ESO ES 3.0: Messfehler sind möglich!

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Messungen mit dem Lichtschrankensystem

Das Lichtschrankensystem ESO ist in Deutschland für die Geschwindigkeitskontrolle zugelassen.
Das Lichtschrankensystem ESO ist in Deutschland für die Geschwindigkeitskontrolle zugelassen.

Auch wenn sich Fahrer in der Regel an die erlaubte Geschwindigkeit halten, so können Umstände doch dazu führen, dass dieser schneller als gewohnt unterwegs ist. Wird der Fahrer geblitzt, kann der Verstoß gegen das Verkehrsrecht schnell mal mehrere hundert Euro an Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot kosten.

Einer der Blitzer, auf den die Polizei bei der Messung der Geschwindigkeit zurückgreift, ist der ESO ES 3.0. Dabei handelt es sich um das erweiterte Modell des ESO ES 1.0. Der ESO-Blitzer und seine Messung gilt allgemeinhin als zuverlässig. In einigen Fällen können gemessene Werte aber als nichtig betrachtet werden. Wann dies genau der Fall ist, wann es lohnend wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten und was Sie über den Einseitensensor ES 3.0 wissen sollten, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

FAQ: ESO ES 3.0

Welches Messverfahren kommt beim ESO ES 3.0 zum Einsatz?

Der ESO ES 3.0 bedient sich Lichtschranken, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen messen zu können.

Inwiefern unterscheidet sich der ESO ES 3.0 vom Vorgängermodell ESO ES 1.0?

Im Gegensatz zum ESO ES 1.0 nutzt das neuere Modell fünf Sensoren statt nur drei, was genauere Messungen erlaubt.

Können bei der Messung mit dem ESO ES 3.0 Fehler unterlaufen?

Ja, dies kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Messfehler können z. B. passieren, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig durch die Lichtschranke fahren.

Das Messverfahren mit dem ESO 3.0 und seine Funktionsweise

Das Messgerät ESO 3.0 ist ein Lichtschrankensystem. Die Polizei nutzt es bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung. Die Messungen laufen über Sensoren, welche eine Lichtschranke bilden. Anders als sein Vorgängermodell ESO 1.0 hat dieses Messgerät insgesamt fünf Sensoren. Drei der Helligkeitssensoren sind auf der einen Seiten der Fahrbahn in einem Abstand von 25 cm zu einer aufgelegt. Die anderen zwei Sensoren sind schräg versetzt angelegt. Sobald ein Fahrzeug die Lichtschranken der Sensoren durchfährt, fertigen diese jeweils ein Helligkeitsprofil an. Nachdem die Messungen an einen Rechner weitergeleitet wurden, ermittelt dieser mithilfe einer Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit in km/h.

Bei der Messung wird zusätzlich ein Foto erstellt. Dieses erfolgt aber nicht dann, wenn das Fahrzeug die Lichtschranken durchfährt, sondern einige Meter nach der Messlinie.

ES 3.0 Messfehler – Worauf Sie beim Bußgeldbescheid achten sollten

ESO ES 3.0: Ein Anwalt kann Sie bezüglich der typischen Fehler dieses Blitzers beraten.
ESO ES 3.0: Ein Anwalt kann Sie bezüglich der typischen Fehler dieses Blitzers beraten.

Sollten Sie zu Hause mit einem Bußgeldbescheid überrascht werden, merken Sie sich, dass nicht jeder Bußgeldbescheid einwandfrei ist und auch das Messverfahren selbst, in unserem Fall mit dem Einseitensensor ES 3.0, verschiedenen Messfehlern unterliegen kann.

Gerade für Berufsfahrer und weil Geschwindigkeitsdelikte nach dem Verkehrsrecht und dem Bußgeldkatalog mit hohem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot einhergehen, kann sich eine Überprüfung als lohnend erweisen. Für jene, die auf den Führerschein angewiesen sind, kann unter Umständen auch ein etwaiges Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Im Folgenden einige Tipps, auf was Sie bei der Messung mit dem ESO-Blitzer achten sollten.

Wer Grund zu der Annahme hat, dass bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler aufgetreten sind, kann mit einem Einspruch gegen den Blitzer eventuell Erfolg haben. Diesen muss er dann binnen 14 Tagen einreichen, da andernfalls der Bescheid rechtskräftig wird. Um Hilfe beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erhalten, können Sie jederzeit einen Anwalt einschalten. Sie können den Einspruch allerdings auch selbst einlegen.
  • Mehrere Fahrzeuge auf einem Bild: Wie bei seinem Vorgängermodell ist die Gültigkeit einer Messung der Schnelligkeit des Fahrzeugs vor allem dann gefährdet, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Foto abgebildet sind. Ist dies nämlich der Fall, kann der gemessene Wert nicht mehr eindeutig einem Fahrzeug zugeschrieben werden. In diesem Fall können die Betroffenen die Beratung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
  • Nicht sachgemäß durchgeführte Messung: Die Messung, die mit ESO-Blitzer erfolgt, kann auch dann zweifelhaft sein, wenn sie insgesamt nicht als ordnungsgemäß angesehen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel das Messverfahren nicht durch dafür geschulte Beamte durchgeführt wurde. Diese kennen in der Regel die genauen Anweisungen bzw. die Bedienungsanleitung vom Hersteller und achten entsprechend auf obligatorische Vortests. Auch kann der Bescheid wegen des Gebrauchs einer veralteten Software durch einen Rechtsanwalt erfolgreich angefochten werden. Der ESO 3.0 bedarf in der Regel aber keiner extra Eichung, weil es sich bei der Messung um ein standardisiertes Messverfahren handelt
  • Ungenaues Messprotokoll: Ist die gesamte Messung und sind all die notwendigen Angaben im Rahmen der Messung nicht im Messprotokoll dokumentiert, so kann auch hier unter Umständen erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid angegangen werden, angefangen von der Eignung der Fahrbahn bis hin zur Auswertung der Fotolinie. Die Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss detailliert protokolliert werden. Aus der Fotolinie und dem Protokoll muss hervorgehen, dass die Bedienungsanleitung des Herstellers befolgt wurde.

Gerichtliche Beschlüsse zu den Messungen des ESO ES 3.0

Zwar wird das Messverfahren der ESO-Blitzer gemeinhin als standardisiert angesehen, aber dem stimmen nicht alle Gerichte zu. Da der Hersteller bislang nicht die gesamte Funktionsweise vom Einseitensensor ESO ES 3.0 offengelegt hat, haben einige Gerichte die Messergebnisse entsprechend als nicht rechtlich verwertbar erachtet und den Betroffenen Recht zugesprochen. Hierzu gehören zum Beispiel die Amtsgerichte Saarbrücken (Urteil vom 20.09.2011), Kaiserslautern (14.03.2012) und Landstuhl (03.05.2012). Der zuständige Sachverständige konnte das Ergebnis aufgrund dieses Mangels nicht vollständig bestätigen. Ein genaues Messprotokoll und eine Fotolinie änderten nichts an dem Urteil.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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67 Kommentare

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  1. Markus
    Am 20. September 2016 um 20:47

    Hallo,

    ich wurde mit so einem gerät auf einem 3spurigen Autobahnzubringer geblitzt, der so ausgebaut ist, dass er für einen ortsfremden wie eine Autobahn wirkt´, obwohl es sich nur um eine KFZ-Straße handelt. So hatte ich nach Toleranzabzug 119 statt erlaubter 70 auf dem Tacho. Entscheidend ist für mich: durfte ich annehmen, schon auf der Autobahn zu sein? Über der Fahrbahn waren bereits Autobahn-Ausfahrts-Hinweisschilder angebracht, das eigentliche Autobahnschild kam allerdings erst ca. 200m nach dem Blitzvorgang. Ist das zulässig? So kurz vor dem Beginn der Autobahn, wenn kurz vorher besagte Autobahn-Ausfahrts-Hinweisschulder (700m bis Abfahrt xy) über der Fahrbahn hingen?

    vielen Dank im voraus

    Markus Becker

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2016 um 8:37

      Hallo Markus,

      solange eine Straße nicht aufgrund der entsprechenden Beschilderung als Autobahn ausgewiesen wurde, darf ein Verkehrsteilnehmer auch nicht davon ausgehen, es handele sich um eine Autobahn. Die Beschilderungen befinden sich in der Regel kurz vor Beginn der Autobahn.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Rita A.
    Am 18. August 2016 um 22:30

    Ich habe heute ein Schreiben wegen Anhörung im Bußgeldbescheid erhalten.

    Am 31.07.16 bin ich in einer 70ger Zone 108 Stundenkilometer (nach Toleranabzug) zu schnell gefahren. Somit habe ich außerhalb der geschlossenen Ortschaft die Geschwindigkeit um 38 Stundenkilometer überschritten.
    Ich bin auf dem Foto gut zu erkennen und auch Halterin des Fahrzeuges.
    Ich wurde mit einem Messgerät Einseitensensor ES3.0 gemessen.

    Als ich geblitzt wurde befand ich mich auf dem Weg zur Arbeit und ich war schon etwas später dran, da der Gottesdienst, den ich vorher besucht habe, etwas länger ging.
    Als ich geblitzt wurde habe ich einen roten Punkt von Waldrand wahrgenommen, so als wenn mich von weitem ein Laserpointer trifft. Es stand auf dieser Strecke weder ein Auto am Fahrbahnrand noch habe ich einen Polizisten oder dergleichen gesehen. Ist das Rechtens aus so weiter Entfernung mit diesem Messgerät geblitzt zu werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 10:27

      Hallo Rita,

      ein Messgerät muss nicht für den Fahrer sichtbar aufgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Gerhard Z.
    Am 27. April 2016 um 12:13

    Ich wurde nach 60 Meter hinter dem Ortseingangschild mit dem Einseitensensor ES3.0 mit 64 km/h gemessen ist das Rechtens???. Nach wieviel Meter hinter dem Ortseingangsschild darf gemessen werden, in NRW bzw. Kreis Herford

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 10:02

      Hallo Gerhard,

      in NRW gibt es keine Richtlinien zu den einzuhaltenden Abständen. In anderen Bundesländern variiert der Mindestabstand zwischen 75 und 200 Metern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Rainer
    Am 12. April 2016 um 13:43

    bin auf der Autobahn mit Eso geblitz worden, bekam jetzt einen Anhörungsbogen. Trug eine dunkle Sonnenbrille, der Kopf oberhalb der Brille ist durch den Innenspiegel verdeckt, die Mundpartie und Kinn sind durch einen am Innenspiegel hängenden Fanball ca 8cm Durchmesser verdeckt.
    Wie eindeutig muss ich auf dem Bild erkennbar sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 9:26

      Hallo Rainer,

      sie müssen eindeutig erkennbar sein. Gibt es berechtigte Zweifel an Ihrer Identität, kann ein Bußgeldbescheid anfechtbar sein. Beachten Sie dazu unseren Ratgeber zum “Blitzerfoto“.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Marcel B.
    Am 11. April 2016 um 16:57

    Hallo , ich wurde mit 125 außerorts in der 70er Zone geblitzt ja ich war noch am überholen kurz vor dem 70er Schild!! Asche auf mein Haupt! Den Blitzer könnte ich beim zurückfahren gut erkennen, es war das eso 3.0 . Eine Kamera in meine Richtung und eine auf der Gegenfahrbahn ! Können die auch mit dem Ding von hinten blitzen oder halt das nur für die andere Fahrbahn??!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 9:09

      Hallo Marcel,

      da die genaue Funktionsweise nicht allzu verbreitet ist, von den eso 3.0., kann hier nicht mit vollster Sicherheit gesagt werden, ob Sie in ihrem fall auch von hinten geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Michael
    Am 5. März 2016 um 9:52

    Hallo,

    hatte den Fall wie Sina, Blitz von links und von hinten, jedoch bekam ich nun einen Anhörungsbogen.

    ES3.0, Innerorts über die Gegenspur, Bild von links und von hinten.
    Das Gerät war so aufgestellt dass nur die Gegenspur frontal fotografiert werden konnten.

    Die Gegenspur war frei.

    Ist dies rechtens?

    Vielen Dank

    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 12:04

      Hallo Michael,

      wenn Ihr Gesicht nicht auf dem Bild zu erkennen ist, können Sie den Bescheid anfechten. Die Geschwindigkeitsmessung über die Gegenspur ist aber erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Karl
    Am 4. März 2016 um 14:03

    Hallo,
    ich wurde mit eimen ES 3.0 geblitzt in einer Dreißzigzone mit angegebenen 54km/h nach Abzug 51km/h. Ist es möglich, dass Messungenauigkeit auch 4km/h Toleranz möglich wären und ein Widerspruch sinnvoll wäre?

    Danke!
    Karl

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 12:30

      Hallo Karl,

      bei stationären Anlagen werden 3 Km/h Toleranz bei Messungen unter 100 Km/h abgezogen. Leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Um abzuklären, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, können Sie einen Anwalt im Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael
    Am 11. Februar 2016 um 16:50

    Hallo!
    Ich wurde innerorts geblitz, mit 86 km/h, also abzüglich der Toleranz, 33 km/h zu schnell.
    Beim Blitzen wurde ich rechts überholt und dieser Verkehrsteilnehmer wurde 300 m weiter von
    der Polizei herausgewunken, ich konnte weiter fahren. Nun kommt das Foto und Beide Autos sind fast nebeneinander
    auf dem Foto und ich habe unmittelbar nach dem Blitzen auf meinen Tacho geschaut und bin 60 km/h
    gefahren! Ich werde einen Anwalt einschalten, weil ich wirklich Zweifel an der Messung habe!
    MfG Michael

  9. sina
    Am 12. Dezember 2015 um 17:38

    Hallo ich wurde von einem es 3.0 geblitzt. Ich weiß auch wo das war weil ich im Rückspiegel das rote Licht gesehen habe. Allerdings standen die nicht auf meiner fahrseite sondern genau auf der anderen. Mein foto ist von der seite und mein kennzeichnen von hinten. Ist das zu lässig? Ich hatte eher das Gefühl das es dem auto galt das mir entgegen kam. Lg sina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:50

      Hallo Sina,
      möglicherweise galt der Blitz nicht Ihnen. Warten Sie erstmal ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Falls doch, können Sie ggf. immer noch Einspruch einlegen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ronny
    Am 5. Oktober 2015 um 13:42

    Hallo

    Ich wurde auf einer BAB in einer 60er Zone ( Baustelle ) mit 93Km/h geblitzt nach Abzug aller Toleranzen wurden mir
    als Ordnungswidrigkeit 90 km/h Angegeben.

    ich dachte es sind allgemein ca. 7% abzug ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2015 um 11:19

      Hallo Ronny,

      nein, es sind etwa 3 km/h. Ab einer Differenz von 100 km/h sind es 3 Prozent.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Wolf
    Am 13. August 2015 um 8:33

    Hallo zusammen,
    Messung auf einer 2 spurigen BAB mit normalem Seitenstreifen. Benutzt wurde die Fahrspur in Fahrtrichtung rechts, wobei mittig in dieser Fahrspur gefahren wurde.
    Abstand des ES3.0 zur Fahrbahn soll 7 Meter gewesen sein, zum Fahrzeug 12,20 Meter.
    Wie passt das zusammen? Der Seitenstreifen ist doch kaum über 2.50 Meter?
    Müssen beide Abstandsdaten schlüssig sein?
    Bitte um Info.
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 11:52

      Hallo,

      beide Abstandsdaten sind schlüssig. Das Gerät misst den Abstand zum Fahrzeug bis zur Mitte des Wagens. Zieht man also den Abstand zur Fahrbahn vom Abstand zum Fahrzeug ab, dazu noch den Seitenstreifen von etwa 3 Metern, kommt man auf 2 Meter, die nun von der Linie zwischen Seitenstreifen und der Mitte des Fahrzeugs berechnet werden. Jedoch kommt es darauf an, wie die genauen Größen des Seitenstreifens, des Wagens etc. sind. Hierbei kann Ihnen möglicherweise ein Anwalt helfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Jens
    Am 25. Juli 2015 um 15:56

    hi
    hab mal eine frage… muss das ES3.0 Messstelle mit dem Messwagen verbunden sein via Kabel?!?
    Ein Messwagen stand auf einem Parkplatz auf einer Kraftfahrstraße. Angeblich wurde 200 Meter hinter dem Parkplatz erst die Messung gemacht. also Entfernung zum Wagen ca 250m

    mfg Jens

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 14:42

      Hallo Jens,

      hierbei kommt es auf das Modell an. Neue Blitzer dieser Einheit benötigen keine Kabel mehr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Johann K.
    Am 15. Juli 2015 um 17:44

    Fahre seit 54 Jahren unfallfrei und noch nie eine Anzeige oder Punkte bekommen.
    30 Jahre LKW und den Rest als Busfahrer.
    Muß jetzt 98,00€ bezahlen und einen Punkt.
    Beweismittel: Gemessen mit ES3.0 Film-Nr.415_1 Bild-Nr.079.
    MfG.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 11:42

      Hallo Johann,

      bei den Bußgeldern richtig es sich in der Regel nicht danach, ob Sie davor bereits durch Vergehen im Straßenverkehr aufgefallen ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, könnte es sich lohnen, Einspruch dagegen einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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