Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was hier zu beachten ist
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Sanktionen bei Verkehrsvergehen können neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch der Führerscheinentzug und das Fahrverbot sein.
Wer zu schnell unterwegs ist oder zu viel Promille bei einer Kontrolle aufweist, muss oft mit einem Fahrverbot rechnen. Verkehrssünder, die den Führerschein abgeben müssen, bezeichnen diesen Verlust des Führerscheins oft auch als Entzug. Allerdings ist dies nicht korrekt.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Strafe ist wesentlich schwerwiegender als ein Fahrverbot für einige Monate. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen dem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot? Was müssen Betroffene für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beachten? Diese und weitere Fragen sollen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
Nein, bei einem Fahrverbot wird der Führerschein durch die Behörden aufbewahrt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen.
Ja, dies kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde geschehen. Die Fahrerlaubnis ist dann nicht mehr gültig.
Nein, diese besteht nur bei der Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach einem abgegoltenen Fahrverbot erhalten Fahrer den Führerschein ohne Sperrfrist zurück.
Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt
Fahrverbot und Führerscheinentzug: Der Unterschied
Nach einem besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr, wie stark überhöhte Geschwindigkeit, bei Alkohol- und Drogendelikten oder auch wiederholte Auffälligkeit, was meist Punkte zur Folge hat, werden Sanktionen, wie etwa der Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot, verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei eine der schwersten Maßnahmen.
Dies wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Ein Führerschein bescheinigt dem Fahrer die Erlaubnis ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Daher hat der Inhaber eines Führerscheins auch eine Fahrerlaubnis. Begeht ein Verkehrsteilnehmer nun eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es dazu kommen, dass er entweder das Führerscheindokument zeitweilig abgeben muss oder die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verliert.
Bei einem Fahrverbot hingegen wird nur das Dokument verwahrt, was diese Erlaubnis beurkundet. Der Führerschein wird hier für ein bis drei Monate in amtliche Verwahrung gegeben. Das bedeutet, dass das Führerscheindokument einbehalten jedoch nicht die Fahrerlaubnis abgesprochen wird. Die Bußgeldbehörde spricht das Fahrverbot aus.
Im Gegensatz zum Fahrverbot bedeutet der Führerscheinentzug den Verlust der Fahrerlaubnis.
Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen.
Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten wird verhängt. Nach Ablauf der Sperrfrist und meist auch nach dem Absolvieren weiterer Maßnahmen, wie der MPU, kann die Neuausstellung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Führerscheinentzug und Fahrverbot: Kann das gleichzeitig vorliegen?
Wurde der Führerschein entzogen, darf kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug mehr geführt werden. Dies schließt also ein Fahrverbot ein, welches ab Rechtskraft des Urteils gilt und somit Bestand hat. Darüber hinaus kann bei einem Fahrverbot auch das Führen führerscheinfreier Fahrzeuge verboten werden.
Liegt für ein anderes Vergehen ein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dessen Antritt durch einen Einspruch oder die 4-Monats-Frist verschoben wurde, ist dieses auch während der Zeit von einem Führerscheinentzug gültig. Das Fahrverbot ist auch weiterhin vollstreckbar. Geschieht dies, darf der Betroffene kein Auto oder andere Kfz fahren.
Der Betroffene sollte die zuständige Bußgeldstelle umgehend über den Führerscheinentzug informieren. Das Fahrverbot wird dann während der Zeit des Entzugs der Fahrerlaubnis abgegolten.
Steht nach einen Führerscheinentzug die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bevor, sollte der betroffene Kraftfahrer auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Vorliegen eines Fahrverbotes informieren.
Der neue Führerschein darf nicht ausgehändigt werden, solange das Fahrverbot noch läuft. Hat der Kraftfahrer die Behörden entsprechend informiert, erfolgt in der Regel keine anschließende Vollstreckung des Fahrverbots.
Guten Abend,
Ich bin leider unter Alkohol Auto gefahren, was auch nie wieder vorkommen wird. Jetzt merkt man erst mal wie sehr man auf seinen Führerschein angewiesen ist
Ergebnis:
Entnahmewert 1,18
Mindest-Alkoholkonzentrat 1,29
Maximal-Alkoholkonzentrat 1,61
Ich bin 300 Meter gefahren
Warum werden 0,32 Promille drauf gerechnet
Und was wird mir jetzt passieren?
War das erste mal, dass ich strafrechtlich belangt wurde.
Hallo Kevin,
ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg sowie mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde letztes Jahr, in der Nacht vom 21.12. zum 22.12. von der Polizei angehalten . Wurde natürlich auch gefragt ob ich Alkohol getrunken habe, worauf ich dies bejate. Also musste ich pusten, Wert war 1,27 % . Blutwert im KH war dann 1,34% Führerschein wurde sofort einbehalten.
Gestern, 13.01.2018 kam der Brief von der Polizei, wo ich mich schriftlich binnen einer Woche dazu äußern kann. Dazu gesagt, ich bin Ersttäterin. Das wird mir kein zweites Mal passieren. Da ich 2 Kleinkinder habe, brauche ich Ihn unbedingt wieder.
Meine Frage an Sie:
Was kommt auf mich zu?
Wäre ein Anwalt ratsam?
Als Straftat steht im Brief: Trunkenheit im Verkehr ( Par. 316 StGB )
Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort
Hallo Katrin,
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ihre Strafe wird vor Gericht festgelegt. Hierzu gehören in der Regel drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Ein Anwalt kann Sie weitergehend beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich musste meinen schein im juli abgeben, und hab ihn im august wieder bekommen wegen illegalem rennen.
Bevor ich ihn abgegeben habe, bin ich zu schnell gefahren und musste ihn jetzt abgebem bis 16.01.2018 für einen monat.
weil ich noch ein verfahren wegen illegalem stadtrennen habe muss ich ihn noch ein drittes mal abgeben aber den zeitpunkt wann ich ihn abgeben muss wurde mir noch nicht gesagt.
Ich habe angst dass ich deshalb mein schein für immer verliere könnte dies der fall sein?
Danke im vorraus für ihre antwort
Ihnen sollte man den Führerschein gar nicht mehr geben, da sie andere Menschen bewusst gefährdet haben !
Hallo Serkan,
Sie sollten sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden.
Das Team von Bussgeldkatalog.org
Hallo, mir wurde ein Fahrverbot von 4Wochen ausgesprochen wegen zu schnellem Fahren.
Ich habe auch tatsächlich den FS zur Bußgeldstelle nach Hamburg per Post gesandt ( leider in der eile nicht per Einschreiben).
Der Sachbearbeiter sagt, das er dort nicht auf seinem Schreibtisch liegt und das wäre für Ihn entscheidend. Diese Behörde wirbt allerdings auch damit,das man den FS auch in den Nachteinwurf werfen könnte.
Jetzt hab ich in der Zeit den Fs der Klasse D gemacht und von meiner zuständigen Behörde einen Vorläufigen FS bekommen, weil mein neuer noch nicht fertig war. Diesen bekam ich mit Vorlage des Personalausweises und dem Hinweis das mein Dokument noch in Hamburg liege. Da der Ablauf des Fahrverbotes mit der Fertigstellung des neuen wurde mir der Vorläufige ausgehändigt (ohne Hinweis darauf, das ich noch nicht wieder fahren darf.
Jetzt Klingelt die Polizei bei mir und will meinen Führerschein einziehen weil die Behörde das für die noch bestehende Verbot vollstreckt werden soll und erst dann wirksam wird wenn er dort vorliegt.
Auf mehrfachen Hinweis das ich ihn nicht habe, weil ich ihn versendet habe, eröffnet der Polizist sein wissen vom Erwerb der Klasse D und dem Vorläufigen FS und forderte ihn ein.
ich habe Ihn nicht ausgehändigt, mit der ausrede er liegt bei meinen Eltern.
Darauf würde mir Mündlich ( unter Zeugen allerdings, sie kamen zu dritt) das ich ab sofort kein Fahrzeug mehr führen dürfe und wenn ich den vorläufigen nicht bringen würde einen Durchsuchungsbefehl holen würden.
ich will bzw. muss aber ein Praktikum als Busfahrer machen und brauche den FS.
Was kann ich tun ???
Wenn möglichst zeitnah antworten, da dringend Danke
Hallo Andreas,
wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen und ggf. nachzuweisen, dass Sie Ihren Führerschein tatsächlich gesendet haben.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde außerorts geblitzt und habe nun den Brief von der Behörde bekommen, dass ich ein Monat Fahrverbot bekomme. Ab wann gilt das? Wie lange dauert der Verwaltungsweg?
Hallo Sophia,
wurde in den vergangenen zwei Jahren kein weiteres Fahrverbot gegen Sie verhängt, müssen Sie den Führerschein innerhalb der nächsten vier Monate abgeben. Wann Sie das Fahrverbot innerhalb dieses Zeitraum antreten, bleibt Ihnen überlassen. Dies sollte auch Ihren Unterlagen zu entnehmen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/ab-wann/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Redaktion,
derzeit habe ich ein Fahrverbot von einem Monat ab zu warten und erhielt 2 Punkte, weil ich innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurde. Kurz nach dem Vergehen, jedoch vor Rechtskraft des Fahrverbots ist mir ein ähnliches Malheur passiert, ausserhalb geschl. O., das mir wieder 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot eingebracht hat.
Habe innerhalb der letzten 4 Jahre meinen Schein bereits zwei mal abgeben müssen. Immer auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. Bin mit den neuen, insgesamt nun bei 7 von 8 Punkten.
Erhöht sich jetzt das Strafmaß und muss ich mit einer MPU rechnen?
Danke für die Hilfe!
Mfg
Hallo Michi,
zunächst ist zu sagen, dass Sie bei sechs bzw. sieben Punkten in Flensburg kostenpflichtig verwarnt werden. Bei acht Punkten ist die Entziehung der Fahrerlaubnis unumgänglich. Da Sie als Wiederholungstäter gelten sollten, sollte ein zusätzliches einmonatiges Fahrverbot angeordnet werden können. Bei wiederholten Auffälligkeiten können außerdem härtere Sanktionen angeordnet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich würde bei einem Auffahrunfall mit Alkohol zum pusten 0,45 mg aufgefordert und gleichzeitig wurde mir Blut entnommen. Ich weiß das der Blutwerte höher sein wird, aber um wieviel und was erwartet mich. Ich bin quasi Ersttäter und mir ist auch direkt der Führerschein eingezogen worden. Kann man den Einzug mit dem Fahrverbot anrechnen lassen.Bin als Handwerker auf meinen Führerschein angewiesen.1. Monat wäre zwar o.k. Aber länger wird schon ein Problem. Sowas wird mir nie wieder passieren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Michael,
da Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben, ist eine genaue Einschätzung der Konsequenzen nicht möglich – dies wird vor Gericht entschieden. Die Folgen können jedoch von einem einfachen Fahrverbot bis hin zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis reichen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Im Juni 2016 wurde mir wegen einer Trunkenheitfahrt (1,67%o) mein Führerschein für 10 Monate entzogen. Zwischenzeitlich
hatte ich einen Schlaganfall. Was muß ich anstellen, das ich meinen Führerschein jetzt wieder zurückbekomme?
Hallo Horst,
ist die Sperrfrist abgelaufen, können Sie eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Bezüglich des Schlaganfalls lässt sich sagen, dass Sie ein Fahrzeug bedenkenlos führen können, wenn dieser vollständig kuriert wurde. Häufig wird ein medizinisches Gutachten verlangt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf: https://www.bussgeldkatalog.org/autofahren-nach-schlaganfall/
Die redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe im September 2021 meinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen (1,3P) Die Sperrfrist ist seit Ende August vorbei, doch jetzt warte ich auf eine behördliche Überprüfung meiner Akte. Ich bekam bei der Beantragung zur Wiederausstellung gesagt, es könne Monate dauern. Gibt es einen direkten Kontakt, an die ich mich wenden kann?
Bei der örtlichen Führerscheinstelle (in Mittelfranken) kann mir keine Auskunft gegeben werden.
Ich hatte Anfang des Jahres 2016 einen Autounfall wo mir danach vom Amt vorgeworfen wurde ,das der durch die Einnahme von Medikamenten erfolgte. Nach Untersuchung eines Amtsarztes, der bestätigte das meine Medikamente kein Einfluss auf den Straßenverkehr hätten, durfte ich meinen Führerschein behalten ! Jetzt ein Jahr später hatte ich wieder einen Unfall an dessen Auslösung ich mich nicht Erinnern kann ! Muß ich jetzt meinen Führerschein abgeben,oder könnte es positiv zu meinen Gunsten verlaufen, wenn ich ein medizinisches Attest vorlegen würde das zeigt das ich Medikamentös richtig eingestellt bin!?
Hallo Sandra,
eine Beurteilung Ihres Falles ist leider nicht möglich, da viele vom ärztlichen Gutachten bzw. einer ärztlichen Untersuchung abhängt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org