Wertminderung des Kfz nach einem Unfall

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode
Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.

FAQ: Wertminderung

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist mit merkantiler Minderwert gemeint?

Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.

So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen

Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.

ZulassungsjahrProzentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10 - 30%30 - 60%60 - 90%
1. Jahr 5%6%7%
2. Jahr4%5%6%
3./4. Jahr3%4%5%

Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

  • Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
  • Reparaturkosten = 2.000 €

→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

  • Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

  • Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
  • 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €

→ Wertminderung = 880 €.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.

Was ist die technische Wertminderung?

Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).

Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.

Problematik der Berechnung der Wertminderung

Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (146 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

126 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Birgit
    Am 4. Januar 2019 um 11:29

    Hallo,
    beim zurücksetzen eines Autos ist mein parkendes Auto hinten rechts beschädigt worden. Der Schaden beläuft sich auf Euro 1.330,00. Obwohl mich die gegnerische Versicherung erst auf die Wertminderung meines Autos aufmerksam machte, wurde diese dann doch verweigert mit der Aussage, es würde sich ausschließlich um die Erneuerung von schraubbaren Teilen handeln. Die Reparatur umfaßt den Austausch des Stossfängers, Lackierung und den Austausch von aerodynamischen Teilen/Zubehörs.
    Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt erst 9 Monate alt / KM-Stand ca. 5000. Liegt hier eine Wertminderung des Autos vor?

    Grüße und ein frohes neues Jahr

  2. Alex
    Am 29. Dezember 2018 um 23:34

    Hallo Sarah, ich rate dir einen unabhängigen Kfz sachverständigen zu beauftragen. Die sachverständigen von der Versicherung sind nicht unabhängig weil sie Aufträge von der Versicherung bekommen. In welcher Stadt wohnst du?

  3. Sarah
    Am 25. November 2018 um 18:10

    Schönen guten tag
    Am 17.10.2018 hatte ich einen unfall der andere ist schuld er hat einen punkt bekommen usw. Am nächsten tag zur Werkstatt mit meinen wagen Reparaturkosten über 3000euro. Habe dann drauf gewartet das seine Versicherung sich meldet fehlanzeige. Ich habe dann durch kennzeichen raus bekommen welche er hat und ich habe statt er den unfall angemeldet. Da ich die reperatur selber mache möchte wollte ich die summe ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen(2600€) mir würde sie am telefon auf zu gesprochen. Tagelang nichts auf dem konto. Jede woche 2 mal angerufen jeder erzählte mir was anderes. Dann am 15.11.2018 ein brief das sie jemanden gefunden haben der 480 euro für meinen golf 4 combi von 2006 kaufen will und ich es machen soll. Ich habe erst mal da angerufen und gefragt was das soll und da ich meinen wagen behalten will. Am Telefon die dame hat so sie wüsste nicht davon und schickte von sich einen Gutachter raus der hat jetzt jemanden der den für 1100euro (24.11.2018)kaufen will und es verbindlich wäre. Was kann ich da machen?
    Ich will meinen wagen behalten aber für 1400euro die die nur noch jetzt zahlen statt 2600euro bekomme ich grade mal die ersatzteile aber lackierung nicht mehr. Neuanschaffungswert 2200euro. Ich kann ich selber noch mal ein Gutachter beauftragen auf deren kosten oder zinsen verlagen für die lange Bearbeitungdauer? Blad 6wochen
    Mfg
    Sarah

  4. Ricardo
    Am 4. November 2018 um 14:21

    Guten Tag ich wurde gestern leider Opfer eines nicht verschuldeten Unfalls da mein Auto noch ziemlich neu ist und ich es noch abbezahle ist jetzt meine Frage wie das mit der Wertminderung ist? Da es sich ja jetzt um ein Unfallwagen handelt. Wird der Wertverlust dann berechnet und abgezogen von dem Gesamtpreis des Autos also eine verkürzung der Dauer der Ratenzahlung? Lg Ricardo

  5. Oli
    Am 5. September 2018 um 16:27

    Hallo

    Wir fahren einen VW Passat Alltrack er ist Bj.2016 und ist finanziert über die VW Bank.

    Heute ist mir leider ein kleiner Unfall beim einfahren in die Garage passiert.
    Die Stoßstange und die seitlichen Schweller sowie die Leiste unter der Stoßstange sind zerkratzt. Es handelt sich nur um Kunststoff Teile.
    Er ist Vollkaosko versichert.
    Muss ich den Schaden VW mitteilen ist es ein Unfallwagen und wird mir eine Preisminderung beim zurückgeben an den Händler berechnet? Würde diese dann von der Vollkaosko übernommen werden? Muß ich den Schaden bei VW reparieren lassen?

    Grüße Oli. …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:20

      Hallo Oli,

      wie Sie vorgehen müssen, hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Sie sollten die entsprechenden Informationen in den Vertragsunterlagen finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Franz H.
    Am 28. Juni 2018 um 15:08

    Sehr geerte Damen u. Herrn,

    ich finde Ihre Antworten zu den Fragen bei Kfz-Unfällen sehr hilfreich und sachlich.

    Mit freundlichen Grüssen
    F.H.

  7. Jürgen F.
    Am 20. Juni 2018 um 12:07

    Hallo,
    meine Frau hatte einen unverschuldeten Unfall, bei dem die Reparaturkosten 3220.- € waren. Der Neuwert des 4 Wochen alten Polo waren 25400.- €
    Die Versicherung hat 650, mittlerweile 700.- € Wertminderung angeboten.
    Ist das nicht zu wenig ?
    Die Aussage der Versicherung war, dass diese 25% der netto Reparaturkosten als Wertminderung zahlen.
    Ist das nicht zu wenig ?

    Mfg
    Jürgen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:10

      Hallo Jürgen,
      wir können hierzu keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ingo
    Am 28. Mai 2018 um 8:35

    Hallo,

    ich hatte einen unverschuldeten Unfall, mit einem bis dato unfallfreien MB SLK 350. Zeitwert 19.000 Euro, Schadenshöhe 6.400 Euro. Die Reparatur wird durchgeführt, Ersatzfahrzeug wurde gestellt. Wie berechnet sich hier die Wertminderung?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Ingo K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:00

      Hallo Ingo,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gibt es unterschiedliche Methoden, um die Wertminderung zu berechnen. Des Weiteren gilt, dass häufig nur ein Sachverständiger die genauen Werte bestimmen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dieter L.
    Am 12. Mai 2018 um 12:09

    Hallo
    wir haben ein 6 Monate alten Ford Fiesta Neuwagen, den wir mit 22% Rabatt gekauft haben (einmaliger Rabatt auf Grund von Invalidität, ist aber nicht mehrmals anwendbar pro Jahr)
    Der Listen Neupreis beträgt 23.000EUR.
    Der Kaufpreis 18218EUR.
    Km Leistung 5500km

    Der Unfallschaden der Reparatur beträgt 1912EUR. (Somit >10% des Kaufpreise)

    Darf der reduzierte Kaufpreis angesetzt werden von der Versicherung zur Berechnung der Wertminderung oder der Neupreis des Wagens?

    Die Versicherung hat kein Gutachten gemacht und mir 350EUR Wertminderung angeboten was ich laut Berechnung zu wenig empfinde. (Reparatur auf Garagen Kostenvoranschlag, Mietwagen usw. werden erstattet von der Versicherung)

    Laut der Berechnung sollte es es sein:
    Wiederbeschaffungswert: 18218EUR & Reperaturkosten 1912EUR = 20130EUR
    4% davon wären dann : 800EUR.

    Soll ich ein eigenes Gutachten erstellen lassen? DA der Schaden ja über 750EUR ist muss die gegnerische Versicherung dies ja bezahlen oder?

    MfG
    Dieter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 10:34

      Hallo Dieter,

      ein eigenes Gutachten wäre empfehlenswert. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Wolfgang
    Am 3. Mai 2018 um 20:24

    Habe ein Gebrauchtwagen als unfallfrei gekauft, eine Woche später hat sich herausgestellt damit das Auto doch ein Unfallwagen ist. Kann ich eine Rücknahme durch den Händler verlangen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:24

      Hallo Wolfgang,
      hat ein Auto Mängel – das ist auch dann der Fall, wenn dieses nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat – dann muss der Verkäufer diese ausbessern. Bei einem Unfallwagen ist das in regulärer Form nicht möglich. Daher besteht in der Regel die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern oder das Auto zurückzugeben. Darüber muss der Händler aber im Vorhinein schrifltich informiert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Tobias.K
    Am 26. April 2018 um 9:17

    Hallo Team,

    vorgestern wurde mein KFZ durch einen versicherten Betriebshaftpflicht-Schaden beschädigt ( KFZ des Schädigers stand still und bei Reinigungsarbeiten fiel die Mülltonne die der Mann reinigte gegen mein Auto und fügte an der hinteren Tür 2 tiefe Dellen zu).Mein Fahrzeug ist 4 Monate alt und kostete 62000€ erhalte ich eine Wertminderung erst ab einer Reparaturhöhe von 10% des Wiederbeschaffungswert oder schon bei geringeren Reparaturkosten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:32

      Hallo Tobias K.,

      die Wertminderung kann nur durch einen Gutachter bestimmt werden.

      Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) zum Beispiel vertritt die Ansicht, dass es nicht vertretbar ist, wenn eine pauschale sogenannte Bagatellschadengrenze festgelegt wird, bei der keine Wertminderung zugesprochen wird, wenn die Reparaturkosten geringer als 10 % des Wiederbeschaffungswertes sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Edmund J.
    Am 10. April 2018 um 22:39

    Hallo,
    ich möchte wissen, ob ein Gutachter feststellen kann ob der Schaden am Auto schon vor dem Unfall dran war und wie alt der Schaden in etwa ist . Also, ob dies ein Altschaden ist von einem Vorbesitzer den jetzt der neue Besitzer nochmals beanspruchen will.
    Wie kann es sein, dass am Auto welches Aufgefahren ist ( bei ca 20 -30 KM / h ) kein Schaden ist und nicht mal das Nummernschild verbogen ist und am anderen Auto ein Schaden von 2200 € vom Gutachter Ermittelt wurde ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:19

      Hallo Edmund,

      aus der Ferne lässt sich hierzu leider keine Einschätzung treffen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Gutachtens, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Peter
    Am 31. März 2018 um 7:03

    Guten Morgen,
    ich habe einen Sharan für 23500 Euro gekauft Bj. 12/2014. Bei der Fahrt des unfallfreien Autos in die Waschstraße hat der Besitzer des Autohauses die eine Seite des Fahrzeugs soweit verbeult, dass die beiden Türen ausgebaut, neue Türen gekauft und neu lackiert werden mussten, weil sie sich nicht mehr öffnen ließen. Beim Kaufvertrag war mir nicht bewusst, dass es sich nun um ein Unfallfahrzeug handelt, ich dachte dazu müssten tragende Teile ersetzt werden. Erst als der Kaufvertrag über den gleichen Preis geschrieben wurde, hat er es als Unfallauto ausgewiesen. Der Preis gegenüber des angepriesenen unfallfreien Sharans ist dadurch nicht beeinträchtigt worden, ist das rechtens?
    Vielen Dank für die Antwort und schöne Ostergrüße
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:59

      Hallo Peter,

      inwiefern eine Wertminderung vorliegen kann, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jutta
    Am 1. März 2018 um 10:28

    Hallo Team,

    gestern wurde mein Fiat Panda auf dem Gelände meines Arbeitgebers durch ein Fahrzeug des Arbeitgebers beschädigt. Der Schaden wurde gestern Nachmittag bereits begutachtet. Es ist eine neue Frontschürze, ein neuer Reifen sowie eine neue Reifenabdeckung erforderlich. Zudem soll noch die Achse vermessen werden. Das genaue Gutachten mit Höhe der Kosten etc. wird derzeit noch erstellt. Das Auto ist 2 3/4 Jahre alt und hat knappe 21.000 KM gelaufen.
    Lt. meiner Werkstatt (Fachwerkstatt für Fiat) steht mir eine Wertminderung zu. Ist das korrekt?
    Kann ich eine mögliche Wertminderung ggf. auch noch in der Steuerklärung geltend machen (da das Ganze ja auf dem Gelände meines Arbeitgebers während der Arbeitszeit passiert ist)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:24

      Hallo Jutta,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen genaue Auskunft zu Ihrem konkreten Fall geben kann. Für die steuerliche Geltendmachung konsultieren Sie am besten einen Steuerberater.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Resi
    Am 18. Januar 2018 um 20:31

    Hey,

    ich möchte mein Auto verkaufen. Es ist ein Ford Fiesta, Baujahr 2006 mit 85.000 km.
    Letztes Jahr ist mir beim Stop-and-go ein anderes Fahrzeug aufgefahren. Die Folge war, dass sich der Rahmen hinten leicht verzogen hat. Weil der Schaden nur sehr gering war, habe ich es nicht reparieren lassen. Dennoch hätte eine Reparatur fast den Preis vom Wert meines Auto gekostet (ca. 3.200 €), weil man das komplette Hinterteil des Fahrzeugs hätte austauschen müssen. Der Wert müsste doch jetzt sehr viel geringer sein. Aber ich kann das Auto doch nicht verschenken, wenn es in meinen Augen noch im Top-Zustand ist!?

    Meine Frage ist nun: Wie viel kann ich denn jetzt für das Fahrzeug verlangen?

    Ich bin dankbar um jede Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:15

      Hallo Resi,

      wie viel Sie für das Fahrzeug verlangen können, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die wir aus der Ferne nicht beurteilen können. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugbewertung/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. K.T.G.
    Am 15. November 2017 um 17:39

    Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.de
    Mir wurde ein VW Polo GT Bluemotion EZ 2015 mit ca 50.000 km für 16.500 EUR von einem VW Vertragshändler angeboten. Eine Probefahrt war möglich und verlief eher unauffällig. Lediglich die Motorhaube ließ sich schlecht öffnen. Den Verkäufer darauf angesprochen räumte schließlich ein, dass das Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden (Front) hat. Das Fahrzeug sei jedoch fachgerecht durch die eigene Werkstatt repariert worden.
    Frage: Sollte für den Schaden nicht ein Gutachten vorliegen? Oder eine detaillierte Abrechnung mit der Versicherung? Darf ich vor Kauf Einsicht in solche Dokumente verlangen? (Habe ich natürlich verlangt. Umgehend bitte..)
    24 Stunden später. Nur mal angenommen, also rein hypothetisch, die Welt sei ein Dorf, einer der lieben Nachbarn aus dem Dorf arbeitete in diesem Betrieb, spräche laut im Schlaf und jemand hörte ihn dabei zufällig sagen, dass die Reparaturkosten in vorliegendem Fall einen Wert von 10.000 EUR leicht überschritten haben würden. Das entspräche ca. 60% vom aktuellen Marktpreis (€ 16.500) und ca. 40% vom Neupreis (€ 24.500). Hoffentlich nur ein böser Traum..
    Frage: halten sie aus professioneller Erfahrung heraus – nur rein technisch gesehen – eine Reparatur dieses Ausmaßes bei einem Frontschaden für eher unbedenklich?
    Mit freundlichen Grüßen K.T.G.
    PS: um dem Nachbarn nicht zu schaden und den Frieden der dörflichen Gemeinschaft nicht zu stören, möchte ich die Red. bitten, von der öffentlichen Nennung meines Namens Abstand zu nehmen. Vielen Dank.

    • Edmund J.
      Am 10. April 2018 um 22:45

      Am besten nicht Kaufen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:29

      Hallo,

      für professionelle Einschätzungen solcher technischen Sachverhalte wenden Sie sich bitte im Einzelfall an einen professionellen Gutachter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Christian
    Am 14. November 2017 um 22:20

    Guten Tag,

    an meinem geparkten Fahrzeug mit einem Zeitwert von ca. 7 T€ ist ein Schaden entstanden von ca. 2 T€. Der Schaden trat ein im vierten Jahr nach der EZ (genau genommen am letzten Tag des vierten Jahres). Der Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt wurde erstellt im fünften Jahr nach EZ. Der Kostenvoranschlag durch die Fachwerkstatt war für mich kostenfrei, die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters (der ggfs. auch Wertminderung und Nutzungsausfall berücksichtigen würde), würde für mich dahingehend keinen Nachteil mit sich bringen.

    Was ist für die Zahlung einer Wertminderung maßgebend? Nach Ihren Ausführungen ist die Frage viertes oder fünftes Jahr maßgeblich? Lohnt sich ein unabhängiges Gutachten, habe ich Anspruch darauf?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung und freundliche Grüße
    CK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 13:04

      Hallo Christian,

      eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, Rechtsberatungen oder Einschätzungen zu geben.

      Da wir nicht alle Umstände kennen, können wir hier keine genauen Aussagen machen. Wie im Text erwähnt, gibt es keine allgemein gültige Rechnung für eine Wertminderung. Sie können sich an den Tabellen von Halbgewachs/Berger, dem Hamburger Modell oder an Ruhkopf/Sahm orientieren. Ob ein Anspruch besteht, hängt zudem von der beteiligten Versicherung ab.

      Wenn Sie eine umfassende Einschätzung benötigen, setzten Sie sich bitte mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Stephan W
    Am 30. Oktober 2017 um 17:18

    Uns ist jemand in unseren Skoda Octavia gefahren.Auto ist 10 Monate alt,Neupreis 23000 Euro.
    Rep.Kosten ca.2800 Euro.Versicherung zahlt Rep.Kosten.Soweit alles Ok.
    Als Wertminderung werden 300 Euro überwiesen.Ich halte das nach dem Wertminderungsberechner für viel zuwenig.
    Liege ich damit falsch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:14

      Hallo Stephan W,

      dies können wir leider nicht beurteilen, da wir die Art des Schadens und die genauen Umstände nicht kennen. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich noch einmal mit der Versicherung auseinander setzen oder einen Gutachter konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  19. Dr. A. Fischer
    Am 9. Oktober 2017 um 10:43

    Hallo,

    im Beispiel zur Wertmitterung schreiben Sie:

    “Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

    Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
    Reparaturkosten = 1.000 €

    → Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts”

    Nach meiner Berechnung betragen die Reparaturkosten hier nicht 10 %, sondern nur 5 % des Wiederbeschaffungswertes.

    Bitte prüfen.

    MfG

    Dr. Fischer aus München

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:10

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Berechnung entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Chris
    Am 11. August 2017 um 3:15

    Wir hatten unseren Neuwagen keine 2 Wochen (erst 250 km), als uns ein Wagen in die Seite hinein fuhr.
    Und traf dabei keine Schuld. Der Wagen ist nun repariert (2 neue Türen und neuer Korflügel vorne). 7.000 Euro Schaden.
    Nun ist alles repariert, aber es gibt gut sichtbare Unterschiede zw. alten und neuen Bauteilen. Wir stehen hier die Chancen auf Wertminderung? Wir kalkulieren das wir ev. genug heraus bekommen, um unser Fahrzeug zu verkaufen und mit der Wertminderung einen gleichen Neuwagen zu kaufen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 14:55

      Hallo Chris,

      wir dürfen leider keine Beratung in individuellen Fällen geben, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine konkrete Auskunft geben dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Elke
    Am 21. Juli 2017 um 17:48

    Hallo,
    ich habe vor ca. 3 Monaten einen 10 Monate alten Opel Mokka bei einem Händler gekauft, nachdem ich den Wagen im Internet gesehen habe. Der Händler befindet sich ca.200 km von meinem Wohnort entfernt. Der Opel ist ein Reimport- Fahrzeug aus Spanien.
    Im Kaufvertrag steht, dass Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung möglicherweise durchgeführt wurden. Ich war der Meinung, das bezieht sich auf Steinschläge und kleine Lackschäden an den Seitentüren.
    Jetzt ist mir aufgefallen, dass an der Kunststoffstoßstange schwarzer Lack abblättert. Dieses grobe Kunststoffteil wird laut meiner hiesigen Opelwerkstatt gar nicht lackiert. Und es ist klar, dass sich durch Hitze und Nässe die Farbe schnell wieder ablöst.
    Ich bin entsetzt. Der Händler hat uns auch nicht darauf hingewiesen.
    Kann diese Nachbesserung wirklich unter ” Nachlackierung im Rahmender Aufbereitung” fallen??
    LG
    Elke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:24

      Hallo Elke,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Zur Einschätzung individueller Fälle empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Edgars
    Am 7. Juni 2017 um 12:22

    Hallo,

    habe nur kurze Frage – ist es so, dass man nur einmal die Wertminderung kriegen kann?
    Das Auto ist immer noch geleast, nach dem Unfall habe schon 300 euro von der Versicherung bekommen (als Wertminderung) …. aber, wenn noch was passiert und die Wertminderung soll zum Beispiel 1000 euro sein, dann kriege ich es nicht, weil einmal das Geld schon gekommen habe?

    Lg,
    Edgars

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 8:37

      Hallo Edgars,

      wenn die Schäden nahezu identisch sind (z. B. zweimal der Frontbereich) schließt dies eine erneute Wertminderung aus. Bei verschiedenen Schäden wäre dies gesondert zu prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. J.F.
    Am 29. Mai 2017 um 22:03

    Hallo,

    am Wochenende hat einer meine Fahrbahnseite gekreuzt und hat mir den Spiegel, die Fahrerscheibe und den Lack beschädigt! Das Auto ist Baujahr 2010 und hat ca 180.000 km auf den Tacho! Der Schaden wird auf ca +- 1500€ geschätzt! Ein Gutachter ist involviert!

    Kann man trotz der “Grenze” der Wertminderung” eine Wertminderung beantragen?

    Und muss ein Leihwagen immer den gleichen Antrieb (Diesel, Benzin, Gas) haben wie zuvor das eigene Auto? Und sollte das nicht der Fall sein, kann man dann die Benzinkosten anteilig beim unfallverursacher ebenfalls in Rechnung stellen?

    Da wir als Leihwagen einen Benziner bekommen haben und nun doppelt soviele Spritkosten haben, als zuvor!

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:59

      Hallo,

      es steht zu erwarten, dass Ihr Antrag auf Wertminderung abgelehnt wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hier eine genaue Einschätzung geben. Ihnen steht als Leihwagen ein vergleichbares Fahrzeug zu – dies gilt ebenfalls für die Kosten, die das Kfz verursacht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Rene
    Am 3. Mai 2017 um 11:37

    Hallo,

    Wir haben bei einem Neuwagen einen Schaden links hinten Seitenwand (ca. 8.000 Euro), nun ist die Reparaturwerkstatt draufgekommen, dass das Fahrzeug (Vermutlich schon im Werk) an dieser Stelle repariert wurde.
    Das Fahrzeug hat eine Alukarosserie und die Seitenwand wurde geklebt und Genietet.

    Wir haben das Fahrzeug ohne Hinweis seitens des Herstellers auf eine Reparatur Fabrikneu gekauft.
    Da solche Vertuschungen in der Branche durchaus üblich sind und nur die wenigsten draufkommen, möchte ich wissen welche Wertminderung ich zu erwarten habe.

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:17

      Hallo Rene,

      dazu können wir leider keine verlässliche Aussage machen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen geeigneten Gutachter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Markus
    Am 28. März 2017 um 14:48

    Mein Ford Kuga ist 2,5 Jahre alt. Ich habe ihn als Jahreswagen für 21000,- gekauft. Jetzt ist mir wer reingefahren.
    Schaden 7.300 Euro (Türe, Kotflügel, Lenkung, Spurstange müssen erneuert werden.)
    Was kann ich an Wertminderung von der gegnerischen Versicherung verlangen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:46

      Hallo Markus,

      in diesem Text finden Sie eine Berechnungsmethode und auch ein Beispiel, wie Sie die Wertminderung ermitteln können. An dieser können Sie in Ihrem Fall orientieren. Letztendlich ist aber das Gutachten des Sachverständigen entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar