Warum ist Streusalz größtenteils verboten? Gründe und Bußgelder

News von Murat Kilinc

Veröffentlichungsdatum: 8. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Winter hat insbesondere den Nordosten Deutschlands aktuell fest im Griff – und Sturmtief „Elli“ bringt ab Freitag weitere Schneemassen und eisige Temperaturen. Während die Straßenreinigungsbetriebe der Städte und Gemeinden vergleichsweise erfolgreich im Einsatz gegen die winterlichen Straßenverhältnisse sind, gleichen die Gehwege hingegen vielerorts vereisten Huckelpisten und Unfallgaranten für Fußgänger. Und das nicht einfach nur deshalb, weil die Verantwortlichen (Eigentümer, Verwaltungen & Co) etwa ihren Räumpflichten nicht nachkommen. Sondern vielerorts einfach deshalb, weil ein besonders effektives Mittel in zahlreichen Städten und Kommunen dort gar nicht mehr verwendet werden darf: das Streusalz. Aber warum ist gibt es in so vielen Regionen Deutschlands ein Streusalzverbot auf Gehwegen?

Welchen Grund hat das Streusalzverbot?

In vielen Teilen Deutschlands ist das Streusalz komplett verboten.
In vielen Teilen Deutschlands ist das Streusalz komplett verboten.

Besonders bei starken Schneefall und Glätte scheint das Streusalz die einfachste Lösung, um den Gehweg wieder sicher zu machen. Bei Kontakt mit Eis löst sich das Streusalz auf und vermischt sich mit dem geschmolzenen Eis. Dadurch entsteht eine Salzlösung, welche erst bei deutlich niedrigeren Temperaturen gefriert und daher eher abfließt.

Doch neben der schnellen Wirkung bringt es auch umweltschädliche Wirkungen, die das Verbot begründen. Dazu gehören:

  • Schäden an der Flora: Salzhaltiges Schmelzwasser sickert in den Boden, schädigt Baumwurzeln und stört deren Nährstoffaufnahme, was oft zum schleichenden Tod von Straßenbäumen führt.
  • Belastung des Grundwassers: Das Salz gelangt in den Wasserkreislauf und kann das Grundwasser belasten.
  • Korrosionsschäden: Die Bausubstanz von Brücken und Gebäuden sowie Fahrzeugkarosserien wird durch das Salz angegriffen.
  • Tierleid: Für Hunde und Katzen wird der Spaziergang zur Qual, da das Salz die Pfoten angreift und schmerzhafte Entzündungen sowie Risse verursacht.

Wann ist Streusalz erlaubt?

In seltenen Fällen hebt die Kommune das Streusalzverbot auf Gehwegen auf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn außergewöhnlich viel Schnee oder Eisregen fällt oder die Gehwege extrem vereist sind. Damit die Bewohner sich auch in diesen Fällen sicher bewegen können, kann das Verbot von Streusalz für einen gewissen Zeitraum aufgehoben werden.

Einen solchen Schritt ist nun zum Beispiel Hamburg gegangen. Die Stadt hat aufgrund des hohen Schneeaufkommens das Streusalzverbot bis zum 21. Januar aufgehoben. In Berlin hingegen ist eine solche Ausnahme nicht in Sicht. Nach Prüfung des Senats gestatte das Berliner Naturschutzgesetz eine ähnliche Ausnahme wie in Hamburg nicht. Hier bleiben also weiterhin nur Sand, Splitt und ähnliches Streugut zur Unfallverhütung auf Gehwegen.

Wo ist das Streusalz verboten?

Ein Verstoß gegen das Streusalzverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Ein Verstoß gegen das Streusalzverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, ob und wann Salz gestreut werden darf. Dies entscheidet jede Kommune selbst. Während es in einigen Kommunen komplett verboten ist, entscheiden andere je nach Gemeinde, inwiefern das Streusalz verboten ist.

In Berlin besteht zum Beispiel ein einheitliches Streusalzverbot für das gesamte Bundesland, während in Rheinland-Pfalz die Bußgelder und Regelungen stark von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Generell gilt jedoch: Die Räumpflicht besteht überall, aber das „Wie“ ist entscheidend. Als Gebäudeeigentümer, Unternehmer, Mieter oder Veranstalter müssen Sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen und den Schnee räumen. Tun Sie dies nicht, haften Sie bei Unfällen. Streuen Sie aber verbotenerweise Salz, begehen Sie vielerorts eine Ordnungswidrigkeit.

Welches Bußgeld droht bei einem Verstoß?

Benutzen Sie Streusalz, obwohl es verboten ist, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Betrags unterscheidet sich je nach Kommune.

Während Ersttäter oft mit geringeren Beträgen geahndet werden (10–100 €, je nach Kommune), drohen in extremen Fällen oder bei Wiederholungstaten drastischere Summen. Je nach Bundesland und Umweltschutzgesetz können Beträge von bis zu 10.000 € anfallen. Das Berliner Naturschutzrecht legt bei gravierenden Fällen sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 € fest.

Um weder gegen die Verkehrssicherungspflicht noch das Streusalzverbot zu verstoßen, bieten sich Sand, Kalkgranulat, Lavagranulat oder Holzspäne als Alternativen zum Streusalz an.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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