Zwangsabmeldung von KFZ – Kosten, Ablauf und Gründe

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann beim Auto eine Zwangsabmeldung fällig wird

Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?
Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?

Im deutschen Straßenverkehr benötigt in der Regel jedes Fahrzeug eine KFZ-Zulassung. Sind Sie beispielsweise umgezogen, sollten Sie Ihr KFZ ummelden. Haben Sie sich hingegen ein neues Auto zugelegt, empfiehlt es sich, das alte Fahrzeug abzumelden und das neue wiederum anzumelden.

Doch nicht in jedem Fall erfolgt die Abmeldung eines Fahrzeugs auf freiwilliger Basis. In einem solchen Fall wird von einer Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung des KFZ gesprochen. Die Zulassungsstelle wird in der Regel von der jeweiligen Versicherung oder dem Finanzamt darauf hingewiesen, dass etwas nicht in Ordnung ist, woraufhin sich das Ordnungsamt einschaltet.

Aus welchen Gründen es zu einer solchen KFZ-Zwangsabmeldung kommt, wie diese abläuft und welche Kosten eine Zwangsstilllegung vom KFZ mit sich bringt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: ZWangsstilllegung und Zwangsabmeldung

Wann kommt es zur Zwangsabmeldung eines KFZ?

Die Zwangsstillegung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Auch unbezahlte Versicherungsbeiträge und der fehlende TÜV sind ein Grund. Wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist, kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung erfolgen.

Wie funktioniert die Zwangsabmeldung?

Zunächst wird der KFZ-Halter informiert, dass eine Zwangsstilllegung droht. Er bekommt die Möglichkeit, die Gründe hierfür aus der Welt zu schaffen, also bspw. die offenen KFZ-Steuern zu entrichten. Das nun folgende Verfahren können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Was kostet eine Zwangsabmeldung?

Im Gegensatz zur gewöhnlichen – recht preiswerten – Abmeldung eines Autos müssen Sie mit Beträgen bis zu 300 Euro rechnen. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie der Behörde zuvorkommen und Ihr Fahrzeug vorher selbst abmelden.

Welche Gründe sprechen für eine Zwangsabmeldung vom KFZ?

Wenn das betroffene Fahrzeug entsiegelt wurde – es also über keine Zulassung mehr verfügt – dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr führen. Die Zulassungsstelle kann daher eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen und sich damit an das Ordnungsamt wenden. Die Plakette auf dem Kennzeichen wird in diesem Fall abgekratzt, da keine Zulassung mehr besteht.

Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.
Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.

Eine Zwangsabmeldung vom KFZ kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn

  • die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde
  • das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde
  • kein TÜV vorhanden ist
  • die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden und daher kein Versicherungsschutz besteht
  • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist und die Sicherheit im Verkehr gefährdet

In § 14 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) heißt es dazu:

Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt (Abmeldungsbescheid).“

Dies geschieht jedoch normalerweise nicht über Nacht. Vielmehr erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung an den Halter des Fahrzeuges, dass eine Zwangsstilllegung seines KFZ wegen nicht gezahlter KFZ-Steuer im Raum steht. Weiterhin kommt es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ, wenn die Versicherung aufgrund nicht gezahlter Beiträge nicht mehr besteht oder das Fahrzeug über erhebliche Mängel verfügt, die erst behoben werden müssen, bevor eine sichere Fahrt mit dem KFZ im deutschen Straßenverkehr gewährleistet werden kann.

Wie läuft die Zwangsabmeldung von einem KFZ ab?

Bevor es zu einer Zwangsabmeldung vom Auto kommt, wird der Fahrzeughalter darüber informiert. Zudem bekommt er in der Regel die Möglichkeit, für die offenen Zahlungen aufzukommen bzw. die vorliegenden Mängel an seinem Fahrzeug zu beseitigen. Danach geht es wie folgt weiter:

Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
  • Bei einer Zwangsstilllegung des KFZ in puncto Versicherung, sprich: wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden, haben Sie normalerweise nur drei Tage Zeit, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
  • Nachdem alles erledigt wurde, sollten Sie der zuständigen Behörde einen Nachweis über die von Ihnen getätigten Änderungen zukommen lassen.
  • Ignorieren Sie die Benachrichtigung der Zulassungsstelle und kümmern sich nicht um die Rechnungen bzw. die Mängel an Ihrem Fahrzeug, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.
  • Sobald Ihnen die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
  • Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
  • Den Behörden ist es zudem möglich, untereinander zu kommunizieren. Auf diese Art und Weise kann auch bei einem nicht ortsansässigen PKW die Zwangsabmeldung im Auftrag der zuständigen Behörde vorgenommen werden.

Kann auch eine Privatperson eine Zwangsabmeldung vom KFZ veranlassen?

Es existieren Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, obwohl es noch nicht abgemeldet ist. Meist wird dann im Kaufvertrag festgehalten, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht hat, das Auto abzumelden und auf seinen Namen wieder anzumelden.

Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.

Übrigens: In diesem Fall funktioniert eine Zwangsabmeldung vom KFZ auch ohne Papiere. Selbst, wenn der neue Käufer bereits alle Unterlagen bei sich trägt, können Sie durch den Kaufvertrag beweisen, dass Sie im Recht sind. Achten Sie daher stets darauf, einen Vertrag abzuschließen, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen. Zu einem späteren Zeitpunkt benötigen Sie diesen Nachweis womöglich noch.

Zwangsstilllegung vom KFZ: Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.
Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.

Die normale Abmeldung eines Fahrzeuges ist mit sehr geringen Kosten verbunden. In der Regel reichen hier bereits fünf bis zehn Euro aus, um das KFZ abzumelden.

Bei einer Zwangsstilllegung vom Auto verhält es sich jedoch etwas anders, denn Kraftfahrer müssen hier etwas tiefer in die Tasche greifen.

Die Preise variieren je nachdem, in welcher Stadt die Zwangsabmeldung vom PKW vorgenommen werden soll. Allgemein können bei einer KFZ-Zwangsstilllegung die Kosten bei bis zu 300 Euro liegen.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug wiederzulassen, nachdem es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ kam, bleibt es jedoch in der Regel bei einem Betrag von 12 Euro. Ihre Schulden sollten Sie im Vorfeld in jedem Fall begleichen.

Um den bei einer KFZ-Zwangsabmeldung entstehenden Kosten zu entgehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug selbst abzumelden, bevor die Zulassungsstelle bzw. das Ordnungsamt diesen Schritt für Sie übernehmen. Seit dem Jahr 2015 ist es sogar bei ausgewählten Fahrzeugen möglich, diese online auf der Internetpräsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abzumelden. Dafür müssen sie jedoch nach dem 1. Januar 2015 angemeldet worden sein. Grund dafür ist ein verdeckter QR-Code auf dem Kennzeichen, der dafür benötigt wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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170 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 22. Juni 2018 um 8:18

    Hallo,
    Mein Motorrad wurde beim TÜV (KÜS) stillgelegt und die Plakette abgekratzt. Grund: Gefährdung des Strassenverkehrs.Der Prüfer hatte mein vorderes Federbein durchschlagen und fälschlicherweise behauptet das ich die Hinterradbremse (Bremssattel) falsch angebaut hätte. Meine Maschine war in der selben Konfiguration vor 2 Jahren Nein selben TÜV und es gab keine Probleme. Nun kommt es. Ich bekam am Samstag ein Bussgeldbescheid mit der Aufforderung bis zum darauffolgenden Montag eine gültige TÜV Überprüfung vorzulegen. Kosten 35€ für das Mahnschreiben. Wenn ich dem nicht nachkomme würde mir eine Zwangsabmeldung (bis285€) angedroht. Habe mit der Behörde telefoniert und auf die mir vom TÜV gegebene Frist von einem Monat hingewiesen. Die wurde mir tatsächlich gewährt. Da bei mir die Nerven blank lagen habe ich mein Krad abgemeldet da ich den so entstandenen Druck abzubauen. Würde gerne gegen TÜV und Behörde vorgehen und die e5€ zurückfordern. Habe ich in diesem System überhaupt eine Chance?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:26

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Colette
    Am 20. Juni 2018 um 18:24

    Habe mich letzten September von meinem Freund getrennt. Sein Zweitwagen hatte ich vor 2 Jahren für 2 Monate benutzt, da ich kein Auto mehr hatte und ihn nach dem Kauf bei meiner Versicherung angemeldet. Ich bat ihm kurz nach der Trennung, das Fahrzeug umzumelden. Dies hat er nicht gemacht und im November wurde mir auch der Versicherungsbetrag automatisch wieder abgebucht. Ich habe leider keine Fahrzeugpapiere, noch Zugriff auf das Nummernschild und Fahrzeugbrief (er hatte das Auto ja gekauft). Bei der Zulassungsstelle haben die mir jetzt gesagt, ich könne das Fahrzeug nur Zwangsstillegen lassen, das kostet aber 300 EUR Gebühren. Mein Ex reagiert weder auf meine Anrufe noch auf Briefe und Mails – einmal hat er mich vertröstet, dass er das Auto sowieso bald verkaufen würde und dann abmelden wird… es passiert aber nix, was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:34

      Hallo Colette,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Lisa
    Am 14. Juni 2018 um 11:10

    Hallo,

    folgende Problematik ..
    Meine Cousine hat ihr Auto nicht auf die neue Adresse umgemeldet und daher ständig Post und Anrufe von der Zulassung bekommen. Vor 2 Wochen hat sie ausgemacht (da sie zwischendurch 1 woche im Urlaub war), das sie diese Woche vorbei kommt um das Auto umzumelden. Gestern Vormittag war es dann schon zu spät .. TÜV Plakette abgekratzt.

    Heute ist sie auf die Zulassungsstelle gegangen um die Kosten zu bezahlen und um das Auto wieder anzumelden.

    1. Problem: Sie hat damals aus freundlichkeit das Auto von ihrer Mutter auf sich schreiben lassen .. Laut ihrer Mutter wurde das KFZ abgemeldet, bei der Zulassung ist aber nie eine Abmeldung eingegangen, sodass seit Jahren schon Kosten aufgekommen sind und die Zulassungsstelle jetzt sagt, nein sie können ihr JETZIGES KFZ nicht wieder anmelden .. obwohl es doch zwei verschiedene Sachverhalte sind!?

    2. Problem: Da sie das KFZ auf Kredit bei der Bank gekauft hat und dieser noch nicht abbezahlt ist, bekommt sie die Zulassung Teil 2 nicht ausgehändigt was ich nicht nachvollziehen kann.

    Also was tun? Habt ihr eine Antwort?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:49

      Hallo Lisa,

      Ihre Cousine sollte einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich diesbezüglich von diesem beraten lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Jenny
    Am 6. Juni 2018 um 14:49

    Hallo ich hatte ein brief
    Bekommen für eine zwangsweise ausserbetriebsetzung eines unversicherten Fahrzeug jetzt war ich 3 wochen im urlaub und gestern wieder gekommen und der Brief ist am 30.5 angekommen wie lange ist die frist für die still legung habe geute morgen das geld an fie Versicherung überweisung und mit ihnen telefoniert und sagten sie schicken bei zahlungseingang sofort was zur Zulassungsstelle habe das auto nicht bewegt was soll ich jetut genau tuen möchte keinen Ärger kriegen ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:07

      Hallo Jenny,

      die Versicherung hat Ihnen mitgeteilt, dass diese die Zulassungsstelle informiert. Eine Zwangsabmeldung sollte damit abgewendet worden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Max
    Am 5. Juni 2018 um 22:45

    Hallo hab einen Brief bekommen ich soll die Kfz Steuer begleichen plus 2€ Säumniszuschlag, habe sofort gezahlt! Nur leider war der Brief 3 Wochen unterwegs, wahrscheinlich wegen eines Nachsendeantrags (ich befinde mich mitten im Umzug). Trotzt meiner sofortigen Zahlung wurde meine Plakette vorne Abgekratzt, ist mein Auto jetzt stillgelegt oder nicht??? Hab weder ein schreiben noch sonst irgendwas bekommen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:26

      Hallo Max,

      wurde das Fahrzeug entsiegelt, dürfen Sie damit nicht mehr fahren. Sie sollten sich schnellstmöglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alex U.
    Am 25. Mai 2018 um 16:42

    Hallo, auch bei mir habe ich das KfZ verkauft ohne abzumelden. Da der Verkäfer ein bekannter ist habe ich nicht direkt die Zwangsabmeldung veranlasst. Dies hat nun die Zulassungsstelle getan – allerdings die Kosten an mich gestellt, obwohl wir Ihne den Kaufvertrag haben zukommen lassen und das Fahrezug mittlerweile auch Abgemeldet ist. Verkauf war im Januar, Zangsstillegung Anfang Mai und Verkaufsanzeige ein paar Tage danach.
    Ich bin der Meinung, der Käfer sollte das bezahlen, da er ja die Ab/Ummeldung versämt hat.
    Oder kann ich denn von der Zulassungsstelle in die Pflicht genommen werden, obwohl ich weder Besitzer noch Halter bin?

    Danke
    A.Unger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 15:17

      Hallo Alex,

      in Ihrem konkreten Fall lassen Sie sich bitte von einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hans-Jürgen
    Am 11. Mai 2018 um 20:36

    Ich habe folgende Problematik: Ich habe ein KFZ, dass auf mich zugelassen ist. Die Versicherung läuft über meine Frau. Nun wollte ich, da wir derzeit in Trennung leben, das Fahrzeug auf mich versichern. Hierfür habe ich einen Antrag bei einer neuen Versicherung gestellt. Da ich mich mit meiner Frau darauf einigen konnte den bestehenden Vertrag noch bis zum 31.12.2018 laufen zu lassen, habe ich den Antrag bei der neuen Versicherung fristgemäß widerrufen (Doppelversicherung). Diesen Widerruf hat die Versicherung anscheinend ignoriert. Sie hat eine Meldung an die Zulassungsstelle gemacht und mir die Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt. Trotz nochmaligem Hinweis, hat die Versicherung nicht reagiert. Daraufhin habe ich die Versicherungsbeiträge zurückbuchen lassen. Nun meldet die Versicherung der Zulassungsstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Folge: Zwangsstilllegung. Der bisherige Versicherungsvertrag war und ist nicht gekündigt. Dies hat mir die Versicherung auch bestätigt. Meine Frage: Erhält die Zulassungsstelle bei Kündigung vom Versicherer eine Mitteilung? Da diese ja nicht vorliegt, hätte doch die Zulassungsstelle feststellen müssen, dass nach wie vor Versicherungsschutz besteht. Für Ihre Infos wäre ich Ihnen dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 10:18

      Hallo Hans-Jürgen,

      kommt es zu einem Wechsel der Versicherung, informiert der Versicherer die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Manfred
    Am 13. April 2018 um 12:49

    Hallo, habe von der Stadt eine Ordnungsverfügung zur Stilllegung meines Kfz erhalten, da kein Versicherungsschutz bestünde. Wie ich von der Versicherung erfuhr, wurde die Rechnung an eine andere (alte) Adresse versandt, also nicht die im Vertrag stehende Anschrift. Angeblich weil mal ein Brief zurück kam, wurde eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt gemacht und die haben wohl eine alte Adresse raus gegeben. Habe also nachweislich keine Rechnung, Mahnung etc. erhalten.
    Das fehlende Quartal wurde überwiesen und die Verfügung abgewendet. Allerdings bleiben die Kosten der Ordnungsverfügung nun an mir hängen oder kann ich diese bei der Versicherung geltend machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:21

      Hallo Manfred,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Martin F.
    Am 8. April 2018 um 9:39

    Hallo habe für einen Freund ein PKW auf mich zugelassen (steuer versicherung) jetzt haben wir keinen kontakt mehr,möchte es rückgäniig machen,was kann ich tun.zwangsstill legen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:47

      Hallo Martin F.,

      insofern wirklich keinerlei Kontakt mehr besteht, dann sollte eine Zwangsstillegung in Betracht gezogen werden. Diesbezüglich können Sie sich auch an eine Zulassungsstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Melanie
    Am 7. April 2018 um 8:30

    Habe am Oster Samstag einen Brief bekommen das mein Auto stillgelegt wird.ich habe mich dann gleich gekümmert konnte aber erst Freitag die Versicherung erreichen da die Dame eigentlich Urlaub hat.sie hat dann alles in die Wege geleitet das das Auto wieder versichert ist und wollte die Unterlagen zur Zulassungsstelle senden.nun weiß ich aber nicht ob die es rechtzeitig bekommen haben.ich habe ebenfalls eine Email an die Stelle geschickt das die Unterlagen unterwegs sind.muss ich befürchten das mein Auto stillgelegt wird durch polizei.hab ja wieder eine neue Versicherung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 12:15

      Hallo Melanie,

      da Sie ja zusätzlich eine Nachricht geschrieben haben, sollte in der Regel keine Stilllegung erfolgen. Selbst wenn dies dennoch der Fall sein sollte, kann dies durch einen Nachweis von der Versicherung meist zügig wieder aufgehoben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Tanja
    Am 6. April 2018 um 22:56

    Guten Tag, die Nachricht über eine Stilllegung ereilte mich heute (Freitag), obwohl ich die ausstehenden Versicherungsbeiträge vor 5 Tagen überwiesen habe. Ich kann dies natürlich auch belegen. Bekommt der Kreis dann eine Bestätigung von der Versicherung darüber, dass der Wagen wieder gefahren werden darf? Oder muss ich mich selbst darum kümmern?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 11:55

      Hallo Tanja,

      in der Regel ist es ratsam, dies der betroffenen Stelle selbst mitzuteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Martina
    Am 20. März 2018 um 21:54

    hallo, habe ohne Kaufvertrag, aber mit Zeuge einen angemeldeten 125iger Roller gekauft und mit Hänger abgeholt. Der Verkäufer meinte er kümmere sich um die Abmeldung und behielt das Nummernschild. Weil ich es nicht besser wusste war ich einverstanden. Brief und Fahrzeugschein, sowie Tüv Bericht besitze ich. Nun ist bis heute keine Abmeldung erfolgt und der Verkäufer meldet sich nicht mehr. Heute weiß ich: Ich kann den Roller ohne Abmeldebestätigung bzw. ohne die Schilder nicht auf mich ummelden. Er geht einfach nicht mehr ans Telefon und reagiert auch nicht auf SMSen ist aber öfter bei Whatsapp online. Was kann ich tun um den Roller endlich umzumelden?
    Danke im voraus für die Tipps.
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:12

      Hallo Martina,

      erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle bzw. bei einem Anwalt, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. DB
    Am 14. März 2018 um 6:51

    Hallo,
    Ich befinde mich in einer sch… Lage da meine jetzige Ex Freundinn ein Auto in ihrem besitz hat, wovon ich der Halter bin. Sie hat das Auto für kleines Geld einer älteren Dame abgekauft und es wurde kein Kaufvertrag gemacht. Ich habe das Auto auf meinen Namen versichern lassen , da es mit mir dadurch billiger wurde. Wir haben uns getrennt und sie sagte mir , das sie das Auto ummelden, was sie schließlich bis heute nicht getan hat. Jetzt bekomm ich Post von der Versicherung wegen nicht bezahlter Beiträge, da sie das Geld immer eingezahlt hat auf ein von mir gemachtes Konto, was ich aufgelöst hab bei der Trennung da ich mich darauf verlassen hab, das sie das Auto ummelden. Und ich komme absolut nicht an dieses Auto + Papiere und Kennzeichen dran, sodass ich es selbst abmelden kann. Meine Frage: Was kann ich tun , damit dieses Auto nicht mehr auf meinen Namen läuft, damit dieser Albtraum ein Ende hat? Ich habe schon mehrere kontaktversuche getätigt , was bisher ohne Erfolg war. Ich bedanke mich echt für jeden Beitrag!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:04

      Hallo DB,

      in solch einem Fall haben Sie in der Regel das Recht, eine Zwangsabmeldung vorzunehmen. Setzen Sie sich hierzu mit der zuständigen Zulassungsstelle auseinander.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Thomas M.
    Am 3. März 2018 um 21:29

    Versicherung gwechselt, 3 Monate später Brief von Landratsamt bekommen, das keine Versicherung mehr besteht, Versicherungsbeiträge sind gezahlt und nach Rücksprache mit der Versicherung besteht auch ein Versicherungsschutz.
    Versicherung hat EVB-Nummer bei Wechsel nicht gemeldet. Kostet natürlich gleich mal rund 60 Euro.
    Bei wem liegt jetzt der Fehler ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 13:45

      Hallo Thomas,

      bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt, der Sie dahingehend aufklären kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nancy
    Am 2. März 2018 um 13:53

    Hallo
    ich hab ein problem bei meiner plakette ist ein roter sticker drauf steht enstempelt ich wurde von der Versicherung gekündigt.
    Meine Frage ist da die frau mir am telefon von der zulassungsstelle nicht meine frage beantworten wollte und total unfreundlich war.
    Wie viel bußgeld muss ich bei der zulassungsstelle zahlen wegen der zwangsabmeldung und muss ich es sofort zahlen wenn ich zu der zulassungsstelle fahre um das auto wieder anzumelden oder krieg ich ein brief nachhause und hab zeit es zu zahlen ?
    Dankeschön im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 11:10

      Hallo Nancy,

      wie hoch die Kosten für die Zwangsabmeldung ausfallen, variiert je nach Behörde. In der Regel müssen Sie dies sofort bezahlen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Reimann
    Am 14. Februar 2018 um 21:54

    Hallo, hab riesen Problem. Pkw wurde auf Kredit gekauft, alle Raten bezahlt, letzte Aug. 16. Bank verweigert Herausgabe Kfz-Brief, will noch mehrere hundertde EURO, obwohl wir per Kontoauszüge alles bezahldt haben nachweisbar.
    Seit dieser Zeit, also fast 1 1/2 Jahren läuft alles über RA un Gericht. Leider hat das Gericht die Sache üb er 1 Jahr liegen lassen, ohne was zu tun, dann Streit, welches Gericht zuständig sei. Nun liegt es an einem anderen Gericht. Die Bank zögert mit fadenscheinigen Schriftdstücken immer mehr heraus. Ich bin gezwungen, die Steuern, den TÜV und die Versicherung zu zahlen, obwohl ich mir das Auto nicht leisten kann. Ich kann es aber ohne Kfz-Brief nicht abmelden. Versicherung habe ich bis März 18 bezahlt, möchdte danah nichts mehr zahlen, aus finanziellen Gründen. Doch das Gericht machtd auch nichdts und läßt die Sache ebenfalls liegen. Ich kann doch nicht gezwungen werden, für ein Auto zuzahlen, was ich mir nicht leisten kann und nicht benötige. Welche Wege sdtehen mir offen, um die Kosdten des Pkw loszuwerden, was kann ich machen? Ich weiß nicht mehr weiter wegen der Kosdten. das Auto muß jetzt auch in den TÜV, was ich nicht mehr aufbringen kann. Es gab viele Nachragen von Interessendten, aber ohne Kfz-Brief – nimmt es auch keiner. Käme eine Zwangsstillegung, bringt das auch hohe Kostden und zudem sdteht man ja auch dumm da, weil die Anwohner es auch mitbekommen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 13:06

      Hallo Reimann,

      ich muss Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen keine juristische Beratung anbieten dürfen. Benötigen Sie eine Auskunft, steht es Ihnen frei, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie professionell beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Silke S.
    Am 8. Februar 2018 um 14:31

    Habe die kfz versicherung über mich laufen wegen der günstigeren prozente…. der KFZ Brief laäuft auf meine Tochter…. jetzt zahlt sie mir die versicherungsprämie nicht wie abgesprochen. Ohne den kfz Brief kann ich nicht abmelden… was kann ich tun ausser die Versicherung nicht zahlen.?
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:34

      Hallo Silke S.,

      die Gründe für eine Zwangsabmeldung können Sie dem obigen Ratgeber entnehmen. Sie können sich diesbezüglich auch noch einmal mit Ihrer Versicherung auseinander setzten und erfragen, welche weiteren Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Renate S.
    Am 5. Februar 2018 um 20:22

    Hallo,
    ich möchte im Auftrag meines Sohnes, der sich wegen längerer Krankheit nicht selbst darum kümmern kann, dessen Pkw auf einen Privatgrund überführen. Dort soll er stehen bleiben bis mein Sohn selbst in der Lage ist, über die spätere Verwendung zu entscheiden. Der Pkw steht zur Zeit auf öffentlichem Grund. Er wurde zwangsentstempelt und ist ohne Versicherungsschutz. Auch der TÜV ist mittlerweile um ein halbes Jahr überschritten. Fahrzeugschein und Brief wurden mir übergeben und das Auto ist fahrbereit. Das Nummernschild wurde bis Dez. 2018 von der Zulassungsstelle noch reserviert, es wurde nur die Plakette abgekratzt.
    Wie muss ich vorgehen und welche Unterlagen benötige ich, um das Auto für einen Tag auf öffentlichem Grund zu bewegen. Muss ich nach der Überführung zur Zulassungsstelle gehen und etwas veranlassen?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:49

      Hallo Renate S.,

      in der Regel sind mit einem ungestempelten Fahrzeug nur Fahrten in Zusammenhang mit der An- und Abmeldung zulässig, etwa die Fahrt zur Zulassungsstelle. Allerdings ist eine Fahrt ohne Versicherungsschutz in keinem Fall anzuraten – bei einem verschuldeten Unfall könnte die vollständige Schadenssumme an Ihnen hängen bleiben. Wenden Sie sich am besten an die Zulassungsbehörde, um abzuklären, welches Vorgehen bei einem solchen Fall das beste ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Falk
    Am 5. Februar 2018 um 20:19

    Hallo.
    Ich hatte im Juni 2017 einen Todesfall. Der Bekannte hat mich und meinen Mann als Erbe eingesetzt. Darunter war auch ein angemeldetes Auto. Ich habe die Versicherung gekündigt, aber nicht das Auto abgemeldet, weil wir erst im Oktober den Erbschei erhalten haben.
    Bei einem telefonischem Anruf bei der Versicherung wurde mir zugesagt, dass die Versicherung abgemeldet wird und das das der Zulassung gemeldet wird (Zwngsabmeldung). Damit war ich einverstanden. Jedoch hat die Verischerung das nicht getan, sondern mir, jetzt nach der Stilllegung meinerseits im Januar 2018, die Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt. Hätte sie doch aber nicht tun dürfen, sondern hätte bei Nichtzahlung der Beiträge die Zwangsabmeldung machen müssen, oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:45

      Hallo Falk,

      eine schriftliche Kündigung sollte normalerweise gültig sein. Möglicherweise gab es Kündigungsfristen? Am besten, Sie wenden sich direkt an die Versicherung, um die Sache zu klären.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Diass A.
    Am 1. Februar 2018 um 22:04

    Hallo,

    ich habe einen äußerst leichtsinnigen Fehler begangen. Ohne einen schriftlichen Kaufvertrag habe ich das noch angemeldete Fzg samt Nummernschilder davon ziehen lassen. Der Käufer (ein polnischer Autohänder) hat das defekte Fzg nicht wie besprochen abgemeldet. Mittlerweile erreiche ich ihn nicht mehr und habe auch keine genaueren Daten von ihm. Welche Möglichkeiten habe ich das Auto abzumelden (Zwangsabmeldung?). Weder Versicherung noch die Zulassungsstelle können mir ohne jeglicher Papiere helfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 16:30

      Hallo Diass,

      wenn Ihnen die Zulassungsstelle nicht weiterhelfen konnte, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie über das mögliche weitere Vorgehen beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Sayfde
    Am 30. Januar 2018 um 18:19

    Hallo,

    Auto hatte keine neue Versicherung, Alte wurde gekündigt, wir haben ein Schreiben bekommen das wir mit Schildern und Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gehen sollten, um eine zwangs Entstempelung zu vermeiden, jetzt war ich bei der Zulassungsstelle und habe die Frist um eine Woche verlängert, ein Tag später kam die Polizei und hat den TÜV Siegel abgekratzt und die haben mir gesagt die müssen das machen auch wenn ich die Frist verlängert hätte, ich solle einfach das Auto neu versichern und mit den Schildern zur Zulassung gehen und mir neue Siegel aufkleben lassen und das würde mich nichts kosten! Stimmt das?!

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:23

      Hallo Sayfde,

      wird dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Januar 2018 um 13:01

    Hallo Katharina,

    wenden Sie sich in Ihrem Fall am besten an einen Anwalt, der Sie zum weiteren Vorgehen beraten kann.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. bussgeldkatalog.org
    Am 8. Januar 2018 um 13:08

    Hallo Christian K.,

    offensichtlich liegt hier ein Missverständnis vor. Wenn Sie der Meinung sind, falsch behandelt wurden zu sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Einspruchs – bedenken Sie, dass Sie bei einer ungünstigen Entscheidung Ihrerseits die entstehende Kosten zu tragen haben. Sollte die Angelegenheit nicht geklärt werden können, besteht stets die Möglichkeit, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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