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Führerschein-Anerkennung: Was gilt für ausländische Fahrerlaubnisse?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist es nötig, dass Sie Ihren Führerschein in Deutschland anerkennen lassen?

Regelungen zur Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt meist anerkannt.
Regelungen zur Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt meist anerkannt.

Innerhalb der Europäischen Union besteht gemäß Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass Unionsbürger sich innerhalb der EU frei bewegen können. Sie dürfen in sämtliche Mitgliedsstaaten einreisen und sich dort mindestens drei Monate aufhalten – in vielen Fällen sogar viel länger.

Viele EU-Bürger ziehen nach Deutschland, weil sie hier eine bessere Arbeit gefunden haben. Doch auch Menschen aus anderen Ländern zieht es in die Bundesrepublik, sei es aus beruflichen Gründen oder weil sie hier Schutz vor Krieg suchen.

In diesem Zusammenhang stellen sich viele Betroffene die Frage, wie beim Führerschein die Anerkennung genau geregelt ist. Wird etwa ein syrischer, bosnischer oder ukrainischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Wie verhält es sich mit der Anerkennung vom EU-Führerschein?

FAQ: Führerschein-Anerkennung

Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt?

Ein ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde und es sich somit um einen EU-Führerschein handelt.

Wird der deutsche Führerschein im Ausland anerkannt?

Ja, mit einem deutschen Führerschein können Sie im europäischen Ausland Fahren. Außerhalb der EU und des EWR benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.

Wann wird ein ausländischer Führerschein nicht anerkannt?

Wenn eine Übersetzung oder eine Umschreibung notwendig ist, kann es sein, dass ein im Ausstellungsland gültiger Führerschein im Ausland nicht anerkannt wird.

Anerkennung ausländischer Führerscheine aus der EU

Egal, ob sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder hier einen ordentlichen Wohnsitz begründen: EU-Bürger sowie Menschen aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – Island, Liechtenstein und Norwegen – dürfen mit ihrer gültigen nationalen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Eine Umschreibung ist nicht nötig.

Es darf sich natürlich nur um Kfz handeln, für welche auch die jeweilige Fahrerlaubnis erworben wurden. Bei den Bus- und Lkw-Klassen können außerdem Einschränkungen gelten. Dies sollte am besten mit der zuständigen Führerscheinstelle abgeklärt werden.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Übersetzung vom ausländischen Führerschein für die Anerkennung nicht nötig ist. Wichtig ist jedoch, dass nur ein nationaler Führerschein gültig ist. Internationale Führerscheine allein werden nicht anerkannt.

Der Brexit – also der Austritt Großbritanniens aus der EU – schlägt seit dem Referendum im Jahr 2016 große Wellen. Viele Betroffene fragen sich, ob etwa ein englischer Führerschein weiterhin in Deutschland anerkannt wird. Noch ist Großbritannien in der EU, weshalb diese Führerscheine weiterhin in Deutschland ohne Umschreibung gültig sind. Nach Vollzug des Brexits ist es wahrscheinlich, dass bilaterale Abkommen geschlossen werden, welche die Gültigkeit beim ausländischen Führerschein und seine Anerkennung in Deutschland regeln.

Führerschein aus dem Ausland: Anerkennung bei Nicht-EU-Staaten

Keine sofortige Anerkennung: Ein syrischer Führerschein kann nur nach erfolgreich abgelegter Prüfung umgeschrieben werden.
Keine sofortige Anerkennung: Ein syrischer Führerschein kann nur nach erfolgreich abgelegter Prüfung umgeschrieben werden.

Anders verhält es sich jedoch bei ausländischen Führerscheinen, die nicht in einem der EU-Staaten ausgestellt wurden. Hält sich eine Person nur vorübergehend in Deutschland auf, so erfolgt beim Führerschein eine Anerkennung, wenn es sich um eine gültige nationale Fahrerlaubnis oder einen internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 handelt.

Sind die entsprechenden ausländischen Führerscheine nicht in deutscher Sprache abgefasst oder entsprechen sie nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, so müssen sie übersetzt werden. Jedoch wird bei den folgenden Ländern darauf verzichtet: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Die Gültigkeit vom ausländischen Führerschein und seine Anerkennung gestalten sich anders, wenn die Person einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet. Ab diesem Zeitpunkt ist die ausländische Fahrerlaubnis nur noch sechs Monate gültig. Ist diese Zeit abgelaufen, muss eine Umschreibung erfolgen. Ist das Land in der folgenden Liste zu finden, wird dabei auf eine Fahrerlaubnisprüfung ganz oder teilweise verzichtet. Bei den anderen Ländern muss zunächst eine Prüfung abgelegt werden.

Aus­stel­lungs­staatKlas­se(n)theo­re­ti­sche Prü­fungprak­ti­sche Prü­fung
An­dorraalleneinnein
Aus­tralienC, Rneinnein
Bos­nien und HerzegowinaA1, A, Bneinnein
Fran­zösisch-Poly­nesienalleneinnein
Guer­nseyalleneinnein
Insel Manalleneinnein
Is­raelBneinnein
Ja­panalleneinnein
Jer­seyalleneinnein
Kana­daun­ter­schied­lich je nach Pro­vinz / Ter­ri­to­ri­umneinnein
Mo­nacoalleneinnein
Nami­biaA1, A, B, EB, C1, EC1, C, ECneinnein
Neuka­ledonienalleneinnein
Neu­seeland1, 6neinnein
Repu­blik Ko­rea1, 2neinnein
Rep­ublik Nord­maze­do­nienalleneinnein
San Ma­rinoalleneinnein
Schweizalleneinnein
Ser­bienalle (au­ßer Fahr­er­laub­nis auf Pro­be)neinnein
Sin­gapuralleneinnein
Süd­afrikaalleneinnein
Tai­wanB, BEneinnein
Ver­einig­te Staa­ten von Ame­rikaun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staat

Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie es sich mit der Gültigkeit vom Führerschein und seiner Anerkennung in Deutschland verhält:

  • Wird ein kosovarischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Vor der Umschreibung muss eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, da das Land nicht in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) aufgeführt ist.
  • Neue Regelung zur Anerkennung: Ein serbischer Führerschein wird seit dem 20.02.2017 in Deutschland bei den folgenden Klassen anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Eine Prüfung ist für die Umschreibung nicht nötig. Seit dem 01.01.2020 wird der serbische Führerschein in allen Klassen anerkannt.
  • Wird der syrische oder albanische Führerschein in Deutschland anerkannt? Hier gelten die gleichen Regeln bei der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis wie für den Kosovo.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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223 Kommentare

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  1. Goni
    Am 2. September 2018 um 16:42

    Hallo meine Frage ist ob man albanische Führerschein hier in Deutschland umschreiben kann ohne eine Prüfung zu machen und wenn nicht wie lang dauert es bitte

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:55

      Hallo Goni,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist für die Umschreibung eines albanischen Führerscheins eine Fahrerlaubnisprüfung notwendig. Wie lange die Prüfung dauert, hängt von der jeweiligen Fahrschule ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Karen S.
    Am 1. September 2018 um 21:59

    Meine Freundin aus Serbien ist 3 Monate in Deutschland zu Besuch. Kann Sie hier ohne den Führerschein übersetzen zu lassen einfach mit Ihrem Serbischen Führerschein Auto fahren?
    Danke
    Karen S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:41

      Hallo Karen S.,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, sollten Führerscheine aus nicht-EU-Ländern übersetzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Samire
    Am 1. September 2018 um 13:21

    Ich habe in einer Zeitung gelesen , dass der kosovarische führerschein für unbegrenzt in Deutschland wahrgenommen wird.Können Sie mir bitte eine Rückmeldung schreiben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:13

      Hallo Samire,

      der kosovarische Führerschein wird nach wie vor nur für sechs Monate in Deutschland anerkannt. Danach müssen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. bussgeldkatalog.org
    Am 31. August 2018 um 15:04

    Hallo North,

    da Serbien laut Anlage 11 der FeV entsprechende Abkommen mit Deutschland hat, ist eine Umschreibung des Führerscheins normalerweise problemlos möglich. Dies sollte spätestens 180 Tage nach Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland geschehen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. flamur
    Am 29. August 2018 um 20:21

    Halo
    Ich habe eine frage, wann wird die Kosovarische Führerschein in Deutschland anerkannt ?
    mit freundlische grüße

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