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Führerschein CE – Die “Königsklasse” für alle Lkw-Fahrer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Kosten, Voraussetzung, Gültigkeit: Ihr Wegweiser zum CE-Führerschein

Die Fahrerlaubnis der Klasse C für Lkw
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE für Lkw mit schweren Anhängern

In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2013 16 Führerscheinklassen, wovon 4 zum Führen von Lastkraftwagen berechtigen und zwar die Führerscheinklassen CE, C, C1 und C1E. Der Führerschein der Klasse CE ist die sogenannte Königsklasse unter den Fahrerlaubnisarten, denn er hat praktisch keine Begrenzung, was die zulässige Gesamtmasse angeht. Wer also große und schwere Lastkraftwagen und Lastzüge führen möchte, sollte über den Erwerb der Führerscheinklasse CE nachdenken.

FAQ: Führerscheinklasse CE

Wozu berechtigt CE?

Mit der Führerscheinklasse CE dürfen Sie schwere Lastzüge führen. Diese setzen sich dabei aus einem Kraftfahrzeug über 3.500 kg zGM und Anhänger(n) mit über 750 kg zGM zusammen. Eine Gewichtsbegrenzung nach oben gibt es dabei für die Gespanne mit Lkw nicht.

Ist der Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass für die CE-Fahrerlaubnis bereits die Führerscheinklasse C vorhanden sein muss.

Gibt es Vorgaben zum Mindestalter?

In der Regel liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Allerdings kann die Führerscheinklasse CE auch schon mit 18 Jahren erworben werden, wenn eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert wurde.

Führerschein der Klasse CE: Was darf ich fahren?

Wer die Lkw-Führerscheinklasse CE erwirbt, kann Lkw über 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger sowie Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bedienen. Das bedeutet, dass es praktisch keine Begrenzung für den Führerschein CE und dessen Inhaber gibt. Doch da es kein Limit gibt, müssen die CE Führerschein-Besitzer viel Verantwortung beweisen. Die Bundesregierung initiierte vor einigen Jahren eine Regelung, welches jedoch die Gültigkeit des Führerscheins auf 5 Jahre begrenzte. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Der Führerschein CE für Lkw schließt jedoch nicht nur diese Fahrzeuge ein. Außerdem sind Sie berechtigt, Busse mit Anhängern zu fahren. Besitzer der Klasse D1 können mit dem CE-Führerschein die Klasse D1E bedienen. Vorbesitzer der Klasse D sind berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE fahren zu dürfen.

Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E, BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h dürfen Sie durch den Einschluss der Klasse T führen.

Was unterscheidet de Führerscheinklassen CE, C1E, C und C1?

Wie bereits beschrieben, gibt es vier EU-weite Lkw-Klassen. Darunter fällt die Klasse C1, welche Inhaber befähigt, Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zu bedienen. Außerdem gehört C dazu, welche Lkw über 7.500 kg Gesamtmasse definiert. Die Klassen C1E und CE sind ihre Anhänger- bzw. Lastzug-Erweiterungen. C1E weitet C1 auf Anhänger über 750 kg aus. Das E ist der EU-weite Code für Anhänger. Auch die Bus-Klassen wie DE oder D1E fungieren nach diesem Prinzip.

Voraussetzung zum Führerschein der Klasse CE

Im Grunde benötigen Sie die gleichen Untersuchungen für den CE-Führerschein wie für die Klasse C.

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis […] vorzulegen.

Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung

Dieser Nachweis kann von verschiedenen Ärzten eingeholt werden. Auch Haus- oder Betriebsärzten ist es erlaubt, diese Untersuchung durchzuführen. Hierbei wird besonders auf Krankheiten geachtet, die die Sicherheit beim Fahren des Lastkraftwagens behindern könnte. So wird der Insulinwert im Blut genauestens nachgeprüft. Auch Suchtkrankheiten müssen ausgeschlossen werden. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.

Neben dieser Untersuchung ist ein Check des Sehvermögens vorgeschrieben. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Sehtest für Fahranfänger der A- oder B-Führerscheinklassen. Die Untersuchung muss von einem Augenarzt durchgeführt werden. Hierbei werden neben der Sehleistung beispielsweise auch das räumliche Sehen sowie das Stereosehen getestet. Die ausgestellte Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Erlangung der Führerscheinklasse CE nicht älter als zwei Jahre sein.

Die dritte Bescheinigung für die Fahrerlaubnis CE ist der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs. Seit 2016 wird nicht mehr zwischen einem “kleinen” und einem “großen” Erste-Hilfe-Kurs unterschieden. Demnach ist der Kurs nun für alle Führerscheinklassen identisch.

Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst neun Kurseinheiten à 45 Minuten. Teilnehmer lernen unter anderem die stabile Seitenlage kennen. Außerdem erlernen sie den Umgang mit einem Druckverband und der Herzdruckmassage.

Wer den CE-Führerschein gewerblich nutzen möchte, benötigt eine (beschleunigte) Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Ab 2009 muss diese Weiterbildung für Lkw jede 5 Jahre wiederholt werden. Dies gilt auch für Führerscheinbesitzer vor 2009.

Das Mindestalter für den Führerschein CE

Mit der Führerscheinklasse CE schwere Lkw fahren
Mit der Führerscheinklasse CE schwere Lkw fahren

Das Mindestalter beträgt regulär 21 Jahre. Jedoch gibt es eine Ausnahmeregelung, mit welcher das Eintrittsalter auf 18 Jahre abgesenkt werden darf, wenn sich der Führerschein-CE-Besitzer in einer Ausbildung zum

  • Berufskraftfahrer oder
  • zur Fachkraft im Fahrbetrieb

befindet. Bei dieser Ausnahme darf der Azubi jedoch nur Fahrten innerhalb des Inlandes und während seines Ausbildungsrahmen unternehmen. Diese Regelung erlischt, sobald der Azubi das 21. Lebensjahr erreicht hat.

Führerschein der Klasse CE: Welche Ausgaben sollten Sie einplanen?

Üblicherweise geht der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse CE mit Kosten zwischen 1.300 und 1.800 Euro einher. Wie viel Sie konkret bezahlen müssen, hängt sowohl von den Preisen der örtlichen Fahrschule als auch vom eigenen Können ab, denn dadurch ergeben sich die notwendigen Fahrstunden.

Dabei setzen sich die Kosten für den CE-Führerschein aus folgenden Posten zusammen:

  • Grundbetrag
  • Theorieunterricht
  • Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Gebühr für die Theorieprüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Gebühr für die praktische Prüfung

Ergänzend dazu kommen außerdem die Kosten für biometrische Passbilder und den neuen Führerschein.

Parallele Ausbildung vom Führerschein C und CE

Wer Kosten sparen möchte, ist gut bedient, wenn er den C- und CE-Führerschein gleichzeitig absolviert. Damit erspart sich der Bewerber vom Lkw-Führerschein CE die zweimalige Erlangung der ärztlichen Gutachten. Sie müssen nur einmal eingereicht werden. Außerdem reduziert sich die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden.

Die theoretische Ausbildung

Vor­be­sitzGrund­stoffZu­satz­stoff für CZu­satz­stoff für CEStun­den ins­ge­samt
B610420
C164414
D164414
D62412

Die Führerschein CE-Ausbildung besteht immer aus 6 Doppelstunden (90 Minuten) Grundstoff sowie Spezialstoff. Der Fragebogen für die Theorieprüfung besitzt 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Theoriestunden für den Führerschein CE kosten etwa 300 bis 600 Euro, sind jedoch von der Fahrschule abhängig.

Die praktische Ausbildung

Son­der­fahr­tenFahr­ten für CFahr­ten für CEGe­samt
Überland358
Autobahn123
Dunkelheit033
Lkw über 7,5 Tonnen mit dem CE-Führerschein
Berufskraftfahrer benötigen den CE-Führerschein für ihre tägliche Arbeit

Sollten Sie von C auf CE erweitern, müssen Sie folgende Sonderfahrten absolvieren:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Fahrten auf der Autobahn
  • 3 Fahrten in der Dunkelheit

Wenn Sie nun alle Preise zusammen betrachten, dürften Sie bemerken, dass die Sonderfahrten für den C- und CE-Führerschein weniger kosten. Es ist also besser, gleich beide Klassen parallel zu absolvieren. Die Kosten für den Führerschein CE können sich bei der alleinigen Erlangung auf etwa 1.300 bis 1.800 Euro belaufen, gleiches gilt für die Klasse C. Kombinieren Sie allerdings die Fahrerlaubnisklassen, ist der Erwerb bereits für etwa 2.300 bis 2.800 Euro möglich.

Aufgrund der hohen Nachfrage an Berufskraftfahrer übernehmen viele Ausbildungsunternehmen einen Teil der Fahrschulkosten für die Führerscheinklasse CE. Außerdem kann auch die Agentur für Arbeit Förderungen bereitstellen.

Die Gültigkeit von alten und neuen Führerscheinen

Ab dem Jahr 1999 müssen Besitzer eines Lkw-Führerscheins auf die Befristung ihrer Fahrerlaubnisklasse achten. Diese läuft nämlich alle 5 Jahre ab. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihren Führerschein der Klasse CE nach 5 Jahren neu erlernen müssen. Sie sind in der Pflicht, eine neue ärztliche und augenärztliche Bescheinigung abzugeben, um Ihre Klasse CE zu verlängern.

Die Verlängerung sollte spätestens einen Monat vor Ablauf der Klasse beantragt werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

Der Führerschein CE
Der EU-Führerschein

Aufgrund der aktuellen Führerscheinrichtlinie, welche im Januar 2013 in Kraft trat, müssen alte Führerscheine vor dem 19. Januar 2033 in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden. Dabei wurde auch die Besitzstandregelung erlassen, die absichert, dass jede alte Klasse im Besitz auch in neue getauscht wird.

Es gibt unterschiedliche Umtauschfristen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, damit die Behörden im Januar 2033 nicht plötzlich mit Millionen von Umtauschen überschwemmt werden. Diese Fristen können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Wer die alte Klasse 2 besitzt, kann Fahrzeuge mit dem Führerschein CE Lkw und Lastzüge fahren. Die Klasse CE gilt jedoch nur bis zum 50. Lebensjahr. Danach muss die Lkw-CE-Klasse mithilfe des ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens auf 5 Jahre verlängert werden, falls der Besitzer die Fahrzeuge vom Führerschein CE weiter nutzen will. Diese Bescheinigungen sind auch beim Umtausch des Führerscheins erforderlich. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber “Lkw-Führerschein ab 50”.

Personen, die die alte Klasse 3 besitzen und ihren Führerschein umtauschen, können auch die Fahrerlaubnis CE erhalten. Dies geschieht jedoch nur durch einen Antrag, den der zukünftiger Besitzer bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen muss. Zur Umstellung sowie Verlängerung nach dem 50. Lebensjahr werden wieder ärztliche Gutachten benötigt. Wird der Antrag bewilligt, trägt die Behörde die Schlüsselzahl 79 ein. Dies ist eine Beschränkung für den Führerschein CE, welcher den vollen Umfang der vorherigen Klasse 3 herstellt. Das bedeutet, dass Besitzer der alten Klasse 3 dann auch wieder Züge mit maximal 3 Achsen bis maximal 18,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen dürfen. Zudem können Sie dann auch Sattelkraftfahrzeuge bis 7.500 kg Gesamtgewicht fahren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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175 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 30. Januar 2017 um 21:18

    Bei Ihnen auf der Homepage steht es auch!!!

    Was ist der Führerschein Klasse CE?

    Wie bereits beschrieben, gibt es vier EU-weite Lkw-Klassen. Darunter fällt die Klasse C1, welche Inhaber befähigt, Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zu bedienen. Außerdem gehört C dazu, welche Lkw über 7.500 kg Gesamtmasse definiert. Die Klassen C1E und CE sind ihre Anhänger- bzw. Lastzug-Erweiterungen. C1E weitet C1 auf Anhänger über 750 kg aus. Das E ist der EU-weite Code für Anhänger. Auch die Bus-Klassen wie DE oder D1E fungieren nach diesem Prinzip.

    Führerschein der Klasse CE: Was darf ich fahren?

    Wer die Führerscheinklasse CE erwirbt, kann Lkw über 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger sowie Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bedienen. Das bedeutet, dass es praktisch keine Begrenzung für den Führerschein CE und dessen Inhaber gibt. Doch da es kein Limit gibt, müssen die CE Führerschein-Besitzer viel Verantwortung beweisen. Die Bundesregierung initiierte vor einigen Jahren eine Regelung, welches jedoch die Gültigkeit des Führerscheins auf 5 Jahre begrenzte. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

    Der Führerschein CE für Lkw schließt jedoch nicht nur diese Fahrzeuge ein. Außerdem sind Sie berechtigt, Busse mit Anhängern zu fahren. Besitzer der Klasse D1 können mit dem CE-Führerschein die Klasse D1E bedienen. Vorbesitzer der Klasse D sind berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE fahren zu dürfen.

  2. Thomas
    Am 30. Januar 2017 um 21:14

    Hallo, ich habe im November 2009 CE gemacht. Im Oktober habe ich angefangen D zu machen, hatte im November Theorie und konnte erst jetzt am 26.01.2017 die Praktische Prüfung machen und habe auch bestanden. Als ich dann mit der Prüferbescheinigung zum Verkehrsamt gegangen bin, um meinen neuen Führerschein zu beantragen, sagte man mir dort, dass das E (Anhänger) nicht mehr mit von CE übertragen wird. Die anderen Schüler, mit denen ich im Unterricht und die praktische letztes Jahr noch gemacht hatten, haben das E vom CE mit überschrieben bekommen und haben jetzt DE. Ich war der einzige Selbstzahler bei der Schulung und habe dafür auch noch meinen gesamten Jahresurlaub geopfert und bekomme jetzt solch einen Nackenschlag!
    Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 10:32

      Hallo Thomas,

      welche Fahrzeuge Sie mit welcher Fahrerlaubnis führen dürfen, können Sie in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen. In Absatz 1 sind die einzelnen Klassen aufgelistet. In Absatz 3 können Sie außerdem nachlesen, welche weiteren Klassen von Ihrer Fahrerlaubnis eingeschlossen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Alfred S.
    Am 30. Januar 2017 um 15:24

    Was kommt auf mich zu, da ich über achtzig bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 10:13

      Hallo Alfred,

      für Sie gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen Personen auch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Stefan
    Am 21. Januar 2017 um 20:55

    Servus. Ich habe gleich 3 Fragen. Ich werde am 4. September 2017 21. 1.Darf ich micht jetzt schon mit der Ausbildung beginnen oder muss ich bis zum 4. September warten? 2. Wieviel kostet der LKW Führerschein wenn ich die Klassen C und CE zusammen machen möchte?( Ich wohne im Freistatt Bayern). 3. Und gibt es noch Fragebögen auf Papier oder nur noch online? Noch eine kleine Ergänzung zum ersten Beitrag: Ich möchte denn gewerblichen LKW Führerschein machen. Wieviel kostet er dann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:51

      Hallo Stefan,

      es gibt Ausnahmeregelungen, die das Eintrittsalter auf 18 Jahre herabsenken, wenn es um eine berufliche Ausbildung geht. Kosten variieren durch die Fahrstunden, mit etwa 2000 bis 3000 Euro können Sie jedoch rechnen. Viele Fahrschulen haben schon auf Online-Fragebögen umgestellt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch Papierbögen vereinzelt noch genutzt werden. Erkundigen Sie sich am besten bei den Fahrschulen, die für Sie in Betracht kommen. Preise können je nach Schule unterschiedlich ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ronny W.
    Am 12. Januar 2017 um 13:46

    Hallo. Wenn man jetzt den PKW Führerschein macht,darf man nach der neuen Regel einen VW T5 mit 9 Personen ( mit Fahrer) fahren? Braucht man jetzt einen Personenbeförderungsschein dafür? Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:19

      Hallo Ronny,
      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie 8 Personen transportieren (Sie als Fahrer ausgenommen). Einen Personenbeförderungsschein benötigen Sie in der Regel nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Wladimir
    Am 2. Januar 2017 um 15:51

    Guten Tag,
    Ich habe die C Klasse in 2007 in Kasachstan gemacht seit 2010 bin ich in Deutschland.C ist bei mir Umschreibung Von C auf E Erweiterung,das habe ich gemacht Und die 5 Module ADR Tank und Kranschein. Wie ist mit Eintragung 95? weil C ist anerkannt.
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 10:55

      Hallo Wladimir,

      wenn Sie die Module abgelegt haben, sollten Sie dies bei der Führerscheinstelle angeben. Diese kann Ihnen die Schlüsselzahl 95 ausstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Melik
    Am 13. Dezember 2016 um 15:12

    Hallo ich habe führerschein von 1999 b b1 be c1e ich will jetz c ce machen wivil prüfung machen ich fahre gewerbisch danke fur antworte

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 11:38

      Hallo Melik,

      die Führerscheinklassen C und CE sind in keiner der von Ihnen bisher erreichten Führerscheinklassen enthalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Hape
    Am 12. Dezember 2016 um 16:02

    Ich habe eine Frage. Ich habe eine Jobangebot für ein Autohaus um Kundenfahrzeuge zur Rep in die Werkstatt zu holen und nach der Reparatur wieder zurück zubringen. Den Führerschein Klasse 3 und 2 alt habe ich seit 1979 ,leider ist die Frist abgelaufen. Meine frage ist: Muss ich um Ihn wieder gültig zumachen ( um diese Werkstattfahrten zumachen ) auch die fünf Module machen oder reicht für diese Tätigkeit auch nur die Fahrtauglichkeit Untersuchung um den Führerschein zu aktivieren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:57

      Hallo Hape,

      da Sie mit den Fahrzeugen gewerblich unterwegs sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie die Module benötigen. Am besten Fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, wie genau es sich in Ihrem Fall verhält.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Schmitti
    Am 11. Dezember 2016 um 12:46

    Hallo allerseits,

    ich habe im Mai 2003 bei der Bundeswehr die Klasse CE gemacht und diese anschließend in meinen Führerschein überschreiben lassen.
    In meinem Führerschein steht jetzt unTermine C und CE das “gültig bis ” Datum 13.05.2008.
    In einer Fahrschule sagte man mir das ich nur daß ärztliche Gutachten bräuchte um wieder die 5 Jahre Gültigkeit zu haben.
    Hinter C1 steht übrigens noch die Zahl 171 und hinter L die 174.
    B, C1, BE, C1E, M und L habe ich am 11.11.98 gemacht, also der alte 3er.
    Die Frage lautet also nun, kann ich wirklich mit einem Gutachten CE wieder erlangen?

    Gruß
    Schmitti

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 10:24

      Hallo Schmitti,

      sind Sie nicht gewerblich mit einem Fahrzeug der Klasse CE unterwegs, kann ein ärztliches Gutachten zur Wiedererlangung ausreichen. Wollen Sie jedoch gewerblich fahren, müssen Sie vorgeschriebenen Module für Berufskraftfahrer absolvieren. Sie sollten sich bei der zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, welche Voraussetzungen Sie genau erfüllen müssen, im die Klasse CE zu erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Melik
    Am 9. Dezember 2016 um 0:46

    Ich habe fürerschein von 1999 ich will lkw c ce machen meine deutsche nicht gut was muss ich machen danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 11:52

      Hallo Melik,

      Sie sollten sich an eine Fahrschule Ihres Vertrauens wenden und mit dieser klären, wie der Erwerb des Führerscheins für Sie möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Dietmar B.
    Am 3. Dezember 2016 um 8:31

    Hallo, ich bin als Handwerker auf dem Bau tätig und mich würde interessieren, ob ich meinen in den Neunziger Jahren erworbenen Führerschein der Klasse CE ohne neue Module noch für Werkzeug- und Materialfahrten von und zur Baustelle nutzen darf.
    Könnten Sie mir den Begriff “Gewerbliche Fahrten” im Sinne der STVO genauer Erklären?
    Darf ich noch den Firmeninternen 18- Tonner mit Ladung von der Firma oder vom Baustoffhändler zur Baustelle bewegen?
    Eigentlich bin ich als Handwerker und nicht als Fahrer angestellt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 10:59

      Hallo Detmar B.,

      in der Regel dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse CE private Fahrten durchführen. Ab dem 50. Lebensjahr muss auch hier eine Gesundheitsprüfung stattfinden.
      Gewerbliche Fahrten sind diese, die während der Arbeitszeit für eine Firma oder einen Arbeitgeber oder im Auftrag dieser auch außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden. Hierzu ist die Qualifikation für Berufskraftfahrer notwendig und wird durch die Schlüßelnummer 95 angezeigt.
      Führen Sie Fahrten für Ihren Arbeitgeber durch ohne die entsprechende Fahrerlaubnis bzw. die Schlüsselnummer, erfüllt dies den Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein.
      Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mitteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Joachim H.
    Am 24. November 2016 um 16:33

    Hallö habe eine Frage. Ich war Berufskraftfahrer bis zum Rentenbeginn August 2016 mit Eintrag 95 im Führerschein. Arbeite jetzt nebenberuflich für ein Autohaus. Hole LKW zur Reperatur und fahre sie auch zurück zum Kunde. Die Fahrerlaubnis gilt bis 2018. Darf ich ohne neue 5 Module den Führerschein verlängern und weiter meinen nicht gewerblichen Job weiter machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 11:17

      Hallo Joachim,
      grundsätzlich handelt es sich auch dann um gewerbliche Fahrten, wenn Sie Lkw bei Kunden abholen und später wieder zurückbringen. Schließlich unternehmen Sie diese Fahrten nicht privat, sondern innerhalb Ihrer Arbeitszeit. Aus diesem Grund würden Sie normalerweise weiterhin die Module benötigen, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern. Wir würden Ihnen jedoch empfehlen, sich sicherheitshalber bei der zuständigen Behörde genauer darüber zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Stefan
    Am 11. November 2016 um 18:46

    HALLO TEAM
    ICH HÄTTE NUR KURZ EINE FRAGE.
    ICH HABE VOR DIE KLASSE….D….ZU MACHEN
    BESITZE C1E ODER CE SCHON SEIT 88.
    WAS MÜSSTE ICH MACHEN UM KL.D
    ZU ERLANGEN. MIR KAM ZU OHREN DAS ES NUR EINE ERWEITERUNG ZU CE WÄRE UND NICHT DIE KOMMPLETE ZEREMONIE WIEDER HOLEN MÜSSTE.
    DIE 95 BESTEHT NOCH BIS 2020 AN GÜLTIGKEIT.
    WÄRE DANKBAR FÜR EINE ANTWORT MFG STEFAN

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 11:19

      Hallo Stefan,

      bei der Klasse D handelt es sich um eine eigenständige Führerscheinklasse. Daher müssen hier sowohl theoretische als auch praktische Stunden in der Fahrschule absolviert werden. Wie viele Stunden dies sind, können Sie mit der Fahrschule besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Robin
    Am 7. November 2016 um 10:57

    Guten tag,
    ich habe die normale Fahrerlaubnisklasse CE OHNE eine eingetagen Zahl z.b. 95.
    Dürfte ich mit einem LKW mit Satteltieflader (der wird von einer Baufirma zur verfügung gestellt) für unseren Verein eine Maschine quer durch Deutschland fahren die zur Reparatur muss? Das ist ein eingetragener Verein und ich bin ein Mitglied dort. Fahrerkarte habe ich, Lenk- und Ruhezeiten sind mir bekannt. Es ist nur die frage ob das so erlaubt ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:58

      Hallo Robin,
      wenn es sich um eine private Fahrt handelt und Ihr Verein dies nicht gewerblich macht, sollte es an sich kein Problem sein. Wir würden Ihnen empfehlen, sich zur Sicherheit nochmal bei der zuständigen Behörde zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:56

      Hallo Robin,

      für eine Fahrerlaubnis der Klasse CE gibt es praktisch keine Einschränkungen bei den Fahrzeugen, welche Sie damit fahren dürfen. Damit müsste es normalerweise auch möglich sein, einen beladenen Satteltieflader zu steuern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jörg
    Am 25. Oktober 2016 um 21:15

    Habe den Führerschein KL.CE . Der ist gültig bis Juni 2018 .Bin jetzt 54 Jahre und möchte die Verlängerung des Führerscheins vorziehen ,( 2017 )
    Um dann im Alter von 59 Jahren nochmal eine Verlängerung von 5 Jahren zu bekommen .Habe gehört , Dass man im
    Alter von 60 Jahren nur eine Verlängerung von 2 Jahren bekommt .Würde so eine Verlängerung sparen .
    Ist das rechtens ?? bitte um Antworten , Danke .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 10:28

      Hallo Jörg,

      der CE-Führerschein wird immer um fünf Jahre verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. dennis
    Am 19. Oktober 2016 um 15:38

    Guten Tag,

    ich habe in einem Fahrschulbuch gelesen das wenn man vor dem 09.09.2009 seinen BE Führerschein hatte, und später nehmen wir an 2016 seinen C oder C1 macht das man dann für diese Führerscheine die Schlüsselzahl 95 eingetragen bekommt also ihn Gewerblich nutzen darf.
    Anscheinend ist das so weil man ja vor dem Stichtag 09.09.2009 schon mehr als 3,5t Zg Fahren durfte und somit im besitzstand ist.

    Ist das so richtig ?????

    LG Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 9:25

      Hallo Dennis,

      unseres Wissens gibt es eine solche Regelung nicht. Außerdem ist die Ablegung der Module alle fünf Jahre Pflicht, wodurch mittlerweile eine erneute Ablegung notwendig wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Claus Lehmann
    Am 10. Oktober 2016 um 11:14

    Guten Tag,

    im Prinzip geht meine Geschichte dahingehend, dass mir ein Führerschein aberkannt wurde, bzw. nach österreichischem Gesetz nicht mehr gültig war nach dem Tausch des deutschen Führerscheins in den österreichischen.
    Zudem ist nicht überall wo EU draufsteht auch wieder EU drin!
    Ich hoffe, dass niemanden das gleiche widerfährt, der mal mit einem C*** Führerschein ein anderes EWR Land zieht.
    Vorgeschichte:
    Habe meinen Führerschein 1997 gemacht, Führerschein Rosa (alt):
    Klasse 3
    Klasse 1a –>Probezeit PS/KG Beschränkung
    Dann beim Tausch 2 Jahre später wegen dem A, den Scheckkartenführerschein bekommen.
    U.a. ausgestellt bekommen, im Ersatz zu Klasse 3
    C1 –> Gültigkeit Vollendetes 50 Lebensjahr
    C1E –> Gültigkeit Vollendetes 50 Lebensjahr
    CE 79(C1E>12.000kg, L S3). –> Gültigkeit Vollendetes 50 Lebensjahr

    November 2006 bin ich nach Österreich gezogen und haben auch meinen Wohnsitz entsprechend umgemeldet.
    Nichts wissend in dem Glauben das mein deutscher Führerschein in Österreich ganz normal anerkannt wird, habe ich nicht die Notwendigkeit gesehen diesen umzutauschen,
    geschweige denn auch nur daran Gedacht mich wegen der Gültigkeit zu erkundigen.
    Das war heute ein Fehler!
    Letztes Jahr 2015/ 08 kam ich auf die Idee meinen Führerschein zu tauschen, da eine Ecke abgebrochen war und der optische Zustand durch das ständige mit sich führen in der Geldbörse sich bemerkbar machte.
    Jetzt kam der Schock!
    Nach aktuellem Österreichischen Gesetz FSG §20 Abs. 5 verlieren alle C*** aus EWR Staaten ihre Gültigkeit spätestens 5 Jahre nach Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich.
    Auf Gut Deutsch alle meine C*** sind bereits seit 2011/11 ungültig auf österreichischen Straßen und ich bekomme auch keine mehr mit dem Umtausch.
    Der Widerspruch ist der:
    Wohnsitz in Österreich, dann sind außerhalb Österreich meine C*** gültig zumindest mal in DE mit dem deutschen Führerschein.
    Bringt mir aber nichts und zudem ist umtauschen laut DE nur im Land möglich wo ich gemeldet bin.
    Sackgasse…
    Ich war voll fertig kein C mehr alle weg! Unwissenheit Schütz nicht…weiss ich schon
    Bin erst mal aus dem Amt und habe das Formular nicht ausgefüllt und auch meinen Deustchen Schein nicht abgegeben.
    Habe meinen Anwalt noch schnell draußen vor dem Gebäude angerufen.
    30min später ein Hoffnungsschimmer.
    Jetzt kam mein Glück im Unglück.
    Österreich hat genau diesen Paragraphen 2010 geändert.
    Vor 2010 galt 5 Jahre für C* und 10 Jahre für C1* nach Wohnsitzwechsel.
    Da ich 2006 nach Österreich gezogen bin galt für mich das alte Gesetzt!
    Das heißt, die Dame im Amt hätte mir nach neuem Gesetz alle C*** aberkannt.
    Außer ein Foto von meinem DE hätte ich keinen Nachweis gehabt.
    Rausgekommen ist für mich, dass CE 79(C1E>12.000kg, L S3) weg war.
    Dadurch, dass die 10 Jahre (2006/11 –>2016/11) wegen 1jahr und zwei Monate noch nicht vorbei waren und das alte gesetzt für mich galt, konnte ich der Umtausch durchgeführt und C1 und C1E durfte ich wenigstens behalten.
    Jetzt stell ich mir vor, dass jemand mit einem C1 nach Österreich zieht nach 2010, dann ist das Ding ungültig nach 5 Jahren.
    Dadurch das mein Führerschein nun neu ist muss ich auch jede 5 Jahre bei C1* zur Gesundheitsüberprüfung, also gleich dieses Jahr wieder hingelaufen und erneuert
    2006+ 5 = 2011 + 5= 2016 hehe

    Ich bin eigentlich nur verärgert das wir immer von einem EU Führerschein sprechen.
    Das bezieht sich rein auf die Äußerlichkeit und natürlich keineswegs auf die Gesetze.
    Mein Anwalt hat gesagt, hätte ich mehr Zeit gehabt, dass quasi 2014 festgestellt, dann hätten wir das gerichtlich angefechtet. Er wäre sehr interessiert gewesen, zu sehen wie weit er gekommen wäre

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