Die 7 größten Park-Mythen, die jeder Autofahrer kennen muss!

News von Thomas R.

Veröffentlichungsdatum: 28. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kaum ein Teil des Straßenverkehrs ist so sehr von Falschinformationen und Halbwahrheiten geprägt wie das Parken und Halten. Während sich manche Park-Mythen als relativ harmlose Kavaliersdelikte entpuppen, werden andere wiederum dank saftiger Bußgelder schnell zu einem echten Ärgernis. Wir haben daher die sieben größten Park-Mythen für Sie herausgesucht und entsprechend eingeordnet. 

1. Drei-Minuten-Regel

Wir schauen uns die größten Park-Mythen an und sagen Ihnen, was dahinter steckt.
Wir schauen uns die größten Park-Mythen an und sagen Ihnen, was dahinter steckt.

Wir beginnen mit einem wahren Klassiker unter den Park-Mythen: Die “drei Minuten Regel”. Diese besagt, dass “Parken” technisch gesprochen erst nach drei Minuten Haltezeit beginnt. Alles andere davor sei nur “Halten”. 

Das stimmt nicht so ganz. Richtig ist zwar, dass auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) in §12 nach spätestens drei Minuten Stillstand vom Parken spricht. Allerdings kann auch schon früher vom Parken die Rede sein: 

“Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.” 

§12 Abs. 2 StVO

Verlassen bedeutet hierbei, dass Ihr Wagen sich nicht mehr in Ihrer unmittelbaren Nähe befindet. Sobald Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, sofort einzusteigen und in das Verkehrsgeschehen einzugreifen, sind die Voraussetzungen des Parkens erfüllt. Wer also mal eben kurz zwei Minuten zum Bäcker reinspringt, parkt trotzdem und riskiert damit unter Umständen ein Bußgeld.

2. Fahrerhaftung gilt ausnahmslos

Generell gilt bei Verkehrsverstößen das Prinzip der Fahrerhaftung. Beim Parken ist es jedoch etwas komplizierter: Kann der Fahrer nicht oder nicht ohne unangemessen hohen Aufwand ermittelt werden, so muss nach § 25a StVG der Halter haften. Bei einem so undurchsichtigen Regel-Ausnahme-Verhältnis ist es aber kein Wunder, dass die Fahrerhaftung zu einem der größten Park-Mythen zählt. 

3. Bis zu zehn Minuten gratis parken

“Blitzparken ist immer kostenlos. Schließlich parkt man ja nur ganz kurz oder?” Auch dieses Gerücht hält sich hartnäckig, was nicht zuletzt an der komplizierten Rechtslage liegt. Denn jede Kommune hat hier ihre eigenen Regeln

An den Parkuhren vieler Städten und Gemeinden gibt es die sogenannte “Brötchentaste“. Damit können Autofahrer tatsächlich für zehn bis 15 Minuten kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken, um Brötchen vom Bäcker zu holen oder anderen kurzen Erledigungen nachzugehen. 

Dieses Angebot gibt es aber nicht überall. Manche Kommunen hatten die Brötchentaste nie oder haben sie mittlerweile wieder abgeschafft. Informieren Sie sich daher am besten vorher, ob es in Ihrer Gemeinde ein kostenloses Angebot für Schnellparker gibt. So oder so gilt: Einen Parkschein brauchen Sie immer

4. Längsparken ist Pflicht

Park-Mythos Querparken – was steckt dahinter?
Park-Mythos Querparken – was steckt dahinter?

Eine weitere Halbwahrheit, die Autofahrer jeden Tag beschäftigt, ist die vermeintliche Pflicht, parallel zum Bordstein zu parken. Gerade Smartbesitzer ignorieren dieses soziale Gebot des Öfteren und stellen sich senkrecht zum Bordstein.

Wie ist das rechtlich zu bewerten? Steckt hinter einem der größten Park-Mythen nicht vielleicht doch ein Körnchen Wahrheit? Die Straßenverkehrsordnung jedenfalls gibt nicht wirklich Aufschluss über das Wie des Parkens:

“Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen (…) zu benutzen (…).” 

§ 12 Abs. 4 StVO

Ob man jetzt allerdings quer oder längs parken soll; wird aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht ersichtlich. Das Querparken ist damit weder ausdrücklich verboten noch ausdrücklich erlaubt. 

Und doch kann ein Auto, das senkrecht zum Bordstein steht, schnell zur Gefahr für den Verkehr oder zu einer Verkehrsbehinderung werden. Ob das Querparken jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder nicht, ist daher immer eine Einzelfallfrage und hängt vom Ermessen der Straßenverkehrsbehörde ab. Um einen Strafzettel oder ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie im Zweifel also lieber längs parken

Video: Richtig Halten und Parken

Video: Halten und Parken
In diesem Video erfahren Sie, welche Fehler Sie beim Parken und Halten unbedingt vermeiden sollten.

5. Parkplatzreservierung bei Umzügen

Um sicherzustellen, dass der Umzug leichter vonstatten geht, “reservieren” viele Umzügler vorzeitig einen eigenen Parkplatz vor dem Haus, indem sie ihn mit Gegenständen blockieren. Solche eigenmächtig errichteten Blockaden sind allerdings illegal und können im Extremfall sogar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Strafgesetzbuch) darstellen, der mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird!

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte stattdessen lieber beim zuständigen Straßenverkehrsamt ein mobiles Halteverbot für den Umzug beantragen

6. Frauenparkplatz nur für Frauen

Männer, die auf Frauenparkplätzen parken, ernten dafür oft viel Kritik und böse Blicke. Wie sieht die Situation aber rein rechtlich aus? Tatsächlich hat der Frauenparkplatz keine gesetzliche Grundlage. Er ist vielmehr ein Angebot von Gemeinden und Kommunen, das den Weg von und zum Auto für Frauen sicherer und einfacher machen soll. Das bedeutet auch, dass Sie als Mann kein Bußgeld fürchten müssen, wenn Sie auf einem Frauenparkplatz halten. 

Ist der Frauenparkplatz also einfach nur einer der größten Park-Mythen ohne Substanz? Nicht wirklich, da es auf privaten Parkplätzen wiederum ganz anders aussieht. Der Parkplatzinhaber kann seine eigenen Regeln aufstellen und uneinsichtige Autofahrer dazu auffordern, den Parkplatz zu räumen oder ein Hausverbot erteilen, wenn unberechtigterweise auf einem Frauenparkplatz geparkt wird.

An dieser Stelle sei aber gesagt, dass ein bisschen Rücksicht gegenüber Frauen niemandem schadet; im Gegenteil: Obwohl sie keine rechtliche Stütze haben, sind Frauenparkplätze gerade für die Betroffenen eine wichtige und sinnvolle Ergänzung für den Verkehr und den Alltag im Allgemeinen. 

7. Ankunftszeit auf der Parkuhr 

Ein Großteil der Autofahrer stellt ganz intuitiv ihre tatsächliche Ankunftszeit auf der Parkuhr ein. Das ist aber ein großer Irrtum, der Sie teuer zu stehen kommen kann. Grundsätzlich gilt: Die Parkuhr ist immer auf die nächste halbe Stunde zu stellen. Wer also z.B. um 13:17 Uhr geparkt hat, stellt die Uhr auf 13:30 Uhr. 

Eine unsachgemäße Benutzung der Parkuhr ist einem Parken ohne Parkuhr gleichzusetzen, welches ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Markus L
    Am 4. April 2024 um 11:22

    Dass öffentliche Frauenparkplätze nur eine “Empfehlung” sind, war mir bekannt.
    Aber auch private Parkplatzinhaber können einen Mann nicht pauschal “abstrafen”, wenn er z.B. argumentiert, dass sein Auto später von einer Frau abgeholt wird.
    Und umgekehrt kann auch eine Frau das Auto dort abgestellt haben, das später von einem Mann abgeholt wird und dann sieht es so aus, als ob er dort ursprünglich geparkt hätte.
    Abgesehen davon werden nicht nur Frauen zu Opfern von Überfällen und auch kleinere oder schwächere Männer fühlen sich vielleicht manchmal unsicher und legen ungern weitere Wege in der Dunkelheit zurück. Für die gibt es aber keine eigenen Parkplätze, was ich an dieser Stelle etwas ungerecht finde.

    Und zum Thema Ankunftszeit beim Parken:
    Warum darf man nicht die exakte Ankunftszeit einstellen, sofern das möglich ist?
    Es sollte zumindest nicht verboten sein, denn dadurch verschafft man sich im Gegensatz zum “Aufrunden” ja sogar eher einen Nachteil als einen Vorteil.

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