Führerscheinfreie Fahrzeuge: Diese Kfz benötigen keine Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein gefahren werden?

Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?
Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?

Ob wegen einer nicht bestandenen MPU oder etwa einer allgemeinen Aversion gegen Prüfungen: Manche Menschen entscheiden sich dazu, keinen Führerschein (mehr) haben zu wollen. Möchten sie dennoch motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen sie führerscheinfreie Fahrzeuge.

Doch gibt es in Deutschland überhaupt Autos, die ohne Führerschein geführt werden können? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und welche Bußgelder folgen, wenn diese nicht eingehalten werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Informationen zu den einzelnen Bestimmungen sowie zu den drohenden Bußgeldern bekommen Sie hier ebenfalls.

Führerscheinfreie oder fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Welche Ausdrucksweise ist richtig? Grundsätzlich sind die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ voneinander abzutrennen. Mit dem Schein ist lediglich das Dokument gemeint, während die Erlaubnis die allgemeine Berechtigung zum Führen bestimmter Kfz darstellt. In diesem spezifischen Fall werden die Bezeichnungen „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ allerdings Synonym verwandt.

FAQ: Führerscheinfreie Fahrzeuge

Gibt es führerscheinfreie Autos?

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, benötigen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen keinen Führerschein.

Sind Mofas führerscheinfrei?

Bei Mofas handelt es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge. Allerdings wird für diese eine Prüfbescheinigung benötigt.

Welche Fahrzeuge sind noch führerscheinfrei?

Bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Zugmaschinen, Stapler, Flurförderzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind führerscheinfrei.

Spezifische Infos über führerscheinfreie Fahrzeuge

Führerscheinfreie Mofas: Ohne Prüfung drohen Bußgelder!

Mofas sind zwar führerscheinfreie Fahrzeuge, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass sie gefahren werden dürfen, ohne dass die betroffene Person im Vorfeld gewisse Kenntnisse erworben hat. Um ein Mofa im deutschen Straßenverkehr steuern zu dürfen, ist eine besondere Prüfbescheinigung vonnöten, die sicherstellen soll, dass Mofafahrer zumindest die Grundregeln im Straßenverkehr beherrschen und aufgrund ihrer Unwissenheit keine Gefahr darstellen.

Bedenken Sie: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist Voraussetzung. Nach einer bestandenen Prüfung sind Sie zum Führen von einem Mofa berechtigt, solange dieses bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.

Fahren Sie mit einem Mofa, ohne die Prüfbescheinigung abgelegt zu haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Führerscheinfreie Autos: Diese Bestimmungen gelten

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
  • Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist.

Ein führerscheinfreies Auto kaufen: Stolpersteine

Attribut "führerscheinfrei": Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.
Attribut “führerscheinfrei”: Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.

Insbesondere dann, wenn Sie führerscheinfreie Autos gebraucht erwerben wollen, sollten Sie Vorsicht walten lassen: Nicht alle Fahrzeuge, welche als „führerscheinfrei“ beworben werden, erfüllen auch die notwendigen Voraussetzungen.

Neben den üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Autokauf sollten Sie sich erkundigen, ob das in Betracht kommende Auto wirklich führerscheinfrei geführt werden darf.

Eine detaillierte Nachfrage bei der Zulassungsbehörde kann an dieser Stelle teure Fehler vermeiden.

Führerscheinfreie Fahrzeuge in der Landwirtschaft

Auch bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind führerscheinfrei. Dazu zählen laut § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • Zugmaschinen
  • Stapler
  • Flurförderzeuge
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Allerdings müssen diese Maschinen von ihrer Bauart her eindeutig für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein. Zudem darf ihre Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten.

Als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten ebenfalls landwirtschaftliche Kfz und Arbeitsmaschinen, welche mithilfe von Holmen von Fußgängern geführt werden.

Das Auto war nicht führerscheinfrei? Diese Ahndungen drohen

Nehmen Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, drohen unangenehme Folgen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein Mofa mit mehr als 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder ein entsprechend hohes Strafgeld können folgen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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155 Kommentare

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  1. bussgeldkatalog.org
    Am 1. Februar 2018 um 15:34

    Hallo stefan s.,

    dafür brauchen Sie in der Regel keine Fahrerlaubnis. Sie müssen lediglich geeignet sein, das Fahrzeug zu führen.

    Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Wiltschka
    Am 28. Januar 2018 um 0:06

    Mit dem 3er ausgestellt vor dem 01.04.1980 kann er alle A1-Fahrzeuge fahren! Also auch Zweiräder! Bis 125 ccm und 11 kW.

  3. HERTEL
    Am 25. Januar 2018 um 17:51

    Ich habe gelesen 350kg darf ein leichtfahzeug wiegen. Bei 25 und 4kw darf ich ihn fahren. ..

  4. Enrico
    Am 21. Januar 2018 um 17:14

    Muss das fahrzeug gekennzeichnet sein wenn ich es nur als Nutzfahrzeug benötige?es soll ausschließlich zum holz holen dienen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:01

      Hallo Enrico,

      das Fahrzeug muss laut § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung der Bauart nach für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sein und nicht mehr als 6 km/h fahren können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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