Dieselfahrverbot in Berlin: Mehrere Straßen sind in der Hauptstadt betroffen
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News vom 09.10.2018 um 16:37 Uhr
Nach Hamburg und Stuttgart erreicht das Dieselfahrverbot jetzt auch die Stadt Berlin.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Dieselfahrverbot in Berlin für bestimmte Straßen eingeführt werden soll. Nach Hamburg und Stuttgart ist nun also eine weitere Großstadt von der Umweltmaßnahme betroffen. Die zuständigen Richter urteilten, dass bis zum 31. März 2019 ein verschärfter Luftreinhalteplan mit entsprechenden Vorschriften zu erlassen ist. Es geht um nicht weniger als geschätzte 200.000 Fahrzeuge, die davon betroffen sein werden.
Für welche Straßen gilt das Dieselfahrverbot in Berlin konkret?
Auslöser der Gerichtsverhandlungen war eine von der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Klage. In dieser forderten Umweltschützer ein Dieselfahrverbot in Berlin für die gesamte Umweltzone innerhalb des S-Bahn-Rings. Für den kompletten Bereich wird es laut Aussage der verantwortlichen Richter kein flächendeckendes Dieselfahrverbot in Berlin geben.
Hintergrund sei, dass es an vielen Orten der Umweltzone nicht zu Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte käme. Viel mehr sollen es einzelne Streckenabschnitte bzw. nur bestimmte Straßen sein, in denen umweltschädigende Diesel-Modelle zukünftig nicht mehr gefahren werden dürfen.
Für Teile der Leipzigerstraße und Friedrichstraße, die sich jeweils im Zentrum der Stadt befinden, soll das Dieselfahrverbot in Berlin ab 2019 gelten. Die bereits vom Senat eingeführten Tempo-30-Zonen, welche zur Luftverbesserung aktuell schon bestehen, seien laut Richterbeschluss nicht ausreichend. Neben den beiden genannten Straßen soll für weitere elf Streckenabschnitte – mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern – geprüft werden, ob auch dort das Dieselfahrverbot für Berlin in Kraft treten soll.
Welche Fahrzeuge sind vom Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts betroffen?
Das Dieselfahrverbot in Berlin soll ab März 2019 für bestimmte Straßen gelten.
Aus Verbrauchersicht ist entscheidend, für welche Fahrzeuge bzw. Fahrzeugklassen das Dieselfahrverbot in Berlin gelten soll. Nachfolgend haben wir Ihnen aufgelistet, welche Kfz in Verbotszonen zukünftig nicht mehr gefahren werden dürfen:
Noch nicht abschließend geklärt ist hingegen der Umgang mit Anwohnern und Handwerkern. Rund 40 Prozent der gewerblich genutzen Fahrzeuge haben laut Aussage der Industrie- und Handelskammer einen Dieselmotor.
Hierzu äußerte sich Beatrice Kramm, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer:
In den meisten Fällen können Lieferanten und Dienstleister mangels Angebot nicht einfach auf Benzin- oder Elektrofahrzeuge umsteigen beziehungsweise die Fahrzeuge nachrüsten.
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