Fahrverbot für Ausländer in Deutschland: Welche Regelungen greifen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können ausländische Fahrer ein Fahrverbot in Deutschland erhalten?

Wie wird ein Fahrverbot für Ausländer durchgesetzt?
Wie wird ein Fahrverbot für Ausländer durchgesetzt?

Alle Fahrzeugführer, die in Deutschland unterwegs sind, müssen sich an die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. In dieser ist unter anderem festgelegt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften maximal 50 km/h beträgt.

Begeht ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, hat er beispielsweise einen Abstandsverstoß begangen, wird dies gemäß deutschem Bußgeldkatalog geahndet. Oftmals bleibt es nur bei einem Bußgeld, in vielen Fällen kommt es jedoch zusätzlich zu Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot.

Deutsche Führerscheinbesitzer müssen das Dokument, welches als Nachweis ihrer Fahrerlaubnis gilt, dann für ein bis drei Monate abgeben und dürfen in dieser Zeit kein Fahrzeug führen. Wie verhält es sich jedoch, wenn ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland ausgesprochen wird? Ist das überhaupt für Fahrer aus dem Ausland möglich?

FAQ: Fahrverbote für Ausländer

Ist ein Fahrverbot in Deutschland für Ausländer möglich?

Ja, auch gegen ausländische Fahrer kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Wie wird ein Fahrverbot bei Ausländern vermerkt?

Gemäß § 25 Abs. 3 StVG  wird bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands das Fahrverbot per Aufkleber im Führerschein vermerkt. Befindet sich der Wohnsitz in Deutschland, wird der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots eingezogen.

Gibt es Sanktionen wenn Ausländer dennoch fahren?

Ja, denn hierbei handelt es sich dann um eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht dann Geld- oder Freiheitsstrafen mit sich.

Müssen Ausländer ein Fahrverbot in Deutschland antreten?

Bei einem Fahrverbot für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland muss der Führerschein in Verwahrung gegeben werden.
Bei einem Fahrverbot für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland muss der Führerschein in Verwahrung gegeben werden.

Generell ergeht es ausländischen Fahrern nicht anders als deutschen: Ein Fahrverbot gilt auch für Ausländer. Es gibt also keinen Freifahrtschein für Fahrer, die ihren Führerschein in einem anderen Land gemacht haben.

Auch sie müssen das Bußgeld zahlen und ein Fahrverbot antreten, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben.

Hat eine Person zwar einen Führerschein aus einem anderen EU-Land, ihren ordentlichen Wohnsitz aber in Deutschland, so gilt laut § 25 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Folgendes: Für die Dauer des Fahrverbots werden

von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.

Der Führerschein wird für den Zeitraum des Fahrverbots also amtlich verwahrt. Der Betroffene muss den Führerschein bei der entsprechenden Behörde abgeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Führerschein beschlagnahmt werden.

Fahrverbot für Ausländer mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland

Bei einem Fahrverbot für Ausländer wird ein Vermerk auf dem Führerschein angebracht.
Bei einem Fahrverbot für Ausländer wird ein Vermerk auf dem Führerschein angebracht.

Beim Fahrverbot für Ausländer, deren Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland liegt, gilt hingegen eine andere Regelung. Diese ist § 25 Abs. 3 StVG zu entnehmen. Dort ist festgelegt, dass das Fahrverbot in ausländischen Führerscheinen vermerkt wird. Zu diesem Zweck ist es auch erlaubt, dass Behörden das Dokument über die Fahrerlaubnis zu beschlagnahmen.

Auch bei einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland wird also ein Fahrverbot für Ausländer durchgesetzt. Allerdings müssen Betroffene den Führerschein nicht für den festgelegten Zeitraum abgeben. Stattdessen müssen sie ihn bei der zuständigen Behörde einreichen bzw. ihn einschicken. Dort wird dann ein Vermerk in Form eines Aufklebers auf dem Führerschein angebracht. Diesem ist zu entnehmen, wann das Fahrverbot endet.

Betroffene haben bei einem Fahrverbot für Ausländer außerdem die Option, den Führerschein für den festgelegten Zeitraum amtlich verwahren zu lassen. Endet das Fahrverbot, dürfen sie ihn wieder bei der Behörde abholen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (87 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

44 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Karin K
    Am 20. Oktober 2020 um 15:29

    Hallo, wir leben in Holland (Nederlandse Rijberwijs). Mein Mann wahr 34km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell. Geldbusse 160€. Gesamtbetrag 188,50€. 1 Monat Fahrverbot. Jetzt soll er seinen Füherschein in Deutschland abgeben?!
    Das heisst das er in Holland dan auch nicht mehr die Möglichkeit hat zu fahren (ohne Führerschein geht das nicht).
    Sein Beruf erfordert dies aber . Reicht es wenn ich eine Kopie des Führerschein schicke? Grüsse Karin

  2. Martin
    Am 8. Oktober 2020 um 23:20

    Also wenn hab ich Fahverbot in Polen – kann ich in Deutschland fahren?
    Meine FS die Polizei nehm weg in Polen. Keine dokumente jetz (aber in system ich habe FS).
    Bitte klaren, danke

    Fahrverbot in Polen. Kann ich in Deutschland fahren?

  3. philipp
    Am 11. August 2020 um 14:16

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich wohne in Frankreich seit 10 Jahren und wurde neulich in DE geblitzt und erhielt einen Anhörungsbogen aus DE. Meine Frage, kann ich auch als DE wohnhaft und lebend in Frankreich Punkte in Flensburg erhalten?

    Danke und viele Grüße
    Philipp

  4. Nikodem
    Am 10. August 2020 um 19:49

    Hallo.
    Ich möchte Sie um Rat fragen. Ich habe ein einmonatiges Fahrverbot bekommen.
    Ich habe einen polnischen Führerschein, bin aber sowohl in Deutschland als auch in Polen gemeldet. Das ist mein erstes Verkehrsdelikt, und ich habe gelesen, dass es in diesem Fall möglich ist, bis zu vier Monate zu wählen, um den Führerschein abzugeben.
    Ich möchte fragen, ob dies in meiner Situation möglich ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nikodem

  5. Susanne
    Am 2. Mai 2020 um 16:49

    Ich habe mal eine Frage zur Gleichberechtigung.

    Ein gegen Ausländer verhängtes Fahrverbot in Deutschland gilt m.E. nur in Deutschland. Gilt das gleiche auch für Deutsche, solange man im Ausland nicht gehen die entsprechend gültige Verkehrsordnung verstoßen hat, oder wird man hier benachteiligt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2020 um 18:19

      Hallo Susanne,
      ein Fahrverbot gilt stets nur für Fahrten in dem Land, in dem es verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Matthias K
        Am 12. November 2021 um 17:37

        Aber faktisch gilt es schon auch in anderen Ländern, da der Führerschein ja von der Behörde eingezogen wird und man somit in einem anderen Land keinen EU-Führerschein vorweisen kann.

        • Kommi
          Am 4. November 2022 um 12:12

          Ist es so? Oder müssen die Behörden nachdem erteilten Fahrverbots den wieder aushändigen? Ist ja ein auslandsdokument oder?

  6. Peter
    Am 13. Januar 2020 um 12:05

    Hallo !
    Kann man bei einem ausländischen Führerschein und dem Wohnsitz nicht in Deutschland das Fahrverbot auch anders eintragen lassen ohne den Führerschein an die für die Strafe zuständige Stelle mit der Post zuzusenden ?
    Mit freundlichen Grüßen.
    Peter

    • Serch
      Am 30. Dezember 2021 um 22:11

      Diese Frage interessiert mich auch, bitte schnellstmöglich beantworten

  7. George
    Am 8. Dezember 2019 um 5:09

    Hallo,

    meine frage lautet wie folgt.

    Ich habe ein Fahrverbot in Deutschland und muss eine MPU machen. (nicht meine schuld aber habe keine beweise)
    Mittlerweile lebe ich nicht mehr in Deutschland und bin auch abgemeldet.
    Darf ich als Besucher trotzdem Fahren?
    Führerschein habe ich immer noch.

  8. Miguel
    Am 26. November 2019 um 7:40

    Hallo sehr geehrte.
    Ich habe als Frage. Bin Besitzer deutscher Führerschein und würde im tausche für portugiesischen Führerschein. Was passiert denn über den Punkten System weil portugiesischen Punkte System ist mit mehr Punkten als Deutsch System. Was würde in die Zukunft kommen wenn ich ich hier in Deutschland punkte kriege. Deutsche Führerschein gilt für 8 Punkte portugiesischen Führerschein gilt 12 Punkte. Können Sie mir bitte erklären wie das funktioniert und für welchen System wurde ich anhengen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:36

      Hallo Miguel,

      die Punktesysteme sind stets nur in dem jeweiligen Land anzuwenden. Das heißt: Sie könnten z. B. sowohl in Deutschland als auch in Portugal Punkte sammeln unabhängig von einander, denn die Konten werden nicht zusammengelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tomasz
    Am 24. November 2019 um 19:25

    Muss ich den Führerschein aus Polen zurückschicken oder ist die Seriennummer ausreichend und wo wurde sie ausgestellt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 15:46

      Hallo Tomasz,

      ausländische Führerscheine können deutsche Behörden in der Regel nicht einziehen. Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot greift zudem lediglich auf dem Bundesgebiet und nicht EU-weit. Wenden Sie sich ggf. an die Dienststelle, um sich über den genauen Ablauf informieren zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar