Umweltprämie für Pkw: Wo sparen Sie am meisten Geld?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 12. März 2021
Dreckigen Diesel gegen neuen eintauschen: Bei welchen Herstellern ist das möglich?
„Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“ Dass Wilhelm II., letzter deutscher Kaiser und König von Preußen, damit falsch lag, sollte sich schnell herausstellen. Schon lange ist das Auto das wichtigste Fortbewegungsmittel in Deutschland.
Am 1. Januar 2019 waren hierzulande über 47 Millionen Pkw zugelassen. Bei rund 83 Millionen Einwohnern, wie das Statistische Bundesamt Anfang 2019 schätzt, kommen damit etwa 566 Autos auf je 1.000 Einwohner. Das Auto gerät jedoch immer mehr in Verruf. Vor allem Diesel-Fahrzeuge stoßen zu viele umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus.
Aus diesem Grund wurden im Laufe der vergangenen Jahre immer neue und strengere Abgasnormen eingeführt. Nicht jeder Verbraucher kann sich jedoch alle paar Jahre einen Neuwagen leisten, welcher den neuesten Anforderungen entspricht. Helfen soll die sogenannte Umweltprämie. Im folgenden Ratgeber verraten wir, für welche Fahrzeuge Sie diese erhalten können und wie lange sie noch gültig ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Umweltprämie
Bei der Umweltprämie handelt es sich um einen Zuschuss oder einen Rabatt, der gezahlt wird, wenn sich Personen dazu entschließen sich ein neues Auto zu kaufen und das alte zu verschrotten.
Bei der ersten Umweltprämie handelte es sich vor allem um eine Maßnahme, um den Absatz der Autohersteller anzukurbeln. Darüber hinaus kann sich der Wechsel zu einem neuen Fahrzeug positiv auf die Umwelt auswirken.
Viele Automarken bieten noch immer Umtauschprämien an. Zudem fördert der Gesetzgeber auch den Kauf von E-Autos.
Was soll die Umweltprämie für „alte“ Diesel-Fahrzeuge bezwecken?
Die Luft in deutschen Städten ist vielerorts durch Schadstoffe belastet, bestimmte Grenzwerte werden überschritten. Dazu tragen in einem großen Maße auch Diesel-Fahrzeuge bei. Fahrverbote für Kfz, die große Mengen an Schadstoffen ausstoßen, sollen eine Besserung bewirken. Allerdings würde dies die Bewohner der betroffenen Städte, Pendler und andere Gruppen stark einschränken.
Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass mehr Personen auf ein umweltfreundlicheres Auto mit besserer Abgasnorm umsteigen. So sollen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch verhindert werden. Aus diesem Grund gibt es Anreize für Fahrzeugbesitzer, ihren alten Diesel gegen einen neuen einzutauschen. Hierzu gibt es spezielle Rabatte, die Umweltprämie genannt werden.
Eine kleine Geschichte der Umweltprämie: Start im Jahr 2009
Die aktuelle Umweltprämie für Dieselfahrzeuge ist nicht die erste Aktion dieser Art. Bereits im Jahr 2009 wurden in Deutschland spezielle Anreize geschaffen, um den Kauf eines neuen Fahrzeugs interessanter zu machen.
Diese erste Umweltprämie – umgangssprachlich vor allem als Abwrackprämie bekannt – wurde von der Bundesregierung im Januar 2009 beschlossen. Sie war Teil des sogenannten Konjunkturprogramms II.
Die erste Umweltprämie trug diesen Namen, weil damit unter anderem bezweckt werden sollte, alte Autos gegen moderne, schadstoffarme auszutauschen. Dass die Förderung jedoch bald eher als Abwrackprämie in aller Munde war, liegt daran, dass viele gar nicht den Umweltschutzgedanken im Vordergrund sahen.
Vielmehr sollte die „Umweltprämie“ die Autowirtschaft ankurbeln. Ab 2007 zeichnete sich eine Finanzkrise ab, welche von den USA aus weite Teile der Weltwirtschaft erfasste. Auch in Deutschland schrumpfte die Wirtschaft. Immer weniger Menschen kauften Neuwagen, die Autobauer sahen sich mit einer großen Krise konfrontiert.
Die Bundesregierung sprang ein, um die Menschen in Deutschland davon zu überzeugen, wieder neue Fahrzeuge zu kaufen. Sie bot eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro für den Kauf bestimmter Kfz an. Dabei mussten die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das alte Auto musste mindestens neun Jahre alt sein.
- Nur Privatpersonen konnten die Förderung in Anspruch nehmen.
- Es musste zudem mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein.
- Die Prämie gab es nur beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens. Dieser musste mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Eine Umweltprämie auf Gebrauchtwagen gab es nicht.
- Für den Erhalt der Umweltprämie musste ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden. Es war vorgegeben, dass das Fahrzeug gemäß Altfahrzeugverordnung verschrottet werden musste.
Ansturm auf die erste Umweltprämie: Bis wann gab es die Förderung?
Die erste Umweltprämie war überaus erfolgreich. Zunächst stellte die Bundesregierung einen Etat in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der “Run” auf die Prämie war jedoch so groß, dass diese Summe schon nach wenigen Monaten aufgebraucht war. Die Bundesregierung wurde so stark unter Druck gesetzt, dass sie entschied, den Gesamtbetrag auf 5 Milliarden Euro anzuheben.
Auch diese große Summe reichte nicht aus, um allen, die daran interessiert waren, die Umweltprämie für den Eintausch von einem Alt-Benziner oder -Diesel zukommen zu lassen. Am 2. September 2009 waren dann sämtliche Mittel aufgebraucht – obwohl die Aktion eigentlich bis zum 31. Dezember laufen sollte.
Antragsteller, die keine Prämie mehr erhalten hatten, wurden auf eine Warteliste gesetzt. Diese konnten noch auf den Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro hoffen, wenn früher gestellte Anträge abgelehnt wurden. Doch am 14. Oktober 2009 war dann tatsächlich Schluss und es flossen keine Mittel mehr an Autokäufer.
Laut dem Abschlussbericht zur Umweltprämie, welcher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben wurde, kam es im Rahmen der Aktion dazu, dass mehr als 1,9 Millionen Fahrzeuge in Deutschland verschrottet wurden. Der Großteil der Käufer entschied sich im Rahmen der Aktion für einen Neuwagen. Es wurden mehr als 1,5 Millionen fabrikneue Fahrzeuge zugelassen. Eine untergeordnete Rolle spielten hingegen Jahreswagen. Von diesen wurden lediglich etwas mehr als 363.000 verkauft.
Umweltprämie der Hersteller: Einheitliche Regelungen vergeblich gesucht
Die Voraussetzungen für die alte Umweltprämie, die im Jahr 2009 beantragt werden konnte, waren sehr einfach: altes Auto, egal ob Diesel oder Benziner, verschrotten lassen und Jahres- bzw. Neuwagen kaufen, der mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllt. Dann gab es in jedem Fall eine Zahlung in Höhe von 2.500 Euro.
Ganz so einfach ist es mit der neuen Umweltprämie jedoch leider nicht. Hier geht die Förderung nämlich nicht vom Staat aus. Vielmehr werden die Rabatte dieses Mal direkt von den Herstellern angeboten. Und jeder kocht dabei sein eigenes Süppchen.
Fragen wie „Gibt es auch eine Umweltprämie für einen alten Benziner? Wie lange gibt es die Rabatte? Muss ich in einer bestimmten Stadt wohnen? Gilt sie auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens?“ können aus diesem Grund leider nicht pauschal beantwortet werden.
Grundsätzlich bestand zunächst die Idee der Bundesregierung darin, dass die Bewohner der folgenden 14 Städte besonders gefördert werden sollen, wenn diese ihren alten Diesel gegen ein modernes Modell umtauschen:
- Backnang
- Bochum
- Darmstadt
- Düren
- Düsseldorf
- Hamburg
- Heilbronn
- Kiel
- Köln
- Limburg an der Lahn
- Ludwigsburg
- München
- Reutlingen
- Stuttgart
Neben Bewohnern sollen auch Pendler, die regelmäßig in die betroffene Stadt fahren, sowie Anwohner und soziale Härtefälle von der Umweltprämie profitieren. Mittlerweile bieten viele Hersteller jedoch auch bundesweite Rabatte an. Interessieren Sie sich für die Umweltprämie, bleibt Ihnen aus den oben genannten Gründen leider nichts anderes übrig, als sich direkt bei den in Frage kommenden Herstellern zu informieren.
Audi: Je nach Modell bis zu 10.000 Euro sparen
Der deutsche Autobauer Audi bietet gleich zwei unterschiedliche Rabattaktionen an: die Wechsel- und die Umweltprämie. Die Frist für den Erhalt der Wechselprämie läuft bis zum 30.04.2019. Sie können den Rabatt erhalten, wenn Sie Ihren alten Diesel in Zahlung geben. Von welcher Automarke das Altfahrzeug ist, spielt hierbei keine Rolle. Es muss sich allerdings um einen Diesel der Abgasnormen Euro 4 oder Euro 5 handeln, der vor Dezember 2018 zugelassen wurde. Es gibt einen Rabatt von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines jungen Gebrauchten oder eines Neuwagens.
Bei der Umweltprämie von Audi erhalten Käufer je nach Modell bis zu 10.000 Euro. Sie soll bis auf weiteres gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Altfahrzeug zur Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4 gehört und verschrottet wird. Es muss zudem vor September 2018 zugelassen worden sein. Auch hier kann der Verbraucher entweder einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten wählen.
BMW: Umweltprämie von bis zu 2.000 Euro
Von der Umweltprämie von BMW profitieren lediglich Besitzer eines Diesels der Euro-5-Norm. Das alte Fahrzeug muss in Zahlung gegeben werden und das neue Modell darf einen maximalen CO2-Ausstoß von 140 Gramm pro Kilometer aufweisen. Es gibt die folgenden Rabatte:
- 2.000 Euro beim Kauf eines Neuwagens
- 1.500 Euro beim Kauf eines Vorführwagens oder eines jungen Gebrauchten
Mercedes-Benz: Rabatte nur für Bewohner der Schwerpunktregionen
Bei Mercedes-Benz erhalten Verbraucher nur dann die Umweltprämie, wenn sie in einer der von der Bundesregierung ausgezeichneten Städte (siehe Liste oben) wohnen. Käufer müssen ihren alten Diesel der Abgasnorm Euro 1 bis 5 zurückgeben. Im Gegenzug können sie dann mit der Umweltprämie einen neuen Benziner, Diesel oder Hybrid der Abgasnorm Euro 6d, Euro 6 d-TEMP oder Euro 6c erwerben. Dafür erhalten sie, je nach Modell, eine Prämie von bis zu 10.000 Euro.
Beim Kauf eines jungen Gebrauchten gibt es eine Umweltprämie von bis zu 5.000 Euro. Personen, die einen Diesel der Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzen, müssen das Fahrzeug in Zahlung geben. Ältere Diesel der Abgasnorm 1 bis 3 müssen verschrottet werden.
Ford: Prämie gibt es bundesweit
Bei Ford können Kunden die Umweltprämie unabhängig von ihrem Wohnort erhalten. Es gibt einen Bonus von bis 8.000 Euro. Zudem erhalten Verbraucher eine zusätzliche fünfjährige Garantie.
Der Rabatt wird gewährt, wenn ein neuer Ford-Benziner, -Hybrid oder -Diesel gekauft wird. Voraussetzung ist jedoch, dass Diesel-Altfahrzeuge mit Euro 4 und 5 abgegeben und Modelle mit Euro 1 bis 3 verschrottet werden. Dabei ist es egal, von welcher Marke das Altfahrzeug ist. Es muss jedoch seit mindestens sechs Monaten auf den Käufer zugelassen sein.
Hyundai: Dank Green Deal-Prämie bis zu 5.000 Euro sparen
Interessieren Sie sich für die Umweltprämie für einen Hyundai, ist Ihre Chance leider schon abgelaufen: Die Dauer der Aktion war begrenzt. Sie lief nur noch bis zum 31.03.2019. Käufer mussten ihren alten Diesel der Abgasnorm Euro 1 bis 5 in Zahlung geben und einen Neuwagen kaufen. Es gab einen Rabatt von bis zu 5.000 Euro.
VW: Unterschiede je nach Wohnort des Käufers
Bei der Umweltprämie von VW gelten unterschiedliche Regeln für Käufer. Entscheidend ist hier der Wohnort der Personen. Leben sie innerhalb der von der Bundesregierung festgelegten Schwerpunktgebiete (siehe Liste oben) erhalten sie je nach Modell eine Prämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro bei Verschrottung eines Diesel-Fahrzeugs der Abgasnorm Euro 1 bis 4. Das neue Fahrzeug kann entweder ein Diesel, Benziner oder E-Pkw sein.
Auch außerhalb der Schwerpunktgebiete erhalten Kunden eine Umweltprämie von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass ein alter Diesel verschrottet werden und gleichzeitig ein neuer gekauft werden muss. Für den Kauf eines Benziners oder Elektroautos gibt es die Prämie hingegen nicht.
Mazda, Opel & Co.: Weitere Automarken im Überblick
Der folgenden Liste können Sie entnehmen, welche Umweltprämien bei weiteren bekannten Autoherstellern angeboten werden:
Marke | Umweltprämie |
---|---|
Mazda | bis zu 6.000 Euro für Diesel mit Abgasnorm Euro 5 oder schlechter |
Nissan | bis zu 5.000 Euro für Diesel mit Euro 1 bis 5 |
Opel | bis zu 8.000 Euro bei Verschrottung eines alten Diesels (Euro 1 bis 4); bis zu 7.000 Euro bei Inzahlungnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Diesels |
Renault | bis zu 10.000 Euro bei Rückgabe eines alten Diesel-Fahrzeugs |
Seat | bis zu 8.000 Euro bei Verschrottung eines alten Diesels (Euro 1 bis 4); bis zu 8.000 Euro bei Inzahlungnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Diesels |
Škoda | bis zu 7.500 Euro bei Verschrottung eines Euro-1- bis Euro-4-Diesels; bis zu 6.500 Euro bei Inzahungsnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Diesels |
Toyota | bis zu 4.000 Euro beim Tausch eines Diesel-Pkw gegen ein Hybrid-Modell (nur bis zum 31.03.2019) |
Volvo | Rabatt von bis zu 5 % auf die unverbindliche Preisempfehlung bei Rückgabe eines Euro-1- bis Euro-5-Diesels (nur für Bewohner der betroffenen Städte; siehe Liste oben) |
Stand: März 2019
Elektroauto als Alternative: Umweltprämie zur Förderung der neuen Technologie
Am 1. Januar 2019 waren laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Deutschland insgesamt fast 47,1 Millionen Pkw zugelassen. Die große Mehrheit dieser Fahrzeuge wird mit Benzin (65,9 Prozent) oder Diesel (32,2 Prozent) angetrieben. Diese Kraftstoffe werden aus Erdöl, dem wichtigsten fossilen Energieträger der Welt, hergestellt.
Doch es gibt nicht unendlich viel Erdöl auf der Erde. Zwar sind die konventionellen Ölfelder noch bei weitem nicht erschöpft und die – allerdings sehr umstrittene – Fracking-Technologie sorgt dafür, dass neue Ölquellen erschlossen werden. Aber irgendwann werden auch die letzten Reserven versiegen. Ein Weg zu neuen, erneuerbaren Energien ist deshalb von großer Bedeutung für die kommenden Generationen.
Noch ein weiterer Punkt ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Schon bei der Herstellung von Kraftstoffen aus Erdöl werden große Mengen an klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid freigesetzt. Werden die Kraftstoffe dann im Motor verbrannt, wird wiederum CO2 ausgestoßen. Dazu kommen noch viele weitere umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid.
Unter anderem aus diesen Gründen soll die Elektromobilität gefördert werden. Die Bundesregierung setzt dabei auf die finanzielle Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen durch eine spezielle Umweltprämie, die offiziell Umweltbonus genannt wird.
Wodurch zeichnen sich E-Autos aus?
Doch bevor wir uns mit der Umweltprämie an sich auseinandersetzen, möchten wir zunächst kurz auf die Elektromobilität eingehen. Ein Elektroauto ist ein Fahrzeug, welches mit einem Elektromotor angetrieben wird. Am 1. Januar 2019 waren laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes insgesamt 83.175 solcher Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.
Ein Diesel oder Benziner ist mit einem Kraftstofftank ausgestattet. Ist dieser leer, muss das Fahrzeug neu betankt werden. Bei E-Autos müssen hingegen leistungsfähige Energiespeicher, bekannt als Akkumulatoren bzw. Akkus, verbaut werden, welche Strom speichern und abgeben können. Die gespeicherte elektrische Energie wird dazu verwendet, Magnetfelder zu erzeugen. Mit diesen wird dann eine Drehbewegung erreicht, welche auf die Achse übertragen wird und das Fahrzeug antreibt.
Voraussetzungen für die Umweltprämie vom BAFA für Elektroautos
Der große Vorteil von Elektrofahrzeugen: Sie stoßen keinerlei Abgase aus. Aus diesem Grund hat der Bund insgesamt 600 Millionen Euro Förderung für den Kauf von E-Autos zur Verfügung gestellt. Zuständig für die Prämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Doch wer kann von dieser besonderen Form der Umweltprämie profitieren?
Einen Antrag auf den Umweltbonus können die folgenden Gruppen stellen: Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften, Vereine, Stiftungen sowie bestimmte kommunale Einrichtungen. Gefördert werden können dabei nur die folgenden Fahrzeuge:
- Reines Batterieelektrofahrzeug
- Brennstoffzellenfahrzeug
- Von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In-Hybrid)
Damit eines dieser Fahrzeuge die Umweltprämie erhalten kann, muss es sich zusätzlich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden, welche vom BAFA herausgegeben wird. Wichtig ist dabei, dass der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs bei unter 60.000 Euro liegen muss. Teurere Modelle, wie etwa das Tesla Model X, welches ab etwa 90.000 Euro (Stand: März 2019) zu haben ist, fallen hier also raus.
Wichtig ist außerdem, dass es die besondere Umweltprämie nur für Neuwagen gibt. Das E-Auto muss also zum ersten Mal zugelassen sein. Des Weiteren gehört zu den Voraussetzungen, dass es mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein muss.
Zu den beliebtesten E-Autos, bei denen der Kauf bezuschusst wird, gehören momentan die folgenden Modelle:
- Renault Zoe
- VW e-Golf
- Smart EQ Fortwo
- BMW i3
- Kia Soul EV
- Smart EQ Forfour
- Nissan Leaf
- Hyundai Ioniq Elektro
- Tesla Model S
- VW e-up!
Wie hoch fällt für ein E-Auto die Umweltprämie aus?
Doch wie hoch fällt die Umweltprämie für E-Neuwagen eigentlich aus? Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Fahrzeugs ab:
- Käufer erhalten 4.000 Euro für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug.
- Die Förderung liegt bei 3.000 Euro, wenn es sich um ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In-Hybrid) handelt.
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Antriebstypen sind einfach zu erklären: Ein reines Elektrofahrzeug wird einzig und allein mit Strom angetrieben. Gleiches gilt fürs Brennstoffzellenauto. Doch hier produziert das Fahrzeug, im Gegensatz zum E-Auto, selbst den Strom. In einer sogenannten Brennstoffzelle wird elektrische Energie aus Wasserstoff erzeugt. Während ein Elektrofahrzeug mit Strom betankt wird, nimmt ein Brennstoffzellenauto Wasserstoff auf.
Umweltprämie für Elektroautos: Wer zahlt den Bonus?
Die Förderung für Elektroautos & Co. liegt also bei 4.000 bzw. 3.000 Euro. Jedoch wird nicht die volle Summe vom Staat gezahlt. Vielmehr teilen sich Staat und Automobilhersteller die Kosten. Jeder der beiden zahlt jeweils die Hälfte des Umweltbonus für E-Autos – also je 2.000 bzw. 1.500 Euro.
Dabei ist der Anteil, welchen der Automobilhersteller übernimmt, im Kauf- bzw. Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Der Hersteller muss dem Käufer also mindestens einen Nachlass in Höhe von 2.000 bzw. 1.500 Euro gewähren. Grundlage ist hierbei der Netto-Listenpreis des Basismodells.
Wie können Sie die E-Umweltprämie beantragen?
Die Umweltprämie fürs E-Auto bekommen Käufer nicht automatisch. Vielmehr müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dafür steht ein elektronisches Antragformular auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. Beachten Sie: Per Post ist eine Antragstellung nicht möglich.
In dem Online-Formular müssen Antragsteller Angaben zu ihrer Person machen. Hierzu gehören unter anderem Name, Adresse sowie E-Mail-Adresse. Zudem ist anzugeben, ob das Fahrzeug gekauft oder ob ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Des Weiteren müssen Antragsteller Angaben zum Fahrzeug machen. So müssen unter anderem Fragen nach dem Hersteller und dem Datum des Erwerbs beantwortet werden.
Des Weiteren sind Antragsteller dazu verpflichtet, den Kauf- bzw. Leasingvertrag hochzuladen. Nach Übertragung des Antrags für die spezielle Umweltprämie wird dieser dann geprüft. Sollte der Antrag unvollständig sein, erfolgt hingegen keine Bearbeitung. Liegen sämtliche Unterlagen vor und werden alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Spätestens neun Monate, nachdem dieser Bescheid zugestellt wurde, muss der E-Neuwagen dann zugelassen werden.
Damit eine Person für einen E-Pkw die Umweltprämie erhalten kann, muss jedoch noch ein weiterer Schritt erfolgen. Zusätzlich müssen Käufer eines E-Autos einen sogenannten Verwendungsnachweis erbringen. Auch dies funktioniert online. Personen müssen sowohl die Rechnung als auch einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs – Zulassungsbescheinigung Teil I und II – hochladen. Erst nachdem diese Nachweise geprüft wurden, wird die spezielle Umweltprämie für E-Autos auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
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