Unfall in Dänemark gehabt? So verhalten Sie sich richtig
Von Dörte, letzte Aktualisierung am: 13. September 2019
Die Regelungen bei einem Autounfall in Dänemark gleichen den deutschen
Fehler im Straßenverkehr können immer und jeder Zeit passieren. Urlauber bilden da keine Ausnahme, auch nicht wenn sie mit dem Auto in eigentlich bekannten Regionen unterwegs sind.
Dänemark gehört sicherlich zu den Ländern, in die Deutsche gern und oft mit dem Auto reisen. Doch wissen Sie, was zu tun ist, wenn sie einen Unfall in Dänemark haben? Gehören diese Informationen zu Ihrer Reisevorbereitung?
Was in Dänemark nach einem Unfall wichtig ist, welche Verhaltensweisen unbedingt beachtet werden sollten und wie die Schadensregulierung von Statten geht, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Ausrüstung im Auto bei Reisen nach Dänemark vorhanden sein muss.
Inhaltsverzeichnis:
Unfall in Dänemark
Nein, Beteiligte an einem Verkehrsunfall sollten bzw. müssen sich in Dänemark nicht anders verhalten. Die Absicherung der Unfallstelle sowie die Versorgung von Verletzte und das Festhalten des Unfallgeschehens erfolgt nach gleichem Muster.
In Dänemark kann die einheitliche Notrufnummer 112 genutzt werden, um Polizei und Rettungskräfte zu verständigen.
Sowohl bei der Schadensregulierung als auch bei den Ansprüchen auf Schmerzensgeld kommt dänisches Recht zur Anwendung.
Sich nach einem Unfall in Dänemark richtig verhalten
Ob mit PKW oder LKW – bei einem Unfall in Dänemark sollten Reisende wissen, was zu tun ist. Grundsätzlich unterscheiden sich die dänischen Regelungen in diesem Zusammenhang nicht von denen in Deutschland. Betroffene sollten zunächst immer die Unfallstelle absichern, bevor sie Hilfe leisten oder die Unfalldaten aufnehmen.
Auch in Dänemark muss ein Warndreieck im Auto mitgeführt werden. Dieses ist dann als Absicherung vor der Unfallstelle aufzustellen. Dies sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn sich Insassen dadurch nicht selbst in Gefahr bringen. Verlassen Unfallbeteiligte ihr Fahrzeug, muss außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf der Autobahn eine Warnweste angelegt werden. Pflicht ist diese zwar nur für den Fahrer, es wird jedoch empfohlen, eine solche für alle Insassen mitzuführen.
Alle anderen Insassen sollten sich nach einem Unfall in Dänemark am besten hinter der Leitplanke oder einige Meter von der Unfallstelle entfernt und außerhalb der Fahrbahn in Sicherheit bringen. Nach der Absicherung kann dann Erste Hilfe geleistet und die Rettungsdienste verständig werden, falls Personen verletzt wurden. Der Notruf ist in Dänemark unter der einheitlichen Nummer 112 erreichbar.
Wichtig ist, dass Urlauber bei größeren Sachschäden und bei Verletzten immer die Polizei verständigen. Gleiches gilt bei einer Unfallflucht des Unfallgegners. Bei kleineren Schäden kommt die Polizei in der Regel nicht, kann jedoch verlangt werden, wenn es Verständigungsschwierigkeiten gibt oder andere Unsicherheiten bestehen. Eine amtliche Aufnahme des Unfalls kann für die spätere Schadensregulierung von Bedeutung sein.
Was ist bei einem Unfall in Dänemark noch wichtig?
Nach einem Unfall sollte auch in Dänemark die Unfallstelle und der Unfallhergang so detailliert wie möglich festgehalten werden. Einen europäischen Unfallbericht auszufüllen, ist hier zu empfehlen. Die Daten des Unfallgegners (Name, Anschrift, Versicherung) sowie Fotos und Skizzen des Unfallortes sind hier wichtige Informationen, die aufgenommen werden sollten.
Schadensregulierung nach einem Unfall in Dänemark
Betroffene Urlauber haben nach einem Unfall in Dänemark mehrere Optionen den Schaden regulieren zu lassen. Zum einen können sie das direkt über die Versicherung des Unfallgegners tun oder sich an einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland wenden. Letztere übernimmt die Regulierung dann im Auftrag. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Regulierung und auch etwaige Schadensersatzansprüche nach dänischem Recht geregelt werden.
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