaglöchern) des Weges gekümmert. Seit kurzem ist im Amt ein Wechsel der zuständigen Person vollführt worden und diese neue Person meint, die Deutsche Bahn müsse sich um die Pflege der Straße kümmern.
    Wer muss sich um die Beseitigung der Schlaglöcher kümmern und natürlich auch die Kosten dafür tragen?

    Danke, Michael

  46. Leosen sagt:

    Hallo
    Mein Nachbar ist Landwirt und hat auf meinem Privatweg ein persönliches (als Hofbesitzer bezeichnetes) eingetragenes Geh- und Fahrtrecht.
    Kann ich mit einem Schild (Privatweg, Durchgang verboten) meinen Privatweg von der Nutzung durch fremde Personen ausschließen ohne dabei gegen das eingetragene Geh- und Fahrtrecht zu verstoßen?

  47. Moses sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog,

    Es geht um eine reine Privatstrasse mit dem Schild “Parken verboten”
    Die Häuser stehen da nur auf einer Seite. Auf anderer Seite sind da Grass und dann etwas verwilderte Bäume.
    Viele Bewohner parken an diesen vergrassten Erde. Sollte ich gelegentlich auch da am Grass neben der Straße parken, verletzte ich damit das Parkverbot auf dieser Privatstrasse?

    MfG

  48. Arne sagt:

    Kann man als Eigentümer die Nutzer eines Privatweges an Instandhaltungskosten beteiligen lassen? Wenn ja, in welchem Umfang?
    MfG

  49. Melanie S sagt:

    Hallo, mit unserem Grundstück mussten wir einen 1/9 Anteil an einer Privatstraße mitkaufen. Dazu gibt es 1x im Jahr eine Versammlung und ein gemeinsames Konto, das der gewählte Verwalter führt. Wenn Beschlüsse gefasst werden, nach welchem Gesetz kann man handeln? Ist das WEG Gesetz richtig?

  50. Ute H sagt:

    Über unser Grundstück verläuft die Zufahrt für zwei hinter liegende Häuser. Eingetragene Grunddienstbarkeit.
    Nun wird aber über unser Grundstück so schnell gefahren das eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
    Nach mehrmaliger Aufforderung unser Grundstück doch bitte in Schrittgeschwindigkeit zu überfahren, wurde ich nur aufs übelste beschimpft und beleidigt.
    Geändert hat sich nichts.
    Kann eine privatrechtliche Anzeige helfen ?

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