Unfall in Großbritannien: Aufs Verhalten kommt es an
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2021
Ob Wales, Schottland oder England: Ein Autounfall kann auch im Urlaub passieren
Ein Urlaub in einem fremden Land kann an sich schon als Ausnahmesituation gelten. Das trifft ganz besonders auch dann zu, wenn sich Reisende auf Linksverkehr einstellen müssen. Ortsunkenntnis, Vorfreude, Ablenkung durch Sehenswürdigkeiten und der Stress einer ungewohnten Verkehrsführung – all das kann dazu beitragen, dass das Unfallrisiko steigt. Kommt es dann tatsächlich dazu, kann es die Situation entspannen, wenn Urlauber wissen, wie sie sich bei einem Unfall in Großbritannien verhalten sollten.
Was bei einem Auto- oder Motorradunfall in England, Nordirland, Schottland oder Wales zu beachten ist, welche Maßnahmen bei einem Unfall im Ausland wichtig sind und welche Informationen in Bezug auf die Schadensregulierung vorhanden sein müssen, erläutert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall in Großbritannien
In Großbritannien können die Notrufnummern 112 und 999 genutzt werden, um nach einem Unfall Hilfe zu holen.
Ja, der Unfallort muss auch in Großbritannien durch Warnblinklicht am Fahrzeug und ein Warndreieck abgesichert werden.
Betroffene haben die Möglichkeit, die Schadensregulierung vor Ort über die britische Versicherung vornehmen zu lassen oder sich in Deutschland an einen Regulierungsbeauftragten zu wenden.
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Unfallvermeidung durch das richtige Wissen
Um es erst gar nicht zu einem Unfall in Großbritannien kommen zu lassen, ist es ratsam, das Unterfangen “Autofahren im Linksverkehr” mit Vorsicht und vorausschauend anzugehen, vor allem, wenn es sich um die erste Fahrt handelt. Egal, ob Urlauber mit dem eigenen Wagen reisen oder sich ein Fahrzeug mieten, die örtlichen Verkehrsregeln sind in beiden Fällen zu beachten.
Ohne die richtige Vorbereitung können Urlauber mit ihrem eigenen Fahrzeug eine Gefahrenquelle darstellen, und zwar dann, wenn sie ihr Auto nicht auf den Linksverkehr einstellen. Sind die Scheinwerfer beispielsweise nicht angepasst, blenden sie eventuell andere Verkehrsteilnehmer. Das kann dann durchaus einen Unfall provozieren. In England oder den anderen Nationen im Vereinten Königreich unterwegs zu sein, bedeutet also auch, sich etwas mehr Gedanken darüber zu machen, welche Anforderungen der Linksverkehr stellt.
Sind Urlauber dann unterwegs, sollte die Aufmerksamkeit nur beim Verkehr liegen. Besonders in den ersten Tagen ist es wichtig, dass sich Fahrer nicht von den neuen Eindrücken und ungewohnten Situationen ablenken oder aus der Ruhe bringen lassen. Generell sollte immer ein gewisses Maß an Vorsicht und ein vorausschauende Fahrweise vorhanden sein.
Wichtige Dinge für eine Reise auf die Britischen Inseln
Nehmen sich Urlauber einen Mietwagen, ist es in der Regel ratsam, ein Model zu wählen, mit dem sie vertraut sind. Fahren sie zu Hause einen Kleinwagen und mieten sich im Urlaub einen SUV, hat dies eventuell Einfluss auf das Unfallrisiko. Neben dem ungewohnten Linksverkehr kommt auch noch ein unbekanntes Fahrzeug dazu. Das ist dann nicht nur auf die andere Anordnung der Elemente im Auto bezogen, sondern auch auf das Fahrverhalten des Wagens.
Unterschätzen Fahrer die Leistung des Autos und überschätzen dabei vielleicht auch ihre eigenen Fähigkeiten, ist ein Unfall in Großbritannien leider nicht ganz auszuschließen. Denn es ist nicht selten, dass Fahrer dann eher mit dem Fahrzeug an sich und dem Beherrschen von diesem beschäftigt sind und sich nicht mehr richtig auf die Besonderheiten im Linksverkehr konzentrieren.
Zur Urlaubsvorbereitung sollte auch gehören, die wichtigsten Dokumente und Informationen für den Fall der Fälle zur Hand zu haben. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dennoch ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ratsam. Darüber hinaus sollte auch ein europäischer Unfallbericht in deutscher und englischer Fassung zu den Reiseunterlagen gehören. Auch wenn noch nicht feststeht, wie die Regelungen nach dem Brexit aussehen werden, schadet es nicht diese Dokumente vorsorglich mitzuführen.
Wer reguliert eigentlich Schäden nach einem Unfall?
Kommt es im Urlaub zu einem Unfall, stellt sich irgendwann dann auch die Frage, wer entstandene Schäden ausgleicht. Betroffene können sich diesbezüglich derzeit zwischen zwei Varianten zur Schadensregulierung entscheiden. Egal ob Motorrad-, PKW- oder LKW-Unfall, auch in Großbritannien muss die Option der Regulierung vor Ort vorhanden sein. Geschädigte müssen sich dazu an die Versicherung des Unfallgegners wenden. In diesem Fall ist ein vorhandener europäischer Unfallbericht von Vorteil.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, sich an einen sogenannten Regulierungsbeauftragten zu wenden. Das kann dann auch von Deutschland aus erfolgen, denn alle Versicherungen innerhalb der Europäischen Union müssen einen solchen benennen und mit diesem die Regulierung abwickeln, falls dies von den Geschädigten gewünscht wird. Der Vorteil hier ist, dass sich Betroffene nicht selbst kümmern müssen, sondern die Vorgänge vom Beauftragten betreut werden. Ob dies auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU so gehandhabt wird, ist derzeit nicht geklärt.
Welcher Regulierungsbeauftragte nach einem Unfall in Großbritannien für sie zuständig ist, erfahren Betroffene über den Zentralruf der Autoversicherer. Wichtig ist, dass für die Regulierung britisches Recht gilt. Es wird also nach den gesetzlichen Regelungen im Land des Unfallgeschehens entschieden, was durchaus die Summen für diese Regulierung und auch ein mögliches Schmerzensgeld beeinflussen kann.
Im Zuge der Regulierung sollten Betroffene auch darauf achten, dass Ansprüche nach einem Unfall in Großbritannien in der Regel nach sechs Jahren verjähren, in Schottland bereits nach fünf Jahren, wenn es sich um reine Sachschäden handelt. Kamen Personen zu Schaden, tritt die Verjährung nach drei Jahren ein. Bei Unsicherheiten ist eine rechtliche Beratung zu empfehlen, sodass alle gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten abgeklärt werden können.
Das Verhalten spielt eine große Rolle
Dieser kann auf der offiziellen Webseite der Tourismusbehörde im englischen Original eingesehen werden: www.visitbritainshop.com
In diesem Leitfaden finden sich auch Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall sowie weiterführende Links zu den Information des britischen Automobilclubs „The Automobile Association“ (theAA). Diese finden sich beim oben genannten Link unter dem Punkt „Accidents“ (Unfälle).
Grundsätzlich unterscheidet sich die Verhaltensweise bei einem Unfall in Großbritannien nicht von der vorgeschriebenen in Deutschland. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist es auch im Königreich strafbar, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen oder einen Unfall nicht zu melden. Zudem kann eine unterlassene Hilfeleistung ebenfalls zu hohen Sanktionen bis hin zu einer Freiheitsstrafe führen.
Um bei einem Unfall in Großbritannien richtig vorgehen zu können, sollten Urlauber den Hinweisen der theAA folgen. Diese lauten wie folgt:
- Nach einen Unfall ist anzuhalten und am Unfallort zu verbleiben bis die Unfallaufnahme abgeschlossen ist bzw. eine angemessene Zeit („reasonable period“) vergangen ist.
- Absichern der Unfallstelle durch Warnblinkanlage, Warndreiecke etc. Eine Warnweste ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen und sollte getragen werden.
- Bei Sachschäden: Austausch der wichtigsten Daten (Name, Versicherungsinformationen, Anschrift, Informationen zum Fahrzeughalter falls notwendig). Können die Daten nicht vor Ort getauscht werden, muss der Unfall innerhalb von 24 Stunden der Polizei persönlich gemeldet werden.
- Bei Personenschäden: Erste Hilfe, Verständigung der Rettungskräfte sowie der Polizei (112 oder 999), danach Austausch der Daten bzw. Angabe dieser Informationen bei der Polizei.
Für die Schadensregulierung können das detaillierte Ausfüllen des europäischen Unfallberichts sowie das Anfertigen von Fotos und Skizzen durchaus nützlich sein. Besteht also die Möglichkeit dazu, sofern Beteiligte nicht selbst verletzt sind, sollte die Unfallaufnahme durch diese Angaben ergänzt werden.
Bildnachweise: Fotolia.com/swisshippo (Header)
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