
Ausländischer Führerschein: Wie die Anerkennung in Deutschland geregelt ist
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. Mai 2022
Wann ist es nötig, dass Sie Ihren Führerschein in Deutschland anerkennen lassen?

Innerhalb der Europäischen Union besteht gemäß Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass Unionsbürger sich innerhalb der EU frei bewegen können. Sie dürfen in sämtliche Mitgliedsstaaten einreisen und sich dort mindestens drei Monate aufhalten – in vielen Fällen sogar viel länger.
Viele EU-Bürger ziehen nach Deutschland, weil sie hier eine bessere Arbeit gefunden haben. Doch auch Menschen aus anderen Ländern zieht es in die Bundesrepublik, sei es aus beruflichen Gründen oder weil sie hier Schutz vor Krieg suchen.
In diesem Zusammenhang stellen sich viele Betroffene die Frage, wie beim Führerschein die Anerkennung genau geregelt ist. Wird etwa ein syrischer, bosnischer oder ukrainischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Wie verhält es sich mit der Anerkennung vom EU-Führerschein?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerschein-Anerkennung
Ein ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde und es sich somit um einen EU-Führerschein handelt.
Ja, mit einem deutschen Führerschein können Sie im europäischen Ausland Fahren. Außerhalb der EU und des EWR benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.
Wenn eine Übersetzung oder eine Umschreibung notwendig ist, kann es sein, dass ein im Ausstellungsland gültiger Führerschein im Ausland nicht anerkannt wird.
Anerkennung ausländischer Führerscheine aus der EU
Egal, ob sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder hier einen ordentlichen Wohnsitz begründen: EU-Bürger sowie Menschen aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – Island, Liechtenstein und Norwegen – dürfen mit ihrer gültigen nationalen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Eine Umschreibung ist nicht nötig.
Es darf sich natürlich nur um Kfz handeln, für welche auch die jeweilige Fahrerlaubnis erworben wurden. Bei den Bus- und Lkw-Klassen können außerdem Einschränkungen gelten. Dies sollte am besten mit der zuständigen Führerscheinstelle abgeklärt werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Übersetzung vom ausländischen Führerschein für die Anerkennung nicht nötig ist. Wichtig ist jedoch, dass nur ein nationaler Führerschein gültig ist. Internationale Führerscheine allein werden nicht anerkannt.
Führerschein aus dem Ausland: Anerkennung bei Nicht-EU-Staaten

Anders verhält es sich jedoch bei ausländischen Führerscheinen, die nicht in einem der EU-Staaten ausgestellt wurden. Hält sich eine Person nur vorübergehend in Deutschland auf, so erfolgt beim Führerschein eine Anerkennung, wenn es sich um eine gültige nationale Fahrerlaubnis oder einen internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 handelt.
Sind die entsprechenden ausländischen Führerscheine nicht in deutscher Sprache abgefasst oder entsprechen sie nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, so müssen sie übersetzt werden. Jedoch wird bei den folgenden Ländern darauf verzichtet: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.
Die Gültigkeit vom ausländischen Führerschein und seine Anerkennung gestalten sich anders, wenn die Person einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet. Ab diesem Zeitpunkt ist die ausländische Fahrerlaubnis nur noch sechs Monate gültig. Ist diese Zeit abgelaufen, muss eine Umschreibung erfolgen. Ist das Land in der folgenden Liste zu finden, wird dabei auf eine Fahrerlaubnisprüfung ganz oder teilweise verzichtet. Bei den anderen Ländern muss zunächst eine Prüfung abgelegt werden.
Ausstellungsstaat | Klasse(n) | theoretische Prüfung | praktische Prüfung |
---|---|---|---|
Andorra | alle | nein | nein |
Australien | C, R | nein | nein |
Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | nein | nein |
Französisch-Polynesien | alle | nein | nein |
Guernsey | alle | nein | nein |
Insel Man | alle | nein | nein |
Israel | B | nein | nein |
Japan | alle | nein | nein |
Jersey | alle | nein | nein |
Kanada | unterschiedlich je nach Provinz / Territorium | nein | nein |
Monaco | alle | nein | nein |
Namibia | A1, A, B, EB, C1, EC1, C, EC | nein | nein |
Neukaledonien | alle | nein | nein |
Neuseeland | 1, 6 | nein | nein |
Republik Korea | 1, 2 | nein | nein |
Republik Nordmazedonien | alle | nein | nein |
San Marino | alle | nein | nein |
Schweiz | alle | nein | nein |
Serbien | alle (außer Fahrerlaubnis auf Probe) | nein | nein |
Singapur | alle | nein | nein |
Südafrika | alle | nein | nein |
Taiwan | B, BE | nein | nein |
Vereinigte Staaten von Amerika | unterschiedlich je nach Bundesstaat | unterschiedlich je nach Bundesstaat | unterschiedlich je nach Bundesstaat |
Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie es sich mit der Gültigkeit vom Führerschein und seiner Anerkennung in Deutschland verhält:
- Wird ein kosovarischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Vor der Umschreibung muss eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, da das Land nicht in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) aufgeführt ist.
- Neue Regelung zur Anerkennung: Ein serbischer Führerschein wird seit dem 20.02.2017 in Deutschland bei den folgenden Klassen anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Eine Prüfung ist für die Umschreibung nicht nötig. Seit dem 01.01.2020 wird der serbische Führerschein in allen Klassen anerkannt.
- Wird der syrische oder albanische Führerschein in Deutschland anerkannt? Hier gelten die gleichen Regeln bei der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis wie für den Kosovo.