Diesel-Fahrverbot in Berlin: Das müssen Sie darüber wissen!
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 17. November 2020
Diesel-Fahrverbot in Berlin: Ab wann darf wer wo nicht mehr fahren und welche Ausnahmen gibt es?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt bereits seit Jahren in mehreren deutschen Städten auf die Einhaltung der Grenzwerte für reine Luft. Solche werden von der EU vorgeschrieben. In der Diesel-Debatte geht es vor allem um die Stickoxide (NOx) – gemäß der EU-Richtlinien darf der Jahresmittelwert für die NOx-Konzentration nicht mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen. Dieser Stickoxid-Grenzwert kann jedoch in etwa 70 Städten Deutschlands nicht eingehalten werden, was vor allem auf die Diesel-Fahrzeuge zurückgeführt wird.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind nun großflächige Fahrverbote gestattet und den Kommunen ist es erlaubt, diese zu verhängen, wenn sie es für notwendig erachten. Seit diesem Urteilsspruch haben mehrere Verwaltungsgerichte Fahrverbote für verschiedene Städte erlassen – unter anderem wurde ein Diesel-Fahrverbot für Berlin beschlossen. Gleichzeitig verpflichtete das Gericht den Senat dazu, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan zu verabschieden. Details lesen Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Diesel-Fahrverbot in Berlin
Eigentlich sollte ab Anfang Oktober 2019 ein Diesel-Fahrverbot in Berlin gelten. Die Durchsetzung musste nun allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben werden, da die entsprechenden Schilder relativ lange Lieferzeiten haben. Solange die Schilder nicht stehen, gilt auch noch kein Verbot für Diesel.
Das Diesel-Fahrverbot in Berlin erstreckt sich auf insgesamt acht Teilabschnitte auf den folgenden Straßen: Leipziger Straße, Brückenstraße, Reinhardtstraße, Alt-Moabit, Friedrichstraße, Stromstraße, Hermannstraße, Silbersteinstraße. Demzufolge sind ausschließlich die Bezirke Neukölln und Mitte betroffen.
Im Gespräch war ein Verwarnungsgeld von 25 Euro für Verstöße gegen das Dieselverbot in Berlin. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser Betrag nicht noch angepasst wird, wenn die Fahrverbote wirklich gelten.
Welche Straßen sind für das Diesel-Fahrverbot in Berlin aktuell vorgesehen?
Ursprünglich plante die DUH ein Diesel-Fahrverbot in Berlin für Euro-4-Wagen und älter bis Ende 2018 durchzusetzen, eines für Fahrzeuge der Norm Euro 5 sollte später in 2019 folgen. Stattdessen ist ein Diesel-Fahrverbot auf Streckenabschnitten der folgenden Straßen vorgesehen:
- auf der Leipziger Straße
- zwischen der Ostseite des Leipziger Platzes und Charlottenstraße
- auf der Reinhardtstraße
- zwischen Charitéstraße und Kapelle-Ufer
- auf der Friedrichstraße
- zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße
- auf der Straße Alt-Moabit
- zwischen Gotzkowskystraße und Beusselstraße
- auf der Brückenstraße
- zwischen Köpenicker Straße und Holzmarktstraße
- auf der Hermannstraße
- zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße
- auf der Stromstraße
- zwischen Bugenhagenstraße und Turmstraße
- auf der Silbersteinstraße
- zwischen Karl-Marx-Straße und Hermannstraße
Kontrollen und Sanktionen beim Fahrverbot in Berlin
Alle Fragen zum Diesel-Fahrverbot in Berlin sind noch nicht abschließend geklärt. So ist ebenfalls noch offen, wie oft und auf welche Weise die Einhaltung des Verbots kontrolliert wird. Auch die Höhe der Sanktionen ist noch nicht festgelegt. Denkbar ist aber eine stichprobenartige Kontrolle durch die Polizei. Als Sanktionen werden bspw. in Hamburg Bußgelder zwischen 20 Euro (Pkw) und 75 Euro (Lkw) bei Verstößen kassiert. Demnach ist auch bei Verstößen gegen das Verbot keine extrem strenge Sanktion wie bspw. ein Führerscheinentzug in Berlin vorstellbar.
hallo,
was sind eigentlich die Ursachen des Dieselfahrverbotes in berlin ich habe sehr lange recherchiert habe aber keine konkrete Antwort darauf gefunden
MFG
Ausnahmegenehmigung taxen
hallo
ab wann gilt dieselverbot endgültig
datum her
mfg
Hallo Emre,
die Fahrverbote beginnen seit November 2019 nach und nach in Kraft zu treten. Sie lassen sich an den entsprechenden Verbotsschildern erkennen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo alle miteinander,
mich wundert bei dem Dieselskandal, daß immer nur von Deutschen Autos geredet wird.
Wie sieht es aber mit den vielen ausländischen Autos aus?, Darüber verliert keiner ein Wort.
Ich selbst fahre einen C4 Grand Picasso, 2,0 mit Automatik, und einer Euro 5 – Norm.
Nach Auskunft von Citroen Deutschland entspricht die Einstufung der damals geltenden Gesetzgebung.
Auf die Anfrage nach einer Nachrüstung bekam ich auch keine Auskunft!
Mir sagt keiner , ob es eine Abgasmanipulation gab und ich einen Anspruch auf eine Entschädigung hätte.
Vielleicht kann mir Jemand eine erschöpfende Auskunft geben!?!
D.P.