EuGH-Entscheidung: Autofahrer muss Parkverstoß in Kroatien nicht bezahlen

News von Jan Frederik Strasmann

Veröffentlichungsdatum: 13. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Parkverstoß in Kroatien: Bußgelder müssen nicht immer gezahlt werden
Parkverstoß in Kroatien: Bußgelder müssen nicht immer gezahlt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 9. März 2017 (Az.: C-551/15) beschlossen, dass Vollstreckungsbescheide, die von kroatischen Notaren als “glaubwürdige Urkunden” ausgestellt wurden, nicht als Europäische Vollstreckungstitel anerkannt werden.

Keine Vollstreckung “glaubwürdiger Urkunden”

“Glaubwürdigen Urkunden” dürfen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden. Denn laut EuGH können kroatische Notare nicht als Gericht eingestuft werden, da ihre Anträge für Vollstreckungsbescheide dem Beschuldigten nicht gemeldet würden und die Vollstreckungsbescheide selbst erst nach dem Erlass zugestellt würden.

Begriffserklärungen

Was ist eine glaubwürdige Urkunde?

Eine glaubwürdige Urkunde bezeichnet eine Erklärung zu einem bestimmten Tatbestand, die z. B. durch einen Notar, einen Gerichtsvollzieher oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt wurde.

Vollstreckungsbescheid und Vollstreckungstitel

In Deutschland bezeichnet der Vollstreckungstitel eine Zahlungs- oder Handlungsanordnung. Er ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Durch den Vollstreckungsbescheid darf eine sofortige Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, selbst wenn der Beschuldigte noch Zeit hat, um Einspruch einzulegen. Hat der Einspruch jedoch Erfolg, muss dem Beschuldigten Schadensersatz gezahlt werden.

Wie kam es zum Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof?

Der EuGH entschied: Parkverstöße in Kroatien werden von den Mitgliedstaaten nur anerkannt, wenn der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ausgestellt wurde
Der EuGH entschied: Parkverstöße in Kroatien werden von den Mitgliedstaaten nur anerkannt, wenn der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ausgestellt wurde

Ein deutscher Autofahrer hatte im kroatischen Pula geparkt, ohne die geforderte Parkgebühr in Höhe von 13 Euro zu bezahlen. Daraufhin erließ ein kroatischer Notar einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage einer “glaubwürdigen Urkunde” gemäß der EU-Vollstreckungsregeln für Zivil- und Handelssachen. Diese Vorgehensweise war in Kroatien bisher üblich. Der deutsche Autofahrer legte gegen den Bescheid jedoch Einspruch ein.

Die kroatische Stadt Pula wandte sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte nun, dass solche Vollstreckungsbescheide nur durch Gerichte ausgestellt werden dürfen, damit die Schuldner während des gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit haben, sich zur Tat zu äußern. Der Vollstreckungsbescheid von Notaren sei nur gültig, wenn der Schuldige seine Schuld ausdrücklich anerkannt hat. Der deutsche Autofahrer muss daher kein Bußgeld wegen des Parkverstoßes bezahlen.

Das kosten Parkverstöße in Kroatien

Falschparken bzw. Parken ohne Parkschein kostet in Kroatien zwischen 10 und 40 Euro – in der Regel jedoch nur, wenn Fahrer direkt vor Ort bezahlen. Erreicht Sie der Bescheid in Deutschland, werden meist mehrere hundert Euro gefordert. Mehr über die Verkehrsregeln in Kroatien erfahren Sie auch in unserem Kroatien-Ratgeber.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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44 Kommentare

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  1. Bettina
    Am 19. Januar 2019 um 14:24

    Hallo.
    Wir haben gestern einen Bescheid in Höhe von 167,00 Euro erhalten. Angeblich haben wir vor zwei Jahren keine Parkgebühr bezahlt. Uns ist das überhaupt nicht bewusst und wir haben auch keinen Zettel an unserem Auto gefunden. Bilder mit unserem Auto sagen aber etwas anderes. Wir wollen innerhalb von 8 Tagen zahlen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin. Wir haben im Urlaub soviel Gebühren bezahlt, dass wir hier leider auch nichts mehr nachverfolgen können. Wir wissen gerade keinen Rat, weil uns Mehrkosten angedroht werden. Kann uns jemand Auskunft geben, ob Widerspruch sinnvoll ist?

  2. Mehmet
    Am 4. Januar 2019 um 10:52

    Hallo und ein gesundes neues Jahr,
    ich habe von einem Bescheid aus 2012 jetzt eine Klageschrift bekommen, vertreten durch den Anwalt Kuzmanovic, wo ich ca. 300,- EUR bezahlen soll. 2015 hatte ich schon Einspruch eingelegt. Wie hier erwähnt ist auch keine Bankverbindung angegeben. Alles sehr seltsam. Was soll ich tun? Wie Stefan E. sagt, einfach aussitzen? Hat von euchjemand auch eine “Klage- mit Antrag auf Erlass einer Zahlungsanordnung” bekommen?
    Danke und liebe Grüße
    Mehmet

    • Isabel
      Am 18. Januar 2022 um 10:23

      Hallo Mehmet. Ich wollte fragen was bei euch raus gekommen ist.

      Wir waren August 2020 in Kroatien und haben jetzt auch einen Brief von diesem Anwalt Kuzmanovic bekommen. Wir haben auf einer privaten Anlage wohl angeblich falsch geparkt. Kosten 100 Kuna also ungefähr 14 Euro. Jetzt ist die Forderung 160 Euro wegen Anwalt und Übersetzungskosten….

      Es ist doch echt ein Irrsinn, wegen so einer Forderung ein Ausländisches Verfahren anzufangen…

      Wenn jemand was weiß, bitte melden.
      Danke

      • Tomislav
        Am 22. November 2022 um 23:27

        Hallo,

        so auch bei uns. Kuzmanovic erhebt sich wohl zum Staatsdiener hier :-). Haben EInspruch eingelegt, mal scheune, da kommt sicher noch was. Ich fare regelmaessig nach Kroatien mit dem gleichen Fhrzg, mal schauen was da noch kommt ;-)

        Sonst geht die Sache bald zum Anwalt, der kann sich dann mit Kuzmanovic & co. rumschlagen.

  3. Gisela
    Am 20. Dezember 2018 um 9:17

    Es ist einfach unschön.Seid 2 Jahren bekommen wir Post von einem Notar aus Kroatien, wegen eines Parkverstoßes in Pula.
    Ich hab eine deutschen Anwalt eingeschaltet, da ein Schreiben vom kroat.Gericht kam.Das hat mich gleich mal 470€ Übersetzungsgeb. gekostet, da die Rechtsschutzversicherung diese Übersetzungskosten nicht übernimmt.
    Im Gerichtsurteil wird gesagt, das der Notar in Pula kein Recht hat, diese Forderung einzutreiben.Wir sind nie aufgefordert worden den Sachverhalt darzulegen.Unser Auto hätte auf jeder beliebigen Straße fotografiert werden können.Es war kein Fahrer im Wagen. Also es geht wirklich nicht um den Parkverstoß,nur das Eintreiben des Geldes spielt eine Rolle. Jetzt haben wir wieder ein Schreiben des kroatischen Notars erhalten. Ich habe es zurückgeschickt. Er wird wohl Widerspruch eingelegt haben.
    Kroatien nie wieder.

  4. Stefan E.
    Am 9. November 2018 um 17:52

    Es ist ganz einfach ein riesen Geschäft mit der Angst. Wann bekommt man schon einen Brief von einem Notar aus dem Ausland.
    Ich habe gleich (ohne Anwalt) Widerspruch eingelegt, auf kroatisch. Diesbezüglich aber keine Antwort erhalten bzw. wieder eigenartige Einschreiben des Anwalts aus Pula bekommen ungefähr 1/2 jährlich. Die Annahme verweigere ich inzwischen.
    Also Leute auf keinen Fall zahlen. Lasst ihn verhungern!!!!
    Ich habe in den Foren noch niemand gefunden, bei dem der Gerichtsvollzieher erschienen ist.
    Wenn man ganz sicher sein will, das Nummernschild wechseln.
    Stefan

  5. Darko
    Am 29. August 2018 um 15:03

    Hallo,
    Habe Aufforderung von einem Anwalt aus Slowenien bekommen . 405euro!! . Aus dem Jahr 2011 ?? Ich hätte nicht nach 8 Tagen reagiert , Frist abgelaufen . War dann direkt bei der Polizei hier in D und die sagten ich soll nicht zahlen . Und das Auto hab ich auch seit 2011 nicht mehr ? Hatte auch nie Strafzettel am Auto gehabt . Was soll ich machen ? Hab auch nie ein Einschreiben bekommen . Und der Brief vom Anwalt kam als normale Post .
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 16:02

      Hallo Darko,

      beim Verdacht eines Betrugs wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um das weitere Vorgehen abzuschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Facherfahrener
    Am 1. August 2018 um 0:58

    Hallo zusammen, ich bearbeite gerade so einen Fall. Auf jeden Fall sollte man gegen diese Vollstreckung von dem
    “Javni Bjeleznik” beschwerde/widerspruch einlegen. In zwei Instanzen ist diese Zwangsvollstreckung vom Gericht in Pula
    und Rijeka ausser Kraft gesetzt worden. RA Kuzmanovic bestrebt nun eine Revision vor dem oberstem Gericht, mit den
    Argumenten: a) Der Notar hat kraft nationalem Recht den Schuldner erst zu hängen, und dann soll das Gericht über den
    materiellen Anspruch entscheiden. Ein grober Verstoß gegen Art.6 EMRK b) Europäisches Recht würde nicht über dem nationalem Recht stehen, weil das EuGH nur über europäisches Recht zu befinden hätte, und nicht über die nationalen.
    Nun eine sehr merkwürdige Auffassung eines Anwalts, der sich über die EU-Verträge setzt: EU-Recht ist in nationales Recht
    einzubinden die über nation.-Recht stehen. ACHTUNG: 1)Nationale Gerichte dürfen sich nicht über EU-Recht hinwecksetzen,
    und müssen gegebenfalls heimische Gesetze ausser Acht lassen! AZ C-119/05 – 2)Nationale Gerichte können zwar EU-Gesetze überprüfen lassen, sind aber NICHT befugt selbst deren Unzulässigkeit festzustellen.
    @Oliver B. ich muss leider zugestehen, das einheimische Anwälte sehr unterschiedlich denken, da hier nur deren Profit
    garantiert werden soll.

    • Thorsten B
      Am 4. Oktober 2018 um 16:05

      Hallo Facherfahrener,
      ich habe diese Woche auch nach erfolgreichem Einspruch vor dem Gericht in Pazin (Region Pula) erneut Post von RA Kuzmanovic bekommen, leider kann ich natürlich wieder überhaupt nicht den Inhalt erahnen.
      Anwaltliche Unterstützung hatte ich bisher noch nicht.
      Aus dem Schreiben dieses Mal geht aber für mich nicht hervor was er bezweckt.
      Es ist eine “Rechnung” in Höhe von 750+200kn am Schluss des Textes ergänzt, aber nicht mal eine Bankverbindung oder ähnliches, sodass er zur Begleichung auffordert. Ich werde daraus nicht schlau.
      Wie sind Sie danach vorgegangen? Muss ich hier noch etwas tun?
      Gruß und Dank!

      • Jürgen J.
        Am 1. Januar 2019 um 11:41

        Jetzt haben wir 2019 mein angebliches Parkvergehen war Mitte 2012 das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen ich hatte auch nie ein Parkticket an der Scheibe trotzdem wollten die letztes Jahr von mir fast 400 € haben wogegen ich selbstverständlich Einspruch eingelegt habe nun wurde mir nun zweit Instanz lich recht gegeben aber es kann trotzdem noch weiter laufen so hat es mir ein kroatische Anwalt geschrieben ich werde Kroatien meiden fahre nicht mehr in dieses… Land 35 Jahre denen Geld gebracht und so wird man verarscht hoffentlich lesen das viele und verbreiten es und hoffentlich meinen viele in Zukunft dieses Abzocker Land

  7. oliver b.
    Am 27. Mai 2018 um 16:32

    Hallo Anneliese,

    wir haben in 2010 einen solchen Verstoß in Zadar begangen (angeblich, denn einen Zettel an der Scheibe haben wir nie gehabt) und bekamen zunächst ca. 2,5 Jahre danach von einem deutschen Anwalt (der daraus ein Geschäftsmodell gemacht hat) einen Bescheid über 10 EUR Parkgebühren und ca. 150 EUR Anwaltskosten, die wir natürlich nicht bezahlt haben.
    Zwischenzeitlich, wieder etwa 2 Jahre später, haben wir einen Bescheid von einem kroatischen Notar erhalten gegen den wir Einspruch eingelegt haben.
    Aktuell wird empfohlen sich einen Anwalt innerhalb Kroatiens zu nehmen, der dieser doch etwas merkwürdigen Praxis in aller Regel recht schnell Einhalt gebieten kann.

  8. Anneliese K.
    Am 11. April 2018 um 16:19

    Hallo Zusammen,

    mir ist gerade genau das passiert. Ich habe letztes Jahr in Zadar geparkt und jetzt ein unverschämt hohe Zahlungsaufforderung erhalten.

    Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten muss?

    Vielen Dank
    Anneliese K.

    • Andre
      Am 24. Mai 2018 um 18:43

      Hallo,Anneliese und,was haben sie weiter gemacht,was erreicht?MfG.Andre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:11

      Hallo Anneliese,

      unter Umständen ist ein Einspruch möglich. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. charlotte g.
    Am 8. Juli 2017 um 21:32

    Wenn Kroatien eine Top-Urlaubsdestination sein bzw. werden will, sollten sie dieses gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossende Vorgehen dringend abstellen. Die betroffenen Autofahrer erhalten im Vorfeld nicht einmal eine Mahnung, sondern gleich den horrenden Bescheid. Hierbei wird auch nicht überprüft, ob dem Autofahrer der Parkzettel bzw. das “Ticket” überhaupt zugegangen ist, oder ob der Strafzettel vom Winde verweht oder sonst weggekommen ist.

    Jedem dem das passiert ist, ist für immer “geheilt” von Kroatien und wird entsprechende Mundpropaganda im Freundes-und Bekanntenkreis verbreiten.

    Will Kroatien dies, oder stellt es dieses Verhalten endlich selbst ab. Abzocke kommt gar nicht gut..

    • Jürgen J.
      Am 12. September 2018 um 19:34

      Mir ist genau das gleiche passiert nach knapp fünf Jahren sollte ich fast 400 € bezahlen für einen angeblich nicht gelösten Parkschein eine riesen Sauerei ich werde Kroatien in Zukunft meiden und dies publik machen wo es nur geht

      • Mehmet E
        Am 4. Januar 2019 um 10:42

        Hallo,
        ich habe von einem Bescheid aus 2012 jetzt eine Klageschrift bekommen, vertreten durch den Anwalt Kuzmanovic, wo ich ca. 300,- EUR bezahlen soll. Im Jahre 2015 hatte ich schon Einspruch eingelegt. Nach nun drei Jahren kommt wieder ein Schreiben. Muss ich mir Gedanken machen oder einfach nur aussitzen, wie Stefan E. es erwähnt.

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