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Mit SUV einen Rotlichtverstoß begangen: Doch kein höheres Bußgeld!

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 20. Oktober 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt in einer heute veröffentlichten Mitteilung klar, dass ein mit dem SUV begangener Rotlichtverstoß alleine wegen des Fahrzeugstyps oder Modells kein höheres Bußgeld rechtfertigt. Es widersprach damit einer Entscheidung vom Amtsgericht in Frankfurt am Main vom Juni dieses Jahres. Die erhöhte Geldbuße für den Fahrer bleibt dennoch bestehen, weil dieser 13 Monate zuvor schon einmal eine rote Ampel überfahren hatte.

Rechtsstreit um einen mit dem SUV begangenen Rotlichtverstoß

Nur weil Sie mit einem SUV einen Rotlichtverstoß begehen, begründet das alleine kein höheres Bußgeld.
Nur weil Sie mit einem SUV einen Rotlichtverstoß begehen, begründet das alleine kein höheres Bußgeld.

Rückblick: Ein SUV-Fahrer hatte einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen und sollte dafür ein höheres Bußgeld von insgesamt 350 statt 200 Euro bezahlen (Aktenzeichen: 974 OWi 533 Js- OWi 18474/22). Die Richter vom Amtsgericht in Frankfurt am Main begründeten die Erhöhung zum einen damit, dass der Fahrer 13 Monate zuvor schon einmal über eine rote Ampel gefahren war.

Zum anderen führte das Gericht an, dass bei einem mit dem SUV begangenen Rotlichtverstoß die Gefährdung ungleich höher sei als bei anderen Pkw. Dem zweiten Teil dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun nicht und reagierte damit auf eine Beschwerde, die der betroffene SUV-Fahrer eingereicht hatte.

In einer Pressemitteilung, die heute veröffentlicht wurde, äußert sich das Oberlandesgericht wie folgt zum Sachverhalt:

Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen „SUV“ fuhr. […]

Kurios: Zwar hat das Oberlandesgericht deutlich gemacht, dass Fahrer eines SUV bei einem Rotlichtverstoß nicht aufgrund des Fahrzeugs ein höheres Bußgeld bezahlen müssen. Es hob die Entscheidung des Amtsgerichts bezüglich der erhöhten Geldbuße allerdings nicht auf. Das liegt darin begründet, dass der Betroffene durch den vorherigen Rotlichtverstoß als Wiederholungstäter gilt. Somit sei das höhere Bußgeld gerechtfertigt.

Bußgeldtabelle zum Rotlichtverstoß

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Im Video: Das wichtigste zum Rotlichtverstoß in Kürze

Erfahren Sie im Video: Das kostet ein Rotlichtverstoß mit SUV, PKW & Co. üblicherweise.
Erfahren Sie im Video: Das kostet ein Rotlichtverstoß mit SUV, PKW & Co. üblicherweise.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

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