Fahren ohne Betriebserlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog: Papiere, HU & Technik

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
HU über­zogen um folgen­den Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
...über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
AU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
...über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
HU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für Fahr­zeuge, für die eine Sicher­heitsprüfung vor­geschrie­ben ist, z.B. LKW):
...bis 2 Mo­nate15 €eher nicht
...von 2 bis zu 4 Mo­naten25 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten60 €1Hier prüfen **
...über 8 Mo­nate75 €1Hier prüfen **
Melde­pflichtige Ände­rungen (neue An­schrift, Halterwechsel, Abmel­dung, Still­legung, Inbetrieb­nahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungs­stelle nicht mit­geteilt
15 €eher nicht
mit unzu­lässiger Misch­bereifung gefahren15 €eher nicht
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen30 €eher nicht
mit Reifen ohne Mindest­profiltiefe von 1,6 mm (EU -Norm seit 01.01.1992) gefahren
60 €1Hier prüfen **
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen75 €1Hier prüfen **
verkehrsun­sicheres Fahr­zeug betrieben25 €eher nicht
Fahrzeug betrie­ben ohne Betriebs­erlaubnis50 €eher nicht
Fahrzeug mit defektem Aus­puff betrieben20 €eher nicht
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vor­schriften über Lichter und Leuch­ten verstoßen
20 €eher nicht
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winter­reifen)
60 €1Hier prüfen **
...zusätzlich mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **

Es kann Folgen haben, wenn Sie ohne ABE fahren

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld.

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die ABE wird benötigt, damit ein Fahrer nachweisen kann, dass alle Richtlinien und Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt sind und das Kraftfahrzeug zulässig ist.

Zudem kann das Fahrzeug nur dann von der Person gefahren werden, wenn für das Kfz sowie alle Ausrüstungsteile und technischen Besonderheiten eine ordnungsgemäße Betriebserlaubnis vorliegt.

Beim Fahren ohne ABE kann eine Strafe die Folge sein. Wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis im Bußgeldkatalog gehandhabt wird und was passieren kann, wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass Sie ohne ABE unterwegs sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Betriebserlaubnis

Was droht mir, wenn ich die Papiere für die Betriebserlaubnis nicht dabei habe?

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle die Betriebserlaubnis nicht vorweisen, fällt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro an.

Und was, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?

Fahren Sie mit einem Fahrzeug, für das keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, drohen mindestens 50 Euro Bußgeld und unter Umständen auch ein Punkt in Flensburg.

Was muss ich tun, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?

Ging Ihre Betriebserlaubnis verloren, sollten Sie sich bei der Zulassungsstelle schnellstmöglich ein Ersatzdokument besorgen.

Bußgeldrechner zur erloschenen Betriebserlaubnis

Gibt es ein Bußgeld für das Fahren ohne Betriebserlaubnis?

Im § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird geregelt, dass Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger nur dann am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn eine gültige Betriebserlaubnis existiert.

Daher muss immer eine gültige ABE vorhanden sein und stets beim Fahren dieser Fahrzeuge mitgeführt werden. Andernfalls ist dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einem Bußgeld belegt.

Wenn Sie ohne die wichtigen Papiere fahren, weil Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig.

Gut zu wissen: Der Verlust muss umgehend mitgeteilt werden und Sie müssen sich schnellstmöglich ein Ersatzdokument besorgen.
Das Fahren ohne ABE gilt als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Das Fahren ohne ABE gilt als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wenn es sich lediglich um die Betriebserlaubnis von einzelnen Ersatzteilen Ihres Fahrzeuges handelt, können die Kosten generell eher im Rahmen bleiben und sich zwischen 10 bis 50 Euro bewegen. Gerade bei gesonderten Felgen und getunten Einzelteilen am Mofa oder einem Leichtkraftrad ist dies häufiger der Fall.

Bei einem Pkw oder einem Lkw kann jedoch ein erhöhtes Bußgeld drohen und zudem sind noch umfangreichere Strafen für den Fahrzeugbesitzer sowie den eigentlichen Fahrer möglich.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Betriebserlaubnis noch?

Bei dem Fahren ohne gültige ABE handelt es sich gemäß § 69 StVZO um eine Ordnungswidrigkeit. Sollte keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme existieren und es wird dennoch gefahren, drohen neben einem Bußgeld weitere Strafen. Insbesondere wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann.

Ist dabei die Sicherheit im Straßenverkehr riskiert worden, droht ein Bußgeld von 135 Euro.

Schon gewusst? Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis sind ebenfalls Punkte in Flensburg möglich. So kann ein Punkt in Flensburg auf dem Punktekonto eines Fahrers oder Halters vermerkt werden, wenn eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt.

Wird mit einem Lkw oder einem Bus gefahren, ohne dass eine gültige Betriebserlaubnis existiert oder wenn die ABE bereits erloschen ist, droht sogar ein Bußgeld zwischen 180 und 270 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Handelt es sich um ein Fahrzeug aus einem Unternehmen und der Fahrer ist nicht gleich der Halter des Kfz, fallen sehr wahrscheinlich unterschiedliche Bußgelder an. Der Halter vom dem Fahrzeug, welcher Sorge tragen sollte, dass der Arbeitnehmer eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und mitführt, erhält daher meist ein höheres Bußgeld als der tatsächliche Fahrer.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (76 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

73 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Simon
    Am 3. Februar 2018 um 15:13

    Guten Tag,
    angenommen man ist mit einem E-Longboard unterwegs und dieses wird in die Fahrzeugklasse Mofa eingestuft(weil es keine eigene Fahrzeugklasse, wie z.B. der Segway hat).
    Man wäre über das PflVG, mit einer Ablehnung einer Versicherung, gegen die Straftat wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung geschützt. Jedoch bleibt die Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens ohne ABE.
    Was droht einem im Falle einer Wiederholungstat?
    MfG,
    Simon

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 14:54

      Hallo Simon,

      im Falle von wiederholten Verkehrsverstößen können die üblichen Strafen deutlich erhöht werden. Inwieweit dies geschieht, liegt im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Joschua S.
        Am 13. März 2018 um 8:58

        Hallo
        Ist es möglich, so ein Versicherungskennzeichen zu kaufen, Ohne eine allgemeine Betriebserlaubnis zu haben? Ich denke jetzt nicht nur an E-Longboards sondern beispielsweise auch an Monoeheels.
        Diese gibt es ja inzwischen auch mit über 40kmh. Falls es möglich ist, ein Versicherungskennzeichen ohne ABE zu kaufen, was für Höchststrafen habe ich zu befürchten, wenn man annimmt, dass alles andere wie bei einer Mobilitätshilfe oder einem 45er Pedlec eingehalten würde (Also Reflektoren weiß vorne, gelb zur Seite, rot nach hinten, weißes Licht vorne, rotes Licht hinten, fingerklingel immer um etc.)?

        Vielen dank für die Müje
        Freundliche Grüße
        Joschua

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. April 2018 um 15:03

          Hallo Joschua S.,

          bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung, um die genauen Mondalitäten zu klären. Die jeweiligen Bußen würden von der Art des Vorwurfs abhängen.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Teresa
    Am 26. November 2017 um 14:18

    Guten Tag
    Mein Bruder ist aus Lettland. Er ist LKW Fahrer. Um durch Deutschland zum fahren braucht er eine Erlaubnis. Wo und wie kann er diese beantragen.
    Danke.
    Freundliche Grüsse
    Teresa

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 11:08

      Hallo Teresa,

      um in Deutschland gewerblich Lkw zu fahren, ist zum einen ein gültiger Lkw-Führerschein und zum anderen eine Grundqualifikation nötig. Letztere kann bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben werden. Fragen Sie bitte dort nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar