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Behindertenrabatt beim Autokauf: Welche Zuschüsse gibt es?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rabatt für Schwerbehinderte beim Autokauf – Das ist zu beachten

Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In Absatz 3 dieses Gesetzes wird dies noch weiter definiert. So darf niemand beispielsweise wegen seines Geschlechtes oder Glaubens diskriminiert werden.

Außerdem wird ein weiterer, äußerst wichtiger Aspekt genannt:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Damit auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilnehmen können, ist ihre Mobilität von besonders großer Bedeutung. Ein eigenes Auto bedeutet Freiheit und befähigt Menschen mit Handicap dazu, am Arbeitsleben teilnehmen und ein reges Sozialleben führen zu können.

Aus diesem Grund können Menschen mit einer Schwerbehinderung beim Autokauf von Rabatten und Zuschüssen profitieren. Welche Hersteller bieten einen Behindertenrabatt für den Autokauf? Wann bekommen Sie Zuschüsse für den Autokauf mit Schwerbehindertenausweis? Gibt es einen Behindertenrabatt nur beim Neuwagenkauf?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber geklärt, damit Sie trotz Handicap die Freiheit, die ein eigenes Auto bietet, genießen können.

FAQ: Behindertenrabatt beim Autokauf

Gibt es Zuschüsse für Gehandicapte beim Autokauf?

Ein Rabatt beim Autokauf sowie Zuschüsse sind in der Regel üblich, wenn Käufer die Voraussetzungen gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) erfüllen.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für einen Zuschuss erfüllt sein.

In § 3 KfzHV wird bestimmt, wann Zuschüsse möglich sind. Unter anderem muss entweder fähig sein, das Fahrzeug zu führen oder ein Person benennen, die dies tut. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Bieten auch Hersteller Rabatte?

Oft ist es möglich, beim Autokauf, durch die Vorlage des Behindertenausweises, auch beim Hersteller des Fahrzeugs Rabatte zu erhalten.

Kfz-Zuschuss für Behinderte – Wer hat ein Anrecht darauf?

Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf  gewährt werden.
Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden.

Die sogenannte Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) regelt, welche Zuschüsse zum Kauf und zur Umrüstung eines Fahrzeugs für Behinderte sowie für die Erlangung eines Führerscheins beantragt werden können.

Laut Paragraph 4 KfzHV setzt die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Person nicht bereits über ein geeignetes Fahrzeug verfügt beziehungsweise dass die Benutzung des vorhandenen Kfz nicht mehr zumutbar ist.

Der Neuwagen muss sowohl nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die durch die Behinderung gestellt werden. Des Weiteren muss die Möglichkeit bestehen, dass der Pkw, wenn dies nötig ist, ohne einen unverhältnismäßig großen Aufwand so umgebaut werden kann, dass er den Ansprüchen der gehandicapten Person genügt.

Nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch für einen Gebrauchtwagen kann ein Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf erreicht werden. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug die bereits genannten Anforderungen erfüllt und der Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises beträgt.

Voraussetzungen für Zuschüsse beim Autokauf mit Schwerbehinderung

Welche persönlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Zuschuss bzw. Schwerbehindertenrabatt beim Autokauf gewährt wird, ist in Paragraph 3 KfzHV geregelt.

Damit eine Bezuschussung bewilligt werden kann, muss der Behinderte zum einen dazu befähigt sein, ein Kraftfahrzeug zu führen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, muss sichergestellt sein, dass eine andere Person das Auto für ihn fährt.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Person auf Grund ihrer Behinderung ständig – und nicht nur vorübergehend – auf das Kfz angewiesen ist, um damit zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstelle zu gelangen.

Auch wenn der Behinderte zur Ausübung seines Berufs im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Fahrzeug angewiesen ist, können Leistungen der Kraftfahrzeughilfe in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hierdurch gewährleistet sein muss, dass die dauerhafte berufliche Eingliederung nur auf diese Weise möglich ist und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht zumutbar ist.

Der Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf gilt auch dann, wenn die behinderte Person Heimarbeit betreibt und ein Auto dafür benötigt, um die Ware beim Arbeitgeber abzuholen und die Arbeitsergebnisse dort wieder abzuliefern.

Schwerbehindertenausweis beim Autokauf – So wird der Zuschuss berechnet

Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Meist wird der Autokauf bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. In Einzelfällen kann jedoch auch ein höherer Betrag angesetzt werden, wenn dies durch Art und Schwere der Behinderung nötig ist.

Wird ein Fahrzeug angeschafft, dessen Kaufpreis diese Grenze überschreitet, müssen die Mehrkosten von der behinderten Person getragen werden. Wichtig ist jedoch, dass die behinderungsbedingte Zusatzausstattung nicht bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt wird.

In welcher Höhe die Zuschüsse gewährt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind hier das monatliche Netto-Arbeitsentgelt, das Netto-Arbeitseinkommen sowie die vergleichbaren Lohnersatzleistungen der antragsstellenden Person.

Das monatliche Einkommen wird hierbei an einer jährlich neu festgesetzten Bezugsgröße (BG) gemessen. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Im Jahr 2016 beträgt sie im Westen monatlich 2.905 Euro, während die Bezugsgröße Ost bei monatlich 2.520 Euro liegt.

Der folgenden Liste können Sie entnehmen, wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt:

EinkommenFörderung
Weniger als 40% der BG100 %
Weniger als 45% der BG88%
Weniger als 50% der BG76%
Weniger als 55% der BG64%
Weniger als 60% der BG52%
Weniger als 65% der BG40%
Weniger als 70% der BG28%
Weniger als 75% der BG16%

Laut Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird nicht nur der Fahrzeugkauf bezuschusst. Auch eine Fahrzeugumrüstung sowie der Führerschein können unter gewissen Umständen finanziell gefördert werden.

Autokauf mit Behindertenausweis – Diese Hersteller bieten Rabatte für Neuwagen an

Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.
Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.

Doch auch direkt bei den Autoherstellern können Sie von einem Behindertenrabatt beim Autokauf profitieren. Mittlerweile bieten diesen fast alle Hersteller auf dem deutschen Automobilmarkt für Neuwagen an. Hierzu gehören beispielsweise VW und Audi. Die Bedingungen für einen Behindertenrabatt fürs neue Auto unterscheiden sich meist nur geringfügig.

Jedoch können sich die Konditionen für den Schwerbehindertenrabatt bei einem Autokauf je nach Marke stark voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie die Angebote stets vergleichen und sich im Vorhinein gut infomrieren.

Wenn Sie beim Autokauf einen Behindertenrabatt in Anspruch nehmen möchten, sind einige Dinge zu beachten:

  • Sie können meist nur für Neuwagen einen Behindertenrabatt bekommen. Ein Nachlass beim Gebrauchtwagenkauf oder für Vorführwagen sowie Tageszulassungen ist meist nicht möglich.
  • Der Rabatt für den Autokauf mit Schwerbehinderung gilt nur dann, wenn das Auto auf eine behinderte Person zugelassen wird.
  • Autorabatte für Schwerbehinderte beziehen sich grundsätzlich auf den Listenpreis des Pkw und nicht auf den eventuellen Hauspreis. In den meisten Fällen kann der Behindertenrabatt beim Autokauf auch nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden.

Damit schwerbehinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden kann, müssen diese ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Je nach Hersteller wird ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 beziehungsweise eines der folgenden Merkzeichen gefordert: G, aG, H, Gl oder Bl.

Welche Anforderungen bezüglich der Schwere der Behinderung und welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis angegeben sein muss, um einen Behindertenrabatt fürs Auto zu bekommen, können Sie zum einen direkt beim Hersteller bzw. Händler anfragen.

Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) bietet außerdem eine Liste für den Autokauf und den Rabatt bei einer Schwerbehinderung an, der Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können.

Wird eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung für ein Fahrzeug benötigt, übernehmen die Renten- und Unfallversicherungsträger bzw. das Integrationsamt die Kosten in vollem Umfang. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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146 Kommentare

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  1. Käs
    Am 11. Juni 2018 um 5:59

    hallo Guten Morgen,
    ich hätte eine frage, ich habe 80% RF eintagen unbefristet da ich kein Führeschein habe darf ich nur 25er Rollerfahren, wie ist das mit einen neuer zu kaufen, da ich bei Arbeitsamt für 430,-nebenjob habe, bekomme ich auch da für einen neuen Roller Rabatt od.Zuschuss auch ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:09

      Hallo,
      ob eine entsprechender Anspruch besteht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ralph
    Am 23. Mai 2018 um 8:26

    Hallo,

    Mal eine Frage mein Vater ist hochgradig schwerbehindert er hat ein eigenes Auto, kann mein Vater ein Auto für „mich“ kaufen welches ich aber selbst finanziere um mein Vater auch zum Arzt fahren zu können wenn es ihn mal nicht so gut geht? Gibt es eine Einschränkung wieviele Autos ein schwerbehinderter im Jahr mit seinen Ausweis kaufen darf? Es würde ihn ja auch zu gute kommen wenn er mal nicht kann. Er ist nun seit über 20 Jahre schwerbehindert hat auch ein eigenen Schwerbehinderten Parkplatz etc. Gibt es also ein Limit an Anzahl an Autos? Muss der Wagen immer dann Automatik sein? Ich Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:13

      Hallo Ralph,

      grundsätzlich ist es möglich, dass Angehörige einen Wagen führen, für welchen ein Behindertenrabatt geltend gemacht werden kann. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein: Zum einen muss der Wagen mindestens sechs Monate auf Ihren Vater zugelassen sein. Was den Kauf angeht: Im Regelfall hängt es vom Händler ab, wie häufig ein Behindertenrabatt akzeptiert wird. Wenden Sie sich diesbezüglich also am Besten an den Händler selbst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sabrina
    Am 20. Mai 2018 um 9:41

    Liebe Damen, liebe Herren….

    Ich hab einen 5 jährigen Sohn, er hat Pflegegrad 3 und einen Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben B G H… Ich kann nicht mehr arbeiten gehen da ich immer abrufbereit sein muss, er ist Autist und schnell mit Situationen überfordert im Kindergarten… Nun meine Frage, kann ich oder mein Mann auch Rabatt für ein Neuwagen erhoffen? Mein Mann ist Alleinverdiener deshalb würde uns das echt gut tun…

    Viele liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:25

      Hallo Sabrina

      Laut Paragraph 4 KfzHV setzt die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Person nicht bereits über ein geeignetes Fahrzeug verfügt beziehungsweise dass die Benutzung des vorhandenen Kfz nicht mehr zumutbar ist.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org

  4. Bahman
    Am 3. April 2018 um 13:40

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin 80% Schwerbehindert und unbefristet wegen Ohren,beide Knie und halswirbelsäule
    Ich arbeite in Nachtschicht und muss ich mit dem Bus und Zug zu Arbeit gehen
    Meine Frage:kann ich Kraftfahrzeugshilfe beantragen? Wenn ja bei welcher Behörde
    Mit freundlichen Grüßen
    Bahman

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 14:35

      Hallo Bahman,

      dies müssten Sie bei der zuständigen Behörde befragen. Die Zuständigkeit hängt von Ihrer Berufssituation ab, in der Regel ist es jedoch die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Bahman
    Am 1. April 2018 um 18:07

    Ich meinte bis meinem Arbeitsplatz liegt 25km
    Mit freundlichen Grüßen
    Bahman

  6. Bahman
    Am 1. April 2018 um 18:04

    Guten Abend
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hätte eine Frage,
    Ich bin 80% dgb wegen halswirbelsäule,knien und beide Ohren mit RF Zeichen
    Bis meinem Ort ist 25 km dass ich mit Zug und Bus erreichen muss und arbeitete ich in Nachtschicht
    Kann ich bei Arbeitsamt einen Autokaufzuschuss beantragen
    Mit freundlichen Grüßen
    Bahman

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:24

      Hallo Bahman,

      hierzu müssten Sie sich direkt an das Arbeitsamt wenden und sich dort erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Papa Marcus
    Am 23. März 2018 um 19:36

    Hallo Redaktion,
    erst einmal möchte ich mich bedanken, dass Ihr hier Menschen mit Behinderung einen tollen Service leistet und so akribisch jede Frage beantwortet.
    Ich hoffe Ihr könnt auch meine Frage beantworten, denn darauf habe ich hier noch keine Antwort gefunden. Unser Sohn (3 Jahre alt) ist zu 100% schwerbehindert mit u.a. dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung). Meine Freu benötigt nun ein neues Auto und wir denken erstmalig aufgrund des möglichen Rabatts über einen Neuwagen nach. Ein Telefonat mit dem Händler hat auch genügt um 25% bei Ford sicher zu stellen.
    Nun meine eigentlich Frage: Abgesehen von den Rabatten ist hier ja auch immer von Zuschüssen die Rede. Wo und wie können wir denn nun diesen Zuschuss beantragen? Bei unserem Sohn dürfte ja kaum das Arbeitsamt zuständig sein, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass er jemals arbeiten wird. Ist es dann auch die Rentenversicherung?
    Und wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Falles in der Regel bis entschieden ist ob und wie hoch der Zuschuss ist? Muss der Wagen dann auch meinen Sohn zugelassen werden oder trotzdem auf meine Frau, da Sie ihn ja täglich zur KiTa und zu seinen Therapien fährt?

    Falls Ihr mir nicht alle meine Fragen beantworten könnt wäre ich dankbar für die Nennung eines Stelle, die mir unsere Fragen beantworten kann.

    Herzlichen Dank vorab für Eure Unterstützung!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 12:44

      Hallo Papa Marcus,

      erst einmal vielen Dank für das Lob, so etwas freut uns stets zu hören!

      Diese Zuschüsse in Verbindung mit der Kraftfahrzeughilfe meinen zum einen finanzielle Untersützungen, wenn der Wagen umgebaut bzw. umgerüstet werden muss, um den Bedarfen des Kindes zu entsprechen. Weiterhin sind später Vergünstigungen ( 100%, zwei Drittel oder ein Drittel) beim Führerscheinerwerb möglich, sollte dies in Frage kommen. Wie hoch diese Zuschüsse ausfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Auf wen der Wagen zugelassen werden darf, sollte beim Autohersteller erfragt werden, in den meisten Fällen ist jedoch eine Zulassung auf Angehörige möglich.

      Träger der Kraftfahrzeughilfe sind in der Regel: die Deutschen Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, das Sozialamt, Berufsgenossenschaften oder die Kriegsopferfürsorge. In Ihrem Falle ist wahrscheinlich die Deutsche Rentenversicherung verantwortlich. Wie lange eine entsprechende Bearbeitung braucht, können wir leider nicht vorhersagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Charlie
    Am 11. März 2018 um 15:32

    Hallo liebes BGK-Team,

    ich besitze einen GdB von 100%, Merkzeichen G sowie B, durch meine Behinderung erhalte ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente, bin unter der Pfändungsgrenze, somit auch bei ca. 30% der “Bezugsgröße” aus dem Jahr 2016 (aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2018 liegen mir nicht vor).

    Da ich nicht arbeite wollte ich fragen ob mir ein Rabatt auch beim Kauf eines Wohnmobiles gestattet wird, da dies für mich und meine körperliche Konstitution am besten geeignet wäre, um auch nach mehreren Kilometern eine Pause einlegen zu können.

    Wird auch dann ein Rabatt gewährt? Abgesehen von evtl. Herstellerrabatten?

    Gruß
    Charlie aus Bayern

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:21

      Hallo Charlie,

      die Zuschüsse werden in der Regel nur gewährt, wenn das Auto benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Lidia
    Am 21. Februar 2018 um 0:10

    Schönen guten Abend/guten Tag

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich hätte eine Frage
    Ich beckommen voll unwerbunfäigkeits Rente und habe 50% Behinderung ohne weitere Bemerkungen, der Ausweis ist unbefristet, Dächer das ich eine kleine Rente bekomme , arbeite ich noch auf 350€ Nebenjob, habe ich einen recht auf einen Neun Autokauf mit Zuschuss., für denn Nebenjob benötige ich das Auto., mein jetztiges Auto ist schon 15 Jahre alt und ist ständig kaputt.,
    Ich bedanke mich im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen Lidia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:41

      Hallo Lidia,

      ob Sie berechtigt sind, hängt von einigen Faktoren ab. Wenden Sie sich für den Zuschuss an das Arbeitsamt.
      Informationen über Rabatte erhalten Sie dagegen direkt beim hersteller bzw. dem Autohaus.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. donner
    Am 30. Januar 2018 um 14:19

    mein sohn 10 jahre 70 prozent schwerbeschädigt mit b und h.kann man bei neuwagenkauf fpr ihn rabatt bekommen .er muss ja überall hingefahren arzt therapien …..kia meinte wohl ja peugeot nein .gibt es da eine allgemeine antwort.lg fam donner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 13:06

      Hallo donner,

      nein, bis dato gibt es keine pauschale Vorgehensweise. Hier gelten von Autohersteller zu Autohersteller unterschiedliche Vorgaben. In der Regel können Sie als Eltern jedoch einen Rabatt erhalten, Sie dürfen den Wagen dann jedoch nur für Ihren Sohn verwenden. Einzelheiten sollten Sie bei den von Ihnen gewählten Händler erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Herr.r.b.
    Am 15. Dezember 2017 um 22:19

    Ich herr/rexhe/berisha ich möchte Fragen welke rechte habe mit 80%Prozent des recht Auto lissing oder kaufen bitte Info über meine rechte danke mit freundlichen Gruss herr.r. b.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 14:34

      Hallo Herr r.b.,

      wir nehmen an, dass Sie wissen möchten, ob Sie mit einer Behinderung Rabatte für ein Leasing erhalten. Dies sollten Sie beim Verkäufer bzw. beim Hersteller erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Klaus
    Am 3. Dezember 2017 um 21:22

    Hallo,

    wie muss ich mir das mit dem Rabatt für Behinderte, den ich mit dem Händler aushandele und den dann der Hersteller gewähren soll, in der Praxis vorstellen?
    Handele ich mit dem Händler wie üblicherweise wie jeder andere einen Rabatt, z.B. 17%, auf den Listenpreis aus, und lege ihm dann erst den Schwerbehindertenausweis vor und erwarte dann auf die weiteren Prozente (bei VW 15%) wegen Schwerbehinderung?
    Oder sagt mir der Händler, nach Vorlage des Ausweises, “ja die 15% bekommst du, und noch weitere 2% (mein Beispiel 17%) und dann ist Schluss! Womit dann der Behindertenrabatt eine nutzlose Mogelpackung wäre.
    Gru? Klaus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:10

      Hallo Klaus,

      der Rabatt für Behinderte beim Autokauf ist mehr oder weniger gesetzlich definiert, insofern ist es keine Verhandlungssituation in dem Sinne. Je nach Autohersteller gelten jedoch unterschiedliche Prozente und auch Auflagen bzgl. erforderlicher Merkzeichen. Mancher Händler bietet keine Rabatte, dafür jedoch Nachlasse beim Kauf an. Solche Werte sind in der Regel bereits festgelegt. Erkundigen Sie sich bei dem betroffenen Hersteller, wie viel dieser für Behinderte gewährt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Richard
    Am 29. November 2017 um 9:23

    Verstehe ich das Richtig??

    Die Bezugsgröße.
    Im Jahr 2016 beträgt sie im Westen monatlich 2.905 Euro
    Unsere Einkommen beträgt 1200€ / Mon. Netto.
    Aus der Liste habe ich entnommen:
    Weniger als 40% der BG 100 %,
    bedeutet dies, dass ich mit 50% Behinderung die 2.905€ vollständig als Rabatt beim Kauf von Neuwagen bekomme??

    Wenn ja wi soll ich bei dem Händler vorgehen um den vollen Rabatt zu bekommen??

    MfG

    Richard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:33

      Hallo Richard,

      Sie bringen hier zwei verschiedene Formen der Förderung durcheinander: Zum einen gibt es die finanzielle Förderung durch die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Hierbei handelt es sich um keinen Rabatt, sondern eine staatlichen Zuschuss. Zum anderen geben viele Hersteller zusätzlich einen Rabatt für gewisse Personengruppen. Nähere Informationen zur Kraftfahrzeughilfe erhalten Sie bei der entsprechenden Behörde. Für den Hersteller-Rabatt müssen Sie sich an den jeweiligen Händler wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Martina S.
    Am 14. November 2017 um 11:32

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich bin erwerbsunfähig beziehe EU Rente und habe eine Schwerbehinderung von 100%, mit den Merkzeichen B G H Bl . Ich möchte mir einen Neuwagen von Renault kaufen, den mein Mann fahren muss. Bekomme ich beim Kauf auch einen Rabatt?

    Danke im Voraus für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 12:17

      Hallo Martina S.,

      insofern der Wagen auf Sie angemeldet ist und bleibt, sollten Sie einen Rabatt in Anspruch nehmen können. Details können Sie auch beim jeweiligen Autohändler erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Stefan
    Am 12. November 2017 um 13:59

    Guten Tag bekomme ich auch einen Zuschuss für einen Neuwagen Kauf wenn ich Erwerbsunfähigkeits Rente bekomme und einen 450 Euro Nebenjob mache?
    Wenn ja, wo muss ich dann den Zuschuss beantragen?

    Gruß Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 15:22

      Hallo Stefan,

      Zuschuss für einen Wagen würden nur Menschen mit Behinderung bekommen, die den Wagen für eine Arbeit benötigen. In dem Fall kann der Antrag beim Behindertenberater der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Michael S.
    Am 8. November 2017 um 22:09

    Hallo,
    habe unser Neufahrzeug mit Behindertenrabatt auf meinen Namen angemeldet. Laut Vorgabe des Herstellers darf ich frühesten in 6Monaten ein neues Fahrzeug mit Behindertenrabatt kaufen, kein Problem. Wann darf ich das jetzige Fahrzeug auf den meiner Frau Ummelden?
    Viel Dank für Eure Antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:37

      Hallo Michael S.,

      je nachdem, wo und bei wem Sie den Wagen gekauft haben, gibt es eine Mindesthaltedauer. Diese beläuft sich meist auf sechs bis zwölf Monate. Erfragen Sie bei Ihrem Händler, welche Frist für Sie gilt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  17. Heiko D.
    Am 20. Oktober 2017 um 9:58

    Hallo zusammen,
    ich hätte da ein Frage an Sie.

    Gildet der Behindertenrabatt beim Autokauf ausschlieslich nur bei Vertragsautohäuser, so wie VW, Audi etc.?
    Oder gildet das auch für Autohäuser, die nur mit EU-Neuwagen handel? Ich meine, das sind ja auch Autos von Auto-Hersteller.

    Viellen Dank für ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:20

      Hallo Heiko,

      für Importe und Reimporte werden in der Regel keine weiteren Rabatte gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Händler.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Georg J.
    Am 16. September 2017 um 18:47

    Hallo und guten Tag,

    ich bin 52 Jahre alt, habe noch 3 minderjährige Kinder und beziehe Erwerbsminderungsrente (100%). Auch bin ich schwer-behindert (GdB 100%, G, aG, H, B).
    Ich möchte nun, nach langem Kampf, meine Isolation “durchbrechen” und wieder, bzw. trotz allem, an meinem früheren sozialen und kulturellen Leben anknüpfen. Da ich auf dem “platten Lande” in NRW lebe, bin ich dafür unbedingt auf ein Kfz, angewiesen. Auf Grund meines geringen Einkommens, bin ich jedoch – unabhängig div. Rabatte – nicht in der Lage, einen Neuwagen zu kaufen. Einen zuverlässigen “Gebrauchten”, könnte ich mir jedoch – abhängig von einer evtl. Bezuschussung, u.U. leisten.
    Welche Möglichkeiten einer Bezuschussung o.ä. gibt es?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:03

      Hallo Georg,

      wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale, welche Sie bezüglich Ihrer individuellen Situation umfangreich beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Hubert P.
    Am 13. September 2017 um 16:21

    Guten Tag,
    kann ich neben dem Behindertenrabatt, den ja der Hersteller trägt, grundsätzlich noch einen weiteren Rabatt beim Händler heraushandeln ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:10

      Hallo Hubert,

      das liegt im Ermesssen des Händlers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Sandra
    Am 4. September 2017 um 12:04

    Hallo guten Tag ich habe da mal eine Frage mein Sohn ist geistig behindert zu 80 % habe sehr viele Termine mit meinem Sohn vilobi die Ergotherapie Krankengymnastik jetzt meine Frage besteht die Möglichkeit den Führerschein vom Jobcenter bezahlt zu bekommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:24

      Hallo Sandra,

      meinen Sie den Führerschein für sich selbst oder Ihren Sohn? Ihr Sohn könnte einen Kostenzuschuss erhalten. Auch Ihnen kann unter Umständen ein Teil der Kosten erstattet werden – die Einzelheiten müssen Sie jedoch beim Jobcenter erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  21. F. klaus
    Am 3. August 2017 um 11:47

    Hallo habe Tochter im Wachcoma mit Schwerbehinderungs Grad 100%.Wo kann ich noch Zuschuss beantragen?stimmt das Jobcenter bezuschusst auch.wenn man Erwerbsunfähigkeits Rente bezieht?Es handelt sich um ein neues Fahrzeug plus Umbau.Gibt es für Umbau auch etwas?Hersteller Rabatt ist mir bekannt.Vielen Dank im voraus.Lueben Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 12:05

      Hallo Klaus,

      ein Zuschuss seitens des Jobcenters ist wahrscheinlich nicht möglich, da dieses nur bei bedingter Erwerbsfähigkeit agiert. Weiterhin ist die Chance auf einen Zuschuss für den Umbau gering.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Fischer
    Am 26. Juli 2017 um 7:18

    Hallo mein Schwerbeschädigter Bruder (90 Prozent mit Gehbehinderung) wohnt bei mir und ich helfe ihm bei Arztgängen und täglichen Umständen wie Einkaufen, Bank usw. Habe derzeit ein Cabrio in dem ich sein Rollator nicht rein bekomme. Möchte mir wegen ihm ein größeres Auto holen. Er hat keine Fahrerlaubnis. Kann ich da auf einen Rabatt hoffen beim Neuwagenkauf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:07

      Hallo,

      Sie erhalten den Rabatt in der Regel nur dann einen Zuschuss, wenn Ihr Bruder auf das Auto angewiesen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Werner
    Am 24. Juli 2017 um 7:48

    Schildere mal meinen Fall
    Bin seit über einem Jahr in Krankengeldbezug (Krebs), 100%.
    Meine Frau ist vor ca. einem halben
    Jahr an einer Krebserkrankung verstorben.
    Benötigen ein anderes Fahrzeug.
    Berechtigung zum Erhalt einer Förderung? Wenn ja, an wen muss ich mich wenden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:06

      Hallo Werner,

      das hängt davon ab, inwiefern Ihre Krebserkrankung eine Behinderung verursacht. Je nach Grad und Schwere gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, sowohl den Autoausbau als auch den Autokauf bezuschusst zu bekommen. Reden Sie dazu mit Ihrem Arzt bzw. wenden Sie sich an Ihren örtlichen Behindertenbeauftragten.

      Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Verbänden, welche Krebspatienten finanziell entlasten sollen. Wenn Sie auf ein Auto angewiesen sind und eine Anschaffung eine zu große finanzielle Belastung darstellen würde, können Sie sich zum Beispiel an den “Härtefonds der Deutschen Krebshilfe” wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Mehmet
    Am 26. Juni 2017 um 18:51

    ich Habe schwerbehindertenausweis GdB 60% unbefristet Güldig. bin 77 jahre alt.
    Beim Kauf eines Auto. oder Empfangen von Handy und DSL was ich Rechte Habe Wie Rechte ?
    Danke für die Beantwortung meines Anligen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 14:41

      Hallo Mehmet,

      das können wir Ihnen nicht genau sagen, da es hier tatsächlich auch auf den Einzelfall ankommt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Rabatt zu erhalten. Wie hoch dieser ausfallen wird kann aber von Hersteller zu Hersteller verschieden sein. Für mehr Informationen können Sie beispielsweise beim Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) anfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ümit
    Am 31. Mai 2017 um 19:30

    Hallo

    Möchte mir einen neuwagen kaufen.
    Mein vater hat ein schwerbehindertenausweis mit 80% ohne merkzeichen würde das trotzdem funtionieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:35

      Hallo Ümit,

      wenn Sie den Wagen für sich kaufen, dürfte der Rabatt wohl nicht gewährt werden. Sollte er für Ihren Vater sein, müssen Sie sich an den jeweiligen Händler bzw. Hersteller wenden, da dieser die Vorgaben für die Gewährung des Rabattes vorgibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Leonore H.
    Am 21. April 2017 um 18:46

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis G/B 80%,
    bin 75 Jahre alt und beziehe Alterssicherungszuschuß vom Landratsamt.

    Aufgrund der ländlichen Wohnverhältnisse benötige ich ein Auto, um die täglichen Gänge und Aktivitäten zu bewältigen Mein jetziges Auto ist 20 Jahre alt. Die notwendigen Reparaturkosten übersteigen den Wert des Wagen, so dass ich ein anderes, besseres Fahrzeug kaufen muss.

    Meine Frage:
    Von welcher Stelle kann ich den Kaufpreis von ungefähr € 2.500,– erstattet bekommen oder einen Zuschuss ( in welcher Höhe?) erhalten. Wo stelle ich einen Antrag auf diese Leistungen?

    Über eine Antwort freue ich mich und bedanke mich im voraus sehr herzlich.
    Leonore

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 10:19

      Hallo Leonore,

      die Rabatte werden von den Herstellern gewährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. B. Peter
    Am 12. April 2017 um 23:48

    meine Tochter 38 Jahre hat eine PPMS mit halbseitiger Spastik (Lähmung)
    Sie hat einen Behinderungsgrad von 100% und sitzt fest im Rollstuhl.
    Sie ist nicht berufstätig und erhält Hilfe zum Lebensunterhalt und Pflegegeld
    Sie selber hat keinen Führerschein und kein Fahrzeug.
    Sie muss fst jeden Tag zu Therapien und Ärzten von mir gefahren werden.
    Da ich ein Fahrzeug benötige mit einer höheren Sitzposition und genügend Platz für einen Rollstuhl und einen Treppensteiger, ist meine alte A-Klasse nicht mehr dazu geeignet.
    Kann meine Tochter auch diesen Behinderten-Rabatt erhalten und wo müsste dies beantragt werden?

    Vielen Dank für die Beantwortung meines Anliegens

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 10:48

      Halle Peter,

      Ihrer Schilderung nach hat Ihre Tochter in der Tat Anspruch auf Zuschüsse. Diese sind bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Stefan
    Am 8. April 2017 um 17:39

    Hallo,

    ich besitze einen Firmenwagen, dieser wird mit der 1% Regelung finanziert. Da ich Ende des Jahres 2017 einen neuen Firmenwagen erhalten werde, würde ich gerne wissen, ob auch in der eingangs genannten Konstellation die Einberechnung des Behindertenrabatts berücksichtigt werden würde?

    Ich freue mich über Rückmeldungen und bedanke mich im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 10:51

      Hallo Stefan,

      Informationen dazu finden Sie in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Holger J.
    Am 25. März 2017 um 8:18

    Hallo,
    wir haben uns ein neu Fahrzeug gekauft, ein Peugeot 2008.
    Nach dem Kauf ( nach einem Tag) wurden wir drauf Aufmerksam gemacht, das es ein sogenannten Behindertenrabatt gibt.
    Ich habe 60% und meine Frau 50 %.
    Nachdem wir uns im Internet schlau gemacht haben, haben wir den relativ grossen Autohändler Frau angesprochen, dieser streitet es ab und sagt das Software früher mal gab. Komischerweise war ich auch auf der Homepage von Peugeot Deutschland und hier steht es drin das es von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden ist wieviel Rabatt es gibt, aber auch das die Seite am 24.02.2017 aktualisiert worden ist….!
    Bei einen Peugeot 2008 gibt es 15 % vom Listenpreis, danach ca 2700 € Rabatt . Jetzt zur Frage, können wir vom Vertrag zurück treten, da es noch keine 14 Tage her ist? Das Fahrzeug aber schon auf unseren Namen angemeldet war/ist….
    Oder wie sollen wir uns verhalten…?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:30

      Hallo Holger,

      ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es beim Autokauf nicht. Vielmehr müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, damit eine Rückabwicklung eingeleitet werden kann. Am besten sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Manuela
    Am 23. März 2017 um 16:26

    Hallo, auch ich bin körperbehindert und habe mal eine Frage. Bei der Anschaffung meines ersten neuen Autos bekam ich einen Zuschuß von der Agentur für Arbeit, da ich zu der Zeit noch nicht sehr lange im Arbeitsverhältnis stand. Ab dem zweiten Wagen, war dann für den Zuschuß die Deutsche Rentenversicherungsanstalt zuständig. Nun bin ich leider aus gesundheitlichen Gründen und auch weil mich mein Arbeitgeber nach fast 20 Jahren wegen langer Krankheit entlassen hat, in Rente. Mein momentanes Auto ist jetzt 12 Jahre alt und ich wollte mir jetzt mal wieder ein neues Auto kaufen. Als ich auf der Rentenversicherungsanstalt angerufen habe, hieß es, nein es gibt keinen Zuschuß, weil ich ja jetzt in Rente sei. Ich arbeite aber immer noch auf 450,– Euro-Basis und brauche auch privat aufgrund meiner Behinderung das Auto. Kann mir jemand sagen, wo und ob ich noch Anrecht auf einen Zuschuß habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 8:39

      Hallo Manuela,

      in der Regel ist es so, dass Leistungen der Kraftfahrzeughilfe nur dann gewährt werden, wenn das Auto dafür benötigt wird, um zur Arbeit zu gelangen. Wie dies in Ihrem Fall gehandhabt wird – Sie sind jetzt in Rente und gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach – muss von der zuständigen Behörde entschieden werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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