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Einäugig Autofahren: Welche Regeln sind zu beachten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Darf man mit nur einem Auge das Autofahren erlernen?

Trotz Handicap zum Führerschein: Ist ein Auge blind, können Sie unter gewissen Voraussetzungen trotzdem Auto fahren.
Trotz Handicap zum Führerschein: Ist ein Auge blind, können Sie unter gewissen Voraussetzungen trotzdem Auto fahren.

In Deutschland leben viele Menschen mit einer Behinderung. Gerade für sie ist die Freiheit und Selbstständigkeit, die ein eigenes Auto bietet, kaum zu unterschätzen. Körperliche Beeinträchtigungen können es Betroffenen jedoch unmöglich machen, ein herkömmliches Fahrzeug zu führen.

Aus diesem Grund werden Umbauten am Auto vorgenommen. Sitze können verändert, elektronische Lenkhilfen eingebaut und Hebel verlegt bzw. verlängert werden. Nur mit dem passenden Pkw ist es jedoch nicht getan. Damit Betroffene die Fahrerlaubnis erhalten können, um trotz Behinderung mobil zu bleiben, müssen sie verschiedene Nachweise erbringen. Hierzu gehören unter anderem ärztliche Gutachten.

Wie verhält es sich jedoch, wenn eine Person, die einäugig ist, das Autofahren erlernen will? Welche Vorschriften gelten in diesem Zusammenhang? Kann man überhaupt mit einem Auge das Autofahren sicher bewerkstelligen? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber alles zum Thema „Fahren mit nur einem Auge“.

FAQ: Einäugig Auto fahren

Darf ich einäugig Auto fahren?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen dürfen Sie auch mit nur einem Auge den Führerschein machen und ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen.

Wann darf ich einäugig Auto fahren?

Nach dem obligatorischen Sehtest und einer umfassenden augenärztliche Untersuchung kann eine Aussage über die Fahrtauglichkeit getroffen werden.

Darf ich einäugig Lkw fahren?

Nein, sind Sie auf einem Auge blind, dürfen Sie in der Regel keinen Bus- oder Lkw-Führerschein erwerben.

Mit nur einem Auge: Ist das Autofahren erlaubt?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Betroffene unter gewissen Voraussetzungen auch mit nur einem Auge das Autofahren erlernen und durchführen dürfen. Alle Führerscheinanwärter – egal, ob sehbehindert oder nicht – müssen sich im Vorfeld einer Untersuchung unterziehen. Die allgemeinen Regelungen lassen sich der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) entnehmen. Bei Menschen mit einer Sehschwäche bzw. Sehbehinderung reicht ein einfacher Sehtest nicht aus, sie müssen eine umfassende augenärztliche Untersuchung durchführen lassen.

Auch Menschen, die einäugig das Autofahren ausführen möchten, müssen sich einem solchen Test unterziehen. Hierbei werden unter anderem die folgenden Bereiche geprüft:

  • Zentrale Tagessehschärfe: Damit Personen, die auf einem Auge blind sind, den Führerschein machen können, muss die Sehschärfe des Auges mindestens einen Wert von 0,5 betragen.
  • Gesichtsfeld: Das normale Gesichtsfeld eines Auges muss einen horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad besitzen. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein.
  • Beweglichkeit: Das Autofahren mit einem Auge ist erlaubt, wenn das funktionstüchtige Auge eine ausreichende Beweglichkeit aufweist.
Bevor jemand, der einäugig ist, das Autofahren erlernen darf, sind Untersuchungen beim Augenarzt nötig.
Bevor jemand, der einäugig ist, das Autofahren erlernen darf, sind Untersuchungen beim Augenarzt nötig.

Gemäß Punkt 1.3 der Anlage 6 zur FEV darf die Erteilung der Fahrerlaubnis jedoch in Ausnahmefällen auch dann erteilt werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden. In einem solchen Fall muss der Betroffene einer weiteren augenärztlichen Begutachtung unterzogen werden, bei der das Kontrast-, das Dämmerungssehen sowie die Blendempfindlichkeit getestet werden. Liegen keine anderen Störungen der Sehfunktionen vor und hat die Person eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolviert, darf sie also auch dann einäugig das Autofahren durchführen, wenn die erste Untersuchung negativ verlief.

Beachten Sie: Laut Punkt 1.4. der Anlage 6 zur FEV müssen Sie nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge zunächst einen geeigneten Zeitraum – mindestens sind dies drei Monate – abwarten, bis Sie wieder ein Kraftfahrzeug führen dürfen. Haben Sie im Anschluss eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen sowie eine Beratung in Anspruch genommen, dürfen Sie einäugig das Autofahren in Angriff nehmen.

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) sowie der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) empfehlen, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf Landstraßen sowie von 100 km(h auf Autobahnen vorgeschrieben werden sollte, wenn das verbleibende Auge eine Sehschärfe von 0,5 besitzt.

Lkw-Führerschein mit einem Auge: Ist das möglich?

Die bislang genannten Kriterien, die es unter Einhaltung möglich machen, einäugig das Autofahren zu erlernen, sind nicht für alle Führerscheinklassen gültig. Laut Anlage 6 zur FEV werden für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung strengere Anforderungen festgelegt.

Während Personen, die auf einem Auge blind sind, durchaus einen Pkw führen dürfen, ist dies bei Lkw nicht der Fall. In der Regel dürfen Betroffene keinen Bus- oder Lkw-Führerschein machen, wenn sie nicht auf beiden Augen sehen können.

Eine Sonderregelung gilt jedoch für Menschen, deren Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 erteilt wurde. Sie dürfen weiter auch Lkw fahren, wenn sie den alten Führerschein der Klasse 2 besitzen und auf dem verbleibenden Auge eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7 besitzen. Außerdem muss das Auge über ein normales Gesichtsfeld verfügen. Des Weiteren wird eine normale Augenbeweglichkeit gefordert und es darf kein Augenzittern vorliegen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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34 Kommentare

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  1. Karl Heinz
    Am 24. November 2022 um 11:12

    Hallo, ich habe da eine frage, Sehkraft auf dem linken Auge 0 da Sehnerv kaputt, wollte nachfragen ob ich dieses bei der Führerscheinstelle melden muss, und es eintragen. Weil ich meinen Führerschein umschreiben lassen muss von alt (rosa Schein) auf den neuen Karte, wird dieses vermerkt oder bleibt alles wie es ist!

  2. Oertel
    Am 11. August 2022 um 15:53

    nach einer Krebsoperation bin ich auf dem rechten Auge erblindet. Was muss ich tun um wieder Autofahren zu können?

  3. Marcus
    Am 29. Mai 2022 um 19:20

    Hallo.
    Ich hatte vor 3 Wochen einen augeninfarkt auf dem rechten Auge.
    Meine sehkraft beträgt auf beiden Augen noch 100prozent.
    Am rechten Auge ist eine gesichtsfeldeinschrankung
    Darf ich nach 3 Monaten einfach wieder auto fahren.
    Oder wie muss ich vorgehen.
    Danke

  4. Werner
    Am 4. Februar 2022 um 1:18

    Ich habe meinen Führerschein vor 1998 gemacht und darf bis 7,5 t fahren.
    Mittlerweile bin ich durch einen Beruflichen Unfall auf einem Auge blind. Gilt die Ausnahme auch, wenn ich den Führerschein erweitern möchte auf über 7,5 t.

  5. Lars
    Am 30. Dezember 2020 um 22:40

    Hallo,

    ich bin im Besitz des FS Klasse 3 und möchte nun den FS Klasse C machen, damit ich ein Wohnmobil über 7,5t fahren darf. Ich bin Familienvater von 3 Kindern. Leider habe ich seit meinem 4 Lebensjahr kein räumliches Sehen. Was ich aber sehr gut kompensiere. Ich bin in meinem Leben 7,5Tonner und Wohnwagengespanne von 13m gefahren. Ist es Ihrer Meinung nach möglich trotzdem ein positives augenärztlichen Gutachten für den C FS zu erlangen?

    Danke für Ihre Antwort
    VG

  6. Dorena
    Am 25. Oktober 2020 um 8:09

    Hallo, ich sehe seit einiger Zeit Doppelbilder. Die Sache wird augenärztlich behandelt, das Autofahren wurde mir natürlich zunächsst untersagt. Wir verhält es sich aber mit dem begleiteten Fahren ab 17 Jahre? Da bin ich bei meiner Tochter eingetragen.
    Wenn ich ein Auge schließe, z.B. abdecke, sehe ich ganz normal.

  7. Marcel H
    Am 20. Oktober 2020 um 14:34

    Hallo,
    ich bin 29 Jahre alt und möchte meinen PKW Führerschein machen.
    Ich trage auf dem linken Auge eine Kontaktlinse und mein rechtes Auge ist leider eingetrübt… Hornhauttransplantation.
    Auf dem linken Auge habe ich die selbe Krankheit, was aber mit der Linse koregiert wird .. also Sehkraft 100 %.

    Darf ich evtl. trotzdem einen Führerschein mit Sehhilfe= 100 % machen ?
    Oder gibt es doch wieder andere Gesetze ?

    Über Infos würde ich mich freuen …

  8. Eike D
    Am 17. Oktober 2020 um 8:25

    Hallo ich bin ein wenig irritiert.

    Ich bin Baujahr 1985. Vor fünf Jahren habe ich ein Auge durch ein Unfall verloren. Habe mein Führerschein seit 2003. vor zwei Jahren habe ich ein ärztliche Untersuchung für ein Flugschein ( PPLA ) bestanden.

    Also ich darf einäugig fliegen und im pkw 250 über die Autobahn rasen!

    Nun habe ich drei Kinder und wollte einen c1 Führerschein machen um mit meiner Familie mit einem Wohnmobil reisen zu können.

    Und das darf ich nicht ? Ich bin fassungslos :(

  9. Rico
    Am 29. April 2020 um 18:01

    Hallo ich muss nach 5 Jahren ein neues Gutachten an die führersteinstelle schicken da ich auf einem Auge nur noch 30% Sehschärfe, habe gestern ein neues Gutachten erstellen lassen beim Augenarzt das mich ja auch 80 € kostet. Die beim Straßenverkehrsamt sind sehr unhöflich gewesen konnten mir die Frage nicht beantworten ob das Gutachten ausreicht ich soll es ihnen zu schicken und sie würden dann entscheiden ob das reicht. Ich weiß ja nicht ob jemand hier das gleiche Problem hat denn ich verstehe das jetzt nicht genau das Gutachten vom augenarzt ist ja auch ein verkehrsmedizinische Untersuchung. Und ich wüsste jetzt wirklich nicht wo ich sowas noch machen könnte denn ich bin der Meinung ein augenarzt kann das doch besser beurteilen als wie an Verkehrsmediziner der alle möglichen Untersuchung machte.

  10. Rico
    Am 29. April 2020 um 17:52

    Augenarzt das mich ja auch 80 € kostet. Die beim Straßenverkehrsamt sind sehr unhöflich gewesen konnten mir die Frage nicht beantworten ob das Gutachten ausreicht ich soll es ihnen zu schicken und sie würden dann entscheiden ob das reicht. Ich weiß ja nicht ob jemand hier das gleiche Problem hat denn ich verstehe das jetzt nicht genau das Gutachten vom augenarzt ist ja auch ein verkehrsmedizinische Untersuchung. Und ich wüsste jetzt wirklich nicht wo ich sowas noch machen könnte denn ich bin der Meinung ein augenarzt kann das doch besser beurteilen als wie an Verkehrsmediziner der alle möglichen Untersuchung machte.

  11. Rita
    Am 4. April 2020 um 18:49

    Hallo, ich habe meine Fahrerlaubnis seit 1983. In absehbarer Zeit, werde ich auf einem Auge erblinden. Darf ich dann mit meinem PKW noch einen Wohnwagen ziehen? Mein jetziger WW hat vorne und hinten große Fenster, so das ich mittels Innenspiegel hinten durchschauen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2020 um 11:05

      Hallo Rita,

      wir können das leider nicht beurteilen und empfehlen Ihnen, sich an einen Arzt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. David
    Am 4. März 2020 um 20:57

    Ich habe grünen Star auf einem Auge von Geburt an. Das andere Auge ist 100 Prozent sehfähig.
    Ich studiere Maschinenbau und möchte sehr gerne als Prüfingenieur für Fahrzeuge tätig werden. Um selbstständig ein Unternehmen führen zu können, brauche ich den LKW Führerschein.
    Nun konnten vor Jahren, auch auf einem Auge blinde Menschen diesen Führerschein trotzdem machen . Gibt es Sonderregelungen? Ich muss den LKW- Führerschein vorweisen, auch wenn ich in meinem Unternehmen keine LKW‘s prüfen werde. Besten Dank , David

  13. L., Enrico
    Am 24. Februar 2020 um 13:56

    Bin im Besitz des Führerschein alt 3 Jetzt C1E seid 09/97 und 02/17&09/17 C/CE…bin auch von Geburt an Einäugig rechts sehe aber noch Schatten, hell und dunkel…habe keine Probleme beim Fahren…

  14. Mario
    Am 23. Februar 2019 um 12:23

    Guten Tag,
    im Kontext des einäugigen Fahrens interessiert mich, ob ich, der ich seit 1990 einen PKW-Führerschein besitze, unter folgenden Bedingungen weiterhin ein Fahrzeug führen kann:
    Aufgrund eines Tumors entfernte man mir mein linkes Auge; das rechte Auge blieb unversehrt.
    Muss ich die 3 Monate Karrenz einhalten oder genügt ein linker Zusatzspiegel am Fahrzeug?

    Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

  15. N. N.
    Am 15. Februar 2019 um 14:40

    Nach einer Kataraktoperation mit Kunstlinseneinsatz ist die Sehfähigkeit auf einem Auge voraussichtlich für den Zeitraum von ca. 4-6 Wochen sehr eingeschränkt, mit langsamer Besserung (derzeit Hell/Dunkel, Konturen im Nahbereich). Das andere Auge hat eine Sehschärfe (keine weiteren Beeinträchtigungen, jedoch mit Brille) von 90%. Darf ich unter gebührender Vorsicht in dieser Zeit ein Fahrzeug (FSKl. 3) führen?
    Danke!

  16. Ebru
    Am 17. Januar 2019 um 12:59

    Hallo
    Ich bin seit meiner Geburt blind und habe auch seit einem Jahr mit meinem gesunden Auge ein wenig Probleme (kurzsichtig) trotz dass die Ärzte sagen dass es nichts schlimmes sei, habe eine Brille bekommen und meine Frage lautet ob ich trotzdessen noch meinen Früherschein machen kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:05

      Hallo Ebru,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Hubert R
    Am 15. Januar 2019 um 16:12

    ich fahre schon 47 Jahre mit nur einen Auge,das ist für mich kein Problem, aber mein Führerschein wurde damals auf 2,8t beschränkt. Und so mit durfte ich keinen LKW Führerschein machen.

    Ich darf mir ein Auto kaufen, da spielen die PS gar keine Rolle und auf manchen Autobahnen 300KM schnell fahren
    oder sogar noch mehr je nach Auto, aber einen LKW der gerade mal 80KM schnell sein darf, sowas darf ich nicht fahren.
    Da frage ich mich wer denkt sich so etwas aus?

  18. Kevin
    Am 8. Januar 2019 um 19:59

    Hallo,
    Habe vor etwa 5 jahren versucht den LKW Führerschein zumachen.
    jedoch wurde der mir verwährt.
    Ich habe durch einen Unfall an meinem Linken Auge eine Sehschwäche,aber diese kommt vom Gehirn selber nicht vom Auge.
    Mein Schlechtes Auge Hat eine Zentraletageschärfe von 0,5 und mein gutes Auge weit über 100%.
    Durch viele Foreneinträge und was ich hier gelesen haben dürften die mir den doch eigentlich verwähren.
    würde mich um eine antwort freuen.
    mfg

  19. Silvia
    Am 4. Januar 2019 um 20:23

    Hallo,
    ich 54 Jahre alt war als Altinhaber der Klasse 3 berechtigt bis 7.5 to zu fahren. Diese Erlaubnis wurde mir durch mein Verschulden entzogen. Da ich den Führerschein neu beantragen musste gelten für mich jetzt die Neuregelungen. Soweit sogut. Habe Antrag (B Klasse 1 und C1 bis 7.5 to Klasse 2 )auf Neuerteilung d. Führerscheins gestellt.
    Zeugnis augenärztl. Unters. d. Sehv. liegt mit folgenden Werten vor.
    Zentr. Tagessehsch. DIN 58220 Visus ohne Korrektur 0.2/0.063, Visus mit eigener Brille 0.8/0,2 beidäugig 0.8
    Farbensehen: unauffällig, Gesichtsfeld: unauffällig, Stereosehen: fehlt, Kontrast-u.Dämmerungssehen: 1:1,46 erkannt,
    Blendungsempfindlichkeit: Kontrast 1:2,0 erkannt.
    Für die Erteilung der Klasse 1 steht nichts im Weg. Jedoch passen die Werte für Klasse 2 nicht bzw. lt. FeV Anlage 6, 2.1.3
    Mindestanforderung Klasse 2 0.7/0,2 ² (² = Nachweis ausreichenden Wahrnehmungsvermögens bereits bei Sehschärfe unter 0.5 auf dem schlechteren Auge erforderlich) Um diesen Nachweis geht es letztendlich. Ich habe mittlerweile zwei Augenärzte konsultiert diese sollten mir wie folgt bestätigen (diese Vorgabe war von der Führerscheinstelle so gegeben) Sehwert wird zwar unterschritten aber unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung ist Visus von 0,2 ausreichend.
    Wenn diese Bedingung bzw. Nachweis erbracht wird erhalte ich den Führerschein der Klasse 2. Die Augenärzte kann ich gut verstehen, die können meine Fahrerfahrung bzw. Fahrzeugnutzung doch gar nicht bewerten. Den Augenärzten ist nur eine Zeugnis über Untersuchung d. Sehverm. nach Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV bekannt. Weitere Maßnahmen als Nachweis ist nicht bekannt bzw. kein Wissen darüber. Wer erstellt solche Nachweise bzw. Gutachten ??
    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Februar 2019 um 18:20

      Hallo Silvia,

      die zuständige Führerscheinbehörde müsste Ihnen dazu Auskunft geben können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Mateo
    Am 2. Juli 2018 um 17:22

    Hallo,
    bald wird 3 Monate sein seit ich hatte Netzhaut OP auf rechte Auge.
    Linke Auge ist 100% Sehkraft und jetzt Rechte 60%.

    Darf ich legal fahren?

    “””Haben Sie im Anschluss eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen sowie eine Beratung in Anspruch genommen, dürfen Sie einäugig das Autofahren in Angriff nehmen”””

    heißt das dass ich muss bescheid von Arzt kriegen bevor ich fahren dürfen?
    Weil ich gehe in 10 Tagen wieder zu Untersuchung und hoffentlich Arzt sagt ja.

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:17

      Hallo Mateo,
      ob und wann Sie nach einer solchen OP wieder Autofahren dürfen, sollten Sie mit Ihrem Augenarzt besprechen. Für die rechtlichen Voraussetzungen sollten Sie sich ggf. mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Andrea G.
    Am 27. Juni 2018 um 8:21

    Hallo, mein Bruder hat aufgrund eines Schlaganfalls Probleme beim Gucken, links. Das Krankenhaus hat ein Fahrverbot ausgesprochen. Ist das bindend? Darf er nie wieder Autofahren? Dank und Gruß Andrea

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:12

      Hallo Andrea,

      sollten sich seine Beschwerden bessern, sollte Ihr Bruder nach einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung wieder fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Daniel
    Am 9. Mai 2018 um 23:11

    ‘Guten Tag.

    Ich habe bei einem Arbeitsunfall 2003 mein rechtes Auge verloren.
    2004 habe ich meinen Führerschein gemacht (A, B/BE ), beides darf ich ohne weitere Einschränkungen bzw. Auflagen fahren.

    Da ich selbstständig bin, würde ich gerne noch einen Führerschein für 7,5to-LKW machen – sollte C1 sein.
    Gibt es evtl. die Möglichkeit, hier eine Sonderregelung in Anspruch zu nehmen?
    Mein vorh. Auge ist zu 100% funktionsfähig. Habe erst ein augenärztliches Gutachten für PKW machen lassen.

    Vielen Dank im Voraus
    Freundliche Grüße
    Daniel Z

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:42

      Hallo Daniel,

      es müssen die Regelungen gemäß Anlage 6 zur FeV eingehalten werden. Inwiefern Ausnahmen möglich sind, muss mit der entsprechenden Behörde geklärt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Thomas
    Am 6. März 2018 um 8:19

    Hallo,

    ich muss aufgrund einer anstehenden OP für 3 Tage ein Auge abkleben.
    Darf ich in der Zeit Auto fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:35

      Hallo Thomas,

      grundsätzlich ist das einäugige Fahren unter den oben aufgeführten Bedingungen der Fahrerlaubnis-Verordnung zulässig. Wie es sich in Ihrem konkreten Fall verhält, sollten Sie aber bei der Fahrerlaubnisbehörde direkt erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Florian E.
    Am 5. November 2017 um 17:31

    Mich interessiert, ob ich z.B. Flughafentransfer fahrten machen darf (dazu benötige ich einen Personenbeförderungsschein). Ich bin seit meiner Geburt blind auf einem Auge, habe aber einen Führerschein Klasse B ohne Einschränkung bekommen, da mein sehendes Auge genug sieht und zu einem großen Teil die Arbeit des blinden Auge übernommen hat.

  25. Kurt H.
    Am 20. September 2017 um 16:34

    W elchen Nachweiß fordert die Führerschein stelle bei Einägigkeit bei o.8 Sehstärke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:22

      Hallo Kurt,

      damit Personen, die auf einem Auge blind sind, den Führerschein machen können, muss die Sehschärfe des Auges mindestens einen Wert von 0,5 betragen. Das normale Gesichtsfeld eines Auges muss einen horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad besitzen. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Außerdem muss das funktionstüchtige Auge eine ausreichende Beweglichkeit aufweist. Dies wird im Zuge einer augenärztlichen Untersuchung getestet. Gemäß Punkt 1.3 der Anlage 6 zur FEV darf die Erteilung der Fahrerlaubnis jedoch in Ausnahmefällen auch dann erteilt werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden. In einem solchen Fall muss der Betroffene einer weiteren augenärztlichen Begutachtung unterzogen werden, bei der das Kontrast-, das Dämmerungssehen sowie die Blendempfindlichkeit getestet werden. Liegen keine anderen Störungen der Sehfunktionen vor und hat die Person eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolviert, darf sie also auch dann einäugig das Autofahren durchführen, wenn die erste Untersuchung negativ verlief.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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