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2-mal geblitzt in der Probezeit: Welche Folgen hat das?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Noch in der Probezeit und schon 2-mal geblitzt – was nun?

2-mal geblitzt in der Probezeit: Es droht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
2-mal geblitzt in der Probezeit: Es droht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Fahranfänger, die gerade den Führerschein erhalten haben, befinden sich zunächst noch in der Probezeit. Sie dauert zwei Jahre und soll Fahranfänger zu besonderer Vorsicht anhalten. In dieser Zeit müssen junge Autofahrer sich im Straßenverkehr bewähren.

Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung, drohen in der Regel strengere Konsequenzen als für Autofahrer, die nicht mehr in der Probezeit sind. Wer 2-mal geblitzt wurde und noch in der Probezeit ist, muss deshalb häufig mit mehr als nur einem Bußgeld rechnen. Es drohen Probezeitmaßnahmen.

Was genau passiert, wenn Sie 2-mal innerhalb der Probezeit geblitzt wurden? Was gilt als A-Verstoß und wann droht eine Probezeitmaßnahme oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Verstoß unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

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FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich in der Probezeit geblitzt werde?

Werden Sie mit 21 km/h oder mehr geblitzt, handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Neben Bußgeld und Punkt kommen dann auch die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar auf Sie zu. Die Höhe der Bußgelder können Sie ab hier einsehen.

Welche Konsequenzen haben A-Verstöße?

Begehen Fahranfänger einen A-Verstoß, werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet. Welche dies sind, zeigt unsere Übersicht.

Kann ich gegen eine Blitzermessung Einspruch einlegen?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt eingelegt werden. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Einspruchs-Ratgeber.

Video: In der Probezeit geblitzt?

Was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, erfahren Sie auch in unserem Video.
Was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, erfahren Sie auch in unserem Video.

Bußgelder und Konsequenzen für Verstöße in der Probezeit

Welche Konsequenzen drohen, hängt zum einen von der Art des Verstoßes ab, zum anderen davon, wie oft sich der Fahranfänger bereits einen Verstoß zuschulden kommen ließ. Entnehmen Sie der Tabelle die Konsequenzen einzelner Verstöße in der Probezeit:

TatbestandKonsequenzen
1. A-Verstoß in der ProbezeitProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehtBesonderes Aufbauseminar
2. A-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
3. A-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug
1. B-Verstoßkeine Probezeitmaßnahmen
2. B-VerstoßProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
3. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
4. B-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
5. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
6. B-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug

2-mal geblitzt in der Probezeit: Wann werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet?

Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit einen Verstoß, wird dies strenger geahndet als sonst.
Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit einen Verstoß, wird dies strenger geahndet als sonst.

Was passiert, wenn Sie 2-mal geblitzt werden und in der Probezeit sind? Ob Sie nur mit einem Buß- oder Verwarngeld rechnen müssen, oder Ihnen eine Verlängerung der Probezeit droht, hängt tatsächlich von der Art des Verstoßes ab.

Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass jeder, der zweimal geblitzt wurde, in der Probezeit automatisch zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert wird. Es wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Konsequenzen haben zunächst nämlich nur ein A- oder zwei B-Verstöße. Die Unterscheidung lautet wie folgt:

  • A-Verstoß: Schwere Verstöße z. B. Geschwindigkeitsübertretungen über 20 km/h, Alkohol oder Drogen am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr etc.
  • B-Verstoß: Leichte Verstöße z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen, Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung (mehr als acht Monate), etc.

Probezeitmaßnahmen: Wann kommt es zur Verlängerung?

Zweimal geblitzt in der Probezeit: Kommt es nun schon zur Verlängerung der Probezeit? Nein, nicht unbedingt. Mit einer Probezeitverlängerung müssen Sie rechnen, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen.

Ganz allgemein werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet, wenn die Vorfahrt oder das Rechtsfahrgebot missachtet oder Fußgänger beim Abbiegen gefährdet wurden. Wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, wird diese nur verlängert, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 20 km/h gemessen wurde.

In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, also auf insgesamt vier Jahre ausgedehnt. Zusätzlich müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Sie zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.

Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h, ist dies weder ein A- noch ein B-Verstoß und die Probezeit wird nicht verlängert.

Beispiel: Werden Sie als Fahranfänger 2-mal geblitzt, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung lag beide Male unter 21 km/h, wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. In diesem Fall reicht bereits ein einziger Verstoß aus, damit die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Werden Sie dann ein zweites Mal mit einer derart erhöhten Geschwindigkeit geblitzt, folgt die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Genaue Infos zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten finden Sie in diesen Tabellen:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
2-mal geblitzt in der Probezeit: Bei wiederholtem Rotlichtverstoß droht außerdem eine MPU.
2-mal geblitzt in der Probezeit: Bei wiederholtem Rotlichtverstoß droht außerdem eine MPU.

Zweimal bei Rot geblitzt in der Probezeit

Geblitzt wird nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen, sondern auch beim Überfahren einer roten Ampel. Es handelt sich dann um einen Rotlichtverstoß. Geschieht das innerhalb der Probezeit, drohen dieselben Konsequenzen wie bei einer gewöhnlichen Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h.

Ein einziger Rotlichtverstoß reicht aus, damit die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Ein weiterer Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit führt dann zur Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Hinweis: Manche Ampelblitzer blitzen generell 2-mal, um auswerten zu können, ob das Kfz wirklich über Rot gefahren oder nur aus Versehen über die Haltelinie gerollt ist (aber kurz danach zum Stehen kam). Fahren Sie also 1-mal bei Rot über die Ampel, werden dabei aber 2-mal geblitzt, zählt das nur als ein einzelner Rotlichtverstoß.

Bußgelder für einen Rotlichtverstoß:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Wann droht das Aufbauseminar oder die MPU?

Wann müssen Sie zum Aufbauseminar?

2-mal in der Probezeit geblitzt zu werden, bedeutet nicht, dass Sie direkt zur MPU müssen.
2-mal in der Probezeit geblitzt zu werden, bedeutet nicht, dass Sie direkt zur MPU müssen.

Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen darf die Führerscheinbehörde zusätzlich ein Aufbauseminar anordnen. Sollte sich der Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit befinden, wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.

Das Aufbauseminar ist Pflicht. Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung hingegen freiwillig. Kommt es danach erneut zu einem Fehlverhalten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder Rotlichtverstoß), wird dem Fahranfänger der Führerschein dauerhaft entzogen.

Nehmen Sie nicht am Aufbauseminar teil, droht auch in diesem Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wann müssen Sie zur MPU?

2-mal in der Probezeit geblitzt zu werden, kann bedeuten, dass Ihnen angeraten wird, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Das ist nicht das Gleiche wie die MPU. Denn die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig. Zur MPU müssen Sie hingegen gehen, wenn Sie Ihren Führerschein behalten/wiedererlangen möchten.

Eine MPU wird z. B. angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille gefahren sind, unter Drogeneinfluss am Steuer saßen oder die Fahrerlaubnisbehörde generell Zweifel an Ihrer geistigen oder körperlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hat. Mehr zur MPU erfahren Sie in unserem MPU-Ratgeber.

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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2-mal geblitzt in der Probezeit: Welche Folgen hat das?
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182 Kommentare

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  1. Aykut
    Am 15. Oktober 2019 um 12:12

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    undzwar hab ich bereits ein Aufbauseminar hinter mir sowie die dazu gehörigen 2 jahre probezeit oben drauf.
    Nun wurde ich neulich auf der Autobahn mit über 21 kmh geblitzt.
    Womit muss ich nun rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Danke im Vorraus

  2. Melanie
    Am 28. September 2019 um 14:24

    Guten Tag, ich bin noch in der Probezeit und wurde bisher 2 Mal geblitzt. Einmal 8 kmh zu viel und einmal 22 kmh in einer 30er Zone. Was droht mir?

  3. Matin
    Am 16. September 2019 um 21:43

    Hallo ich wurde 2 mal geblitzt in der Probezeit einmal mit 4 km/h zu schnell und 8-9 km/h und einmal falsch geparkt was droht mir jetzt ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Matin

  4. Oliver
    Am 10. September 2019 um 19:17

    Nabend Zusammen
    Also ich wurde 1 mal auf der Autobahn Geblitzt mit 31 km/h zu viel hatte eine Geldstrafe und ein Aufbauseminar
    2 mal Geblitzt worden auch wieder auf der Autobahn mit 45 km/h zu viel mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:59

      Hallo Oliver,
      neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog handelt es sich hierbei um einen weiteren A-Verstoß, der eine Verwarnung nach sich zieht. Fanden beide Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von 12 Monaten statt, greift zudem die Regelung für Wiederholungstäter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jonas
    Am 10. September 2019 um 13:07

    Hallo,
    ich wurde am Handy erwischt (da kam jedoch nur eine Geldstrafe). Dann wurde ich angehalten wegen zu tiefem Fahrwerk (Erlöschen der Betriebserlaubnis) und habe mit diesem bescheid direkt 2 Punkte aufeinmal bekommen. –> Aufbauseminar gemacht und Probezeitverlängerung bekommen. Nun wurde ich – abzüglich der Toleranz – mit 21km/h gelasert (Busgeldbeescheid 1 Punkt). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, wird sich aber wahrscheinlich nicht durchsetzen. Das wäre mein 3. Punkt innerhalt der Probezeit mit 3 verschiedenen Verstößen.

    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:55

      Hallo Jonas,
      in der Probezeit führen nicht unbedingt die Punkte in Flensburg zu weitreichenden Konsequenzen, sondern die verbuchten A- bzw. B-Verstöße. Denn nach drei A-Verstößen ist in der Regel der Führerschein weg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alina2000
    Am 3. September 2019 um 21:36

    Hallo,
    Ich würde 2x geblitzt beide male in einer 70 Zone mit jewals 17 km/h zu schnell, was kommt auf mich zu ?
    Bekomme ich ein Aufbauseminar ?
    Oder eine Probezeit verlängerung?
    Oder nur Bußgeld strafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:33

      Hallo Alina,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird in aller Regel erst dann als A-Verstoß gewertet, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung bei 21 km/h oder mehr lag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Klaus
    Am 26. August 2019 um 12:18

    Also soweit ist mir das meiste ja bekannt, bekommt man auch in der Fahrschule besprochen worden.
    Nur ein Kumpel der vor mir den FS gemacht hat wurde jetzt in der Probe zeit 3 mal geblitzt jedes mal mit etwa 10 – 15km zu schnell
    Also Konsequenzen hat er bisher noch nicht bekommen immer nur Bussgeld bescheid, bezahlt und er meint es sei damit erledigt fährt wie immer weiter.
    Was mich doch mal wirklich interessieren würde, ich konnte nach lesen beim 2ten Blitzer soll es ein Aufbauseminar geben, dabei gibt es einen der seit 15Monate seinen schein hat und da bereits 10 mal geblitzt wurde und jetzt auch zu einem Aufbauseminar muss.
    Was mich daran jetzt wirklich interessiert ist: wie lange werden solche Verstöße denn nun gespeichert
    ich habe in anderen Forums gelesen das diese nur 1 Jahr und in anderen sogar das diese für 2 Jahre in Flensburg gespeichert werden
    Nun Wohne ich gerade in einer Stadt die nicht gerade für Nachsicht bekannt ist und solche vergehen ja Eigentlich richt nach gehen.
    Von dem Kumpel der bereits das 3te mal geblitzt wurde weiß ich das er selbst bei der Bussgeldstelle angerufen hat damit er die beiden Bussgelder zusammen bezahlen kann, dabei will er gefragt haben was denn auf Ihn sonst noch zu kommen würde.
    Da hieß es nichts weiter.
    Aber das die Bussgeldstelle nur Bussgelder macht müsste doch einem Klar sein und nur die Führerscheinstelle darüber entscheidet ob und wann ein Aufbauseminar folgt.
    Der Kumpel meinte aber er müsse erst mal über die 21Km/h kommen damit ihm das passiert.
    ich habs leider geschafft die 25KM/h auf der Landstraße zu überschreiten 70 erlaubt 98km/h geblitzt worden nur das meine Frau den Punkt übernommen hat.
    Raser bin ich nicht hatte nur ein Schild völlig übersehen weil es gibt auch Autofahrer auf die man dann besonders acht geben muss wenn die ohne zu blinken nach Rechts ab wollen dann doch wieder nach links kommen und sich das Gleiche spiel sich wider holt.
    Da die Linke frei war habe ich eben etwas mehr Gas gegeben um an dem Vorbei zu kommen und dabei das 70ziger Schild über sehen.

  8. Maria
    Am 22. August 2019 um 10:57

    Guten Tag,

    ich wurde in meiner verlängerten Probezeit mit 28 km/h zu viel auf der Autobahn, also außerorts, geblitzt. Bzw. Der Fahrer der mich rechts überholt hat wurde mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, der Bescheid ist jetzt aber zu mir gelandet. Ich werde Einspruch einlegen und alles, dennoch möchte ich wissen was auf mich zukommt sollte ich mit meinem Einspruch nicht durchkommen (die Autos vor und hinter mir wurden nicht geblitzt, jedoch habe ich den Fahrer der mich rechts überholt hat wahrscheinlich verdeckt weswegen der Bescheid jetzt bei mir eingegangen ist). Ich bin seit meiner Verlängerung nicht mehr aufgefallen und bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen.

    Besten Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. August 2019 um 14:21

      Hallo Marina,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung zur Folge. Ein Führerscheinentzug ist hier nicht vorgesehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nick
    Am 19. August 2019 um 23:29

    Hallo,

    habe ich es richtig verstanden, dass ich theoretisch während der Probezeit bspw. 3-4 mal unter 21km/h geblitzt werden kann, ohne dass es Konsequenzen auf die Probezeit nimmt? Und somit auch kein A. Oder B. Verstoß ist und ich nur das Ticket fürs zu schnell fahren bezahlen muss?

    Danke vorab für die Beantwortung.

    Gruß Nick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. August 2019 um 13:57

      Hallo Nick,

      in der Probezeit mit weniger als 21 km/h zu viel geblitzt zu werden, stellt weder einen A- noch einen B-Verstoß dar. Solche eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung hat demnach keine Auswirkungen auf die Probezeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Lukas
    Am 16. August 2019 um 10:38

    Guten Tag,

    ich befinde mich in der Probezeit und wurde einmal mit 11kmh (innerorts, ich zahlte 25) und einmal mit 23kmh (Autobahn) zu schnell geblitzt.
    Womit muss ich rechnen?

  11. Nadine
    Am 15. August 2019 um 18:47

    Hallo,

    ich habe nun 4 Monate meinen Führerschein, und musste einmal 15€ zahlen weil ich falsch geparkt hatte.
    Nun wurde ich “vielleicht” geblitzt, ich weiß nicht, ob es mich getroffen hat…in einer 50er Zone (innerorts) , hatte ich wenn überhaupt 53/54kmh…

    Wird nun meine Probezeit verlängert? Sind das jetzt zwei B Verstöße?

    Hoffe ihr könnt mir helfen. Habe wirklich ein mega schlechtes Gewissen.

  12. Liam
    Am 6. August 2019 um 19:18

    Hallo,
    Ich bin noch in der Probezeit und wurde zwei mal geblitzt, beide Male mit 23kmh zu viel.
    Womit muss ich rechnen?

  13. Abbas
    Am 5. August 2019 um 23:33

    Hallo,ich befinde mich in der Probezeit und wurde in 60er Bereich mit 50km/h zu schnell geblitzt.was droht mir nun?
    mit freundlichen Grüßen

  14. Jasmina
    Am 29. Juli 2019 um 17:50

    Hallo Team v. Bußgeldkatalog,

    Ich, habe nach Innerorts 21kmh zu schnell ein ABS gemacht und Verlängerung d. Probezeit.
    Heute, noch immer in der Probezeit, geblitzt worden (Höchstgeschwindigkeit 70) kann nicht genau sagen wie schnell, gehe von aller höchstens 90kmh aus. Was droht mit?
    Grüße im voraus!

  15. M.B.
    Am 25. Juli 2019 um 0:50

    Eine komplexere Fragestellung:

    Ein Führerscheinneuling rasselt in einen Blitzer. 22 km/h innerorts zu schnell. Der PKW ist um drei Ecken angemeldet. Der Halter trägt den Fahranfänger in den Anhörungsbogen ein und der bekommt Ende 2018 einen Punkt und ca. 100 Euro Strafe. Sonst passiert rein gar nichts.

    Der Fahranfänger rasselt im Juli 2019 wieder in eine Radarkontrolle und ist wieder 22 km/h innerorts zu schnell.

    Folgende Fragen:
    Wer hat nach dem ersten Verstoß vergessen dem FA die eigentlich fällige Nachschulung und die Probezeitverlängerung aufzubrummen?

    Sollte der FA die Aufforderung verbummelt haben was wäre die Folge?

    Hätte dem FA nicht irgendwann ein zweites Schreiben zugehen müssen, sollte er das erste übersehen haben?

    Kann die Nachschulung/Probezeitverlängerung noch nach den vergangenen Monaten an den FA nachgereicht werden? (Verjährungsfrist?)

    Nach dem zweiten Verstoß sind zwei Versionen im Internet zu finden:

    1.) Zusammen mit dem Vergehen Nr.1 bekommt det FA eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Das Seminar ist freiwillig.

    2.) Es ist ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Der FA bekommt einen Fahrerlaubnisentzug.

    Welche Version stimmt?

    Der FA hat bis heute ja auch nichts zum Thema Probezeitverlängerung bekommen.

  16. Elif
    Am 23. Juli 2019 um 20:37

    Ich bin in der probezeit (verlängert auf 4 jahre und habe bereits ein aufbauseninar gemacht) und wurde innerorts 31 km zu schnell geblitzt.
    Jedoch hat mein vater gesundheitliche probleme, die vom arzt schriftlich bestätigt wurden. Ich musste aufgrund dessen nachhause eilen.
    Mit was muss ich rechnen ?

  17. Gaëtan
    Am 23. Juli 2019 um 11:46

    Hallo,
    ich habe nach einen A-Verstoß ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit ist verlängert wurde. Jetzt bin ich beim Rot geblitzt worden (unter 1 s).
    Ich weißt schon 1Punkt und 90 euro, aber werde ich noch ein Aufbauseminar machen müssen? Und wird meine Probezeit noch weiter verlängern ?

    Liebe Grüße

    Gaëtan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 14:43

      Hallo Gaëtan,

      beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung an einer (freiwilligen) verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Johann L.
    Am 11. Juli 2019 um 4:49

    Guten Tag,
    ich wurde in der Probezeit mit 22km/h geblitzt hab ein Aufbauseminar besucht und wurde jetzt wieder mit 21km/h geblitzt. Noch nichts passiert aber jetz wurde ich mit 17km/h geblitzt. Welche Sanktionen kommen auf mich zu?

  19. Lisa
    Am 4. Juli 2019 um 19:15

    Hallo,
    Wie oft darf man eigentlich in der Probezeit geblitzt werden, wenn man immer unter 21km/h geblieben ist?
    Viele Grüße

  20. Pras
    Am 1. Juli 2019 um 10:16

    Ich hätte eine Frage über “1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit”. Also Z.B., wenn man zwei A-Verstöße in einem Zeitraum von 2 Tagen begangen hat, würde der zweiten Verstoß schon unter “1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit” kommen?

  21. Steffen
    Am 29. Juni 2019 um 16:11

    Hallo
    Bin in der verlängerten Probezeit wegen btm.
    FE 2016 entzogen und durch MPU 2017 wiedererhalten.
    Ende letzten Jahrs wurde ich mit 35 zu schnell außerorts geblitzt.
    Folge: Überprüfung der Fahreignung mit Frist von 3 Monate ohne Fahrerlaubnisentzug
    MPU in Januar bestanden, Fahrerlaubnis blieb bestehen.

    Jetzt durch meine Blödheit nochmal mit 31 außerorts zu schnell
    Probezeit noch bis 05.20

    Muss ich mit einem FE Entzg rechnen oder doch nur das selbe Prozedere wie letztes Mal?

    Danke schonmal

  22. Maximilian
    Am 30. Mai 2019 um 9:42

    Hi,
    Ich wurde in der probezeit mit 23 km/h zu schnell geblitzt und hatte ein Aufbauseminar.

    Vorgestern musste ich eine andere Strecke durch die Stadt benutzen, die ich nicht kannte.
    Dabei habe ich ausversehen eine rote Ampel überfahren. Ich weiß nicht ob ich geblitzt wurde, aber falls ja, was würde auf mich zukommen?

  23. Maximilian
    Am 30. Mai 2019 um 9:42

    Hi,
    Ich wurde in der probeweise mit 23 km/h zu schnell geblitzt und hatte ein Aufbauseminar.

    Vorgestern musste ich eine andere Strecke durch die Stadt benutzen, die ich nicht kannte.
    Dabei habe ich ausversehen eine rote Ampel überfahren. Ich weiß nicht ob ich geblitzt wurde, aber falls ja, was würde auf mich zukommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 14:26

      Hallo Maximilian,

      ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß hat eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Amir
    Am 27. Mai 2019 um 0:42

    Hallo,

    Meine Probezeit wurde vor ca. 1 Jahr verlängert da ich 70 in einer 30er Zone gefahren bin und ein ASF habe ich auch schon hinter mir.

    Nun wurde ich mit 62 (nach toleranzabzug) in einer 30er Zone geblitzt und wollte mal nachfragen welche Strafen mir jetzt genau drohen außer der Verwarnung und einer Empfehlung für eine Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung?

    Gruß

  25. Leander
    Am 16. Mai 2019 um 13:55

    Hallo ich bin noch in der Probezeit und wurde Ende 2017 geblitzt mit Folge eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Jetzt hab ich vor kurzem wohl den Abstand auf der Autobahn zum Verkehrsteilnehmer vor mir zu gering eingehalten mit >4/10 des Tachowerts. (153kmh gefahren – 30m Abstand gemessen. Was wird mich erwarten außer das Bußgeld ? Ich bin auf mein Führerschein angewiesen und habe keine Lust nochmal ein Aufbauseminar oder sowas zu machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2019 um 14:54

      Hallo Leander,

      nach dem 2. A-Verstoß in der Probezeit erfolgt eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Ercan
    Am 30. April 2019 um 3:40

    Ich habe 2 a Verstöße in der Probezeit und wurde mit dem Handy erwischt droht mir Jtz der Entzug??

  27. Toni
    Am 18. April 2019 um 23:25

    Hallo,

    Ich bin in der verlängerten probezeit schon und wurde zum zweiten mal mit 29 kmh. zu schnell geblizt auf der Autobahn, meine frage: wenn ich den führerschein abgeben muss, ist das dann nur für einen Monat oder bekommen ich eine kompletten fürherschein entzug da ich ja noch in der probezeit bin , und ich einen A Verstoß schon habe..?

    Mit freundlichen Grüßen

  28. Mert
    Am 17. April 2019 um 12:16

    Hi ich bin noch in der probezeit und wurde ein mal in einer 80 Zone mit 110 geblitzt der Brief kamm noch nicht und heute wurde ich in einer 50 Zone geblitzt vom standblitzer mit 60 oder 70 aber bin noch abgebremst und wurde mit unter 50 geblitz bekomme ich jetzt Probleme?

  29. Pascal
    Am 11. April 2019 um 16:11

    Ich wurde in der probezeit mit 21 kmh geblitzt und habe ein aufbausiminar gemacht. Jetzt wurde ich in der Verlängerung der probezeit schon wieder mit mehr als 21 KMH geblitzt. Was kommen für Konsequenzen auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:30

      Hallo Pascal,

      rechnen Sie mit einer Verwarnung und der Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Bitte anonyme
    Am 9. April 2019 um 21:55

    Hallo,
    Ich habe einen b Verstoß wegen 0,49 Promille Alkohol, einen b Verstoß wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 74kmh in Zone 30, also 44 kmh zu schnell und nach ca 3 Jahren noch in der verlängerten Probezeit ein A vergehen mit 92 kmh in Zone 70, also 22 kmh zu schnell.
    Wurde zum Straßenverkehrsamt eingeladen, und mir wird der Führerschein für 3 Monate entzogen.
    Muss ich auch mit einer MPU rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:55

      Hallo,

      was Sie beschreiben, sind A-Verstöße. Sie werden eine MPU absolvieren müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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