Kennzeichen ändern: Wann ist das möglich?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kfz-Kennzeichen ändern: Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Kennzeichen zu ändern?
Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Kennzeichen zu ändern?

Durch ein Nummernschild sind alle Fahrzeuge eindeutig identifizierbar. Dies ist vor allem deshalb notwendig, damit bei einem Unfall oder einer Verkehrordnungswidrigkeit der Halter bzw. der Fahrer ausfindig gemacht werden kann.

Die Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt stets beim Anmelden eines Kfz bei der Zulassungsstelle. Hier gibt es oftmals auch die Möglichkeit, ein altes Nummernschild eines stillgelegten Fahrzeugs auf ein neues zu übertragen oder sich ein Wunschkennzeichen auszuwählen. Wird beides nicht beantragt, erhalten Kraftfahrer ein Kennzeichen auf Zuteilung.

Doch wie verhält es sich, wenn Sie das Nummernschild nachträglich ändern wollen? Welche Unterlagen benötigen Sie für neue Schilder und was wird es kosten, das Kennzeichen zu ändern? Wir klären Sie auf.

FAQ: Kennzeichen ändern

Muss ich mein Kennzeichen ändern lassen?

Die Änderung des Kennzeichens kann beispielsweise bei einem Umzug, bei einer Neuanmeldung oder einem Halterwechsel sinnvoll sein. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Kann ich mein Kennzeichen ändern lassen?

Sie können Ihr Kennzeichen jederzeit ändern lassen und sich ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Sie können dies bei einer Zulassungsstelle beantragen.

Was kostet es, das Kennzeichen zu ändern?

Die Kosten für eine Kennzeichenänderung sind nicht einheitlich geregelt. Das Kennzeichen ändern zu lassen, kostet ungefähr 30 Euro. Die Prägung des neuen Kennzeichens kostet auch noch einmal bis zu 20 Euro.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Keine Lust zu Lesen? Kennzeichenwechsel im Video

Video: Kennzeichen umschreiben
Video: Wann müssen Sie Ihr Kennzeichen umschreiben und wie kriegen Sie Ihr Wunschkennzeichen?
Auf der zuständigen Zulassungsstelle können Sie Ihr Autokennzeichen ändern lassen. Auch Wunschkennzeichen sind möglich.
Auf der zuständigen Zulassungsstelle können Sie Ihr Autokennzeichen ändern lassen. Auch Wunschkennzeichen sind möglich.

Gründe für eine Kennzeichenänderung

Ein neues Kennzeichen erhalten sie stets dann, wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig in einem Landkreis auf Ihren Namen zulassen.

Es besteht zwar oftmals die Möglichkeit, ein altes Kennzeichen „mitzunehmen“ – dies erfolgt aber nur auf speziellen Antrag.

Beim neuen Nummernschild können Sie entscheiden, ob Sie dies zugeteilt bekommen oder ein Kennzeichen nach Wunsch ändern wollen.

Aber auch nach der Neuanmeldung (z. B. nach einem Umzug) gibt es die Möglichkeit, das Autokennzeichen zu ändern. Die Kosten dafür muss aber der Halter tragen, denn es handelt sich bei der sogenannten Umkennzeichnung um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt. Eine Umkennzeichnung sollte stets bei Diebstahl bzw. Verlust der Nummernschilder erfolgen.

Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr mit den abhanden gekommenen Schildern in Verbindung gebracht wird und Sie für Verkehrsvergehen haften müssen. Sie beugen also einem Kennzeichenmissbrauch vor.

Manchmal besteht aber auch einfach nur der Wunsch, das Kennzeichen ändern zu lassen. Viele Kraftfahrer identifizieren sich mit der Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Verändert sich Ihr Leben, wollen das manche gern über das Nummernschild Ihrer Umwelt mitteilen. Auch das ist ein legitimer Grund.

Was benötigen Sie, um das Autokennzeichen zu ändern?

Um das Kennzeichen ändern zu können, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie im Original zur Zulassungsstelle mitnehmen sollten.

Folgende Dokumente benötigen Privatpersonen:

  • Personalausweis bzw. Pass mit Meldebescheinigung
  • (ggf. Vollmacht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals Fahrzeugbrief und -schein)
  • bisherige Nummernschilder
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Bestätigung der Polizei (bei Diebstahl bzw. Verlust)
  • Unternehmen benötigen zusätzlich einen Auszug aus dem Handelszentralregister sowie die Gewerbeanmeldung.
  • Bei Vereinen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister notwendig.
  • Minderjährige brauchen die Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten.

Nummernschild ändern: Welche Kosten kommen aus Sie zu?

Wunschkennzeichen: Sie können Ihr Nummernschild ändern und Ihre Wunschkombination beantragen.
Wunschkennzeichen: Sie können Ihr Nummernschild ändern und Ihre Wunschkombination beantragen.

Das Kfz-Kennzeichen zu ändern, verursacht Kosten, welche vom Halter getragen werden müssen. Die Höhe der Gebühren ist allerdings nicht einheitlich in der Bundesrepublik. Somit sind die Kosten, um ein Nummernschild zu ändern, vom jeweiligen Landkreis abhängig.

Die Verwaltungsgebühren liegen aber im Bereich von 30 Euro. Damit ist das neue Nummernschild allerdings noch nicht bezahlt. Geld kostet nämlich auch das Prägen, des neu zugeteilten Autokennzeichens. Dies erfolgt grundsätzlich durch private Anbieter. Entsprechend groß ist hierbei auch die Preisspanne.

Wollen Sie die neuen Schilder sofort haben, können Sie bei einem örtlichen Schilderhersteller ein Paar für ungefähr 20 Euro prägen lassen. Im Internet gibt es aber auch Anbieter, welche ein Nummernschild schon für unter drei Euro herstellen. Ein Preisvergleich lohnt sich also, wenn Sie das Kennzeichen ändern wollen. Insgesamt müssen Sie also ungefähr mit Kosten von 50 Euro rechnen.

Wie beantragen Sie ein Wunschkennzeichen?

Wollen Sie Ihrem Auto ein Nummernschild nach Ihren Wünschen verpassen, können Sie dies bei der Zulassungsstelle beantragen und Ihre Kennzeichen ändern. Häufig ist es sogar online möglich, nach einer entsprechenden Kombination zu suchen. Ist diese verfügbar, steht dem Vorhaben nichts im Wege. Der Preis dafür beträgt zusätzlich 12,20 Euro.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (83 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

53 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Michael
    Am 17. Dezember 2017 um 10:42

    Guten Tag, ich habe mein Wunschkennzeichen in einer Kennzeichenbörse gefunden und wird mir für Summe X angeboten. Der Anbieter hat sein Fahrzeug noch gemeldet mit jenen Zeichen. Ich habe natürlich mein Fahrzeug auch noch Angemeldet. Das Angebotene Schild ist *** und ich ***. Können Sie mir den korrekten Ablauf erläutern sodass sich der Ablauf ohne Probleme gestaltet. Schilder sind M-ein Buchstabe eine Zahl. Vielen Dank Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 13:24

      Hallo Michael,

      wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Betreiber der entsprechenden Plattform – wir können nicht wissen, wie der Kennzeichenverkauf dort gehandhabt wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Lutz
    Am 6. Dezember 2017 um 11:30

    Hatte bis jetzt ein Saisonkennzeichen für meinen PKW Anhänger.Will jetzt ganzjärig nutzen,habe schon eine neue Versicherung und eine neue EVB Nummer ,da die alte Versicherung zu teuer ist.Der TÜF muß auch jetzt im Dez.erneuert werden.Kommt die Tüfplakette auf ein neues Nummernschild oder kann ich mein altes Nummernschid weiter nutzen oder wie läuft das? Bitte genauen Ablauf dokumentieren.
    vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 10:03

      Hallo Lutz,

      die alten Nummernschilder können Sie nicht weiter verwenden, da auf diesen der Betriebszeitraum vermerkt ist – bei regulären Kennzeichen fällt dies weg. Ob Sie die alte Erkennungsnummer weiter führen können, ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erfragen. Erfolgt die Hauptuntersuchung vor der Ummeldung, kommt die Plakette natürlich auf das Saisonkennzeichen. Bei der Ummeldung wird dann eine entsprechende Plakette auf das neue Schild geklebt. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung/ oder bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Nadine
    Am 13. November 2017 um 11:06

    Hallo,
    wenn ich an meinem Fahrzeug eine Umkennzeichnung vornehmen möchte (mein Wunschkennzeichen ist nun verfügbar und wurde von mir reserviert), gilt diese Umkennzeichnung dann auch als Halterwechsel? Sprich, dass mein Auto nun “aus 2. Hand” ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:12

      Hallo Nadine,

      nein, solch ein Kennzeichenwechsel stellt keinen Halterwechsel dar. Schließlich ist der Wagen ja weiterhin auf Sie zugelassen. Grundsätzlich können Sie Ihr Kennzeichen jederzeit ändern, wenn Sie die entsprechenden Kosten tragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Anna
    Am 10. Oktober 2017 um 17:44

    Hallo,

    Ich würde gerne mein Kennzeichen ändern lassen. Ich bezahle derzeit mein Auto noch ab, sodass der Fahzeugbrief bei der Bank vorliegt. Dieser wird aber benötigt dafür. Frage ist, ob es dadurch überhaupt änderbar ist? Bzw. Wie man bei so einem Fall vorgeht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 12:08

      Hallo Anna,

      bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten Sie die nötigen Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • SE8DS
        Am 18. November 2017 um 22:17

        Die Bank sendet auf Wunsch die Papiere zum zuständigen Straßenverkehrsamt und das Amt nach der “Ummeldung” zurück. Das lässt sich die Bank aber ordentlich bezahlen. Einfach mal bei der Bank Anfragen. Das wäre auch der Fall wenn man mitten in der Finanzierung umzieht.

        • Emin A
          Am 28. November 2021 um 1:29

          25€ musste mein Freund vor 2 Wochen bezahlen. Also ordentlich nenne ich das mal nicht.Ist zwar nicht wenig aber ist akzeptabel 👌🏻

  5. Kevin
    Am 28. September 2017 um 20:30

    Hallo
    mein kennzeichen ist zurzeit ein zugewiesenes ich würde es aber gerne umändern in meine initialien ist dies grund oder reicht es nicht aus das mir das zugewiesene kennzeichen nicht gefällt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:42

      Hallo Kevin,

      dies sollte möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Kevin
      Am 28. September 2017 um 20:31

      Ein grund*

  6. Kathrin
    Am 24. August 2017 um 12:35

    Hallo,
    ich hatte gestern einen kleinen Rempler und auf meinem vorderen Kennzeichen sind nun weiße Streifen zu sehen. Muss ich nun dringend ein neues Kennzeichen haben?
    Danke für die Hilfe
    Kathrin

    • Kathrin
      Am 24. August 2017 um 12:36

      Das aktuelle Kennzeichen ist noch gut lessbar.

      • bussgeldkatalog.org
        Am 28. August 2017 um 12:28

        Hallo Kathrin,

        ist das Kennzeichen beschädigt und dadurch unleserlich, sollten Sie Ersatzschilder beantragen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Daniela R.
    Am 18. Mai 2017 um 16:16

    Kann ich bei einem Kennzeichenwechsel wegen Umzugs in einen anderen Bezirk auch die Versicherung wechseln?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:01

      Hallo Daniela,

      dies ist nicht möglich. Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, müssen Sie diese ordentlich kündigen (in der Regel zum 31.12 des Jahres). Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nur dann zu, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt oder ein Schadensfall (Unfall) eintritt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Betha
    Am 6. April 2017 um 8:58

    Ich möchte meine Kennenzeichen ändern

    • Hermann
      Am 13. Februar 2019 um 19:41

      Nein!

Verfassen Sie einen neuen Kommentar