Wofür gilt ein alter Führerschein der Klasse 4?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Führerscheinklassen erhalten Sie für Klasse-4-Schein

Die Führerscheinklasse 4 mag alt sein: Sie ist dennoch gültig.
Die Führerscheinklasse 4 mag alt sein: Sie ist dennoch gültig.

Der alte Führerschein der Klasse 4 ermöglicht es, kleinere Motorräder zu führen. Gerade für Neulinge im Straßenverkehr ist es oftmals ratsam, klein anzufangen. Doch der Erwerb dieser Führerscheinklasse ist seit einigen Jahren aufgrund verschiedener Reformen nicht mehr möglich.

Dies bedeutet nicht, dass Ihr alter 4er Führerschein heute nicht mehr gültig ist. Je nachdem, wann und wo Sie Ihren Führerschein erworben haben, erhalten Sie unterschiedliche Entsprechungen. In der DDR und der BRD wurden beispielsweise verschiedene Klassen aufgestellt.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Bestimmungen für die alte Fahrerlaubnisklasse gelten und welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen.

FAQ: Führerscheinklasse 4

Was darf ich mit dem 4er-Führerschein fahren?

Welche Fahrerlaubnisklassen der Führerschein der Klasse 4 entspricht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe der Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Nein, innerhalb der EU wurde ein einheitlicher Kartenführerschein eingeführt. Daher ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen.

Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklasse 4: Tabelle

In folgender Tabelle erfahren Sie, welche aktuelle Fahrerlaubnisklassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen:

Wo und wann erteilt?Entsprech­ungenSchlüssel­nummern
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
Saarland - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.10.1960AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
BRD - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980AM, A1, LL 174, 175
A1 79.05
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, LL 174, 175
BRD - nach dem 31.12.1989AM, LL 174, 175
DDR - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.05
A 79.03, 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
DDR - nach dem 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.03, 79.05
A 79.03, 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
Vorsicht: Wurde Ihr DDR-Führerschein vor 1957 ausgestellt, erhalten Sie lediglich die aktuellen Klassen AM, A1, A2, A, B und L – die Lkw-Klassen fallen hier also weg.

Alte Führerscheinklasse 4 umschreiben: Was hat es mit den Schlüsselzahlen auf sich?

Was dürfen Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse 4 fahren?
Was dürfen Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse 4 fahren?

Beim Umschreiben der Fahrerlaubnisklasse 4 erhalten Sie unter anderem den L-Führerschein. Ergänzt wird dieser mit den Schlüsselzahlen 174 und 175. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich landwirtschaftliche Zugmaschinen, welche bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren, und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren dürfen, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorweisen.

Dank der Schlüsselzahlen sind zudem folgende Fahrzeuge für Inhaber der Führerscheinklasse 4 erlaubt:

  • Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm (ausgenommen sind hier Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger, bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 zwischen 1954 und 1980 in der BRD erhalten, dürfen Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klasse A1 fahren, solange diese den Bestimmungen der Schlüsselzahl 79.05 genügen: Ihr Leistungsgewicht muss mindesten 0,1 betragen.

Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 in der DDR erworben, erhalten Sie zudem die Erlaubnis, Lkw bis 7,5 Tonnen samt dreiachsigem Anhänger bis maximal 1,2 Tonnen zu führen. Auch Busse unter 7,5 Tonnen sind mit der Klasse 4 der DDR erlaubt, wenn Sie darin keine Passagiere befördern.

Welche Quads und Traktoren dürfen mit dem Führerschein der Kl. 4 gefahren werden?

Haben Sie einen Führerschein der Klasse 4, können Sie grundsätzlich dann einen Traktor führen, wenn er zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird und bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren kann.

Wie sieht es aber bei Quads mit einem Führerschein der Klasse 4 aus? Alt ist in diesem Fall gut: Erhielten Sie Ihren „Lappen“ vor 1954, können Sie dank B-Führerschein Quads unbegrenzter Leistung fahren.

Anders sieht es bei jüngeren Scheinen aus: Ist kein Autoführerschein vorhanden, greift beim vierrädrigem Leichtfahrzeug lediglich die Klasse AM. Sie können dann mit dem 4er-Schein also Quads fahren, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum maximal 50 ccm ausmacht.

Die Klassen A, A1 und A2 spielen bei Quads keine Rolle, da sie sich lediglich auf Motorräder beziehen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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45 Kommentare

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  1. Jürgen F.
    Am 10. Februar 2017 um 22:37

    Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse 4 seit 27.11.1973 –das ist der Eintrag auf Seite 6 (Weitere amtliche Eintragungen) des deutschen Führerscheins auf der Seite 3 ist die Faherlaubnisklasse 3 eingetragen am 30. 8 .91 und desweiteren auf Seite 4 die Fahrerlaubnisklassen 4 und 5 und nun zu meiner Frage darf ich zum Beispiel einen 125ccm-Roller fahren was laut der DDR-Klasse 4 und dem aktuellen Bußgeldkatalog wohl geht . Da ich mittlerweile so viele unterschiedliche Ansichten gehört habe würde ich mich freuen wenn Sie mich da nun genau aufklären könnten welche Fahrzeuge ich noch im öffendlichen bewegen darf . mfG. Jürgen F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:54

      Hallo Jürgen,

      unseres Wissenstandes nach sollte dies erlaubt sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. wolfgang
    Am 1. November 2016 um 11:44

    Sehr geehrte Damen und Herren,habe 1976 einen Führerschein der Klasse-4 absolviert,diesen leider verloren.Seit 1977 lebe ich auf der Insel Langeoog und dort wird nur mit E-Karre gefahren und dieses mit Klasse 4,meine Frage wo bekomme ich einen neuen Führerschein der Klasse 4 wieder.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:22

      Hallo Wolfgang,

      am besten fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 4 besessen haben, sollte es ihr möglich sein, diesen wieder auszustellen bzw. ihnen eine Entsprechung nach neuem System auszuhändigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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