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Handy-Nutzung im Auto: Regelung sorgt häufig für Verwirrung

News von Thomas R.

Veröffentlichungsdatum: 13. Juli 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Im Auto ist die Handy-Nutzung gemäß Regelung nur bei abgestelltem Motor einwandfrei.
Im Auto ist die Handy-Nutzung gemäß Regelung nur bei abgestelltem Motor einwandfrei.

Egal ob zu Hause oder unterwegs, das Handy ist immer mit dabei. Was bei der Handy-Nutzung als Regelung gilt bzw. wie diese genau aussieht, ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. In einem Urteil vor dem Amtsgericht Coesfeld schafften Richter diesbezüglich Klarheit. Wegen dem Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter wurde ein Fahrer sanktioniert. Ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg wurden angeordnet.

Was im Fahrzeug bei Handy-Nutzung nach geltender Regelung erlaubt ist

Grundsätzlich gilt, dass ein Verbot für die Nutzung eines Mobiltelefons nur dann greift, wenn der Motor des betreffenden Kfz läuft.

Steht ein Fahrzeug hingegen mit abgeschaltetem Motor beispielsweise am Fahrbahnrand, auf dem Parkplatz im Stau oder an der roten Ampel, ist die Handy-Nutzung nach geltender Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet.

Für den speziellen Fall der roten Ampel gilt, dass auch hier der Motor tatsächlich aus sein muss. Zu empfehlen ist das Benutzen eines Handys an roten Ampeln zwar nicht, aber aus juristischer Sicht ist es erlaubt, sofern der Motor nicht läuft. Zulässig ist die Handy-Nutzung gemäß Regelung dann, wenn eine Freisprechanlage genutzt wird, da Aufnahme und Bedienung des Mobiltelefons entfallen.

Wann droht bei Handy-Nutzung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Im Auto gilt für die Handy-Nutzung entsprechend der Regelung Folgendes: Beide Hände des Fahrers müssen frei sein. Ist dies nicht der Fall, droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld. Sie dürfen, während der Motor Ihres Fahrzeugs läuft

  • nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren,
  • weder SMS noch Whats-App-Nachrichten erstellen, verschicken oder lesen,
  • nicht im Internet surfen,
  • und Ihr Handy auch nicht auf andere Art und Weise bedienen.

Die Handy-Nutzung ist laut Regelung also mit einem Bußgeld zu ahnden, sobald Sie das Handy am Steuer aufnehmen oder bedienen. Ausnahme ist das Weiterreichen an den Beifahrer, ohne den Blick auf das Handy zu richten, dies ist erlaubt.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Video: Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Thema “Handy am Steuer”.

Bußgeldtabelle: Sanktionen bei Handy-Nutzung laut Regelung im Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Handy wird manuell am Steuer benutzt100 €1Hier prüfen **
...bei zusätzlicher Gefährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
...bei zusätzlicher Sachbeschädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **

Sonderfall: Handy zwischen Ohr und Schulter einklemmen

Laut dem Amtsgericht in Coesfeld handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Da die Benutzung des Mobiltelefons durch ein Einklemmen zwischen Schulter und Ohr dem § 23 Abs. 1a StVO in der Hinsicht widerspreche, dass die genannte Pflicht, wie ein Fahrzeug zu führen ist, nicht erfüllt wird.

Denn das Einklemmen sei wegen der Bewegungseinschränkung mit einer verbotenen Ablenkung des Verkehrsteilnehmers verbunden (AG Coesfeld, Urteil vom 20.4.2018 – 3b OWi-89 Js 2030/17-306/17). Es zeigt sich hier die Intention des Gesetzgebers, dass alle ablenkenden Verhaltensweisen zu sanktionieren sind.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Uschi
    Am 12. Oktober 2020 um 18:18

    Habe ein Bussgeld von 128 € ( eigenartiger Betrag)
    zugeschickt bekommen!
    Wurde vor einigen Wochen von der Polizei angehalten und es wurde mir die Bedienung eines handys vorgeworfen, allerdings habe ich mein Mobiltelefon nicht bedient und äusserte das auch an Ort und Stelle!
    Nun steht Aussage gegen Aussage , welche Chance habe ich dagegen anzugehen?

  2. Stefan
    Am 12. November 2019 um 10:04

    Tatsächlich darf ich während des Autofahrens mit der Freisprechanlage telefonieren & mir dabei eine Banane ans Ohr halten. – Bescheuert aber völlig legal..

  3. Moha
    Am 15. Januar 2019 um 15:26

    Ist es erlaubt, das Handy auf einer Basis zu beweisen und mich während der Fahrt als Video zu visualisieren

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