Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (169 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

178 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Ahmet
    Am 4. März 2018 um 20:40

    Hallo Tom,

    Ich wurde gestern angehalten und habe 1,6 gepustet, einen Unfall oder einen anderen schaden habe ich nicht begangen.

    Was für eine strafe dürfte auf mich zu kommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 22:17

      Hallo Ahmet,

      wer in der Probezeit mit über 1,09 Promille angehalten wird, dem wird für gewöhnlich der Führerschein entzogen, zugleich kann auf ihn eine Geld- oder Freiheitsstrafe zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dima
    Am 24. Februar 2018 um 19:03

    PS:bin noch 1 Jahr in der Probezeit

  3. Dima
    Am 24. Februar 2018 um 19:02

    Hallo,ich wurde gestern mit 0,15 Promille im auto von der Polizei aufgehalten,die haben aber nicht gesehn das ich gefahren bin,was droht mir jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:00

      Hallo Dima,

      das lässt sich ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Sepp
    Am 9. Februar 2018 um 18:32

    Hallo
    Hatte einen Unfall 1.62 alkohol vom Krankenhausblut
    Polizei wert war bei 1.32
    Bin 18 was wird passieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:19

      Hallo Sepp,

      ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. D. h., dass der Führerschein entzogen wird und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Ab 1,6 Promille ist zudem eine MPU bei der Wiedererteilung des Führerscheins obligatorisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mario
    Am 9. Februar 2018 um 16:24

    Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem Promillwert von 0,17 womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:15

      Hallo Mario,

      ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Sollte dies der erste sein, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Leon
    Am 6. Februar 2018 um 9:52

    Hallo, ich wurde am 31.12.17 mit 1,51 Promille erwischt. Ich bin 19 und in der Probezeit. Jedoch wurde ich nicht angehalten sondern ich stand schon auf dem Seitenstreifen mit Warnblinklicht. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 17:04

      Hallo Leon,

      Punkte und ein Bußgeld sowie die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, sind normalerweise die Folgen eines A-Verstoßes. Ab 1,09 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und es kommt evtl. eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. Erhan
    Am 30. Januar 2018 um 13:21

    Hallo, ich bin 19, sie haben mich erwischt von 2,05 Promille Alkohol ohne Vergehen, was passieren kann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:21

      Hallo Erhan,

      in der Regel müssen Sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Entziehung des Führerscheins, einer MPU und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alex
    Am 21. Januar 2018 um 16:42

    Hallo, ich wurde gestern angehalten mit 0,9 Promille. Mit bluttest. Grund:Locht war nicht eingeschaltet.
    Bin 30 und seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein. Mit welcher Strafe kann/muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 17:26

      Hallo Alex,

      welche Strafe auf Sie zukommt, hängt davon ab, ob Sie den Verstoß zum 1. Mal begangen haben oder nicht. Wenn ja, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 16. Januar 2018 um 20:30

    Hallo, ich bin 21 Jahre alt und hatte vor zwei Jahren einen Unfall mit 0,18 Promille Restalkoholwert. Konsequenz waren 250 Euro, ein Punkt plus 2 Jahre Probezeitverlängerung. Letztens bin ich auf der Autobahn mit knappen 21 km/h darüber geblitzt worden. Sozusagen käme da wieder ein Punkt in der Probezeit, in der ich noch bin dazu. Wird meine Probezeit auf nochmal 2 Jahre verlängert? Mit welchen Konsequenzen muss ich sonst noch rechnen?
    Danke für die Bearbeitung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:23

      Hallo Peter,

      die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Dennoch müssen Sie mit einem Aufbauseminar, Bußgeld- Punkten und ggf. mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Marc
    Am 3. Januar 2018 um 17:36

    Hallo, ich wurde heute morgen mit 0,3 promille angehalten…was passiert jetzt?MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:57

      Hallo Marc,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Christian
    Am 3. Januar 2018 um 11:15

    hallo. ich hatte vor kurzem mein auto in graben versenkt und hab mich vom unfallort weg begeben hab das auto hinterlassen und hab mich erst so ca. 6 std danach bei der polizei gemeldet und hatte noch bei der atemalkoholtest 0,2 promille, bin fahranfänger und meine frage wäre was mir passieren kann und wo ich mich informieren kann was mir jetzt droht weil ich ja doch auf mein auto angewiesen bin da ich ein längeren arbeitsweg habe und ich der einzigste in der familie mit führerschein bin und zum einkaufen müsste usw. ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 15:26

      Hallo Christian,

      in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Christ
    Am 30. Dezember 2017 um 0:28

    Hallo ich bin 21 jahre alt und hatte einen wildunfall im krankenhaus wurden 0.84 promille im blut festgestellt bin noch in der probezeit

  13. Annonym
    Am 28. Dezember 2017 um 1:48

    Hallo,

    ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und hatte 0,14 Promille. Ich bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit die verlöngert wird weil ich 23 km/h Zuviel gefahren bin. Was droht mir und gibt es vielleicht einen Ausweg? Und mit was für folgen muss ich rechnen ? Wird mir mein Führerschein abgenommen oder nicht da er für mich Arbeit relevant ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 13:15

      Hallo,

      die Sanktionen für das Fahren während der Probezeit können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Handelt es sich um Ihren insgesamt zweiten A-Verstoß, werden Sie zusätzlich verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Adrian
    Am 9. Dezember 2017 um 18:50

    Hallo, ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und es ergab sich ein Wert von 1,2 Promille. Ich bin nicht mehr in der probezeit aber unter 21. Hatte auch noch kein Vergehen im Straßenverkehr mit Alkohol. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:18

      Hallo Adrian,

      Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die 0-Promille-Grenze halten – auch dann, wenn sie die Probezeit schon hinter sich haben. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, es handelt sich um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Rodi
    Am 4. Dezember 2017 um 21:36

    Hallo ich bin 18 Jahre alt und hatte einen Autounfall, bin gegen eine Betonmauer gefahren musste pusten und hatte 1,9 promille.
    Was erwartet mich jetzt? Bin auch noch in der Probezeit vorher aber nie auffällig gewesen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 19:05

      Hallo Rodi,

      Sie müssen in der Regel mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und evtl. einer Freiheitsstrafe rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Marcel
    Am 4. Dezember 2017 um 10:08

    Hallo, ich wurde letztes Jahr von der Polizei schlafend auf der Toilette eines rastplatzes geweckt. Ich hatte 1,3 Promille und war noch in der Probezeit.. nun meine Frage ich saß weder am Steuer noch war der Motor an etc.. wie gesagt ich bin auf der Toilette eingeschlafen , ich musste mit auf die Wache sie haben meinen Führerschein einbehalten sie sagten 10 monate fahrverbot und bekam eine Geldstrafe von über 2000 € ..
    Wie geht es jetzt weiter hab nachdem ich die Strafe bezahlt habe nichts mehr gehört.. und das ist jetzt ein Jahr her

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:48

      Hallo Marcel,

      es kommt darauf an, ob Sie lediglich ein Fahrverbot erhalten haben oder ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ersteres ist temporär, während eine Entziehung dauerhaft ist. Aufgrund Ihres Alkoholwertes gehen wir davon aus, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden und Ihren Führerschein neu beantragen. Bitte klären Sie jedoch zunächst, welche Sanktion Ihnen genau verhängt wurde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  17. Benjamin
    Am 4. Dezember 2017 um 10:02

    Ich bin 21 Jahre alt und noch in der Probezeit und wurde von der Polizei angehalten .. Die haben 0.38 promille gemessen mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 19:00

      Hallo Benjamin,

      Sie müssen in der Regel mit 250 Euro Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  18. Merlin
    Am 26. November 2017 um 18:52

    guten tag, ich wurde von der polizei letztens kontrolliert und die haben ein drogentest bei mir gemacht,freilwillig, der negativ war. danach wollte er noch ein alkoholtest machen, ich stimmte zu und es ergab einen wert von 1,3 promille.wir fuhren zum blutabnehmen ins krankenhaus und nun muss ich auf die ergebnise warten. da ich in der probezeit bin, bin ich bisschen nervös ob ich meinen führerschein behalten darf oder nicht. die beamten meinten es wäre eine geldstrafe von ca. 250 euro, 1 monat fahrverbot, ich müsste ein seminar besuchen 1 punkt und probezeit verlängerung. aber ich kann mir das nicht so richtig vorstellen das ich da so “glimpflich” wegkommen werde. danke im voraus für antwort. mfg Merlin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 11:13

      Hallo Merlin,

      ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Folgen können die Entziehung des Führerscheins, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Paul
    Am 4. November 2017 um 21:39

    Hallo
    Hatte am 3 Oktober einen Autounfall bei dem ich auf der Gegenfahrbahn gegen einem Verkehrsschild Fuhr.
    (Am Vorabend war ich auf dem Oktoberfest Zugänge und trink 3-4 Maß)
    Als die Polizei eintraf, musste ich pusten, was beim pusten raus kam weiß ich nicht mehr, aber der Bluttest ergab 0,94.
    Bin jedoch noch in der Probezeit
    27 Jahre Alt
    Und noch nie auffällig geworden in der gesamten Probezeit.
    Was erwartet mich jetzt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:45

      Hallo Paul,

      die regulären Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Savoy
    Am 19. Oktober 2017 um 4:33

    3 Bier mit jeweils 0,5l von 20:45-22:50 Uhr

    Gegen 0:00 Uhr verkehrt in eine Einbahnstraße eingebogen.

    Probezeit

    Kein verstoß zuvor gehabt.

  21. Jenny
    Am 14. Oktober 2017 um 14:14

    Wurde am Montag mit 1.69 Promille angehalten und musste auch noch Blut a geben.bin noch in der Probezeit. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2017 um 12:01

      Hallo Jenny,

      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das hat zur Folge, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und dass Sie u. U. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen. Zusätzlich bekommen Sie 3 Punkte und eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Marius
    Am 14. September 2017 um 11:41

    Hallo,
    Ganz kurz.
    Ich hatte letztes Jahr wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfall (ohne weiter beteiligte) meinen Führerschein entzogen bekommen.Mein blutwert lag bei 1,15 pro mille.Ich befand mich in der probezeit.Ich bekam eine 9monatige sperrfrist + ein ordentliches Bussgeld von ca 2000 Euro.Nach Ablauf der sperre habe ich dann meinen Führerschein neu beantragt .Letzte Woche bekam ich dann einen gelben Brief in dem Stand,ich solle mich zu dem speziellen Aufbauseminar nafa plus anmelden und inmerhalb von 3 Monaten die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgeben soll und dann meinen Führerschein wieder bekomme.

    Jetzt ist meine Frage ob das was in dem Brief steht,die endgültige und einzige Voraussetzung ist um meinem Führerschein dann mach dem Seminar wirklich wieder bekomme?Oder kann es passieren das eventuell ein zweiter Brief mit einer MPU Aufforderung kommt? Oder das an dem Tag an dem ich die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgebe, die mir plötzlich mündlich mitteilen das ich noch eine MPU machen muss?

    • Milan
      Am 4. November 2017 um 16:44

      Hallo
      Ich wurde gestern von der polizei aufgehalten da ich zu schnell im Kreisverkehr war

      Beim alkoholtest wurde ein wert von 0,4 Promille Atemluft (0.8Blut) festgestellt, mein Führerschein wurde sofort entnommen und das Fahrzeug durfte ich nichtmehr in betrieb nehmen

      Meine frage wäre was kommt jetzt auf mich zu?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 27. November 2017 um 10:43

        Hallo Milan,

        die Sanktionen für den Alkoholverstoß finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/. Zusätzlich wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:08

      Hallo Marius,

      ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, weshalb wir keine pauschale Antwort geben können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Luis
    Am 12. September 2017 um 14:40

    Hallo,

    ich wurde gestern Abend der Polizei auffällig da ich vergessen hatte das Licht einzuschalten. Da ich nach Alkohol roch musste ich einen Pustetest machen dabei wurden 1,1 Promille festgestellt. Auf der Polizei Wache wurde mir zusätzlich blutentnommen und ein Test gemacht “Idiotentest” ob ich z.B. mit dem Zeigefinger die Nasenspitze berühren kann. Ich bin 19 Jahre alt in der Probezeit und im Straßenverkehr wurde ich noch nie auffällig auch andere Straftaten habe ich nicht. Nun meine Frage was kann auf mich zukommen ? Und ist es erlaubt so viele Test mit mir zumachen.

    Danke im Vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:59

      Hallo Luis,

      es ist in der Regel die normale Vorgehensweise, wenn Sie zunächst einen Atemalkoholtest machen und Ihnen dann Blut abgenommen wird. Die Atemalkoholmessung können Sie verweigern, die Blutprobe jedoch nicht mehr, sobald diese richterlich angeordnet wurde. Neben den regulären Sanktionen, die Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. In Ihrem Fall ist außerdem damit zu rechnen, dass eine MPU angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Tobias
    Am 20. August 2017 um 8:30

    Guten Morgen,
    ich wurde bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und es wurde ein Alkoholwert von 0,2 Promille (Atem) festgestellt. Auf das Blutergebnis wird noch gewartet. Jedoch wurde ich schon einmal angehalten mit einem Wert von 0,06 Promille. Es wurde ein Bußgeld (250 Euro + Arztkosten) verhängt, dazu 1 Punkt in Flensburg. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit.
    Was kommt nun auf mich zu?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 13:17

      Hallo Tobias,

      nebst einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird. Weiterhin erhalten Sie eine Verwarnung. Eine MPU-Anordnung ist in Ihrem Fall ebenfalls möglich – dies entscheidet die Behörde jedoch im Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tobias
        Am 25. August 2017 um 16:18

        Droht auch ein Führerscheinentzug wenn der Verstoß unter der 0,5 Promille-Grenze liegt?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. September 2017 um 10:39

          Hallo Tobias,

          für Fahrer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, droht, wenn der Wert bei unter 0,5 Promille liegt, ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird zusätzlich die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ab 0,3 Promille können härtere Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenn die Fahrt mit einer Gefährdung des Verkehrs einherging.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tobias
    Am 27. Juli 2017 um 19:40

    Hallo
    Hatte heute ein Unfall und bin im Zaun geknallt haat im Schock nummernschild abgebaut danach und habe Nummer bei geschädigten hinterlegt …hatte 0.9 Promille beim Blase

Verfassen Sie einen neuen Kommentar