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Nachbar parkt vor Einfahrt – 9.300 Euro Strafe!

News von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Nachbar parkt vor der eigenen Einfahrt – ein Szenario, welches schnell in einen handfesten Nachbarschaftsstreit ausarten kann. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit einem Fall beschäftigt, in dem es um einen renitenten Parksünder ging. Dieser muss nun 9.300 Euro an seinen Nachbarn bezahlen, weil er immer wieder vor dessen Einfahrt stand.

Nachbar parkt vor Grundstück – Rechtsstreit seit 2019

Nachbar parkt vor Einfahrt: Nun muss der Mann 9.300 Euro Strafe zahlen!
Nachbar parkt vor Einfahrt: Nun muss der Mann 9.300 Euro Strafe zahlen!

In einer engen Wohnstraße in Leipzig wohnen zwei Parteien direkt gegenüber. Zu jedem der beiden Grundstücke gehört jeweils eine Einfahrt. Dieser Umstand hat zu einer rechtlichen Auseinandersetzung geführt, die erstmals 2019 vor Gericht landete.

Der Grund: Der eine Nachbar parkte regelmäßig vor der Einfahrt zu seinem eigenen Grundstück direkt auf der Straße. Dadurch behinderte er wiederum die andere Partei, welche dann keinen ausreichenden Platz mehr hatte, um aus ihrer Einfahrt rauszufahren.

So wurde 2019 ein Vergleich zwischen beiden Parteien vereinbart, der Folgendes vorsah: Der Beklagte darf sein Auto täglich bis zu fünfmal für maximal 10 Minuten auf der Straße vor seiner Grundstückseinfahrt abstellen. Steht das Kfz über einen längeren Zeitraum dort, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Euro pro Verstoß fällig.

Diese Summe hatte wohl keine abschreckende Wirkung. Der Nachbar parkte weiterhin vor der Einfahrt. Die Folge: 2020 wurde er vom Landgericht Leipzig zur Zahlung von insgesamt 3.300 Euro aufgrund von 44 Parkverstößen verurteilt.

2021 waren es dann 11.850 Euro für 83 Verstöße. Auch 2022 wurde eine Vertragsstrafe wegen der renitenten Parkverstöße ausgesprochen. Diesmal verurteilte das Landgericht den Nachbarn zu 10.500 Euro wegen 67 Verstößen.

Dagegen hatte er Berufung eingelegt und konnte einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht Dresden verbuchen: Acht Verstöße sah der Senat als nicht erwiesen an. Somit wurde die Strafe um 1.200 Euro auf 9.300 Euro reduziert. Sie fragen sich, wie es zu so einem Verhalten kommen kann? Diese Frage kann auch das Gericht nicht beantworten. In der offiziellen Mitteilung heißt es:

Weshalb der betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht ändert und es vorzieht, in regelmäßigen Abständen zu hohen Vertragsstrafen verurteilt zu werden, weiß niemand.

Doch wie konnten dem renitenten Parksünder seine Verstöße eigentlich nachgewiesen werden? Die Nachbarn, welche durch das Kfz des Beklagten am Ausfahren aus der Einfahrt gehindert wurden, haben jeden Parkverstoß protokolliert und dann vor dem Landesgericht angegeben.

So werden Parkverstöße gemäß StVO geahndet

Auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist deutlich geregelt, dass das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt nur dann erlaubt ist, wenn die Fahrbahn ausreichend breit ist. Der Bußgeldkatalog sieht bei Parkverstößen dieser Art die nachfolgenden Sanktionen vor:

VerstoßBußgeld
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten10 €
... mit Behinderung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... länger als drei Stunden mit Behinderung30 €

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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