Laser-Blitzer: Funktionsweise und Besonderheiten

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Alles Wichtige zur Lasermessung

Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.
Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.

Um den Bußgeldkatalog bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen, werden neben bekannten Methoden wie dem Radar auch Laser zum Messen eingesetzt.

Um den zu schnell gefahrenen Autofahrer zu identifizieren, wird dieser direkt nach der Lasermessung angehalten.

In Deutschland ist eine Video- oder Fotodokumentation bei dieser Art von Blitzer nämlich nicht gebräuchlich. Um das Bußgeld und gegebenenfalls die Punkte und das Fahrverbot zu verhängen, erfragt der Zuständige nach dem Anhalten des Rasers dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erhebung dieser Daten im Nachhinein ist nur noch mit Hilfe des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Lasermessgeräte

Wie funktioniert ein Laser-Blitzer?

Vom Gerät wird ein Lichtsignal an ein vorbeifahrendes Kfz gesendet, welches dieses reflektiert. Verändert sich der Abstand zum Blitzer, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Können beim Laser-Blitzer Messfehler auftreten?

Bei dieser Form der Geschwindigkeitsmessung können Fehler auftreten. So kann es beispielsweise zur Verwechslung kommen, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Wird bei Lasermessgeräten eine Toleranz abgezogen?

Es erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Geschwindigkeiten darüber werden drei Prozent abgezogen.

Können Messungen durch Laser-Blitzer trotz fehlender Rohmessdaten verwendet werden?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss klargestellt, dass durch fehlende Rohmessdaten bei einer Geschwindigkeitsmessung kein unfaires Verfahren für Verkehrsteilnehmer entsteht.

Unterschiedliche Anlagen der Laser-Geschwindigkeitsmessung

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung (Laser)

Manch ein Autofahrer fragt sich sicherlich: Wie funktioniert ein Lasermessgerät überhaupt? Grundsätzlich arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtimpulse, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Diodenlaser und einer Steuerelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Empfangsoptik mit Fotodetektor und einer Auswertungselektronik. Letztere ermittelt das Tempo, indem sie den gesendeten Lichtimpuls mit dem reflektierten vergleicht.

Welche Toleranz gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen mit Lasern?
Welche Toleranz gibt es bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Blitzer?

Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtimpulse aus. Oftmals merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Messung einer Pistole mit Laser betroffen ist, da diese Lichtimpulse für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind. Daraufhin reflektiert der Pkw den Blitz. Als Messobjekt kommt meistens das Kennzeichen infrage. Es stellt am Fahrzeug schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflektion geeignet ist. Anschließend ermittelt die Auswertungselektronik die Geschwindigkeit, indem es den gesendeten Impuls mit dem empfangenen vergleicht.

Geschwindigkeitskontrolle Laser: Welche Toleranz gibt es?

Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit allerdings noch unter 100 km/h liegt, werden bei diesem Blitzer 3 km/h Toleranz gewährt. Bei über 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Toleranz. In einigen Ausnahmefällen werden weitere Toleranzen gewährt. Dies muss allerdings in einem Sachverständigengutachten ermittelt und festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Messfehlern oder unter besonderen Umständen infrage.

Wenn beim Blitzer Störungen vorliegen, wird die Messung mit eventuell folgendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot komplett verworfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle reflektierten Lichtimpulse von der Empfangsoptik mit Fotodetektor aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtimpulse kann durch sehr verschmutzte Fahrzeuge behindert werden. Auch eine Verwackelung oder eine Vollbremsung kann das Ergebnis verfälschen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser?

Bei der Lasermessung kommt es, wie bei jedem Blitzer, gelegentlich zu Fehlern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Autofahrer muss allerdings selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Sanktion.

  • Eine mögliche Situation, in der der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitsmessung anfechten kann, entsteht bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung-Entfernung zum Pkw. Bei einer Entfernung von über 300 Metern muss die Polizei oder der Messbeamte gewährleisten, dass das überprüfte Auto freifahrend ist. Einige Bundesländer erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von Autos selbst bei einer großen Entfernung, jedoch muss der Messbeamte eine genaue Zuordnung garantieren. Die Zuordnung ist allerdings aufgrund der Technik trotzdem nicht immer möglich. Bei einem hohen Tempo und nachts gelten dieselben Regelungen.
  • Laut einer Umfrage des ADAC verfälschten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken 1% aller Lasermessungen. Ist die Zieloptik nicht korrekt eingestellt, kann das Messgerät eine Geschwindigkeitsmessung möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Besonders häufig kommt es bei den Autos zu Verwechslungen, die am Anfang eines Autopulks fahren.
  • Der Blitz vom Laser-Geschwindigkeitsmessgerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0° am besten. Da die Blitzer-Laser allerdings in den meisten Fällen am Rand der Straße positioniert sind, führt das zu einer leichten Verfälschung des Ergebnisses. Allerdings äußert sich diese Verfälschung zu Gunsten des Betroffenen, denn das angezeigte Tempo liegt unter der tatsächlich gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Vorwand sollte folglich keinen Erfolg versprechen.

Wie funktionieren Laserstörer?

Sind Laserstörer in Deutschland legal?
Sind Laserstörer in Deutschland legal?

Laserstörer, die auch Laser-Jammer oder Laser-Blinder heißen, besitzen die Technik, um vor der Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole zu warnen. Laut einem Hersteller solcher Laserstörer warnt das Gerät den Fahrer durch einen Ton vor Radarfallen. Zudem sendet der Laser-Jammer ein Signal, das den Pistolen-Laser bei der Messung hindert. Während dieser Zeit kann das Messgerät keine Geschwindigkeit erkennen und der Fahrer kann die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzieren. Laut dem Hersteller kann der Fahrer das Störsignal durch einen Knopfdruck ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei arbeiten. Auf diese Weise umgeht der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Sind Laserstörer legal?

Der Besitz und der Verkauf von Laserstörern ist tatsächlich legal. Jedoch ist die tatsächliche Nutzung zur Störung von Messungen des Tempos vom Fahrzeug in Deutschland illegal. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn die Polizei lasert, können die Beamten das Gerät beschlagnahmen und vernichten. Da der Preis dafür bei über 500 Euro liegen kann, stellt dies quasi eine noch höhere Geldstrafe dar.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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131 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 21. Oktober 2016 um 17:35

    Meine Frage wäre !
    Müssen 2 Polizisten an der Radarpistole stehen als Zeuge und Messer oder ist einer rechtens !
    Ich wurde letztens von der Polizei gelasert wo nur eine Person sich am lasergeraet befand ich diskutierte mit der Polizei aber stritten ab das 2 Polizisten nötig sind !
    Was ist richtig ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 10:56

      Hallo Thomas,

      solange das betreffende Radargerät von einem Beamten bedient werden kann, sollte die Messung rechtens sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Basti
    Am 21. Oktober 2016 um 10:56

    Hallo
    Wurde gestern gelasert und 15 min später geblitzt.

    Bekomme ich jetzt eine höhere Strafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 11:07

      Hallo Basti,
      es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Strafe in diesem Fall höher ausfällt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ataura
    Am 5. Oktober 2016 um 14:07

    Hallo, heute bin ich raus gezogen worden, weil ich erst 43 dann 40 km/h zu schnell gefahren sein soll.
    Auf der gegen Spur stand ein LKW, zusätzlich sind drei Fahrzeuge vor mir gewesen und ich musste plötzlich einem Fahrradfahrer ausweichen, der auch wiederum einem Auto in zweiter Spur auswich. Also wie können die behaupten dass die genau mich gelasert haben?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2016 um 9:10

      Hallo Ataura,

      wenn Sie sich bezüglich der Gültigkeit der Messung nicht sicher sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Elif
    Am 14. September 2016 um 2:48

    Hallo,
    Ich glaube, dass ich heute um ca. 23:30 Uhr auf einer 50er Weg gelasert wurde. Als ich noch meine Geschwindigkeit auf 100km/h beschleunigte sah ich von der Entfernung etwas und bremste schnell wieder. Ich fuhr genau 50km/h als ich neben der Polizist war. Der Polizist schaute auf einen ganz kleinen Kasten, der auf einem Stativen platziert war. Das Gerät war ziemlich klein und hatte nur einen runden “loch” und der Polizist hatte auch keine Ausrüstüng bei sich. Außerdem wurde ich auch nicht angehalten. Mit was kann ich rechnen?
    Gibt es kleinförmige Laserradars?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2016 um 10:01

      Hallo Elif,

      sollten Sie tatsächlich gelasert worden sein, wüssten Sie dies. Bei der Lasermessung erfolgt die Aufnahme der Personendaten direkt nach der Messung. Das bedeutet, dass Sie heraus gewunken werden. War dies nicht der Fall, gab es für die Polizisten nichts zu beanstanden oder es war keine Lasermessung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Andreas
    Am 21. August 2016 um 15:10

    Hallo,

    wurde vermutlich heute in der Nähe von Paderborn auf einer Bundesstrasse gelasert. Hatte ca.105 km/h auf dem Navi. Habe nach ca. einem Kilometer gedreht und bin zurückgefahren,da meine Schwester meinte ich hätte ein Verkehrsschild mit erlaubten 50 km/h übersehen. Dem war leider so. :-( Wurde aber nicht angehalten. Kann ich hier trotzdem noch ein Bußgeldbescheid bekommen, wenn ja wie hoch wäre dieser und bis wann habe ich diesen zu erwarten?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 9:16

      Hallo Andreas,

      es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie hierfür einen Bußgeldbescheid per Post erhalten. Sollte dies der Fall sein, erwartet Sie wahrscheinlich ein Bußgeld von etwa 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Für gewöhnlich dauert die Übermittlung des Bescheids nur wenige Wochen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Halil
    Am 16. August 2016 um 13:38

    Hallo,

    Wurde gestern gelasert direkt auch angehalten. Mit 100 km/h in einer 70 Zone. 1 Punkt 100 Euro Strafgeld + Anzeige. Das mit der Anzeige habe ich nicht ganz verstanden. könnt ihr mir erklären was es mit der Anzeige auf sich hat und was auf mich zukommt?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:31

      Hallo Halil,

      das hängt davon ab, wie die weiteren Bedingungen waren. Wurde eine Person dabei gefährdet oder ist ein Unfall entstanden? Dann kann eine Anzeige der Fall sein, insbesondere wenn Sie fahrlässig gehandelt haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Oidualk
    Am 7. August 2016 um 9:08

    Ich wurde aus 159 gemessen. 163 m ist das Schild entfernt. Mein wagen ist 4.55 lang. 1.Das heisst mein wagen hat bei der Messung nicht mal das Schild komplett überquert. 2. Wenn ich mit 58 kmh fahre sind das 16.1 m pro Sekunde. Geräte brauchen doch 0.3-0.5 sek für die messung. Das heißt ich bin mindestens 5-8 m unterwegs. vor dem 30er Schild konnte nicht eingesehen werden. Ist die Messung und anpeilen schon vor dem 30er Schild erlaubt? zählt die Geschwindigkeit schon obwohl das Fahrzeug das Schild noch nicht überquert hat? Ab wann darf angepeilt werden? mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:20

      Hallo Oidualk,

      die Richtwerte nach denen Messgeräte in der Nähe von Verkehrsschildern aufgestellt bzw. verwendet werden können, sind je nach Bundesland verschieden. Daher empfehlen wir Ihnen in diesem Fall sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich eines möglichen Einspruchs beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Felix
    Am 1. Juli 2016 um 11:08

    Ich wurde diese Woche von der Polizei gelasert.
    Ich bin 36 km/h in einer 50er Zone zu schnell gefahren.
    Ich hätte jetzt zwei Fragen.

    1tens : Mir wurde mein Ergebnis vom Lasern nicht gezeigt sondern es wurde nur ein Zettel geschrieben könnte ich dieses jetzt anfechten.

    2tens : Ich hätte meinen Führerschein eigentlich abgeben müssen konnte aber mit meinem Arbeitgeber und einer höheren Geldbuße dieses Fahrverbot abwenden. Jetzt wurde ich ja wieder mit mehr wie 26 geblitzt was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:44

      Hallo Felix,

      Sie können mit einem Rechtsanwalt darüber beraten, ob sich ein Einspruch lohnt. Zu “2tens”: Es liegt nahe, dass Sie für die 2. Straftat als Wiederholungstäter bestraft werden. Damit droht definitiv ein Fahrverbot von einem Monat. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ralf K.
    Am 21. Juni 2016 um 10:03

    Hallo,
    Ich wurde gestern (20.06.2016) von einem kleinen Waldstück links neben der Fahrbahn statt mit erlaubten 70 km/h mit 96 km/h gemessen. Nachdem ich dann angehalten und im Bulli dann meine Papiere aufgenommen wurden, fiel mir auf dass der Beamte am Lasermessgerät (auf 3 Beinstativ) das Gerät immer wieder um 180 Grad geschwenkt hat, um sowohl KFZ aus der einen Richtung als auch aus der anderen Richtung zu messen. Ist das üblich? Kann das ständige Schwenken die Optik verstellen bzw. das Messergebnis verfälschen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juni 2016 um 9:28

      Hallo Ralf,
      es ist möglich, dass dadurch das Ergebnis verfälscht wurde. Möchten Sie dagegen vorgehen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Janina
    Am 14. Juni 2016 um 17:52

    Hallo…
    Ich wurde am 21. April 2016 gelasert mit 45km/h zu schnell nach Toleranz Abzug…
    Meine Frage ist wie lange haben die Zeit mir Post zu schicken ?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 8:44

      Hallo Janina,

      in der Regel sollte dies in den nächsten drei Monaten erfolgen. In dieser Zeit liegt der Bußgeldbescheid in der genauen Frist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Manfred
    Am 10. Mai 2016 um 6:09

    Anfrage; ich wohne in einem Dorf in Rheinland-Pfalz an einem Ortsausgang. Der Tagesdurchfluss an Fahrzeugen beträgt 2670 Kraftfahrzeuge. Rund 40 bis 50 % der Fahrzeuge übertreten die Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h und bringen zum Teil auch uns Anwohner in Gefahr. Wer kann und darf eine fest eingerichtete Blitzanlage anfordern und Installieren lassen ?
    Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 9:39

      Hallo Manfred,

      in der Regel bauen Kommunen bzw. die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Blitzer auf. In Ihrem Fall wird dies vermutlich auf Kreisebene entschieden. Gegebenenfalls macht es Sinn bei der zuständigen Bußgeldstelle eine Anfrage zu stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Elke
    Am 28. April 2016 um 17:15

    Hallo. Habe heute eine Verwarnung mit foto bekommen. Soll vor 17 Tagen in 30er-zone nach toleranzabzug 41 km/h gefahren sein. Normalerweise zahle ich, wenn ich geblitzt wurde das verwarnungsgeld. Dieses mal kann ich mich aber genau erinnern, den blitzer (Leivtec XV3) rechtzeitig erkannt zu haben ( warnte danach meinen freund telefonisch, und konnte das auch anhand des anrufprotokolls im handy rekonstruieren). Ist der Leivtec XV3 bekannt für Fehlmessungen?
    Danke mfg elke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 8:54

      Hallo Elke,

      eine so grobe Fehlmessung ist in der Regel sehr unüblich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Steffi
    Am 19. April 2016 um 22:16

    Hallo, ich bin heute wahrscheinlich gelasert wurden, aber es war komisch. Denn es saßen 2 zivile Beamte in einem Bulli, zwischen ihnen war ein Gerät mit 2 größeren löchern (ich nenne sie jetzt einfach mal Löcher) ich war auch zu schnell, aber ich habe auch danach keine Beamten gesehen die hätten rausziehen können. Haben die denn wirklich gelasert? achso und geblitzt hat es auch nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 10:59

      Hallo Steffi,

      beim Lasern werden Temposünder in der Regel direkt aus dem Verkehr gewunken. Ein Foto-Dokumentation ist unüblich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Cornelia K.
    Am 27. Februar 2016 um 14:51

    Hallo,
    mir droht ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit innerorts (statt 50km/h waren es 71km/h), ich kann mich jetzt zu dem Vorwurf äußern. Als Beweismittel wurde Messung mit Lasergerät angegeben. Nun meine Frage:lohnt sich ein Einspruch (wegen des Punkts),weil evtl.Messung fehlerhaft oder Nachweis,wer gefahren ist, nicht möglich? Ich habe schon Punkte und der zusätzliche wäre ziemlich blöd für mich!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 11:42

      Hallo Cornelia,

      Sie haben immer das Recht, Einspruch einzulegen. Wie erfolgreich das sein wird, kann Ihnen allerdings in Ihrem Fall nur ein Anwalt sagen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Franky
    Am 27. Februar 2016 um 11:21

    Servus,
    wurde per Laser mit Foto gemessen innerorts.
    Nun zu meiner Frage es wird keine Toleranz abgezogen, bin 57 gefahren und 57 wird zugrunde gelegt.
    Zu dem ist nichts auf dem Foto zu erkennen.

    Grüße
    Frank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 10:56

      Hallo Franky,

      Sie können den Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen lassen, wenn Sie Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Bescheides haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Rni95
    Am 23. Februar 2016 um 14:37

    Hallo ich bin heute in einer 70 Zone ca 120 gefahren (glaube ich) wurde aber nicht angehalten. Davor war keine Begrenzung und die 70 Zone war auch nur 100 Meter lang. Habe ich irgendwas zu befürchten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Februar 2016 um 10:08

      Hallo,

      dabei handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 50 km/h. Dafür drohen zwei Punkte in Flensburg, 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Janis
    Am 27. Dezember 2015 um 14:06

    Hallo ich fuhr gestern auf der BAB und bemerkte ein weisses Licht ,könnte auch ein Blitzlicht gewesen sein jedoch seitlich rechts und nicht von vorne sondern Höhe der b Säule.es war Schnee weiss
    Ort war Bayern nach lechwiesen , kann es ein blitzer gewesen sein der weiss blitzt bei nacht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 10:32

      Hallo Janis,

      ja, Sie könnten geblitzt worden sein. Warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Anna N.
    Am 6. Dezember 2015 um 16:37

    Hallo,
    Gestern sah ich Polizisten mit einem pistolenartigen Ding (wahrscheinlich eine Laserpistole) am Straßenrand stehen. Statt den erlaubten 50 km/h für ich zirka 70-80 km/h hinter einem anderen Auto her. Die Straße war gerade und die Polizisten entdeckte ich erst sehr spät. Da dort eine Kreuzung war, hielt ich an und wartete bis ich weiterfahren konnte, in der Zwischenzeit hätten die Polizisten mich also leicht herauswinken können… Kommt da noch was auf mich zu oder ist die Wahrscheinlichkeit eher gering? PS: Bin aus Österreich und noch in der Probezeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 12:01

      Hallo Anna,
      sollten Sie gelasert worden sein, ist es durchaus möglich, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Sie müssen vermutlich abwarten.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Lukas E.
    Am 10. November 2015 um 9:00

    Hallo,
    Ist es rechtens das aus einem Van heraus durch das Gepäcknetz gelasert wird? Oder muss die Sicht auf das Auto komplett frei sein?

    Gruß und vielen Dank

    Lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 12:04

      Hallo Lukas,
      ob und unter welchen Umständen das Ergebnis eines Lasertest angreifbar ist, darüber kann am besten ein Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht Auskunft geben.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Peter K.
    Am 12. Oktober 2015 um 12:24

    Hallo,
    ein Kollege von mir ist heute mit meinem Fahrzeug an einem Parkplatz vorbeigefahren an dem Gelasert wurde. Die Lasermessung wurde aber in anderer Richtung durchgeführt das sie ihn Quasi von hinten gesehen haben, zudem hatte er laut eigener Aussage kurz zuvor Überholt und war damit deutlich zu schnell Unterwegs.
    Nun würde ich gerne wissen ob die Beamten auch von hinten Lasern können?
    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 9:55

      Hallo Peter,

      ja, das ist rechtens. Bei einer Lasermessung muss der Verkehrssünder aber i.d.R. gleich angehalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Frank
    Am 3. Oktober 2015 um 19:07

    Hallo,

    Ich bin mit dem Laser gemessen worden und nicht angehalten worden, folglich habe ich nichts davon bemerkt.
    Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten. Auf dem beigelegten Bild bin ich aber auch nicht zu erkennen!

    Ist das so richtig?

    Gruß und vielen Dank!
    Frank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 10:11

      Hallo Frank,

      wir können keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Ihnen jedoch mitteilen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Tugba
    Am 29. September 2015 um 21:36

    Hallo, ich wurde heute von der Polizei mit einem Laser-Blitzer erfasst. Es war auf der Autobahn bei einer Kurve 40km/h zulässige Geschwindigkeit. Bis ich der Polizisten näher kam war meine Geschwindigkeit von 77 auf 53km/h wurde aber nicht angehalten. Sollte ich damit was rechnen Bußgeld?Fahrverbot? Übrigens bin noch in der Probezeit..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 9:26

      Hallo Tugba,

      sollte Sie die Polizei nicht direkt angehalten haben, sollte in der Regel kein Bußgeldbescheid eintreffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Daniela
    Am 22. September 2015 um 10:27

    Hallo, ich wurde heute wahrscheinlich von einem mobilen Laser-Blitzer von einer Brücke erfasst. Habe Personen auf der Brücke gesehen und im Anschluss kam im Radio Meldung, dass mit einem Laser-Blitzer gemessen wird.
    Ich wurde aber nicht angehalten. Nun meine Frage: Muss ich mit einem Bussgeld rechnen? Gibt es Lasermessungen, die Beweisfotos schießen können? Und ein Bussgeldbescheid kommt erst später?
    Danke für eine Info…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 10:47

      Hallo Daniela,

      es ist nicht üblich, dass Sie nicht angehalten werden. In der Regel sollte also kein Bußgeldbescheid kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Domi S.
    Am 16. September 2015 um 10:35

    Guten Tag,
    Ich hätte eine Frage bezüglich der Messung mit Laser. Evtl wurde ich im Samstag nachts aus einem Van heraus mit Laser gemessen. Ich wurde jedoch nicht angehalten. Jetzt ist meine Frage, ob noch etwas auf mich zukommen könnte.. Bzw ob die Beamten bei Nacht auch Autos anhalten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2015 um 10:40

      Hallo Domi,

      in Deutschland ist es nicht gebräuchlich, dass gelasert und nicht angehalten wird. In der Regel haben Sie also nichts zu befürchten. Auch nachts dürfen die Beamten Autos anhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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