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Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 21. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn schnelles Handeln gefragt ist

Wann lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort eingeleitet werden, entscheidet nicht selten über Leben und Tod.
Wann lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort eingeleitet werden, entscheidet nicht selten über Leben und Tod.

Ereignet sich im Straßenverkehr ein Unfall, sind Zeugen verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern dies möglich bzw. zumutbar ist. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durch Laien können die Überlebenschancen des Verunfallten deutlich erhöhen.

Wer einfach weiterfährt, macht sich mitunter der unterlassenen Hilfeleistung schuldig und kann entsprechend sanktioniert werden. Damit Kfz-Fahrer wissen, wie sie im Ernstfall reagieren müssen, ist für den Führerscheinerwerb der Besuch von einem Erste-Hilfe-Kurst vorgesehen.

Doch wie läuft der Kurs für den Führerschein, in welchem lebensrettende Sofortmaßnahmen präsentiert werden, eigentlich ab? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und gibt Ihnen eine Anleitung für die stabile Seitenlage und Herzdruckmassage.

FAQ: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Muss ich lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten?

Ja, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern dies zumutbar ist.

Wie kann ich eine Wiederbelebung durchführen?

Hier können Sie sich über den korrekten Ablauf einer Wiederbelebung informieren.

Wie funktioniert die stabile Seitenlage?

Hier finden Sie eine Anleitung, um eine Person in die stabile Seitenlage zu befördern.

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Unsere Grafik stellt den korrekten Ablauf der Ersten Hilfe dar.
Unsere Grafik stellt den korrekten Ablauf der Ersten Hilfe dar.

Erste Hilfe durch lebensrettende Sofortmaßnahmen: Kurs für den Führerschein

Neben einem Sehtest ist die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen vorgeschrieben, wenn Fahranfänger eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben möchten, dies ist in § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Für den Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen sollten Kosten in Höhe von 20 bis 40 Euro eingeplant werden. Einige Fahrschulen bieten den Erste-Hilfe-Kurs sogar selbst an, sodass Sie nicht unbedingt auf einen anderen Anbieter zurückgreifen müssen.

Warum wird ein Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen für den Führerschein gefordert?

Der Nachweis über den Besuch von einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen soll sicherstellen, dass alle Verkehrsteilnehmer im Ernstfall schnell handeln und Erste-Hilfe leisten können. Allerdings besteht bis dato keine Verpflichtung, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, sodass die Gefahr besteht, das Erlernte im Laufe der Zeit wieder zu vergessen.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Inhalt des Kurses

Ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ist für Führerscheinbewerber Pflicht.
Ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ist für Führerscheinbewerber Pflicht.

Wie bereits angeklungen ist, werden im Erste-Hilfe-Kurs auch lebensrettende Sofortmaßnahmen geübt und erklärt. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Herzdruckmassage oder die stabile Seitenlage handeln.

Glücklicherweise sind nach einem Verkehrsunfall nicht immer Schwerverletzte zu beklagen, es gibt auch Blessuren, die zwar nicht akut das Leben des Betroffenen bedrohen, aber dennoch behandelt werden müssen.

So lernen Sie beispielsweise auch, wie Wunden desinfiziert und Verbände angelegt werden können. Ein weiterer wichtiger Lerninhalt des Kurses ist die korrekte Einhaltung der Rettungskette. Diese besteht im Wesentlichen aus folgenden Punkten:

  1. Unfallstelle absichern
  2. Personen aus dem Gefahrenbereich retten (sofern möglich)
  3. Notruf absetzen
  4. Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten (sofern erforderlich)
  5. Eintreffen vom Rettungsdient, welcher die weitere Behandlung übernimmt
Gut zu wissen: Sie haben während des Kurses jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das Erreichen der stabilen Seitenlage sowie eine korrekte Herzdruckmassage wird Ihnen von einem Profi erklärt. An einem Dummy können Sie selbst üben.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Ablauf einer Wiederbelebung

Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Für eine Gültigkeit muss der Kurs von einer staatlich anerkannten Stelle durchgeführt werden.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Für eine Gültigkeit muss der Kurs von einer staatlich anerkannten Stelle durchgeführt werden.

Unfälle im Straßenverkehr können so schwerwiegende Folgen haben, dass ein Unfallopfer einen Herzstillstand erleidet. In diesem Fall müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen in Form einer Herzdruckmassage eingeleitet werden.

Das steigert die Überlebenschancen des Betroffenen signifikant. Diese liegen nämlich schon nach fünf Minuten quasi bei null Prozent. Wird also erst einmal auf das Eintreffen der Rettungskräfte gewartet, ist es häufig schon zu spät, wenn keine Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Eine Herz-Lungen-Wiederbelebung sollte folgendermaßen durchgeführt werden:

  • Legen Sie den Betroffenen auf den Rücken und machen Sie seinen Oberkörper frei. Im Anschluss knien Sie sich daneben.
  • Platzieren Sie Ihre Hände in der Mitte des Brustkorbs (diese müssen dabei übereinander liegen).
  • Mit dem Handballen müssen Sie nun auf den Brustkorb des Verunfallten drücken. Diese Bewegung sollte senkrecht von oben ausgeführt werden, die Arme müssen Sie durchstrecken. So kann der „Druck“ vier bis fünf cm tief gehen.

Die Herdruckmassage sollte mit einer Frequenz von circa 100 Ausübungen pro Minute erfolgen. Nach etwa 30 Kompressionen, ist zudem eine Beatmung vorgesehen. Nutzen Sie Daumen und Zeigefinger um die Nase des Unfallopfers zu verschließen.

Atmen Sie nun selbst ein und umschließen Sie anschließend mit Ihren Lippen den Mund des Verunfallten. Diesen sollten Sie jetzt etwa eine Sekunde lang gleichmäßig beatmen.

Wichtig: Nicht selten kommt es vor, dass eine Mund-zu-Mund-Beatmung aufgrund der Verletzungen des Opfers nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, eine Mund-zu-Nase-Beatmung durchzuführen.

Stabile Seitenlage: So geht es richtig

Lebensrettende Sofortmaßnahmen steigern die Überlebenschance signifikant.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen steigern die Überlebenschance signifikant.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen können auch darin bestehen, die Atmung einer verunfallten Person sicherzustellen. Nehmen Sie bei einem Betroffenen Atemgeräusche wahr, sollten Sie diesen umgehend in die stabile Seitenlage bringen.

Dadurch wird verhindert, dass die Zunge die Atemwege blockiert und es somit zu Atemaussetzern kommt. Damit Sie im Ernstfall richtig reagieren können, liefern wir Ihnen im Folgenden eine Anleitung zur stabilen Seitenlage:

  1. Zunächst sollten Sie neben dem Bewusstlosen eine kniende Position einnehmen. Dann strecken Sie dessen Beine und legen den nahen Arm des Betroffenen angewinkelt nach oben.
  2. Im nächsten Schritt müssen Sie den anderen Arm am Handgelenk greifen. Kreuzen Sie diesen vor dessen Brust und legen Sie die Handoberfläche auf die Wange des Bewusstlosen. Dabei dürfen Sie die Hand unter keinen Umständen loslassen.
  3. Nun müssen Sie nach dem fernen Oberschenkel des Betroffenen greifen und dessen Bein Beugen.
  4. Ziehen Sie anschließend den Oberschenkel herüber. Richten Sie das obenliegende Bein so aus, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt.
  5. Jetzt müssen Sie den Hals des Bewusstlosen überstrecken. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Atemwege frei sind. Zudem empfiehlt es sich, den Mund des Verunfallten leicht zu öffnen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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