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Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mangelhaftes Auto: Kann der Kaufvertrag widerrufen werden?

Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.
Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.

Das richtige Auto zu finden – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – kann sehr anstrengend sein und jede Menge Zeit fressen. Sie durchforsten das Internet, klappern diverse Händler ab, müssen sich um das Finanzielle kümmern und dabei noch stets die Augen nach dem besten Preis aufhalten. Viele geben irgendwann entnervt auf und gehen dann beim Kauf ungeliebte Kompromisse ein.

Was geschieht jedoch, wenn Sie kurze Zeit nach dem Kauf doch noch über Ihren Traumwagen stolpern? Die Rückgabe sollte problemlos möglich sein, schließlich gibt es doch das vierzehntägige Widerrufsrecht beim Autokauf, oder?

Im folgenden Ratgeber widmen wir uns der Frage, ob Sie tatsächlich den Kaufvertrag für ein Auto ohne weiteres widerrufen dürfen und wie Sie dabei vorgehen müssen. Des Weiteren finden Sie ein Muster für den Widerruf, welches Sie kostenlos herunterladen und als Vorlage nutzen können.

FAQ: Widerruf beim Autokauf

Stimmt es, dass ich meinen Autokauf innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann?

Nein. Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und kann nicht einfach so aufgelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die z. B. per E-Mail, Internet, telefonisch oder per Fax abgeschlossen wurden.

Wann kann ich denn dann einen Autokauf widerrufen?

Bei einem Autokauf, der mit diesen Fernkommunikationsmitteln zustande kam, kann der Käufer schriftlich widerrufen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Orientieren Sie sich hierbei gern an unserer kostenlosen Vorlage.

Sind Widerruf und Rücktritt dasselbe?

Nein. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn der gekaufte Wagen mangelhaft ist, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufvertrag vor Ort oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

Ist der Widerruf beim Autokauf innerhalb von 14 Tagen möglich?

Viele Kunden gehen davon aus, dass es beim Autokauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme. In der Regel ist ein solcher Vertrag, wenn er erst einmal unterschrieben wurde, rechtlich bindend.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft, profitieren Kunden vom Widerrufsrecht, nachdem ein Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnet wurde. Was genau ist nun aber ein solches Fernabsatzgeschäft?

Um ein solches handelt es sich, wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Geschäftsraumes, sondern über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Zu diesen zählen die folgenden Formen:

  • Kataloge
  • E-Mail und Internet
  • Telefon und Fax

Damit Sie vom Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen können, muss der Verkäufer außerdem ein gewerblicher Händler sein. Dieser ist des Weiteren dazu verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu belehren.

Auch wenn der Vertrag beispielsweise auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen ausgestellt werden, zustande kommt und Sie zur Unterzeichnung nicht in einen Geschäftsraum gehen, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.

Wie unterscheiden sich Widerruf und Rücktritt vom Autokauf voneinander?

Wie bereits erwähnt, haben Kunden nur dann ein Widerrufsrecht beim Autokauf, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Und auch der Rücktritt vom Vertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Sie können von Ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn erhebliche Mängel zu beanstanden sind. Der Verkäufer muss dann ausreichend Zeit bekommen, um diese zu beheben. Weigert sich dieser oder schlägt auch der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

So können Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokaufvertrag nutzen

Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.
Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.

Nur wenn der Fahrzeugkauf als Fernabsatzgeschäft zu bewerten und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, können Sie vom Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkauf profitieren.

Wichtig ist, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären und diesen an den Verkäufer senden. Eine Begründung ist übrigens nicht nötig.

Es gilt eine vierzehntägige Frist, die beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet oder wenn das Auto übergeben wird. Findet keine Belehrung statt, verlängert sich das Widerrufsrecht beim Kaufvertrag für ein Auto auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Sie können unser Muster nutzen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese sollte immer gründlich geprüft und an Ihre Situation angepasst werden.

Widerruf beim Autokauf: Muster

 

Widerruf beim Autokauf: Muster zum kostenlosen Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als Word-Dokument und PDF
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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74 Kommentare

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  1. Ali
    Am 8. Januar 2023 um 19:35

    Hallo,
    ich habe am 29.12.22 den Kaufvertrag zur Bestellung eines neuen Autos (Kurzzulassung) unterschrieben, allerdings wird das Auto erst Ende März/Anfang April zugeliefert bzw. uns zugestellt. Meine Frage ist, wäre es möglich, den Kaufvertrag zu widerrufen (innerhalb der Frist von 14 Tagen), da das Auto noch nicht zugeliefert ist und keine Anzahlung getätigt wurde.
    Danke vielmals und beste Grüße,
    Ali

  2. Marc L.
    Am 10. August 2022 um 9:50

    Hallo,

    ich habe am 08.08.2022 einen Gebrauchtwagenkaufvertrag unterzeichnet und dem Vertragshändler zugeschickt. Es ist von einer deutschen Premiummarke und das Autohaus ist in Berlin, ergo ein großer Händler. Ich wohne in der Nähe von Hannover, dementsprechend habe ich das Auto auch nicht vor Ort angeschaut. Kontakt gab es ausschließlich per Telefon und E-Mail. Die Auslieferung ist für September geplant. Dementsprechend kann ich den Vertrag bis 14 Tage nach Fahrzeugübergabe widerrufen, richtig? Beziehungsweise, da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe sogar 1 Jahr und 2 Wochen nach Fahrzeugübergabe richtig?

    Vielen Dank vorab für ihre Antwort.

  3. Sarah
    Am 17. Juli 2022 um 11:41

    Hallo, ich habe mein Auto einem Händler verkauft und einen Ankaufschein unterschrieben, das Auto soll in einem Monat übergeben werden. Nun möchte ich das Auto doch nicht verkaufen, habe ich irgendeine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen? Danke

  4. Daniel
    Am 6. April 2022 um 1:13

    Guten Abend und zwar habe ich über das Telefon dem Verkäufer gesagt ich kaufe das Auto.. gleichzeitig eine Email geschickt wo drin steht das ich den Kauf des Autos bestätige.. weder eine Unterschrift geleistet noch sonst was.. kann ich jetzt von meinem wiederrufrecht gebraucht machen ?

  5. Natalie
    Am 29. März 2022 um 17:00

    Hallo,
    Ich habe einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug zu Hause unterschrieben und mein Mann hat diesen Vertrag im Fahrzeuggeschäft abgegeben.
    Er hatte meinen Personalausweis dabei.
    Geht dies dann als Fernabsatzgeschäft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2022 um 10:48

      Hallo Natalie,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Berater oder Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. timi
    Am 19. März 2022 um 14:00

    Hallo & guten Tag,

    ich möchte ein neues Auto bestellen über carwow.de. Das Auto wird speziell nach meiner Angaben der Ausstattungen angefertigt. Angegeben wird der Liefertermin des Autos im November dieses Jahres, wobei ich über das einhalten des Liefertermins seitens Autohersteller ziemlich skeptisch bin. Kann ich meine Bestellung bzw. Kaufvertrag bei einem verspäteten Liefertermin des Autos stornieren? Die ganze Geschäftsabwicklung läuft übers Internet und E-Mail, den Vertrag werde ich bei mir zu Hause unterzeichnen. Gilt hier eine Widerrufsrecht? Bis wann kann ich Widerrufsrecht in Anspruch nehmen?
    Vielen Dank in Voraus für Ihre Antwort!!
    Mit freundlichen Grüße,
    timi

  7. H. Gersdorf
    Am 14. Juli 2021 um 12:27

    Hallo,
    ich habe mir über das Internet im April 2021 ein Motorrad bestellt. Der Händler hat mir zudem eine kostenlose Lieferung für Anfang Juni zugesichert. Auf Nachfrage Anfang Juni wurde mir mitgeteilt, dass sich die Lieferung aufgrund von Corona auf Anfang Juli verzögert. Ende Juni teilte mir der Händler auf Nachfrage mit, dass das Motorrad da wäre und nur noch die Papiere fehlten. Er würde sich die folgende Woche nochmal melden. Nach zwei Wochen ohne Antwort bin ich zu Händler gefahren. Er teilte mir mit, dass die Papiere nun da wären und er mir das Motorrad die Tage vorbei bringt. Nach zwei Tagen ohne Antwort möchte ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist das möglich?
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Gustel
    Am 18. Juni 2021 um 8:53

    Guten Tag,
    Ich habe einen Gebrauchtwagen per Fernabsatzgesetz gekauft (Vertrag per Mail), drei Tage später den Wagen angeschaut. Im Büro sagte der Verkäufer, dass ich bereits unterschrieben habe, er die Unterschrift noch im Original braucht. Auf diesem Formular steht die Ergänzung: Angeschaut und Probe gefahren.
    Dass ich so auf mein Widerrufsrecht verzichte hat er nicht gesagt.

    Ist es nun dennoch möglich zu Widerrufen, aufgrund der fehlenden Aufklärung?

    Beste Grüße, Gustel

  9. Thi
    Am 7. Mai 2021 um 11:29

    Guten Tag,
    wir haben vor ein Paar Tagen einen Vertrag für einen Autokauf abgeschlossen. Das Fahrzeug hatte ein Frontschaden und leider bin ich vor dem Kauf nicht darauf gekommen, in das Gutachten von dem Unfall zu schauen. Nun habe ich den Verkäufer gefragt, ob er mir das zur Verfügung stellen könnte, sagte er leider, dass es kein Gutachten vorliegt aber eine Rechnung von der Reparatur. Das Auto habe ich mir vor Ort angeschaut, den Vertrag hat der Verkäufer mir jedoch per Mail geschickt. Ich hab den unterschrieben und per mail zurückgeschickt. Habe ich in diesem Fall das vierzehntätige Widerrufsrecht?

  10. Michaela R
    Am 15. April 2021 um 21:53

    Hallo, ich habe vor einem Tag bei Autoland ein Kaufvertrag unterschrieben für ein gebrauchtes Fahrzeug. Heute sehe ich dass das Fahrzeug als Mietfahrzeug benutzt wurde. Diese Tatsache hat mir der Verkäufer verschwiegen. Auch das bereits Gebrauchsspuren teilweise überlackiert wurden habe ich erst im Kaufvertrag gelesen. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, es ist noch nicht übergeben worden keine Ware, kein Geld.

  11. Mrityunjit D
    Am 4. Februar 2021 um 9:40

    Hallo Experten,
    Ich habe ein Auto auf Mobile.de gesehen, das Auto hat mir gefallen, dann habe ich ihn angerufen und gefragt, ob Auto unfallfrei ist oder nicht. Er antwortete Auto ist ausgezeichnet. Ich ging dorthin sah das Auto und bat um eine Probefahrt. Er ist nicht möglich nur den Motor gestartet. Ich mochte Auto Spezifikation, Farbe, so dass ich sagte, ich kann eine Reservierung. Er sagte Block mit etwas Geld. Dann habe ich ihm 1000 Euro bezahlt. Dann bereitet er einen verbindlichen Vertrag vor, wo ich sah, dass er erwähnte, dass das Auto völlig frei von Schäden ist. Er besteht auf den Schaden kleine Kratzer usw. Ich habe festgestellt, dass es 16000-Euro-Schaden. Ich habe den Kontakt unterschrieben. Es ist schon nach der Öffnungszeit des Händlers. Am nächsten Morgen rief ich ihn an und sagte, ich will das Unfallauto nicht kaufen. Sie können ein ähnliches Auto anbieten, das ich bereit bin zu nehmen. Ich ging in ihren Laden und bat ihn viele Male. Er ist bereit, den Vertrag zu kündigen und droht mir, entweder ich kaufe das Auto oder zahle 15% Strafe.
    Ich bin wirklich verwirrt. Würden Sie bitte einen Ausweg vorschlagen.

    Übersetzt mit DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

  12. ralf
    Am 23. September 2020 um 8:52

    Hallo, ich war mit mein Nachbar für ein Gebrauchtwagen unterwegs. Er hat eine Probefahrt gemacht und wollte das Auto eigentlich kaufen. Wir haben Ihnen dann eine Kopie von seinen Ausweis zukommen lassen und da drauf hin hat der Händler einen Kaufvertrag geschickt der nicht auf Name des Autohauses stand. Dazu kamen andere Geschichte das kein Vermerk drin war das das Fahrzeug unfallfrei sei, obwohl er dies mündlich bestätigt hatte. Mein Nachbar hat sich dann gegen das Fahrzeug entschieden (also keinen Vertrag unterschrieben etc) jetzt ruft der Händler ständig an. Hat ein neuen Kaufvertrag geschickt etc. Soll man vorsichtshalber trotzdem einen Widerruf einlegen?

  13. Kimes
    Am 21. Juli 2020 um 6:23

    Hallo,
    Wir haben uns ein Auto beim Händler gekauft. Dabei haben wir schon auf Mängel hingewiesen. Wir wurden beruhigt und uns wurde gesagt das , dass Auto ja noch zum TÜV geht und wenn da was ist wird es auch behoben. Drei Wochen nach Kaufvertrag erhielten wir das Auto. Nichts wurde beanstandet vom TÜV. Nach einer Woch sprang der Keilriemen ab. Wurde behoben. Wir wollten mit dem Wagen zum TÜV und nochmals alles checken lassen, was wir denen auch bei Übergabe schon angekündigt haben. Habe ich den noch immer den Anspruch aus dem Vertrag zurück zu treten

  14. Marcus
    Am 9. Mai 2020 um 11:49

    Guten Tag,
    Meine Schwester hat sich ein gebrauchtes Auto im Auto angeschaut.
    Sie konnte keine Probefahrt machen weil die Batterie leer war. Sie hat den Kaufvertrag dennoch unterschrieben.
    Ihr wurde gesagt das Auto kann in 4 Tagen abgeholt werden. Nach 3 Tagen wurde ihr gesagt dass es noch 6 Tage dauert weil Zahnriemen gewechselt werden muss.
    Sie hat ihr Auto noch nicht bekommen, kann sie den Kaufvertrag auflösen?

  15. Manuela R
    Am 8. Mai 2020 um 13:02

    Liebe Experten,

    vor 1,5 Wochen wurde und das Auto vom Händler persönlich nach Hause zugestellt. Die Unterschrift des Kaufvertrags sowie die Bezahlung fand auf unserer Terrasse statt.

    Ist das als Fernabsatzgeschäft zu werten?

    LG Manuela

  16. Dieter
    Am 22. April 2020 um 19:17

    Hallo,
    ich habe am 8.4.20 ein Auto bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde mir am 15.4.20 übergeben.
    Alle Absprachen, Unterschriften wurden per E – Mail, Fax und Telefon getätigt. Es kam zu keiner Zeit zu einer Unterzeichnung in den Geschäftsräumen,
    Eine Widerrufsbelehrung wurde nachweislich nicht durch das Autohaus getätigt.
    Ich habe von meinem Widerruf nach Fernabsatzgesetz Gebrauch gemacht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen.
    Probefahrt war auf Grund der momentanen Umständ ausgeschlossen.
    Bitte um Rat.

    Danke !

  17. Abdul
    Am 30. März 2020 um 11:34

    Hallo,Ich habe 14 Marc 2020 beim bmw handler eine bmw Probe Fahrt gemacht und dann bmw Händler hat meine Datei nach bmw Bank online geschickt wegen Finanzierung.Ich habe kein Kaufvertrag untergeschrieben.aber nur Kfz Anmeldung Formular und Bank Ratenzahlung Formular untergescrieben.Dann Am 16.03.2020. Händler hat bei mir angerufen dass Bank hat genehmigt die Finanzierung.Aber wegen die Carona pendami,ich habe keine mehr Kontakte gehabt.Und jetzt wegen Carona ich habe keine neben Job mehr und Haupt Arbeit ist auch kurzfristig.Meine frage ist dass ich diese Auto kaufen muss oder kann ich Wiederruf machen.bitte kann jemand antworten bin im stresss.danke

  18. Ami
    Am 23. Februar 2020 um 22:54

    Liebe Redaktion,

    vor einigen Tagen habe ich telefonisch einem Autokauf bei einem Händler zugesagt. Zwei Tage später habe ich die mündliche Zusage per Email widerrufen, weil der Verkäufer sich nicht an die Vereinbarung gehalten hatte. Ein Vertrag wurde bisher nicht unterschrieben.

    Ist das als Widerruf ausreichend, weil Fernabsatzgeschäft?

    Danke!

  19. Carsten
    Am 9. Januar 2020 um 18:56

    Hallo
    Ich habe vor Weihnachten ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler gekauft bei die Besichtigung des Fahrzeuges stellte sich heraus dass die Fensterheber nicht funktionierten und dies sollte in der Werkstatt behoben werden das gelang anscheinend nicht und ich habe das Fahrzeug dann zwischen Weihnachten und Neujahr mit nicht funktionierenden Fensterhebern abgeholt mir wurde zugesagt dass sie im neuen Jahr Repariert werden Mittlerweile habe ich nun 4 Mal mit dem Händler telefoniert wurde jedes Mal vertröstet das noch kein Termin für mich hätte um die Fensterheber zu reparieren und auch nicht so wirklich wissen was man machen soll das ja nicht so einfach wäre bei dem Fahrzeug. Nun stehe ich da mir einem Fahrzeug ohne Funktionierende Fensterheber und der Händler kümmert sich nicht. Man gab mir die Telefon Nummer der ” Partnerwerkstatt ” aber auch da habe ich bis jetzt noch keinen erreicht. Am liebsten würde ich denen das Fahrzeug wieder auf den Hof Stellen und das ganze rückgängig machen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich noch machen soll. Zu sagen werden nicht eingehalten wenn man denn mal jemanden ans Telefon bekommt.

  20. Mario
    Am 24. Oktober 2019 um 15:43

    Hallo,

    Ich habe mein Auto privat an einen polnischen mitbürger verkauft. Da er mit der machträglichen Lackierung nicht zufrieden war und mir Betrug vorwarf und mich nach polnischen recht anzeigen wollte bot ich ihm an das auto zurück zu nehmen. Jetzt will er Transportkosten (Benzin) bezahlt haben. Ist das rechtens? Wir sind beide Privatpersonen.

    Mit freundlichen Grüßen

  21. Cankaya
    Am 7. Oktober 2019 um 21:31

    Hallo

    Ich habe am Samstag einen Termin mit der Verkäuferin beim Vertragshändler gehabt. Sie hatte eigentlich keinen Dienst und ist für uns gekommen. Nach dem ich den Kaufvertrag für den Vorführwagen unterzeichnete, hatte ich eine Bitte, das keiner mehr das Fahrzeug anfassen sollte. Sie bestand darauf dass das Auto bis es die 9.000 km erreicht noch zur Verfügung stehe und Probe gefahren werden könne. Am Montag darauf gegen Mittag rief ich an. Sie sagte das der Kredit bedingt genehmigt wäre, das es aber nichts negatives ist. Ich bat um einen Widerruf. Die Situation zwischen uns wurde unangenehm. Die Geschäftsleitung würde sich entscheiden, wenn ich einen Widerruf schreibe. Was kann auf mich zukommen?

  22. Matthias Z.
    Am 29. August 2019 um 23:49

    Hallo,
    ich habe Ende Mai über ein Onlineportal einen Leasingwagen konfiguriert, bestellt und den Vertrag auch dort online abgeschlossen. Nach der Bestellung habe ich Anfang Juni lediglich die Bestätigung erhalten, dass der Auftrag angenommen und das Fahrzeug zur Produktion eingeplant wurde. Anfang August habe ich das Fahrzeug entgegen genommen und ich würde es jetzt gerne nach ca. dreieinhalb Wochen wieder zurückgeben, weil die Leasingrate für Neubestellungen seit heute um 50% reduziert wurde. Während des gesamten Bestellprozesses wurde ich nicht explizit auf die Vertragsbedingungen für Fahrzeug-Überlassung hingewiesen, in denen der Hinweis auf das 14-tägige Rückgaberecht beschrieben ist, lediglich auf der Startseite des Konfigurators ist ganz unten auf der Seite ein Link dorthin. Ist dies schon ausreichend zu argumentieren, dass die Informationspflicht des Händlers somit noch nicht erfüllt wurde und die Rückgabefrist sich auf ein Jahr und 14 Tage verlängert? Oder reicht der Link zu den Vertragsbedingungen auf der Startseite aus?

  23. Joachim
    Am 27. August 2019 um 10:06

    Hallo erstmal eine Frage,
    Ich habe mir ein ein neues Gebrauchtes Auto zugelegt. jetzt ist es so das das auto nicht über meinem lief sondern einem bekannten der das über eine Finanzierung laufen ließ. Ich war beim auto selber dabei nur vergeblich kein Probegefahren..lange Geschichte.
    jetzt die eigendliche frage der widerruf ist bei der bank eingegangen auf das schreiben ich sollte das auto wiedr zurück bringen.
    Aber den kaufvertrag habe ich unterschrieben.
    Bei Fahrten viel mir auf der er viel sprit braucht.
    Bin voll unzufrieden und wollte den zurückgeben.Er sagte mache er nicht weil es sei normal mit dem spritverbrauch.
    Worauf er mich aber nicht draufhingewiesen hatte tritt da § 434 BGB eigendlich in kraft weil es ja ein sachmängel ist

  24. Bastian
    Am 4. August 2019 um 10:20

    Hallo, ich habe vor einer Woche ein Fahrzeug beim Händler gekauft (Finanzierung durch die VW Bank). Ich bin nun ca. 200 km mit dem Auto gefahren. Nun wurde mein Vater schwerkrank (Pflegebedürftig). Die finanziellen Herausforderungen kann ich so nicht halten, sodass ich das Auto und den Kauf rückabwickeln möchte. Kann ich von meinem 14tägigen Widerspruchsrecht (Finanzierung bei der VW Bank) gebrauch machen?
    Welche Kosten kommen auf mich zu, da das Auto nun 1 Besitzer mehr im Brief hat und ich 200 km damit gefahren bin?
    Bitte, bitte um dringende Antwort, da meine 14 tägige Widerspruchsfrist Ende nächster Woche abläuft.

  25. rakash
    Am 2. August 2019 um 19:56

    Hi,

    Wir haben einen Auto 2 Wochen vorher besichtigt und Probefahrt gemacht. Letzte Woche habe ich den Vertrag per Email bekommen, Unterschreiben, gescannt und per Email geschickt. Händler hat am Montag TÜV gemacht. Ich habe die Fahrzeugpapiere bekommen aber noch nicht zugelassen. Während der Probefahrt haben wir über Rost an einem bestimmte Stelle gefragt und Händler gemeint dass es ist Normal. Aber wir haben jetzt identifiziert dass es nicht Normal für änhliche Fahrzeug mit gleiche Älter. Gilt hier als Fernabsatzgeschäft? Wenn ich jetzt züruck trete kann der Händler von mir Zahlung verlangen z.b. für TÜV oder vorbereitung des Autos?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 10:31

      Hallo Rakash,

      E-Mail gilt als Fernkommunikationsmittel. Ein Anwalt kann Sie bezüglich Ihrer Frage aber beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Bodo
    Am 2. August 2019 um 6:19

    Hallo, ich habe ein Fahrzeug, das über [Link von der Redaktion entfernt] angeboten wurde gekauft. Der Händler hat mir das Fahrzeug mit einer Roter Nummer direkt nach Hause gebracht. Der Vertrag wurde in meiner Wohnung unterschrieben. Vorab gab es einen Vorvertrag, der per E-Mail zu mir und unterschrieben wieder zurückgeschickt wurde. Das Fahrzeug wurde bar bezahlt.
    Kann ich nun zurücktreten , Fernabsatzgeschäft.

  27. Mario
    Am 27. Juli 2019 um 1:39

    Hallo,
    wir haben vor 5 Tagen einen Wohnwagen gekauft, Kaufvertrag per Mail bekommen u zurück geschickt per Mail u per Post und vom Händler nur per Mail.

    Jetzt stellt der Händler eine Rechnung mit 20% Anzahlung im Kaufvertrag steht nur Kaufpreis zzgl Auflastung.
    Wir möchten die 4 stellige Summe nicht auf sein Konto überweisen, da wir außer dem Kaufvertrag nichts in der Hand haben, der Wagen ist beim Händler sofort verfügbar.

    Kann ich davon Abstand nehmen und die geforderte Anzahlung weigern und wenn der Händler darauf besteht den Kaufvertrag widerrufen?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:44

      Hallo Mario,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Monika
    Am 16. Juli 2019 um 17:31

    Am 08.07.2019 habe ich einen Gebrauchtwagen beim Händler erworben und eine verbindliche Bestellung in den Verkaufsräumen unterzeichnet. Nach Eingang der Kaufsumme wurde mir versichert, dass ich unverzüglich die Fahrzeugpapiere per Einwurfeinschreiben erhalte. Am 09.07.2019 habe ich die Kaufsumme angewiesen. Bis dato, 16.07.2019 habe ich keine Unterlagen erhalten. Der Verkäufer versicherte mir telefonisch, er hätte die Unterlagen per Einwurfeinschreiben am 12.07.2019 auf den Postweg gebracht. sollten sie morgen, am 17.07.2019 immer noch nicht vorliegen, möchte ich vom Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) zurücktreten wegen vermeintlicher arglistiger Täuschung. Welche Chancen bestehen für mich?

  29. Mary
    Am 2. April 2019 um 16:29

    Hallo,
    ich habe vor drei Tagen ein Auto beim Händler gekauft und im Händlerraum den Kaufvertrag unterzeichnet. Voraussetzung für den Kauf war, dass es ohne weiteres möglich ist, eine Anhängerkupplung anbauen zu lassen. Der Verkäufer sicherte mir zu, es sei schon eine Vorbereitung am Auto verbaut, es wäre also ohne größeren Aufwand möglich. Da es aber bei Ihm sehr teuer kommen würde und anderswo billiger sei, solle ich es wo anders in Auftrag geben. Hierfür gab er mir die Fahrgestell-Nr. mit (ich wohne 250 km entfernt). Zuhause angekommen ging ich zur Vertragswerkstatt meines Vertrauens. Hier wurde mir nun mitgeteilt, dass keine Vorbereitung verbaut ist und es erheblich teurer werden wird. Aufgrund dieses und noch weiteren kleineren Fehlinformationen wollte ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer teilte mir mit, dass das nicht geht. Was kann ich jetzt tun? (Im Kaufvertrag steht nichts von Widerrufsrecht, nur ein Hinweis, dass der Vertrag verbindlich ist nach Bestätigung seitens des Verkäufers – die Bestätigung ging noch am selben Tag bei mir per E-Mail ein – und im Falle eines Rücktritts des Käufers eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig ist).
    Vielen Dank!

  30. Nathalie
    Am 30. März 2019 um 15:29

    Ich hab gestern einen Wagen gekauft und im Kaufvertrag steht dass ein neuer TÜV gemacht wird. Jetzt kam der Wagen nicht über den TÜV
    Kann ich zurück treten?

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