Weidenkätzchen unter Naturschutz: Wann das Abschneiden verboten ist

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Weidenkätzchen sind geschützt

Weidenkätzchen selbst zu schneiden ist verboten.
Weidenkätzchen selbst zu schneiden ist verboten.

Ob im Gesteck zur Dekoration im eigenen Wohnzimmer oder zur Weihe am Palmsonntag in der katholischen Kirche Weidenkätzchen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass Weidenkätzchen unter Naturschutz stehen. Vor dem Aufblühen fühlen sich die Weidenkätzchen ganz weich und pelzig an. Bei den meisten Weiden erscheinen die Kätzchen noch vor dem Laubaustrieb. Die flauschigen Blüten sprießen so früh im Jahr, dass sie eine der ersten und daher oft auch einzigen Nahrungsquellen für Insekten in dieser Zeit sind. Zu den bekanntesten Vertretern ihrer Art gehören die Kätzchen der Sal-Weide (Salix caprea), aber es gibt noch andere Weiden-Arten und -Sorten mit samtigen Blütenständen, zum Beispiel Grau-Weiden (Salix cinerea) und Reif-Weiden (Salix daphnoides).

Was steht konkret zu Weidenkätzchen im Naturschutzgesetz? Und stehen Weidenkätzchen grundsätzlich unter Naturschutz oder gibt es Ausnahmen? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie in unserem Ratgeber. Außerdem informieren wir Sie über mögliche Sanktionen, wenn es zur Missachtung geltender Vorschriften kommt.

FAQ: Weidenkätzchen

Was sind Weidenkätzchen?

Als Weidenkätzchen werden unterschiedliche Sträucher und Bäume bezeichnet: die Sal-Weide, die Grauen-Weiden und die Reif-Weiden. Sie zählen zu den geschützten Pflanzen.

Darf ich die Zweige von wilden Weidenkätzchen abschneiden?

Ja, allerdings nicht zwischen dem 01. März und dem 30. September. Während dieser Monate gilt eine sogenannte Schonzeit. Diese begründet sich darin, dass die Blüten der Pflanzen eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten wie Bienen und Hummeln sind.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Bezogen auf wild wachsende Weidenkätzchen gibt es keine Ausnahmen. Sie können die Zweige allerdings in Ihrem eigenen Garten schneiden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Weidenkätzchen im Naturschutzgesetz: Schneiden verboten?

Weidenkätzchen stehen unter Naturschutz, wie viele andere Pflanzen auch.
Weidenkätzchen stehen unter Naturschutz, wie viele andere Pflanzen auch.

Vom ersten März bis zum 30. September heißt es in Deutschland gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Schonzeit für sämtliche Hecken, Gebüsche oder Bäume. Für die Durchführung von Gehölzschneidemaßnahmen aller Art ist somit sorgfältig zu prüfen, ob damit auf keinen Fall eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von besonders geschützten Arten beeinträchtigt wird. Nahezu alle heimischen Vogelarten sowie Fledermäuse zählen u. a. zu diesen. Das Bundesnaturschutzgesetz dient demnach insbesondere dem Schutz von Tierarten, die zur Aufzucht ihrer Nachzucht auf Gehölze angewiesen sind. Auch das beliebte Weidenkätzchen steht unter Naturschutz und unterliegt der beschriebenen Regelung, die in § 39 BNatSchG festgehalten ist. Hier heißt es nämlich wie folgt:

(5) Es ist verboten,[…] 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;

Während sich der zitierte Gesetzesauszug nur auf den Zeitraum während der Schonzeit bezieht, gibt es auch eine Vorschrift, die sich auf das ganze Jahr bezieht. Hierbei ist davon die Rede, dass wildlebende Pflanzenarten in keinem Fall grundlos von ihrem natürlichen Standort entfernt oder für welche Zwecke auch immer genutzt werden dürfen. Eine Niederschlagung der Bestände herbeizuführen bzw. mutwillige Verwüstungen vorzunehmen ist ebenfalls untersagt.

Wann dürfen Sie Weidenkätzchen schneiden trotz Naturschutz?

Weidenkätzchen sind zwar geschützt, dürfen aber als Umrandung des Gartenteiches oder der Gartendusche selbst angepflanzt werden.
Weidenkätzchen sind zwar geschützt, dürfen aber als Umrandung des Gartenteiches oder der Gartendusche selbst angepflanzt werden.

Wer sich zur Osterzeit gerne einen Strauß aus Weidenkätzchen und anderen Frühblühern auf den Wohnzimmer- oder Küchentisch stellt, muss nicht zwangsläufig auf die Dekoration aus der Natur verzichten. Selbst schneiden dürfen Sie die Zweige jedoch nicht, denn bei Weidenkätzchen gilt beim Naturschutz keine Ausnahme.

Aber welche Alternativen gibt es, um auf die flauschigen Frühlingsboten nicht verzichten zu müssen? Eine Möglichkeit ist der käufliche Erwerb beim Blumenhändler, wo in den meisten Fällen sowohl einzelne Zweige als auch komplette Gestecke angeboten werden. Wer einen grünen Daumen hat, der kann auch selbst als Hobbygärtner aktiv werden. Im eigenen Garten sowie in Töpfen auf dem Balkon oder der Terrasse lassen sich Weidenkätzchen, die unter Naturschutz stehen im freien Gelände, nämlich relativ einfach kultivieren und sogar vermehren.

Entweder mittig auf der Rasenfläche oder in der Nähe des Gartenzauns als Wind- oder Sichtschutz kann die Weide angebaut werden. Sofern Sie links und rechts der entsprechenden Stelle bereits andere Pflanzen angesiedelt haben, ist auf einen ausreichenden Abstand zu achten, damit diese sich nicht gegenseitig im Wachstum einschränken. Ein geeigneter Pflanzabstand ist in diesem Fall etwa die Hälfte der Wuchsbreite. Welche Anforderungen der gewählte Standort erfüllen sollte, zeigt Ihnen folgende Liste:

  • sonnige bis halbschattige Lage
  • Sonnenlicht für mindestens vier Stunden pro Tag
  • wenn nicht genug Sonneneinstrahlung gegeben ist, dann bleibt die Blüte aus
  • Weidenkätzchen vertragen feuchte Standorte
  • bestens geeignet sind Weidenkätzchen zum Beispiel für die Umrandung des Gartenteiches
Was den Boden betrifft sollte die Gartenerde nicht zu kalkhaltig sein. Ein lehmiger Untergrund, der feucht und sauer ist, bietet den besten Nährboden für Weidenkätzchen. Wer hingegen keinen Garten hat und das Gewächs daher im Topf bzw. Kübel auf dem Balkon anpflanzen möchte, der kann auf einfache Kübelpflanzenerde oder spezielle Pflanzen- und Blumenerde zurückgreifen. Als Gefäß eignen sich feuchtigkeitsspeichernde Tontöpfe am besten. Das Fassungsvermögen sollte mindestens 40 Liter betragen und zusätzliche Tonscherben oder Kies unter die Erde zu heben ist ratsam.

Wenn bei Weidenkätzchen der Naturschutz greift – Strafe für Umweltsünder

In welchem Umfang Bußgelder bei Verstößen gegen § 39 verhängt werden können, ist in § 69 unter dem Titel “Bußgeldvorschriften” festgehalten. Nach der Einleitung “Ordnungswidrig handelt, wer…” sind sämtliche Handlungen aufgelistet, die mit Sanktionen belegt werden können. Im Wesentlichen geht es hierbei um die Beeinträchtigung, Verletzung oder im Falle von wildlebenden Tieren auch das Töten. Bei Pflanzenarten, die wie das Weidenkätzchen unter Naturschutz stehen, wird insbesondere auf das Verbot des Abschneidens und der Entnahme hingewiesen. Aber wie hoch sind die Bußgelder, wenn es zu den genannten Zuwiderhandlungen kommt? In § 69 Abs. 7 heißt es dazu wie folgt:

Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2, des Absatzes 3 Nummer 1 bis 6, 17a, 18, 21, 26 und 27 Buchstabe b, des Absatzes 4 Nummer 1 und 3 und der Absätze 5 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

In Abs. 8 des gleichen Paragrafen wird ferner darauf verwiesen, dass die Höhe des Bußgeldes sowie das Festlegen weiterer gesetzeswidriger Handlungen Ländersache ist. Daher sollten Sie sich jeweils über die Bestimmungen innerhalb der einzelnen Bundesländer informieren, weil deutschlandweit nicht von einheitlichen Sanktionen auszugehen ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Iris
    Am 1. März 2024 um 2:50

    Da Weidenkätzchen zurecht unter Naturschutz stehen frage ich mich ernsthaft warum dann im Einzelhandel immer zur Osterzeit Weidenkätzchenzweige verkauft werden.? Meiner Meinung nach ist das Naturschutzgesetz doch für alle bindend. Und mir sträuben sich die Haare wenn ich in den Kommentaren lese was sich manche Städte und Gemeinden diesbezüglich erlauben. Glauben die sie stehen über dem Gesetz. Also hier muß eine eindeutige Regelung her.

  2. Irmi D
    Am 2. Februar 2024 um 11:03

    Ich finde den Zeitpunkt, für den Schnitt von Palmkätzchen falsch!
    Sie werden meistens schon vor dem 1. März geschnitten, weil sie bis dahin für Deko-Zwecke schon zu weit entwickelt sind.
    Es müsste generell verboten werden, Palmkätzchen während der Blütezeit zu schneiden, wenn sie den Insekten als frühe Nahrung dienen sollen.

  3. NobodyCares
    Am 14. März 2023 um 0:08

    Mich würde es rechtlich interessieren, wem man so einen Verstoß melden kann. Wenn schon solche Gesetze vorhanden sind und es dennoch jeder anders nimmt und einfach alles wegsäbelt, was nützen die dann einem? Ich wusste bis vor 1 Jahr nicht mal das so ein Baum bei uns wächst. Er wird innerhalb dieser Zeit immer bis auf 30-50 cm weggeschnitten. Selbst mit den Blüten wie heuer. Unsere Anlage war mal wunderschön grün mit so vielen Vögeln. Jetzt ist fast nichts mehr da an Grünzeug. Und die Vögel sind auch weniger geworden.
    Von allen Seiten hör ich aber immer nur “weißt du wie groß die werden”, “das hat schon seine Richtigkeit” oder “das geht dich nichts an, das ist dem Hausmeister überlassen”.
    Also, wen wenden? Ordnungsamt?

  4. Andrea
    Am 22. März 2022 um 11:00

    Ich weiß nicht weiter,was kann ich tun?
    Ich dachte gestern, ich sehe nicht richtig.
    Da hat jemanden den gesamten Weidenkätzchen Busch oder Baum abgeschnitten bis auf eine Hohe von ca. 60 cm, alles was in seine Richtung oder seinem Blickfeld vom Wohnzimmer aus zu sehen war, eine einzelner Ast, welche in die andere Richtung wuchs blieb stehen. Zum einen, er ist unbefugt auf unser Grundstück gegangen und er hat die gesamten Weidenkätzchen so weit zurück geschnitten das die Biene gerade jetzt keine Pollen mehr ablegen und auf nehmen können.

  5. Kurt E.
    Am 1. Januar 2022 um 14:01

    Was nutzt es, wenn Weiden von März bis September geschützt sind, Wenn unsere schlauen Bauern Sträucher und Weiden in der freien Natur auf
    naturwidrige Art und Weise beseitigen. Man kann da nicht von auf Stock setzten sprechen. Weiden mit schon Kätzchenansatz werden so zugerichtet, dass kaum noch etwas für die Insekten als Frühjahrsnahrung übrig bleibt. Haufenweise wird das Weidenschnittgut liegen gelassen. Wir bzw. unsere unfähigen Politiker bzw. Gesetzgeber lassen zu, dass so die Natur ausgeräumt und die Nahrungsquellen der Insekten und Nistmöglichkeiten für Vögel unwiederbringlich vernichtet werden. Gerade in der Zeit des Klimawandels dürfte man ein derartiges Ausräumen der Natur überhaupt nicht zulassen. Doch unsere mit Milliardensummen geförderten Bauern dürfen ja alles. Dazu spritzen die Herren Landwirte, die sich Nahrungserhzeuger nennen, noch viele Giftmengen, wandeln Grünland in Ackerland um, verseuchen Böden und Wasser und die übrigen Bürger müssen dafür zahlen. . Zum Glück gibt es auch weinige Landwirte, die wissen, dass die Natur ihnen die Lebensgrundlage bietet und sie handeln auch naturgemäß. Aber den Bauern, denen es wie im Bereich meines Wohnortes nur ums Geld geht, gehört schnellstens das Handwerk gelegt. Die Natur wehrt sich und die Auswirkungen bekommen wir ja schon zum Teil präsentiert.

    Ich habe nichts gegen eine naturgemäße Pflege von Hecken und Sträuchern. Wer aber so arbeitet, wie ich es beschriben habe zterstört die Hofnung und seine eigene Lebensgrundlage. Über Jahrhunderte war unsere Bauern bewußt, wie man für die Zukunft ihrer Nachfolger wirtschaften muß.

  6. Kurt E.
    Am 1. Januar 2022 um 13:01

    Was nutzt es, wenn Weiden von März bis September geschützt sind, wenn unsere Bauern, die sich Naturschützer nennen, im Nov. und Dez. mit
    Maschinen die Hecken und Sträucher so zu stuzen, dass von den Weiden und Sträuchern fast nichts nichts mehr übirg ist. Auf diese Art und Weise wird den Insekten doch ihre Nahrungsquelle entzogen. Die Herren Landwirte umgehen so das Naturschutzgesetz. Aber Hofnarren dürfen ja machen, was sie wollen. Wenn unsere Politiker eine Ahnung hätten, egal ob rot, schwarz, brau, gelb oder grün, dürfte so nicht mit unserer Natur umgegangen werden. Alle Wiedenarten gehören ganzjährig schützt. Eine naturgemäße Pflege ausgenommen. Aber keine Maßnahmen zum Vernichten der lebensichtigen Insektennahrung im Frühjahr. Wenn es im Bereich meines Wohngebietes so weitergeht, sind fast alle Weiden vernichtet. Weiden sind doch für die Bauern “Unkraut”. Sie bringen ja kein Geld. Wenn schon aber Milliarden Euro für die Landwirtschaft ausgegeben werden, so könnte man verlangen, dass wenigsten noch etwas an Grün und Sträuchern in der Natur verbleibt. Aber für die meisten Bauern zählt nur Geld, Geld und nochmals Geld! Wir reden von Klimaschutz und lassen uns von den von erheblichen Steuergeldern geförderten Landwirten die Umwelt zerstören. Es schreit zum Himmel und keiner unternimmt etwas. Aber die Natur wird sich rächen und tut dies zum Teil auch schon.

  7. J Stumps
    Am 26. Februar 2021 um 9:50

    Unsere Gemeinde hat gestern den ganzen Wegrand bis in die Ausgleichfläche weggewatzelt, von schneiden kann mann da nicht spechen.Zwei grosse Weidenkätzchen liegen auch auf dem Boden und man kann noch nicht einmal Äste mitnehmen da die Rinde beschädigt ist.Traurig Gruss J.Stumps

  8. Susanne M
    Am 23. Februar 2021 um 23:39

    Da die Beschneidungszeit auf März bis September gelegt ist, würde mich interessieren, ob ich die Februar dann schneiden kann?

  9. Sonja k.
    Am 5. August 2020 um 6:38

    Besteht eine Möglichkeit eine Weidenhecke 40 m auf einer ausgleichsfläche zu schützen da diese von der Gemeinde wegen Nichtgefallen im September gefällt werden soll?

  10. Egerer
    Am 30. Januar 2020 um 13:44

    Hallo,
    mich würde folgendes interessieren. Wir sind eine Hausgemeinschaft mit 4 Eigentümern, einer davon hat aus unserem gemeinsamen Gartenbereich einen ca. 5 Meter hohen Weidenbaum ohne Absprache mit der WEG-Gemeinschaft ausgegraben und ihn nun seit November 2019 nicht mehr eingepflanzt bzw. waagerecht auf dem Boden liegen lassen. Ist das erlaubt, da Weidenkätzchen doch eigentlich unter Naturschutz stehen und wie es jetzt auch aussieht, der Frost den Baum eingehen lässt.
    Danke freue mich auf rege Info.
    Gruß Cornelia

  11. T.L.
    Am 13. Juli 2019 um 11:12

    Salweide Weidenkätzchen
    Wie kann es sein das diese Baumart überhaupt in den Handel gekommen ist. Diese geschützte Pflanzenart aus der Natur zu holenund grundlos zu nutzen ist in keinem Fall erlaubt. Auch eine vermehrung im privaten Bereich ist nicht erlaubt, siehe Artikel oben oder Bundesnaturschutzgesetz.
    Ihr wiedersprecht euch innerhalb dieses Artikels. Wie kann es sein das diese Baumart überhaupt in den Handel gekommen ist.

    Auch das beliebte Weidenkätzchen steht unter Naturschutz und unterliegt der beschriebenen Regelung, die in § 39 BNatSchG festgehalten ist. Hier heißt es nämlich wie folgt:

    (5) Es ist verboten,[…] 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;
    Das Bundesnaturschutzgesetz dient demnach insbesondere dem Schutz von Tierarten, die zur Aufzucht ihrer Nachzucht auf Gehölze angewiesen sind. Auch das beliebte Weidenkätzchen steht unter Naturschutz und unterliegt der beschriebenen Regelung, die in § 39 BNatSchG festgehalten ist. Hier heißt es nämlich wie folgt:
    Während sich der zitierte Gesetzesauszug nur auf den Zeitraum während der Schonzeit bezieht, gibt es auch eine Vorschrift, die sich auf das ganze Jahr bezieht.
    Hierbei ist davon die Rede, dass wildlebende Pflanzenarten in keinem Fall grundlos von ihrem natürlichen Standort entfernt oder für welche Zwecke auch immer genutzt werden dürfen.
    Ich würde mich freuen über eure Antwort zum Thema Weidenkätzchen im Handel. Meiner Ansicht nach ist der handel verboten und gehört bestraft, laut BundesnaturschutzGesetz macht man sich sogar strafbar wenn man davon weiß und es nicht meldet oder zu Anzeige bringt oder meldet.

  12. dieter
    Am 6. April 2019 um 2:30

    Ich hatte im Allgemeiner Anzeiger Thüringen 5. Jahrgang 10. Ausgabe 8. März 2019 meinanzeiger.de
    gelesen.
    Tipps gegen zu frühe Blüte
    Bin sehr wütend, denn ich weiß das sie unter strengsten Naturschutz stehen. Sie sind die erste Nahrung der Bienen und Insekten.
    Stirbt die Biene, stierbt wenige Jahre der Mensch. In China werden Bäume schon mit Hand bestäubt.
    In Erfurt wurden 600 Bäume wegen einer Gartenschau gefällt, die nur ein halbes Jahr dauert.
    Wie lange brauchen neu gepflanzte Bäume.?
    Nach uns wird sich die Natur wieder erholen.

    Viele Grüße Dieter

  13. Valerie
    Am 31. Januar 2019 um 12:07

    Wie ist das denn wenn die an einem Flusslauf abgeschnitten und gehäckselt werden. Gerade in diesem Moment steht hier bei uns neben dem Bürogebäude ein Unternehmen mit Steiger und Häcksler, das großzügig die Weidekätzchen abschneidet.

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