Wofür gilt ein alter Führerschein der Klasse 4?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Diese Führerscheinklassen erhalten Sie für Klasse-4-Schein

Der alte Führerschein der Klasse 4 ermöglicht es, kleinere Motorräder zu führen. Gerade für Neulinge im Straßenverkehr ist es oftmals ratsam, klein anzufangen. Doch der Erwerb dieser Führerscheinklasse ist seit einigen Jahren aufgrund verschiedener Reformen nicht mehr möglich.
Dies bedeutet nicht, dass Ihr alter 4er Führerschein heute nicht mehr gültig ist. Je nachdem, wann und wo Sie Ihren Führerschein erworben haben, erhalten Sie unterschiedliche Entsprechungen. In der DDR und der BRD wurden beispielsweise verschiedene Klassen aufgestellt.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Bestimmungen für die alte Fahrerlaubnisklasse gelten und welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinklasse 4
Welche Fahrerlaubnisklassen der Führerschein der Klasse 4 entspricht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Mithilfe der Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden.
Nein, innerhalb der EU wurde ein einheitlicher Kartenführerschein eingeführt. Daher ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen.
Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklasse 4: Tabelle
In folgender Tabelle erfahren Sie, welche aktuelle Fahrerlaubnisklassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen:
Wo und wann erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
Saarland - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.10.1960 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
BRD - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980 | AM, A1, L | L 174, 175 A1 79.05 |
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, L | L 174, 175 |
BRD - nach dem 31.12.1989 | AM, L | L 174, 175 |
DDR - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 A1 79.05 A 79.03, 79.04 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
DDR - nach dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 A1 79.03, 79.05 A 79.03, 79.04 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
Alte Führerscheinklasse 4 umschreiben: Was hat es mit den Schlüsselzahlen auf sich?
Beim Umschreiben der Fahrerlaubnisklasse 4 erhalten Sie unter anderem den L-Führerschein. Ergänzt wird dieser mit den Schlüsselzahlen 174 und 175. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich landwirtschaftliche Zugmaschinen, welche bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren, und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren dürfen, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorweisen.
Dank der Schlüsselzahlen sind zudem folgende Fahrzeuge für Inhaber der Führerscheinklasse 4 erlaubt:
- Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
- Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm (ausgenommen sind hier Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2)
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger, bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 zwischen 1954 und 1980 in der BRD erhalten, dürfen Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klasse A1 fahren, solange diese den Bestimmungen der Schlüsselzahl 79.05 genügen: Ihr Leistungsgewicht muss mindesten 0,1 betragen.
Welche Quads und Traktoren dürfen mit dem Führerschein der Kl. 4 gefahren werden?
Haben Sie einen Führerschein der Klasse 4, können Sie grundsätzlich dann einen Traktor führen, wenn er zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird und bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren kann.
Wie sieht es aber bei Quads mit einem Führerschein der Klasse 4 aus? Alt ist in diesem Fall gut: Erhielten Sie Ihren „Lappen“ vor 1954, können Sie dank B-Führerschein Quads unbegrenzter Leistung fahren.
Anders sieht es bei jüngeren Scheinen aus: Ist kein Autoführerschein vorhanden, greift beim vierrädrigem Leichtfahrzeug lediglich die Klasse AM. Sie können dann mit dem 4er-Schein also Quads fahren, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum maximal 50 ccm ausmacht.
Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse 4 seit 27.11.1973 –das ist der Eintrag auf Seite 6 (Weitere amtliche Eintragungen) des deutschen Führerscheins auf der Seite 3 ist die Faherlaubnisklasse 3 eingetragen am 30. 8 .91 und desweiteren auf Seite 4 die Fahrerlaubnisklassen 4 und 5 und nun zu meiner Frage darf ich zum Beispiel einen 125ccm-Roller fahren was laut der DDR-Klasse 4 und dem aktuellen Bußgeldkatalog wohl geht . Da ich mittlerweile so viele unterschiedliche Ansichten gehört habe würde ich mich freuen wenn Sie mich da nun genau aufklären könnten welche Fahrzeuge ich noch im öffendlichen bewegen darf . mfG. Jürgen F.
Hallo Jürgen,
unseres Wissenstandes nach sollte dies erlaubt sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,habe 1976 einen Führerschein der Klasse-4 absolviert,diesen leider verloren.Seit 1977 lebe ich auf der Insel Langeoog und dort wird nur mit E-Karre gefahren und dieses mit Klasse 4,meine Frage wo bekomme ich einen neuen Führerschein der Klasse 4 wieder.
Hallo Wolfgang,
am besten fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 4 besessen haben, sollte es ihr möglich sein, diesen wieder auszustellen bzw. ihnen eine Entsprechung nach neuem System auszuhändigen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org