
Fahrschule für behinderte Menschen – Fahrerlaubnis trotz Handicap
Behindertenfahrschule – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Fahrschule für Behinderte: Mobilität trotz Handicap.
Ein Führerschein steht für Mobilität und kann somit sowohl Zeit sparen, als auch Flexibilität garantieren. All diese Vorzüge sollen auch Menschen mit einer Behinderung zugänglich sein. Daher ist es möglich, einen sogenannten „Behindertenführerschein“ zu erhalten.
Dafür müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist auch die Art der Behinderung. Je nach dieser muss eine passende Fahrschule für Behinderte aufgesucht werden, die auch die entsprechenden Fahrzeuge zur Verfügung stellen kann.
Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Außerdem wird erklärt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis auch mit einem Handicap gelingen kann.
Mobil mit Behinderung: Eine Übersicht der wichtigsten Themen
Gehörlos zum Führerschein – Geht das?
Können auch Gehörlose einen Führerschein machen? Die Antwort lautet „Ja“. Dazu müssen Sie allerdings eine Fahrschule finden, die auf Menschen ohne Gehört spezialisiert ist. Dazu ist ein Fahrlehrer vonnöten, welcher die Gebärdensprache beherrscht. Wie die Ausbildung vonstatten geht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was das Besondere bei einer Gehörlosenfahrschule ist, lesen Sie im Ratgeber.
Fahrschule für Kleinwüchsige
Auch Menschen die unter Kleinwuchs leiden, haben die Möglichkeit einen Führerschein in der Fahrschule zu erwerben. Dafür ist unter anderem eine Verlängerung des Gaspedals oder das Verstellen vom Fahrersitz vonnöten. Bei den richtigen Einstellungen steht Ihnen der Fahrlehrer mit Rat und Tat zur Seite. Wie sich die Fahrschulausbildung gestaltet und ob besondere Voraussetzungen zu erfüllen sind, lesen Sie im Ratgeber.
Fahrschule für Rollstuhlfahrer
Auch eine körperliche Behinderung muss Menschen nicht davon abhalten am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In einer Fahrschule für Rollstuhlfahrer können die entsprechenden Kenntnisse vermittelt werden. Für die Fahrstunden muss das Fahrzeug besonders ausgestattet sein. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie das Fahrschulauto angepasst wird, lesen Sie im Ratgeber.
Fahrschule für Lernschwache
Eine Legasthenie oder eine andere Lernschwäche sind kein Grund, dass der Betroffene keine Fahrerlaubnis erhalten kann. Spezielle Fahrschulen für Lernschwache bieten alternative Lehrmethoden an, sodass auch mit einer Lernbehinderung der Führerschein erworben werden kann. Auch die Angst vor der Prüfung soll den betroffenen genommen werden. Was dabei zum Einsatz kommt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Autofahren mit Sehbehinderung
Beim Thema „Autofahren mit Sehschwäche“ kommen viele Fragen auf. Wie viel Prozent Sehkraft wird für den Führerschein benötigt? Ist das Autofahren mit einem Auge erlaubt? Diese und weitere Fragen werden im Ratgeber beantwortet. Außerdem erfahren Sie, wann welche Sehhilfen zum Einsatz kommen können und welche Vorgaben bezüglich dieser beim Autofahren einzuhalten sind.
Autofahren mit geistiger Behinderung: Ein Gutachten entscheidet
Körperliche Beeinträchtigungen können meist durch Fahrhilfen kompensiert werden, sodass der Erwerb eines Führerscheins im Bereich des Möglichen liegt. Was ist aber bei einer geistigen Behinderung in Bezug auf die Fahrerlaubnis zu beachten? Darf jemand, der geistig behindert ist, überhaupt den Führerschein machen? Mehr Informationen können Sie diesem Ratgeber entnehmen.
Rabatte für behinderte Menschen beim Autokauf
Gerade für Menschen mit Behinderung stellt Mobilität eine besondere Form von Freiheit dar, da sie sich mit einem Fahrzeug schneller von A nach B bewegen können. In vielen Fällen ist es möglich, beim Autokauf von einem Behindertenrabatt zu profitieren. Und auch bei einigen Institutionen können Zuschüsse beantragt werden. Mehr Informationen zu den Rabattangeboten finden Sie in diesem Ratgeber.
Trotz Handicap in die Fahrschule
Eine Behinderung ist nicht gleichbedeutend mit der Tatsache, keinen Führerschein machen zu dürfen. Einige Fahrschulen haben sich auf die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Um an einer Führerscheinausbildung teilnehmen zu dürfen, bedarf es einer Bescheinigung über die Verkehrssicherheit von einem Arzt.
Diese ist notwendig, damit die Führerscheinbehörde beurteilen kann, inwiefern eine Führerscheinerlaubnis erteilt werden kann. Dabei ist auch die Art der Behinderung entscheidend, da sich nach dieser die Vorgaben für das Fahrschulauto richten.
Im Rahmen der Prüfung einer Zulassung zum Führerschein können auch Gutachten und eine Fahrprobe angefordert bzw. angeordnet werden. Daher kann dies ein langwieriger Prozess werden, den Sie möglichst früh in die Wege leiten sollten. Weiterhin besteht die Möglichkeit finanzieller Förderung durch den Staat. Auch hierfür ist ein Antrag zu stellen.
Erhalten Sie einen positiven Bescheid, können Sie eine geeignete Fahrschule in Ihrer Umgebung aufsuchen. Dabei gibt es verschiedene Fahrzeugtypen für unterschiedliche Arten der Behinderung. Erfragen Sie, ob in der Fahrschule entsprechende Fahrzeuge vorhanden sind.
Fahrschule: Behinderung in unterschiedlichen Formen
Eine behindertengerechte Fahrschule kann auch auf Menschen mit Amputationen spezialisiert sein.
Bei der Suche nach einer Fahrschule für Menschen mit Behinderung, stellt sich für Betroffene oft die Frage, mit welchen Arten des Handicaps ein Führerschein überhaupt erworben werden kann. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, mit welchen Beeinträchtigungen eine Fahrerlaubnis trotzdem im Bereich des Möglichen liegt:
- Querschnittslähmung
- Nach Amputation
- Bei halbseitiger Lähmung
- Mit Multipler Sklerose (dabei kommt es auf die Ausprägung der Krankheit an)
- Bei spastischer Lähmung (wird im Einzelfall beurteilt und entschieden)
- Bei Kleinwuchs
- Mit Hörschädigung oder Gehörlosigkeit (hierbei treten häufig Probleme bezüglich des Theorieunterrichts auf, sofern der Fahrlehrer die Gebärdensprache nicht beherrscht)
- Sehbehinderung (auch hier kommt es auf die Schwere dieser an)
Behindertengerechte Fahrschule – Besonderheiten der Fahrzeuge
Um körperlich gehandicapten Personen den Umgang mit einem Kfz zu ermöglichen, müssen behindertengerechte Umbauten am Wagen vorgenommen werden. Dabei werden beispielsweise Fahrhilfen eingebaut. Dazu zählen unter anderem:
- Automatikgetriebe für Personen, deren Beine in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind
- Trittstufen und eine verlängerte Sitzschiene erleichtern das Ein- und Aussteigen
- Auch die Lenksäule des Lenkrads, Schalthebel, Pedale und Handbremse können verlängert werden
- Ein Handgas kann eingebaut werden
Diese Liste lässt sich noch fortführen. Mit den heutigen technischen Fortschritten, ist es möglich, auf fast jedes Handicap einzugehen und das Fahrzeug entsprechend umzubauen. Beim Autokauf kann außerdem ein Behindertenrabatt gewährt werden.
Hallo, mein Dad hat nach einem Unfall eine inkomplette Querschnittlähmung diagnostiziert bekommen, kann laufen hat aber wie ich meine doch erhebliche Einschränkungen was die Motorik und Kraft in den Armen angeht. Er ist der Meinung das er sich einfach in sein Auto setzt und weiter Auto fährt was ich fuer sehr gefährlich halte. Wenn ich mich richtig belesen habe muss er eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit nachweisen und auch den sogenannten Behindertenfuehrerschein machen andernfalls ist es nach dem Gesetz sogar eine Straftat wenn er sich so in das Auto setzt und fährt.
Kann mir Jemand helfen wie der Sachstand ist um rechtmäßig und sicher weiter am Straßenverkehr teilzunehmen?
Vielen Dank
Markus
Hallo Markus,
die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur dann erlaubt, wenn ein Fahrer die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören auch gesundheitliche Faktoren. Durch ein medizinisches Gutachten wird erkannt, ob Probleme bei Ihrem Vater vorliegen. Auf Grundlage dieses Gutachtens müssen die weiteren Schritte erfolgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org