Unfall in Frankreich gehabt? Folgendes ist dann wichtig
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. November 2020
Die richtige Verhaltensweise ist entscheidend
Frankreich bietet viele verschiedene Möglichkeiten einen Urlaub zu erleben. Da gibt es die Strände der Bretagne oder an der Cote d’Azure zu entdecken oder Wandertouren in den Alpen bzw. den Pyrenäen zu planen. Aber auch Städtetrips nach Paris, Marseille, Nante oder Bordeaux ziehen Touristen an. Mit dem Auto unterwegs zu sein, bedeutet meist auch flexibler zu sein. Dies bedarf jedoch einer guten Vorbereitung, denn einen Unfall in Frankreich will niemand zu seinem Urlaubserlebnissen zählen.
Das Wissen darüber, wie sich Reisende beispielsweise bei einem Unfall in Frankreich auf der Autobahn verhalten sollten, kann dazu beitragen, dass weitere Schäden vermieden werden und eine schnellere Schadensregulierung möglich ist. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur richtigen Vorgehensweise und welche Daten nach einem Unfall in Frankreich für die Schadensregulierung notwendig sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall in Frankreich
Ja, auch in Frankreich können Rettungskräfte und Polizei über die Notrufnummer 112 gerufen werden.
Bei einem Unfall mit Personenschaden bzw. größeren Blechschäden ist die Polizei immer zu verständigen. Bei Bagatellschäden können Beamte bei Problem helfen, werden aber in der Regel hier nicht gerufen.
Schäden und Ansprüche auf Schmerzensgeld werden nach französischem Recht reguliert.
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Wie verhalten sich Unfallbeteiligte richtig?
Grundsätzlich sollten Informationen zum richtigen Verhalten bei Unfällen auch bei Reisen ins Ausland eingehalten werden. Das kann vor Ort unnötige Verzögerungen und auch Gefährdungen vermeiden. Die notwendigen Dokumente dabei zu haben, ist dann einer der notwendigen Schritte. So ist es empfehlenswert für einen eventuellen Unfall in Frankreich die Grüne Versicherungskare sowie einen europäischen Unfallbericht in der deutsch-französischen Version mitzuführen. Der Bericht erleichtert die Unfallaufnahme und die Versicherungskarte den Austausch der wichtigsten Daten.
Egal ob PKW- oder Motorradunfall, in Frankreich gelten die gleichen Vorschriften in Bezug auf das richtige Verhalten wie in Deutschland. Das bedeutet, dass zunächst immer die Unfallstelle abgesichert werden muss. Unfallbeteiligte sollten dies aber nur dann tun, wenn sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen. Beim Verlassen des Fahrzeugs muss außerorts nach einem Unfall in Frankreich eine Warnweste getragen werden. Eine Missachtung dieser Pflicht, kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Die Unfallstelle an sich ist mit einem Warndreieck so kenntlich zu machen, dass andere Verkehrsteilnehmer dies rechtzeitig wahrnehmen und reagieren können. Sind Personen verletzt, ist nach der Absicherung Erste Hilfe zu leisten. Die Rettungskräfte können auch in Frankreich über die Notrufnummer 112 verständigt werden.
Ist die Polizei nach einem Unfall in Frankreich immer zu rufen?
Nach einem Unfall in Frankreich erscheint die Polizei in der Regel nur dann, wenn es sich um Personenschäden oder größere Sachschäden handelt. Bei sogenannten Bagatellschäden ist das nicht der Fall. Gibt es allerdings Verständigungsprobleme zwischen den Beteiligten oder wird der Datenaustausch verweigert, können auch bei kleineren Schäden die Beamten gerufen werden. Auch im Fall einer Unfallflucht nach einem PKW- oder Busunfall in Frankreich, ist die Polizei selbstverständlich zu verständigen.
Wichtig ist, dass bei Bagatellschäden der Unfall in Frankreich durch die Beamten nicht aufgenommen, sondern lediglich der Austausch der Daten überwacht wird.
Unfall in Frankreich: Was die Versicherung benötigt
Nach einem Unfall in Frankreich sollte die eigene Versicherung umgehend verständigt werden. Diese benötigt dann die aufgenommenen Daten aus dem Unfallbericht. Deutsche Urlauber haben zwei Möglichkeiten, Schäden regulieren zu lassen. Zu einem ist dies vor Ort über die französische Versicherung möglich, zum anderen kann ein Regulierungsbeauftragter von Deutschland aus die Regulierung leiten. In beiden Fällen wird französisches Recht angewandt, was sich durchaus auf etwaige Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen auswirken kann.
Bildnachweise: Fotolia.com/bbsferrari (Header)
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