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Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mangelhaftes Auto: Kann der Kaufvertrag widerrufen werden?

Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.
Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.

Das richtige Auto zu finden – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – kann sehr anstrengend sein und jede Menge Zeit fressen. Sie durchforsten das Internet, klappern diverse Händler ab, müssen sich um das Finanzielle kümmern und dabei noch stets die Augen nach dem besten Preis aufhalten. Viele geben irgendwann entnervt auf und gehen dann beim Kauf ungeliebte Kompromisse ein.

Was geschieht jedoch, wenn Sie kurze Zeit nach dem Kauf doch noch über Ihren Traumwagen stolpern? Die Rückgabe sollte problemlos möglich sein, schließlich gibt es doch das vierzehntägige Widerrufsrecht beim Autokauf, oder?

Im folgenden Ratgeber widmen wir uns der Frage, ob Sie tatsächlich den Kaufvertrag für ein Auto ohne weiteres widerrufen dürfen und wie Sie dabei vorgehen müssen. Des Weiteren finden Sie ein Muster für den Widerruf, welches Sie kostenlos herunterladen und als Vorlage nutzen können.

FAQ: Widerruf beim Autokauf

Stimmt es, dass ich meinen Autokauf innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann?

Nein. Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und kann nicht einfach so aufgelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die z. B. per E-Mail, Internet, telefonisch oder per Fax abgeschlossen wurden.

Wann kann ich denn dann einen Autokauf widerrufen?

Bei einem Autokauf, der mit diesen Fernkommunikationsmitteln zustande kam, kann der Käufer schriftlich widerrufen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Orientieren Sie sich hierbei gern an unserer kostenlosen Vorlage.

Sind Widerruf und Rücktritt dasselbe?

Nein. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn der gekaufte Wagen mangelhaft ist, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufvertrag vor Ort oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

Ist der Widerruf beim Autokauf innerhalb von 14 Tagen möglich?

Viele Kunden gehen davon aus, dass es beim Autokauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme. In der Regel ist ein solcher Vertrag, wenn er erst einmal unterschrieben wurde, rechtlich bindend.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft, profitieren Kunden vom Widerrufsrecht, nachdem ein Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnet wurde. Was genau ist nun aber ein solches Fernabsatzgeschäft?

Um ein solches handelt es sich, wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Geschäftsraumes, sondern über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Zu diesen zählen die folgenden Formen:

  • Kataloge
  • E-Mail und Internet
  • Telefon und Fax

Damit Sie vom Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen können, muss der Verkäufer außerdem ein gewerblicher Händler sein. Dieser ist des Weiteren dazu verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu belehren.

Auch wenn der Vertrag beispielsweise auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen ausgestellt werden, zustande kommt und Sie zur Unterzeichnung nicht in einen Geschäftsraum gehen, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.

Wie unterscheiden sich Widerruf und Rücktritt vom Autokauf voneinander?

Wie bereits erwähnt, haben Kunden nur dann ein Widerrufsrecht beim Autokauf, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Und auch der Rücktritt vom Vertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Sie können von Ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn erhebliche Mängel zu beanstanden sind. Der Verkäufer muss dann ausreichend Zeit bekommen, um diese zu beheben. Weigert sich dieser oder schlägt auch der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

So können Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokaufvertrag nutzen

Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.
Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.

Nur wenn der Fahrzeugkauf als Fernabsatzgeschäft zu bewerten und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, können Sie vom Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkauf profitieren.

Wichtig ist, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären und diesen an den Verkäufer senden. Eine Begründung ist übrigens nicht nötig.

Es gilt eine vierzehntägige Frist, die beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet oder wenn das Auto übergeben wird. Findet keine Belehrung statt, verlängert sich das Widerrufsrecht beim Kaufvertrag für ein Auto auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Sie können unser Muster nutzen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese sollte immer gründlich geprüft und an Ihre Situation angepasst werden.

Widerruf beim Autokauf: Muster

 

Widerruf beim Autokauf: Muster zum kostenlosen Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als Word-Dokument und PDF
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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74 Kommentare

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  1. Enrico
    Am 12. Januar 2019 um 18:54

    Guten Tag.
    Habe ich als privater Autoverkäufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten,der gestern stattgefunden hat !Gibt es ein Rücktrittsrecht und Fristen für mich als privater Autoanbieter ?
    Der Händler,der dieses Fahrzeug erwerben will droht mir jetzt mit Firmenanwalt und Gerichtskosten , wenn ich den online stattgefundenen Vertrag nicht einhalte .
    Danke für ihre Antwort.

  2. Fehr
    Am 9. Januar 2019 um 12:44

    Meine Tochter hat ein neues Auto gekauft. Lieferzeit ca. 8 Wochen. Kann sie, wenn sie auf die 14 Tage Widerrufsrecht verzichtet, das Auto unter Umständen früher bekommen.

  3. Akgül
    Am 30. Dezember 2018 um 0:12

    Hallo,
    Ich habe vor drei Tage ein gebrauchtes Auto vom Autohändler gekauft,beim Kaufvertrag steht,dass das Auto ist TSI ist.Aber ich habe naher geprüft,dass das Auto ist kein TSI ist.
    Ich möchte jetzt wissen,dass ich widerrufen darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:36

      Hallo Akgül,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Vertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Simone
    Am 3. Dezember 2018 um 16:10

    Hallo,
    ich habe vor 2 Tagen in Aschaffenburg privat ein Auto gekauft. Einen US-Reimport mit reparierten Frontschaden. Es sah auch alles gut aus, deshalb war das für mich ok. Allerdings habe ich auf der Heimfahrt ( 350 km ) einen Ölgeruch im Fahrzeug bemerkt.
    Ich habe den Verkäufer angerufen und er sagte mir, die Dichtung der Ölwanne sei vor ca. 3 Monaten gewechselt worden. Davon steht nichts im Kaufvertrag. Aber ich war stutzig geworden und habe im Netzt recherchiert. Ich habe eine US Anfrage über die Fahrgestellnummer gemacht. Da stellte sich heraus, das das Fahrzeug ein „ total loss vehicle“, also ein Fahrzeug mit Totalschaden, was nicht mehr fahren darf. Es wurde dann nach Litauen verschifft.
    Somit habe ich ein Fahrzeug gekauft, was eigentlich gar nicht mehr auf den Straßen zu finden sein dürfte.
    Der Vorbesitzer sagt, er weiß nichts davon.
    Habe ich eine Möglichkeit mein Geld zurück und eventuell Schadenersatz zu fordern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:02

      Hallo Simone,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Dietmar
    Am 7. September 2018 um 10:46

    Habe vor 4 Tagen ein gebrauchtes Motorrad bei einem Händler in dessen Geschäftsräumen gekauft. Nach 2 Tagen wollte ich den Vertrag stornieren/ Wiederrufen. Nun teilt mir den Händler mit, dass gemäß AGB,s eine Stornierungsgebühr von 20% fällig ist, falls ich das Fahrzeug nicht abnehme. Ist das rechtens? Die AGB,s wurden mir nicht ausgehändigt, jedoch steht auf dem Kaufvertrag, dass diese in den Geschäftsräumen aushängen, hatte ich erst im Nachhinein gelesen. Komme ich aus dem Kaufvertrag wieder raus? Wenn ja was muss ich tun?

  6. Viktor
    Am 28. August 2018 um 18:27

    Hallo, ich habe vor 11 Tage beim Händler Auto gekauft (BMW 120d, 12.2007Bj, 177 PS, 233 000 km). Probefahrt so wie Heimweg sind gut gelaufen. Händler hat gesagt, dass gibt’s keine Garantie und Gewehrleistung mit Kilometerstandab 200 000 km. Nach ca. 300 km Auto hat Leistung verlloren (max. 120 kmh) und Motor-Lampe ist gekommen. Und gleichzeitig beim starten springt Drehzahl und Motor schaltet sich ab. Habe ich vierzehntägige Widerrufsrecht oder was soll ich tun?
    Danke im Voraus

  7. Helga
    Am 24. August 2018 um 14:34

    Hallo, mein Partner wurde vor kurzem im Internet fündig bei der Suche nach einem Gebrauchtwagen. Letzten Mittwoch kam nach telefonischem Kontakt mit dem Händler ein Besichtigungstermin zustande. Wir waren pünktlich vor Ort. Der Händler gab uns die Schlüssel mit den Worten, wir könnten uns das Auto ansehen, er wäre gleich wieder da. Nach 2,5 Std. kam er endlich. Nach einer Probefahrt und der Zusicherung des Händlers, am folgenden Tag den TÜV und evtl. Reparaturen zu veranlassen, kam ein Kaufvertrag zustande. Nachdem der Händler sich nicht an die Absprache gehalten hat möchte mein Partner nun von diesem Vertrag zurücktreten. Heute am Freitag kam der Anruf der tüv wäre gemacht, das Auto in der Werkstatt. Der Händler fordert aufgrund des Rücktritts 15 % vom Kaufpreis. Wir sind weder auf die AGB hingewiesen worden, noch steht diesbezüglich etwas im Kaufvertrag.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:38

      Hallo Helga,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Vertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. K. Weinerth
    Am 21. August 2018 um 19:34

    Habe heute ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler abgeholt. Den Kaufvertrag hatte ich letzte Woche unterschrieben (in dem Büro des Autohändlers also kein Fernabsatzgeschäft). Habe das Auto nach Hause gefahren und direkt fiel meiner Frau auf, das von innen die Frontscheibe einen Schlag bekommen hat und gerissen ist. Kann ich das noch reklamieren oder ist es zu spät dafür?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:05

      Hallo K.,

      das ist möglich. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler nachweisen, dass der Schaden erst nach der Übergabe entstand. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Wladimir
    Am 12. August 2018 um 14:39

    Ich habe vor 2 Tagen ein Auto gekauft, welches als “Unfallfrei” deklariert war.
    Gestern habe ich es abgeholt. Zuhause angekommen, wollte ich es beladen.
    An der Heckklappe ist mir dann aber aufgefallen, dass gespachtelt und lackiert war.
    Im schmutzigen Zustand nicht direkt erkennbar.
    Also hatte das Fahrzeug sehr wohl einen größeren Schaden.
    Kann ich in so einem Fall vom Kaufvertrag zurück treten?
    Wie sieht es mit entstandenen Kosten aus?
    Ich habe 100 € für das Überführungskennzeichen bezahlt.
    Der Anteil für die Versicherung würde mir ja bei Zulassung von meiner Versicherung angerechnet werden.
    Kann ich da auf Schadensersatz bestehen?

    Viele Grüße

  10. Xabi
    Am 10. August 2018 um 21:19

    Guten Tag,
    ich habe am nach 2 Telefonaten und einen Autohausbesuch einen Vito Neuwagen bestellt. Konfiguaration fand in Autohaus statt. Den Vertrag sollte ich beim anderen Kollegen unterschreiben, da der Verkäfer anderen Kunden hatte.
    Es war zu hektisch. Es kam niemand, Bin nach Hause.
    Vertrag kam per Email. Habe ihn unterschrieben und fotografiert und hin gemailt.
    Weder im Vertragstext noch in der Auftragsbestätigung (Kam per Post) war was Widerufsmöglichkeit oder Belehrung zu lesen.

    hatte keinen Grund zu stonieren. Aber Motor OM 651 wurde von KBA wegen Abgasdetails beanstandet. Nach meiner Anfrage kam die Antwort. AUSLIERFERUNGSTOP. Nun nach 2,5 Wochen wieder angerufen, VK meint Auslieferungsstop aufgehoben. Es gibt nur 2-3 Wochen Lieferverzögerung. Noch im Rahmen alles.

    Ich habe Angst, daß das Auto doch nicht das Richtige für mich ist.

    Kann ich wegen fehlender Widerufsbelehrung stonieren? Bestellung per Email hin gegangen. Original habe ich nicht mehr hingeschickt.
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus
    Grüsse aus Hamburg

  11. Demir
    Am 16. Juli 2018 um 15:35

    Ich habe am 7.7. einen Kaufvertag für ein Gebrauchtwagen unterschrieben. Heute am 16.7. möchte ich diesen Fahrzeug aber nicht mehr abnehmen. Das Fahrzeug wurde aufbereitet, untersucht und schon auf meinen Namen zugelassen. Steht mit meinen Wunschkennzeichen beim Autohändler. Wartet abgeholt zu werden. Nun wenn ich das Auto innerhalb der gesetzlichen Widerrufsrecht nicht abhole bzw. von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache, verlangt der Autohändler 10% Schadensersatz. Ist das rechtens? Oder brauche ich die 10% nicht zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:08

      Hallo Demir,

      das kommt darauf an, was Sie in Ihrem Kaufvertrag vereinbart haben und ob dieser rechtskräftig ist. Schadensersatzforderungen bei Stornierungen sind üblich bei derlei Verkäufen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich noch einmal an Ihren Händler.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Oesinghaus, M.
    Am 10. Juli 2018 um 16:21

    Hallo,

    meine Frau hat ein Auto gekauft und seitdem haben wir nur Ärger. Der Händler hat sich an Gesprächszusagen nicht gehalten und den Zustand nach Reparaturversuchen eher verschlimmbessert.
    Was uns nachher auffiel, der Verkäufer hat meine Frau im Kaufvertrag nicht die Widerrufsklausel unterschreiben lassen und uns auch nicht belehrt.
    Auch habe ich nicht unterschrieben und war nur als Zeuge anwesend.
    Was können wir nun tun ?
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das Auto ist der reinste Horror.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 16:35

      Hallo Oesinghaus, M.,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich von diesem beraten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  13. Marc
    Am 27. Juni 2018 um 19:45

    Hallo, ich habe von dem Autoverkäufer gesagt bekommen, dass ich einen Kaufvertrag unterschreiben könnte, der aber nicht bindend sei, sondern nur damit das Auto nicht verkauft wird und es mir dann noch ein paar Tage überlegen. Ich habe es dann doch mit der Angst bekommen und dem Herren gesagt, dass ich von dem Vertrag zurückzutreten möchte, woraufhin er meinte, dass das in Ordnung sei und den Vertrag gelöscht habe. Eine Woche später bekomme ich von dem Autohaus einen Anruf, dass ich das Auto gekauft hätte und davon nicht zurücktreten kann. Kann ich den Kauf anfechten, weil der Verkäufer mir zugesichert hat, dass ich es mir noch überlegen können?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:48

      Hallo Marc,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Wir dürfen hier leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mika
    Am 12. Juni 2018 um 15:12

    Hallo,
    ich habe ein Auto bei [Angabe von der Redaktion entfernt] gesehen und mir einen Kaufvertrag zusenden lassen. Grund: Es handelte sich um einen Neuwagen mit Tageszulassung, dh ich hielt eine Besichtigung nicht für nötig.
    Der Vertrag wurde unterschrieben, die Papiere zugeschickt und der Wagen auf meinen Namen zugelassen. Die Abholung wurde kurz nach der Zulassung terminiert.
    Am Tage der Abholung (6 Stunden Zugfahrt) schreibt mir der Händler 1 Stunde vor Ankunft, dass der Wagen einen Lackschaden auf der Motorhaube habe. Verursacht scheinbar vor wenigen Tagen durch Vogelkot. Er bot mir an, den Wagen mitzunehmen, zuhause lackieren zu lassen und das Autohaus würde die Kosten übernehmen. Das lehnte ich logischerweise ab, da es sich dann nicht mehr um ein Neufahrzeug handelt (Lackdichte kann man ja leicht nachweisen).
    Jetzt prüft der Händler, ob man die Motorhaube gegen ein baugleiches Fahrzeug austauschen kann.
    Frage:
    Ich möchte den Kauf widerrufen. Was ich nach Fernabsatzgesetz darf…aber wer trägt die Kosten der Anmeldung bzw. den entstandenen Wertverlust??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:57

      Hallo Mika,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Yvonne
    Am 8. Mai 2018 um 18:39

    Hallo, ich habe am Dienstag mir ein Auto angeschaut privat und den verkäufer noch gefragt ob alles io ist er sagte das auto ist tip top in Ordnung und es gehe am nächsten Tag noch einmal in die Werkstatt. Am Mittwoch kam ein Kollege Bekannter vom Verkäufer vorbei brachte mir die Papiere und ich unterschrieb den Vertrag vor meiner Haustür auf der Motorhaube. Am Donnerstag holte ich das auto ab hab es erst angemeldet. Jetzt ist zum Vorschein gekommen das das Auto ein Unfallwagen ist und noch viel mehr kaputt ist . Kann ich den Vertrag widerrufen ? LG yvonne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:52

      Hallo Yvonne,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Gaetano F.
    Am 13. April 2018 um 11:50

    Ich habe am 11.4.2018 eine kaufvertrag bzw. Bestellung Vertrag Unterschriben, Farzeug ist am Platz der Hautohaus ( EU Import ) mit der muntliche zusage am Freitag den 13.04.2018 konne Ich der Wagen abholen, Hauthaus übernahm die Zullassung, ich habe am selber Tag meine e VB Numer mitgeteil und meine Personalausweis zu Anmeldung da gelassen. heute habe der Autohaus Tel. Kontaktiert ob ich das Auto abholen kann, Der Ihnaber der Autohaus entschuldigt sich und Teilt mit das Sie der Wagen nicht anmelden konnten weil die Originale Papiere nicht voranden sind ( Sie haben nur Kopie ). Ich habe nach der zusage das diese Auto am Freitag bekomme naturlich alle meine Andere Kauf Optizionen mit Autohäser abgesagt.
    Ich möchte aus diese Vertrag zurück treten, ist das Möglich? Habe dass Recht dazu? Danke, freuntlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:17

      Hallo Gaetano,

      um dies zu beurteilen, ist in der Regel ein Blick in die Vertragsunterlagen nötig. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie detailliert beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. uwe w.
    Am 3. April 2018 um 20:12

    habe ein auto gekauft , für 1200 euro, der händler fertigte einen kaufvertrag aus mit den notizen, es sei ein bastlerauto und ich hätte esgesehen und wäre damit einverstanden, was so nicht der wahrheit entspricht, denn er wollte mir nicht einmal den kaufvertrag mitgeben; da der händler ausländer ist konnte ich seine schrift auch gar nicht richtig lesen und er machte uns auch nicht auf den zusatz bastlerauto aufmerksam, leider unterschrieb ich den vertrag blauäugig und nachdem er fragte ob ich einen kaufvertrag brauche hat er diesen kopiert, was meine frau dann las , habe ich eingangs beschrieben, bastlerauto, kann ich mein geld zurückverlangen???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:42

      Hallo Uwe W.,

      bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie dann beraten kann, wie Sie am besten vorgehen sollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. JohnLUca
    Am 18. März 2018 um 16:30

    Guten Tag,

    ich habe mir letztes Jahr ein Auto finanziert. (5.000 Anzahlung mein altes Auto) Nun 1 Jahr fahr ich dieses Auto und bin leider etwas Enttäuscht von diesem Auto. Ich wollte mir eigentlich ein Auto anschauen und Probefahren aber da es Mein erstes *neues Auto ist hab ich mich doch gleich für den Kauf entschieden.
    Ich finde immer bessere Konditionen und Qualitativ hochwertigere Autos.
    Jetzt Meine Frage ist es Möglich aus diesem Vertrag rauszukommen. Im Internet finde ich zum Beispiel das hier:

    Der Widerrufsjoker bietet Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile. Zunächst einmal dürfen Sie das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und sind nicht mehr verpflichtet, die Darlehensraten zu zahlen. Folglich werden Sie durch den Widerruf von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von XXX € befreit.Darüber hinaus erhalten Sie einen erheblichen Teil der eingezahlten Raten zurück. Für Fahrzeuge, die nach dem 13.06.2014 erworben wurden, kommen zwei Berechnungsmethoden in Betracht.

    Ist dies Möglich ? Oder ist das Unfug ?

    Vielen Dank
    Johnluca

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2018 um 12:54

      Hallo JohnLuca,

      in unserem Ratgeber können Sie nachlesen, wann Sie den Autokauf widerrufen können (wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist) und wann es möglich ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten (bei erheblichen Mängeln). Eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen hingegen nicht anbieten. Zu diesem Zweck können Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend über Ihre Rechte aufklären kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Ehrhardt
    Am 5. Februar 2018 um 10:39

    Hallo,
    Ich habe vor 6 Tagen einen Gebrauchtwagen Privat gekauft (kein Händler). Gestern bin ich mit diesem liegen geblieben und es sind anscheinend mehrere Sachen kaputt. Saugrohrklappe, Turbosensor etc…
    Wie kann ich nun am besten Vorgehen!? Gibt es eine Möglichkeit für mich, aus der Misere noch etwas rauszuholen!?
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schon mal im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:18

      Hallo Ehrhardt,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Patrik W.
    Am 15. Januar 2018 um 14:41

    Hallo, meine Freundin hat ihren Wagen über Whats App durch “ok” einer Kaufbestätigung an einen Händler verkauft. Das war am Freitag und am Sonntag haben wir diese Kaufbestätigung widerrufen, ebenfalls per Whats App und heute noch mal schriftlich per Post. Da wir in diesem Sinne als Verkäufer privat und der Händler als gewerbliche Person auftreten, gilt da das gleiche Widerrufsrecht eines Fernabsatzgeschäftes ???

    Gruß Patrik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 14:39

      Hallo Patrik,

      ob ein Fernabsatzgeschäft vorliegt, entscheidet sich nicht nur daran, dass der Händler gewerblich tätig ist. Für eine ausführliche Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. George
    Am 2. Januar 2018 um 19:14

    Ich habe vor 10 Tagen ein Auto bei einem Händler gekauft. Das Geld habe ich ihm 3, 4 Tage vorher überwiesen und den Vertrag ein mal als Fax zugesendet und dann noch mal in seinem Büro am Tag der Abholung unterschrieben. Der Händler würde Inspektion und Tüv übernehmen. Ein Tag vor der Abholung rief er mich an und sagte das sie auf ein Ersatzteil warten würden und ich sollte es ein Tag später abholen.

    Also ein Tag später bin ich mit einem Freund hingefahren um es abzuholen.
    Auf meine Frage was sie für ein Ersatzteil gewechselt hatten, konnte er sich ein Tag später angeblich nicht dran erinnern.
    Bevor ich losgefahren bin hat er mich aber drauf hingewiesen das sie nicht genug Zeit zur Entlüftung der Kupplung hatten und ich müsste eventuell unterwegs ein bisschen die Kupplung pumpen und das es nach einer Weile ok sein würde.

    20 Minuten später ging die Kupplung überhaupt nicht mehr. Ich habe sofort den Händler angerufen und er sagte ich sollte bis zur nächsten Werkstatt fahren und es entlüften lassen und sie würden die Kosten von 20-30€ übernehmen. Ich habe es abschleppen lassen, und wie vorgewiesen bei einer Werkstatt, entlüften lassen. Einige Minuten später hatte ich das gleiche Problem[…]

    […] Der Schaden beträgt um die 2500€.
    Frage ist: Habe ich in diesem Fall ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht?
    Der Händler sagte mir anfangs dass ich zu ihm (um die 230km) mit dem defekten Auto hinfahren sollte und er es reparieren würde. Das Vertrauen zu ihm habe ich ja natürlich verloren. Was kann ich jetzt machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 10:37

      Hallo George,

      das kommt auf die genauen Umstände des Autokaufs an. Wie Sie dem Ratgeber entnehmen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Widerruf geltend zu machen. Ihren Beschreibungen nach könnte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, bei welchem ein Recht auf Widerruf bestehen könnte. Insofern Sie nicht über ein solches belehrt wurden, gilt in der Regel eine Frist von maximal zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Setzen Sie sich bitte noch einmal mit dem Händler auseinander und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  22. Heiko S.
    Am 25. November 2017 um 9:15

    Ich habe vor 3 Tagen einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto in den Händlerräumen unterschrieben. Jetzt, nach 3 Tagen sehe ich, das eine deutliche Preissenkung im Hause stattgefunden hat und bin natürlich etwas traurig, dass ich nicht 3 Tage später unterschrieben habe. Gibt es eine Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 9:56

      Hallo Heiko,

      ein vierzehntägiges Widerrufsrecht besteht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Klaus M.
    Am 26. Oktober 2017 um 9:52

    Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
    Der Widerruf ist jedoch bei Verträgen über die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die
    nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
    Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
    1. Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt sind:
    • die Ware ist nach Kundenangaben so individualisiert gefertigt, dass diese im Falle
    der Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil sie durch die
    besondere Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten
    Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzt werden kann;
    oder
    • der Wert der aufgewandten Arbeitszeit für den „Rückbau“ beträgt mehr als 5% des
    Warenwertes.

  24. Karina P.
    Am 12. Oktober 2017 um 23:53

    Ich habe ein Gebrauchtwagen beim VW Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde bei VW Gebrauchtwagen Online Anbieter bestellt. Ich habe den Vertrag in den VW Händlerräumen unterzeichnet, ohne das Fahrzeug vorher in Natura gesehen zu haben. Gilt für den Kauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ?
    LG K. Palo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 11:34

      Hallo Karina,

      das vierzehntägige Widerrufsrecht gilt nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da Sie den Vertrag persönlich in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben haben, sollte es sich nicht um ein solches handeln. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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