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Maskiert ans Steuer: Autofahren mit Verkleidung kann teuer werden

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

In der Karnevalszeit nur maskiert unterwegs? Beim Autofahren ist Vorsicht geboten!

Droht eine Strafe für das Tragen einer Maske beim Autofahren?
Droht eine Strafe für das Tragen einer Maske beim Autofahren?

Ob zu Fasching, Halloween oder der Kostümparty nebenan: Viele Menschen verkleiden sich nur zu gern. Aufwendige Kostüme werden oftmals stundenlang und sorgfältig angelegt. So vorbereitet setzen sich viele Verkleidete in voller Maske hinter das Steuer.

Doch ist das überhaupt erlaubt? Dürfen Sie maskiert Auto fahren? Oder ist etwa eine Art „Vermummungsverbot“ im Verkehrsrecht festgehalten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn Sie im Zuge einer Polizeikontrolle maskiert beim Autofahren erwischt werden und welche Konsequenzen bei einem Unfall drohen, welcher aufgrund der Verkleidung entstand. Die entsprechenden Verkehrsregeln und rechtliche Grundlagen werden im Folgenden ebenfalls erläutert.

Spezifische Infos bezüglich der Corona-bedingten Maskenpflicht:

FAQ: Maskiert Autofahren

Gibt es den Tatbestand des maskierten Fahrens?

Nein. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt das maskierte Führen eines Kfz nicht ausdrücklich. Sind Sie maskiert, zieht das Autofahren dementsprechend auch nicht automatisch ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg nach sich.

Was passiert, wenn ich maskiert einen Unfall verursache?

Ist Ihre Maskierung dafür verantwortlich, dass ein Unfall geschieht, haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt, denn unter diesen Umständen wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Das zieht in der Regel nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern kann auch zu Problemen mit der Versicherung führen.

Kann ich belangt werden, wenn ich maskiert geblitzt werde?

Eine Maskierung erschwert sicherlich die Identifizierung des Fahrers zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings stehen den Behörden diverse Mittel zur Fahrerermittlung zur Verfügung. Unter Umständen erhalten Sie eine Fahrtenbuchauflage.

Kompakte Infos im Video: Dürfen Sie maskiert Auto fahren?

Im Video: Dürft ihr mit Maske und Mundschutz am Steuer sitzen?

Maskiert Auto gefahren: Alaaf Bußgeld?

Dürfen Sie sich maskiert dem Autofahren widmen?
Dürfen Sie sich maskiert dem Autofahren widmen?

§ 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird oft mit einem Verbot in Verbindung gebracht, maskiert Auto zu fahren. In der Tat bestimmt der Paragraph, dass der Fahrer dafür zu sorgen hat, dass seine Sicht und sein Gehör weder durch Ladung, noch durch Tiere, Besetzung oder Geräte beeinträchtigt werden.

Der Fahrer selbst bzw. seine Kleidung sind allerdings nicht mit inbegriffen. Doch wenn Perücken, Augenklappen und Co. die Sinne des Autofahrers begrenzen, liegt doch sicherlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor? Dieser Tatbestand wird im § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Dieser verbietet das Autofahren unter Alkoholeinfluss oder bei körperlichen oder geistigen Mängeln, welche das sichere Führen eines Kfz verhindern. Auch hier sind Kostüme nicht eingeschlossen.

Weder § 315c StGB noch § 23 StVO greifen also, wenn Sie sich maskiert hinter das Steuer setzen. Ein Bußgeld droht somit laut Recht nicht per se, wenn Sie sich maskiert dem Autofahren widmen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie ohne Konsequenzen davon kommen, wenn Sie maskiert beim Autofahren erwischt werden.

Bei einer Polizeikontrolle haben Sie den Weisungen der Beamten zu folgen: Bitten diese Sie darum, die Maske zum Abgleich mit dem Foto auf Ihrem Ausweis abzunehmen, müssen Sie das Kostüm kurz ablegen.

Mit Maske einen Unfall gebaut? Die Pappnase kann teuer werden!

Verursachen Sie einen Verkehrsunfall, während Sie kostümiert fuhren, findet die StVO jedoch Anwendung. Sind Sie derart maskiert, dass Ihre Wahrnehmung eingeschränkt wird, verstoßen Sie nämlich gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht. Sie verhalten sich dann nicht so,

dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 1 Abs. 2 StVO)

Maskiert beim Autofahren geblitzt? Gruselige Folgen können drohen!
Maskiert beim Autofahren geblitzt? Gruselige Folgen können drohen!

Neben den üblichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalls müssen Sie daher in diesem Fall mit einem zusätzlichen Bußgeld rechnen.

Auch Versicherungen verstehen mit Kostümen keinen Spaß. Verursachen Sie maskiert beim Autofahren einen Unfall, kann Ihr Versicherer Ihnen aufgrund grober Fahrlässigkeit Kaskoleistungen verweigern. Den Schaden an Ihrem Auto müssen Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.

Um das Unfallopfer nicht zu bestrafen, greift Ihre Haftpflichtversicherung in der Regel auch dann, wenn Sie maskiert Auto gefahren sind.

Mit einer Anpassung Ihrer Schadensfreiheitsklasse müssen Sie allerdings auch in Bezug auf die Haftpflichtversicherung rechnen.

Mit Verkleidung geblitzt? Diese Folgen drohen laut Verkehrsrecht

Fahren Sie verkleidet zu schnell und werden geblitzt, sorgt das entsprechende Blitzerfoto zunächst sicherlich für Erheiterung. Allerdings hört der Spaß mitunter schnell auf: Berufen Sie sich darauf, den Fahrer aufgrund der Verkleidung nicht bestimmen oder erkennen zu können, droht eine Fahrtenbuchauflage.

Eine Maske ist also kein lohnenswertes Mittel, Bußgelder zu umgehen: Es funktioniert nur einmal und führt zu einer aufwendigen Auflage. Verstoßen Sie dagegen, droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Es ist also nicht sinnvoll, sich maskiert dem Autofahren zu widmen: Clevere Faschingsanhänger steigen daher auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel um.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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16 Kommentare

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  1. Vincent L.
    Am 6. Januar 2022 um 2:16

    Wir werden uns dieses Jahr einen VW Bulli ausleihen. Dürfen wir da wie die Hippies früher mit rum fahren. Sprich 70er Jahre Perücke, Brille, 70er Jahre Kleidung etc. oder nur ein Teil davon?

  2. Klaus M
    Am 14. September 2021 um 12:29

    Wenn ich das richtig verstehe, werde ich mit 60 Euro Bußgeld bestraft. Sofern ich vermummt fahre und meine Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt sind, bekomme ich keinen Punkt in Flensburg?

  3. Dr. Frank R
    Am 19. August 2021 um 14:04

    (4) 1Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. 2Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.

    dejure.org/gesetze/StVO/23.html

  4. Hamza C.
    Am 4. Mai 2020 um 13:06

    Hallo,
    Wie ist es denn, wenn man mit einem Helm fährt im Auto? Ist zwar kein Mundschutz etc. Aber habe auf die Frage auch nichts gefunden. Gibt ja spezielle Helme für Autofahrer.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:22

      Hallo Hamza,

      der Fahrer muss grundsätzlich erkennbar sein. Ein Mundschutz – ohne zusätze Kopfbedeckung oder Sonnenbrille – schränkt diese Pflicht nicht ein. Ein Helm jedoch führt nicht nur zur Unidentifizierbarkeit, er schränkt auch die Sicht des Fahrers erheblich ein und ist mithin im Allgemeinen nicht am Steuer eines mehrachsigen Fahrzeugs gestattet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Fritz
    Am 26. April 2020 um 14:44

    §23 Abs4 ist eindeutig. Es ist verboten:

    Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. 2Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1

  6. Micha
    Am 26. April 2020 um 0:40

    Der Bericht von Februar 2020 beisst sich doch mit Absatz 4 vom Paragraph 23 !?! Darf ich jetzt, oder darf ich jetzt nicht?????

  7. Delai
    Am 9. Oktober 2018 um 14:15

    Brauche ich für den Mundschutz eine medizinische Bescheinigung, oder reicht das Krankheitsbild Lungenkrebs als Nachweis aus? Grad beim offenen Cabriolet ist der Fahrer oder Beifahrer dem Smog stak ausgesetzt.

  8. Patrycjia
    Am 25. Juli 2018 um 15:48

    Hallo,
    Ich würde gerne wissen wie es mit dem mundschutz aussieht ist es erlaubt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 9:47

      Hallo Patrycjia,

      sofern es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, sollte ein Mundschutz ausnahmsweise erlaubt sein. Dennoch ist die rechtliche Lage häufig nicht eindeutig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Sheik Halal
    Am 29. Mai 2018 um 9:46

    Un was isse wenn mit de Nikab oder Burka rumfahre? Das nix Verkleidung! Das schöne Tradition und schützenswerte Kultur!
    Oder Helm? Wie Nikki Lauda…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 14:50

      Hallo Sheik Halal,

      auch das Autofahren mit Verschleierung ist aufgrund des Verhüllungsverbots in der Regel unzulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nikab
        Am 1. November 2018 um 12:27

        Das stimmt doch nicht, auch nicht gemäß euren eigenen Ausführungen.
        Es gibt hierzulande kein generelles Verhüllungsverbot.
        Verhüllungsverbot gilt auf Demonstrationen und in manch en bestimmten Situationen (z.B. in einer Bank)
        Im Auto kann man sich an(oder aus)ziehen, wie man will, solange man sicher fahren kann.
        Das Wageninnere ist ein privater, geschützter Raum.

        Zahlt die geblitzte Nikab-Trägerin das Bußgeld, ist alles ok.
        Zahlt sie es nicht: Fahrtenbuch.

        Fährt sie mit dem Auto in eine Bank, muss sie den Nikab ggf. abnehmen (hängt von den AGB ab), aber das dürfte dann das kleinere Problem sein.

        Also woher nehmt ihr das “Verhüllungsverbot” her?

      • Patrycjia
        Am 3. September 2018 um 0:15

        Ich würde gerne wissen ob man mit einem Mundschutz, aus gesundheitlichen Gründen fahren darf ?

      • Lukaszewska
        Am 27. Juli 2018 um 15:20

        Hallo
        Mich würde interessieren wie es mit dem mundschutz aussieht kann man damit Auto fahren mit oder ohne Attest ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 10. September 2018 um 12:08

          Hallo Lukaszewska,

          sofern es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, sollte dies im Regelfall erlaubt sein. Dennoch sollte hier angefügt werden, dass Mundschutz beim Autofahren rechtlich noch strittig ist.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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