Lkw-Versicherung 2024: Finden Sie die beste Versicherung für den Lkw

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Lkw-Versicherung – Informationen über Kosten, Rahmenbedingungen und Versicherungsarten

Die Lkw-Versicherung deckt die Kosten im Schadenfall ab
Die Lkw-Versicherung deckt die Kosten im Schadenfall ab

Wer einen Lkw zum öffentlichen Straßenverkehr zulässt, muss unabdingbar eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Insoweit bestehen zwischen Pkw und Lkw keine Unterschiede. Gleichwohl bedeutet der Betrieb eines Lkw ein teils anderes, teils höheres Gefahrenpotential, als dies bei einem Pkw der Fall ist.

Dieser Umstand schlägt sich auch darin nieder, wenn es darum geht, einen Lkw zu versichern und die Leistungen von Lkw-Versicherungen zu bewerten.

In der Autoversicherung sind Pkw gleich und unterscheiden sich nur, wenn es um die Typenklasse geht. Bei Lkw ist es komplexer. Nicht jeder Versicherer, der Autos versichert, versichert auch Lkw. Gerade beim Versicherungsschutz für Lkw kommt es auf den Nutzungszweck an. Je nach Nutzungszweck unterscheidet und bemisst sich das Risiko.

FAQ: LKW-Versicherung

Müssen LKW versichert sein?

Ja, wie jedes Kfz, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss auch ein LKW versichert sein.

Ist die Nutzung entscheidend für die Versicherung?

Ja, ob der LKW privat oder gewerblich genutzt wird, beeinflusst den Leistungsumfang der Versicherung sowie deren Kosten.

Was hat noch Einfluss auf die Kosten für eine LKW-Versicherung?

Neben der Nutzung sind unter anderem auch das Gewicht, die Nutzlast, die Branche sowie die Typklasse und die Regionalklasse von Bedeutung.

Der Unterschied bestimmt das Risiko

Lkw-Versicherungen gibt es für privat und gewerblich genutzte Lkw
Lkw-Versicherungen gibt es für privat und gewerblich genutzte Lkw

Bereits die Bezeichnung des Fahrzeuges als Lkw, nämlich Lastkraftwagen, verdeutlicht gegenüber dem Pkw (Personenkraftwagen), dass es Unterschiede gibt. Lkw befördern Lasten, Pkw befördern Personen. Lkw sind in der Anschaffung meist erheblich teurer als ein Pkw. Haftpflichtschäden und Kaskoschäden führen daher oft zu entsprechend höheren Entschädigungsleistungen als dies bei einem durchschnittlichen Pkw der Fall ist.

Die von Lkw beförderten Güter haben teils hohe Werte (z.B. Elektronikgeräte) oder tragen ein besonders hohes Gefahrenrisiko in sich (Transport von Säuren, umweltgefährdende Stoffe). Lkw-Unfälle haben oft wesentliche schadensträchtigere Auswirkungen als die von Pkw (ein Lkw schiebt z. B. bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mehrere Fahrzeuge ineinander). Größere Lkw haben ein höheres Gewicht (Sattelzug bis 42 Tonnen) als ein Pkw (ci. 1,5 Tonnen im Durchschnitt). Lkw sind zudem nutzungsintensiver als Pkw (Lkw bringt dem Spediteur nur Gewinn, wenn er rollt, während der Pkw vorwiegend der privaten Nutzung dient und eher hohe Standzeiten hat). Es liegt in der Natur der Sache, dass sich diese Unterschiede im Fahrzeugtyp und der Art der Nutzung auch auf die Kfz-Versicherung für Lkw auswirken.

Lkw-Versicherungen: Privat und gewerblich genutzte Fahrzeuge

Viele Versicherer bieten die Lkw-Versicherung bis 3,5 t Gesamtmasse an. Zwar ist diese Lkw-Versicherung für privat genutzte Fahrzeuge meist problemlos abschließbar, für gewerblich genutzte Fahrzeuge wird der Versicherungsschutz aber vielfach abgelehnt.

Ein Fahrzeug wird dann gewerblich genutzt, wenn der Halter selbständig tätig ist und das Fahrzeug dafür einsetzt, um dauerhaft Einnahmen zu erzielen (z.B. Kurierfahrzeug, Spedition, fahrende Imbissbude).

Meist handelt es sich bei einem privat genutzten Lkw um einen Lieferwagen, den ein Unternehmer für eigene Zwecke nutzt, um für seinen Betrieb Material zu befördern (Obsthändler kauft im Großhandel Obst und befördert es in seinen Verkaufsladen).

Rahmenbedingungen bei einer Lkw-Kfz-Versicherung

Informationen über die Rahmenbedingungen erhalten Sie auch in den jeweiligen AKB des Versicherers.

Überblick

a. Nutzung:

  • Privat
  • Güterverkehr (gewerblich)
  • Werkverkehr
Bei der Lkw-Versicherung wird zwischen Werkverkehr und gewerblichen Güterkraftverkehr unterschieden
Bei der Lkw-Versicherung wird zwischen Werkverkehr und gewerblichen Güterkraftverkehr unterschieden

b. Fahrzeugart:

  • Lkw bis 1 t (Sondertarif)
  • Lkw bis 3,5 t (Kleinlaster, Lieferwagen)
    = Kleinlastwagen (Sprinter, Lieferwagen, Transporter, Pritsche, Kastenwagen) mit Zulassung als Lkw und Gesamtgewicht bis 3,5 t
  • Lkw über 3,5 t
  • Zugmaschine
  • Anhänger/Auflieger

c. Achtung: Unterschied zwischen Güterverkehr/Werksverkehr beachten!
Wird im Versicherungsantrag als Nutzungsart Werkverkehr angegeben, darf mit dem Lkw kein Güterverkehr durchgeführt werden. Umgekehrt gilt das Gleiche. Bewusste oder unbewusste Falschangaben können in der Haftpflicht zum Regress des Versicherers und in der Kasko zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Gewerblicher Güterkraftverkehr definiert sich als die geschäftsmäßige und entgeltpflichtige Beförderung von Waren und Gütern für Dritte mit Kfz (Paketdienste, Kurierdienste), die einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben. Diese Form von Güterverkehr bedarf einer BAG-Lizenz. Auch Kleinlastwagen bis 3,5 Tonnen gehören zumindest versicherungsrechtlich zum gewerblichen Güterverkehr, wenn sie für Transporte auf Rechnung Dritter genutzt werden.

Werkverkehr hingegen liegt nur vor, wenn ein Unternehmen für eigene Zwecke Waren transportiert, die ihm gehören, von ihm verkauft, gekauft, hergestellt, bearbeitet oder instandgesetzt werden, das für den Transport eingesetzte Kfz vom eigenen Personal gefahren wird und die Beförderung der Ware nur eine Hilfstätigkeit, nicht aber den eigentlichen Zweck des Unternehmens, darstellt.

Versichert werden also Halter von Lieferwagen, die diese privat nutzen oder eigene Waren direkt an Kunden ausliefern oder zur Verarbeitung oder Reparatur Güter transportieren. Wichtig hierbei ist, dass keine Waren oder Güter entgeltlich für Dritte befördert werden.

Beispiele:

  • Auslieferung eigener Produkte an Kunden (Obst, Möbel)
  • Transport eigener Güter zwischen Hauptsitz, Filialen und Firmenteilen
  • Materialtransport zur eigenen Verarbeitung an Baustellen (Handwerksbetriebe)
  • Materialtransporte zur Belieferung eigener Kunden (Apotheke, TV-Betrieb)

Im Detail:

Unterscheidung nach Fahrzeugtyp und Gewichtsklassen

a. Lkw (Lieferwagen):

  • Kleinlaster bis 1 t Gesamtgewicht mit privater Nutzung oder Werkverkehr (Sondertarif)
  • Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit privater/gewerblicher Nutzung
  • Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr
  • Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr
  • Selbstvermietungslieferwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht

b. Lkw (ohne Hänger, kein Sattel) über 3,5 t Gesamtgewicht:

  • Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr
  • Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr
  • Selbstvermietungs-LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht – Umzugsverkehr

c. Zugmaschinen, Sattelschlepper

  • Zugmaschinen, Sattelschlepper
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper
  • Zugmaschinen im Werkverkehr
  • Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr

d. Anhänger, Auflieger

  • Anhänger, Auflieger im Umzugsverkehr
  • Anhänger, Auflieger in Sonderausführung
  • Anhänger, Auflieger im Werk- und Privatverkehr
  • Anhänger, Auflieger im gewerblichen Güterverkehr
Weitere Aspekte:
Bei der Lkw-Versicherung gibt es mehrere Einstufungen
Bei der Lkw-Versicherung gibt es mehrere Einstufungen

Die einzelnen Fahrzeugtypen (Lkw wie Pkw) werden mit Wagniskennziffern gekennzeichnet. Mit der Wagniskennziffer werden typische Kfz-Wagnisse und statistische Risiken erfasst.

Beispiele:

  • Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr: WKZ = 351
  • Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr: WKZ = 361
  • Anhänger, Auflieger im Werk- und Privatverkehr: WKZ = 581
  • Lkw über 1 t (gewerblicher Güterverkehr): WKZ = 322

Es gibt eine Vielzahl solcher Einstufungen, die die Details von Typ und Nutzungsart berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere auch Anbauteile (Isolierwände, Kühlaggregate) oder Sonderaufbauten in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Ein besonderes Augenmerk ist auf den Anhänger zu richten. Teils wird nur die Zugmaschinen, nicht aber der mit einem grün-weißen Zulassungskennzeichen versehene Anhänger versichert. Dies hat zur Folge, dass der Anhänger nur versichert ist, wenn er an die Zugmaschine angekoppelt ist. Wird der Hänger abgekoppelt, ist ein eventuell eintretendes Schadensereignis am Hänger nicht versichert!

Kosten für die Lkw-Versicherung online berechnen

Um die Kosten für eine Lkw-Versicherung berechnen zu können, fragen die Versicherer bestimmte Daten ab. Sie sind bestimmender Faktor dafür, die Lkw-Versicherung zu berechnen. Der Interessent für eine Versicherung für Lkw sollte darauf achten, dass möglichst viele der in Betracht kommenden Aspekte der Lkw-Versicherung beim Preisvergleich einbezogen werden. Jeder zusätzlich berücksichtigte Aspekt kann Einfluss auf die Prämien haben.

Folgende Faktoren haben Einfluss auf die Lkw-Versicherung:

  • Gesamtgewicht in Tonnen
  • Nutzlast des Lkw
  • Fahrzeugleistung PS/KW
  • Baujahr
  • Nutzung für private Zwecke
  • Nahverkehr oder Fernverkehr
  • Werksverkehr
  • Gewerblicher Güterkraftverkehr
  • Gefahrguttransporte oder nur Stückgut
  • Branche
    • Spedition mit Lager
    • Frachtführer ohne Lager
    • Handwerksbetrieb
    • Kurierdienst
    • Dienstleister
  • Schadenfreiheitsklasse (Neugründung des Betriebs?)
  • Kilometerleistung im Jahr (mit Angabe des Km-Standes des Tachos). Erfolgt im Versicherungsantrag keine Angabe, ist die Kilometerklasse zu c. maßgebend.
    • bis 25.000 km
    • 25.000 – 50.000 km
    • Über 50.000 km
  • Einsatzregion: Deutschland, EU-Staaten, Europa
  • Aufbauart
    • Geschlossener Kasten
    • Plane oder Spriegel
    • Offener Kasten
    • Kipper
    • Tieflader
    • Betonmischer
    • Tankaufbau
    • Wechselaufbau
  • Kündigung durch Vorversicherer? Risiko der Ablehnung der Neuversicherung!
  • Rabatte
    • Neuwagenfahrzeug
    • Fahrer: Nur Versicherungsnehmer, Fahrer älter als 25 Jahre, wechselnder Fahrerkreis
    • Versicherungsnehmer ist bereits Kunde beim Versicherer
    • Vereinbarung der Werkstattbindung im Reparaturfall
  • Rabattretter: Wird ein Rabattschutz vereinbart, ist in der Haftpflicht und Vollkasko je ein belastender Schaden im Jahr frei und führt nicht zur Neueinstufung des Vertrages im Folgejahr.
  • Zusatzdeckungen, Kasko-Extraschutz
  • Fahrzeug-Schutzbrief (Hilfe bei Panne)
  • Gap (Ersatz des Zinsschadens bei vorzeitiger Beendigung des Leasing- oder Finanzierungsvertrages)

Kalkulation der Versicherungsprämien

Die Lkw-Typklassen spielen bei der Kalkulation der Versicherungsprämien eine entscheidende Rolle
Die Lkw-Typklassen spielen bei der Kalkulation der Versicherungsprämien eine entscheidende Rolle

Ein weiterer entscheidender Aspekt zur Kalkulation der Versicherungsprämien in der Versicherung für Lkw ist die Einordnung des Lkw in eine Typklasse und Regionalklasse. Der Typ des Lkw (siehe Wagniskennziffer) bestimmt dessen Typklasse. Die Regionalklasse richtet sich nach dem Ort der Zulassung des Lkw. Grundlage für die Einstufung in eine der unterschiedlichen Typklassen und Regionalklassen ist die Schadenbilanz des jeweiligen Versicherers der vorhergehenden Jahre.

Versicherungsarten

Wie bei Pkw gibt es für Lkw drei Versicherungsarten:

  • Lkw-Haftpflichtversicherung
  • Lkw-Teilkaskoversicherung
  • Lkw-Vollkaskoversicherung

Haftpflicht

Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung: Im öffentlichen Straßenverkehr darf ein Lkw nur bewegt werden, wenn eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht.

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz fordert bereits bei der Zulassung den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Grund ist einleuchtend. Die Kfz-Haftpflicht hat zwei Schutzrichtungen. Nach einem verschuldeten Verkehrsunfall oder der Herbeiführung eines durch den Betrieb des Lkw bedingten Schadens an Personen oder Sachen, entschädigt die Haftpflichtversicherung den Geschädigten für die durch den Betrieb des Lkw erlittenen Sach- und Personenschäden sowie Folgeschäden. Zugleich bewahrt die Kfz-Haftpflicht Halter und Fahrer vor der persönlichen Haftung und vermeidet angesichts des Schadenpotentials den persönlichen Ruin.

Fahren ohne Haftpflicht ist Straftat: Wer ohne haftpflichtversichert zu sein, im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar. § 6 Abs. I PflVG bedroht Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Handelt der Halter mit Vorsatz, erlaubt das Gesetz, das Fahrzeug per Gerichtsbeschluss sogar entschädigungslos einzuziehen (§ 6 Abs. III PflVG).

Mindestversicherungssummen: Zur Abdeckung des Risikos schreibt das Pflichtversicherungsgesetz (Anlage zu § 4 Abs. II PflVG) Mindestversicherungssummen vor. Diese belaufen sich für:

  • Personenschäden auf 7.500.000 EUR,
  • Sachschäden auf 1.120.000 EUR und für
  • Vermögensschäden auf 50.000.

Der Versicherungsnehmer kann diese Mindestbeträge gegen geringe Mehrprämie auf Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro erhöhen. Gerade angesichts des Schadenpotentials eines Lkw drohen enorme Schäden. Es passiert oft genug, dass ein Lkw auf der Autobahn auf das am Stauende stehende Fahrzeug auffährt, mehrere Fahrzeuge ineinander geschoben werden und der Schaden ein Ausmaß erreicht, der die Vorstellungskraft übersteigt.


Vor allem, wenn Personenschäden entstehen, erweisen sich die Mindestversicherungssummen oft als zu gering. Dann haften Halter und Fahrer persönlich und privat mit ihrem Vermögen und Einkommen für den durch die Kfz-Haftpflicht nicht abgedeckten Schaden (z. B. lebenslange Unfallrente des Verkehrsunfallopfers).

Es besteht dann auch keine Möglichkeit, sich mit Hilfe einer Privatinsolvenz zu entschulden, da Schadensersatzverpflichtungen durch die Schuldenbereinigung in der Privatinsolvenz nicht erfasst werden.

Kaskoversicherung

Zwar ist eine Kaskoversicherung im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung freiwillig, dennoch empfiehlt sich ihr Abschluss. Ein Lkw ist nämlich oft die Existenzgrundlage eines Spediteurs. Wird der Lkw durch einen vom Fahrer verschuldeten Verkehrsunfall beschädigt oder zerreißt es den Lkw, weil der Fahrer die zu geringe Höhe einer Brückenunterführung ignoriert hat, erhält der Halter keinen Ersatz, soweit er keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Kaskoversicherung gibt es in den Varianten als Teilkasko oder Vollkasko.

Teilkasko-Versicherung
Die Lkw-Teilkasko-Versicherung ersetzt bereits eine Vielzahl von Schäden
Die Lkw-Teilkasko-Versicherung ersetzt bereits eine Vielzahl von Schäden

Die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden bei „Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner versicherten Teile“, infolge von elementaren Ereignissen wie Brand, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, aber auch bei Wildunfällen, Tierbiss, Glasbruch, Kurzschlussschaden. Gerade ein Lkw ist je nach Ladung hohen Diebstahlrisiken ausgesetzt. Oder ist der Auflieger mit einer Plane überzogen, droht bei Hagelschlag ein hoher Schaden. Auch das Risiko, auf der Landstraße mit Wild zusammenzustoßen, ist groß. Eine Teilkasko kann das Schlimmste verhindern.

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkasko-Versicherung erfasst zunächst den Leistungsumfang der Teilkasko. Über den Leistungsumfang der Teilkasko hinaus entschädigt die Vollkasko auch für am eigenen Fahrzeug entstandene Schäden, wenn:

  • der Fahrer einen Verkehrsunfall selbst verschuldet hat,
  • der Fahrer ohne Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers den Lkw beschädigt (z.B. beim Rangieren)
  • der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder
  • dritte Personen das Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigen.

Die Vollkasko gewährt überdies Schadenfreiheitsrabatte. Die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem finden sich in der Anlage zu den AKB des jeweiligen Versicherers. Je nach dem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr erfolgt zum ersten Januar eines jeden Jahres eine Neueinstufung. Die Einstufungen bei Lkw sind nicht mit denen bei Pkw identisch. Dies hängt zwangsläufig mit dem Schadensverlauf zusammen.

Auch bei der Versicherung von Lkw bis 3,5 t gibt es Unterschiede, wenn beispielsweise die „berüchtigten“ Sprinter betrachtet werden. Aufgrund ihres statistisch höheren Unfallrisikos werden die Versicherungsprämien höher kalkuliert als die von Pkw.

Fuhrpark- und Flottenversicherung

Unterhält der Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge, bieten viele Versicherer an, mit nur einer Police eine Fuhrpark- oder Flottenversicherung abzuschließen. Der Versicherungsnehmer erspart sich viel Aufwand, der anfallen würde, wenn er jedes seiner Fahrzeuge einzeln versichern würde. Die Fuhrparkversicherung kommt meist ab drei Fahrzeugen in Betracht. Die Angebote unterscheiden sich nach der Zahl der Fahrzeuge. So werden eine Kleinflotten-Versicherung für 3 bis etwa 15 Fahrzeuge, eine Fuhrpark-Versicherung für circa 15 bis 30 Fahrzeuge oder das Stückpreismodell ab 30 Fahrzeugen angeboten. Statt über mehrere einzelne Tarife werden alle Fahrzeuge der Flotte zum Pauschaltarif versichert.

Weitere Versicherungen für Lkw-Halter

Der Halter eines Lkw ist zusätzlich gesetzlich verpflichtet, für Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr von mehr als 3,5 t Gesamtgewicht eine Frachtführerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ergänzend drängen sich eine Warentransport-Versicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung auf. Auch eine Rechtsschutz oder eine Unfallversicherung können geboten sein, wenn Lkw aufgrund ihrer intensiven Nutzung ständig Verkehrsrisiken ausgesetzt sind.

Die Nutzungsausfallversicherung erstattet für Lkw bis 3,5 t zusätzlich zur Kasko-Entschädigung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Fahrzeuges, bis das Fahrzeug repariert oder ersetzt ist (maximal für 14 Tage und auch bei selbst verschuldeten Unfällen).

Wer umweltgefährdende Güter transportiert, sollte eine Kfz-Umweltschaden-Versicherung abschließen. Sie deckt über den Schutz der Haftpflichtversicherung hinaus Schäden an der Umwelt ab, die nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) zu regulieren sind.

Lkw-Versicherungsvergleich

Ein Vergleich mehrerer Lkw-Versicherungen lohnt sich
Ein Vergleich mehrerer Lkw-Versicherungen lohnt sich

Ein Lkw-Versicherung-Vergleich ist angesichts sehr unterschiedlichen Lkw-Typen und der vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung pauschal nicht möglich. Allenfalls die Kfz-Versicherung für Lkw bis 3,5 t bewegt sich auf der Ebene der überschaubaren Versicherung für Pkw. Versicherer sind in der Gestaltung ihrer Tarife und allgemeinen Versicherungsbedingungen weitgehend frei. Sie orientieren sich zwar weitgehend an der Musterempfehlung ihres Fachverbandes (GdV), dürfen aber trotzdem individuelle Tarif- und Leistungsmerkmale berücksichtigen.

Um die Kosten für die Lkw-Versicherung zu berechnen, bieten viele Versicherer auf ihren Websites einen Lkw-Versicherungsvergleich-Rechner an. Die Tarifrechner fragen individuelle Tarifmerkmale und die persönliche Situation des Interessenten ab. Im Ergebnis weist der Lkw-Versicherung-Vergleichsrechner eine Prämie aus, die dann mit den Angeboten anderer Versicherer verglichen werden kann.

Eine Lkw-Versicherung zu vergleichen, ist dennoch nicht immer einfach. Teils ergeben sich Schwierigkeiten daraus, dass nicht jeder Versicherer die gleichen Tarifmerkmale abfragt und ein Versicherer A Rabatte gewährt, die der Tarifrechner des Versicherer B nicht kennt. Im Idealfall lässt sich der Interessent persönlich in einem Beratungsgespräch beraten. Nur so ist ein Versicherungsvergleich und die Einschätzung der Leistungen eines Versicherers zuverlässig wirklich möglich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. TTS
    Am 14. Februar 2018 um 19:50

    Bußgeldkatalog 2018 kostenlos als PDF LKW-Versicherung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2018 um 16:35

      Hallo TTS,

      wir können Ihnen keinen Bußgeldkatalog schicken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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