Autounfall, aber die Versicherung zahlt nicht alles? Gründe & Tipps

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Warum zahlt die Versicherung nur einen Teilbetrag?

Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt den Schaden nicht komplett? Welche Gründe dies haben kann, lesen Sie hier.
Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt den Schaden nicht komplett? Welche Gründe dies haben kann, lesen Sie hier.

Nach einem Verkehrsunfall schlägt die Stunde der Versicherer. Haftpflicht- & Kaskoversicherungen sind tragende Pfeiler bei der Schadensregulierung nach einem Schadensereignis.

Die Haftpflichtversicherung haftet dabei regelmäßig für Schäden, die der Geschädigte durch den Versicherungsnehmer erlitten hat. Die Kaskoversicherer treten für die Eigenschäden ein.

Doch nicht immer ist die Schuldfrage so eindeutig zu klären. Mitunter kann eine Mitschuld auch auf Seiten des Geschädigten erkannt werden.

Die Kfz-Versicherung zahlt den Schaden dann nicht immer komplett. Doch wie genau wirkt sich eine solche Teilschuld aus? Und was können Geschädigte tun, um sich gegen diese Vorgänge zu wehren?

FAQ: Versicherung zahlt nach einem Unfall nur einen Teil

Warum zahlt die Versicherung nicht alles?

Die Gründe dafür können verschieden sein. Eine Teilschuld bspw. mindert den zu erstattenden Anteil.

Was kann ich tun?

In diesem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Verkehrsanwalt wenden. Er kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts helfen.

Und wer zahlt den Anwalt?

Handelt es sich um einen Unfall, den Sie nicht zu verschulden haben, muss die gegnerische Versicherung den Rechtsbeistand bezahlen.

Sie hatten einen Unfall, die gegnerische Versicherung zahlt aber nicht alles?

Ein Grund dafür, dass sich nach einem Autounfall die Versicherung verweigert? Zahlt die Haftpflicht nicht alles, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Im Wesentlichen kommen die folgenden beiden Aspekte in Betracht:

  • Teilschuld: Nach Begutachtung der Umstände kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass auch Sie eine Teilschuld an dem Unfall tragen. Dadurch kann sich der Anspruch auf Schadensersatz verringern.
  • Schäden: Daneben kann es aber auch geschehen, dass die Versicherung nicht alle Schäden anerkennt, die Sie ihr gegenüber gemeldet haben – etwa weil diese nicht ins Schadensbild passen.

Haben alle Unfallbeteiligten eine Mitschuld, so ergeben sich im Rahmen der Schadensregulierung hieraus Quoten. Da beide Verkehrsteilnehmer eine gewisse Schuld tragen, ist die jeweils gegnerische Haftpflicht zur Regulierung eines Teilschadens verpflichtet. Bei einem Schuldverhältnis von 30:70 etwa, erhält der mit dem geringeren Schuldanteil 70 % seines entstandenen Schadens erstattet und umgekehrt.

Versicherung erkennt Schäden nicht an: Wenden Sie sich an einen Anwalt!

Ärger mit der Unfall-Versicherung? Zahlt diese nicht alles, kann dies auch an einem Teilschuldverhältnis liegen.
Ärger mit der Unfall-Versicherung? Zahlt diese nicht alles, kann dies auch an einem Teilschuldverhältnis liegen.

Nach einem Autounfall verweigert die Versicherung Leistungen? Zahlt sie nicht alles, was Sie an Schäden am Fahrzeug in Rechnung gestellt haben, kann dies bedeuten, dass einige Schäden oder die Schadenshöhen nicht anerkannt wurden. Versicherer versuchen häufig, die gemeldeten Schadensersatzforderungen herunterzurechnen, da sie grundsätzlich lieber so wenig wie irgend möglich zahlen wollen.

Sollte in Ihrem Schadensfall ein solches Vorgehen erkennbar sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie dabei unterstützen, die Schadensregulierung nach einem Autounfall gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Zahlt diese nicht alles, kann der Anwalt mithilfe eines erstellten Unfallgutachtens oder rechtlichen Grundlagen den Ausgleich der Gesamtforderung erwirken.

Auch wenn die Versicherung nach einem Unfall die Zahlung gänzlich verweigert, sollten Sie sich umgehend um rechtlichen Beistand bemühen. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und bei der Schadensregulierung maßgeblich unterstützen.

Interessant für Geschädigte: Sollten Sie unverschuldet in den Unfall geraten sein, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf rechtlichen Beistand im Rahmen der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflicht. Da Laien hier andernfalls häufig benachteiligt wären, soll ein Rechtsbeistand ein ausgewogeneres Kräfteverhältnis herbeiführen. Die Kosten Ihres Rechtsbeistands sind dabei in der Regel ebenfalls der gegnerischen Versicherung in Rechnung zu stellen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. chatprofi
    Am 24. Mai 2021 um 10:41

    Bei unserem Verkehrsunfall steht der Unfallverursacher zu 100 % fest, es wurde unser geparktes Fahrzeug beschädigt. Da die gegnerische Versicherung die vom Sachverständigen festgestellte Wertminderung um mehr als 55 % gekürzt hat und sich beharrlich weigert, die Differenz zu bezahlen, kann ich doch gemäß § 823 BGB den Fahrzeugführer, der auch Halter und somit schadensersatzpflichtig ist, in Anspruch nehmen z. B. mittels gerichtlichem Mahnverfahren?

  2. Philipp
    Am 12. Januar 2019 um 11:10

    Ich will

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