Unfall in Griechenland: Was müssen Urlauber wissen?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. Dezember 2020
Wenn es im Griechenlandurlaub mit dem Auto kracht
Mit seinen historischen Bauwerken und zahlreichen Stränden ermöglicht Griechenland für die verschiedensten Interessen einen unvergesslichen Urlaub. Wer dabei besonders flexibel sein möchte, nutzt für seine Erkundungen das eigene Auto oder einen Mietwagen. Allerdings besteht dadurch dann auch die Gefahr, dass die Reise durch einen Unfall in Griechenland dauerhaft in Erinnerung bleibt.
Doch wie müssen sich Urlauber verhalten, wenn sie zum Beispiel in einen Motorradunfall in Griechenland verwickelt sind? Ist die Polizei bei jeder Kollision zu verständigen? Und welche Besonderheiten gelten bei der anschließenden Schadensregulierung? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall in Griechenland
Die Verpflichtungen zur Absicherung der Unfallstelle und der Versorgung von Verletzten besteht auch bei einem Unfall in Griechenland. Was außerdem zu tun ist, erfahren Sie hier.
Vorgeschrieben ist die Verständigung der Polizei ausschließlich bei Personenschäden, aber auch bei größeren Sachschäden kann dies sinnvoll sein.
Hier können Sie nachlesen, welche Ansprüche Sie bei einem Unfall in Griechenland haben.
Griechenland: Verhaltensregeln beim Verkehrsunfall
Sind Sie während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise an einem Unfall in Griechenland beteiligt, müssen Sie in diesem Fall die landeseignen Vorschriften beachten. Diese gelten sowohl bei einem Unfall mit dem Auto als auch mit dem Motorrad. Welche grundlegenden Vorgaben die griechischen Verkehrsregeln in einem solchen Fall vorsehen, haben wir hier kurz zusammengefasst:
- umgehend anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Unfallstelle absichern
- ggf. Erste Hilfe leisten
- Notruf absetzen (112 (Europäischer Notruf) bzw. 100 (Polizei))
Vorgeschrieben ist die Verständigung der Polizei in Griechenland grundsätzlich nur, wenn Personen bei einem Zusammenstoß zu Schaden gekommen sind. Darüber hinaus kann eine Meldung bei den Beamten aber auch sinnvoll sein, wenn ein hoher Sachschaden vorliegt, Fahrerflucht begangen wurde oder sich die Unfallparteien bei der Schuldfrage uneinig sind.
Beachten Sie allerdings, dass die Polizei bei einem reinen Sachschaden kein Protokoll aufnimmt. Daher ist es sinnvoll, zu diesem Zweck den Europäischen Unfallbericht zu verwenden. Darüber hinaus ist es für die nachfolgende Schadensregulierung hilfreich, wenn Sie Fotos von den Unfallschäden anfertigen. Neben den Fahrzeugen sollten Sie dabei auch relevante Verkehrsschilder und sonstige Besonderheiten festhalten. Bei der späteren Abwicklung helfen zudem Fotos der Ausweise, Führerscheine und Versicherungsscheine aller Beteiligten. In Griechenland ist die Versicherungsnummer in der Regel auf einem Aufkleber an der Windschutzscheibe vermerkt.
Wichtig! Bei der Absicherung der Unfallstelle hat Ihre eigene Sicherheit immer Priorität. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Unfall in Griechenland auf der Autobahn ereignet hat. Daher sollten Sie nach dem Aufstellen des Warndreiecks wenn möglich hinter einer Leitplanke oder anderen baulichen Gegebenheiten Schutz suchen.
Welche Ansprüche bestehen bei einem Unfall in Griechenland?
Kommt es zu einem Unfall in Griechenland, gilt bei der Schadensregulierung grundsätzlich griechisches Recht. Um dennoch sicherzustellen, dass alle Ansprüche durchgesetzt werden, kann es daher sinnvoll sein, einen deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht in Griechenland zu beauftragen. Welche Ansprüche die Geschädigten in der Regel geltend machen können, zeigt die nachfolgende Auflistung:
Sachschäden:
- Reparaturkosten
- Abschleppkosen
- Wertminderung
- Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung
Personenschäden:
- Arzt- und Pflegekosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass die gewährten Summen meist nicht den deutschen Rechnungen entsprechen, sondern sich am griechischen Standard orientieren. Darüber hinaus werden nicht wenige Ansprüche bei einem solchen Unfall im Ausland nur im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährt.
Achtung! Schadensersatzansprüche verjähren bei einem Unfall in Griechenland zwei Jahre nach dem Eintritt des Schadens.
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