
Verkehrsschilder fürs Parken und Halten: Ein Überblick
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023
Die Bedeutung der Verkehrszeichen zum Parken

Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz kann für manch einen Verkehrsteilnehmer in der Großstadt zu einem echten Problem werden. Haben es Motorradfahrer hier noch leichter, ist es gerade mit großen Autos häufig schwer, eine geeignete Parkfläche zu finden.
Da auch Privatparkplätze nicht einfach so genutzt werden können, suchen viele Kfz-Fahrer nach anderen Alternativen. Da stellt sich unweigerlich die Frage: „Wo darf ein Kraftfahrzeug eigentlich geparkt werden?“
Diese kann häufig durch Verkehrsschilder zum Parken beantwortet werden. Doch welche Straßenschilder fürs Parken gibt es? Wann ordnen Verkehrsschilder ein Parkverbot an? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsschilder fürs Parken
Hier erhalten Sie einen Überblick der Verkehrsschilder, die anzeigen, dass Sie auf bestimmten Flächen parken dürfen.
Ein eigenes Zeichen für das Parkverbot gibt es gemäß StVO nicht. Allerdings geben die Zeichen 283 und 286 ein Halteverbot an, welches dann auch einem Verbot zum Parken gleichkommt. Vor Einfahrten und auf privaten Parkflächen kann zudem ein Schild aufgestellt werden, welches auf ein Parkverbot hinweist. Dies geht meist mit dem Satz „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt“ einher.
Hier können Sie sehen, bei welchem Verkehrsschild das Parken und Halten auf der jeweiligen Fläche verboten ist.
Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video
Wo dürfen Sie Ihr Kfz abstellen?
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, wo es eigentlich erlaubt ist, das Kfz abzustellen. Die Antwort ist relativ simpel: Überall dort, wo es nicht verboten ist. In § 12 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist genau definiert, wo Sie das Fahrzeug nicht abstellen dürfen:
Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Wichtig: Auch auf einem Privatparkplatz kann das Parken verboten sein. Handelt es sich beispielsweise um Parkflächen vor einem Supermarkt, sind diese ausschließlich für Kunden reserviert. Stellen Sie das Fahrzeug trotzdem dort ab, riskieren Sie eine Vertragsstrafe.
Welche Verkehrszeichen zum Parken gibt es?
Neben den allgemeinen Vorschriften, gibt es auch Verkehrsschilder, die das Parken auf bestimmten Flächen erlauben. Das Verkehrszeichen 314 gibt beispielsweise an, dass Sie befugt sind, ihr Kraftfahrzeug in diesem Bereich abzustellen.
Mit dem Zeichen 314-1 wird sogar eine ganze Parkzone angekündigt, welche mit dem Zeichen 314-2 wieder aufgehoben werden kann. Das Verkehrszeichen 315 zeigt an, dass Sie auch auf dem Gehweg parken dürfen. Natürlich müssen Sie dabei darauf achten, dass keine Fußgänger behindert werden.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen die vier eben beschriebenen Verkehrsschilder zum Parken:
![]() | Verkehrszeichen 314 |
![]() | Verkehrszeichen 314-1 |
![]() | Verkehrszeichen 314-2 |
![]() | Verkehrszeichen 315 |
Wann ist laut Verkehrszeichen das Halten verboten?
Neben der Frage, wo das Parken erlaubt ist, spielt auch die Möglichkeit, kurz mit dem Fahrzeug zu halten, eine wichtige Rolle. Grundsätzlich halten Verkehrsteilnehmer, wenn Sie das Fahrzeug verlassen oder dieses länger als drei Minuten nicht bewegen.
Das Halten ist nicht überall erlaubt, es gibt zwei Verkehrszeichen, die das Halten einschränken bzw. komplett untersagen. Welche das sind, können Sie nachfolgend sehen:
![]() | Eingeschränktes Halteverbot |
![]() | Absolutes Halteverbot |
In unserer Strasse steht ein Halteverbotssschild mit einem Unterschild, das ein aufgesetztes Parken verbietet. Gilt das Halteverbot nun für aufgesetztes Halten und Parken, oder auch für das Halten überhaupt, also auch auf den ausgewiesenen Parkbuchten?
Mit freundlichem Gruß,
Evelyn G-M,
Hallo Evelyn G-M.,
aus der Distanz können wir leider keine genauen Informationen über die gegenwärtige Verkehrslage geben. Wenden Sie sich am besten an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
An unserer Straße steht ein Parkschild, welches parken mit Parkscheibe für 30 Minuten erlaubt.
Gilt dieses Schild auch noch nach der Einmündung einer Straße? Denn danach gibt es auch noch 4 gekennzeichntet Parktaschen.
Mit freundlichem Gruß
G. Bleicher
In unserer Straße gibt es seit 2 Wochen ein Verkehrszeichen 314 mit einem weißen Pfeil nach links darauf und weiter hinten mit einem Pfeil nach rechts. Bedeutet das automatisch, dass parken nach dem 2. Schild verboten ist? Es befindet sich auch weiter vorne an der Straße nirgends ein Parkverbotsschild.
Mit freundlichen Grüßen
Alex H.